Der im Gesetz über Kinderarbeit und die Arbeit Jugendlicher vorgesehene Geltungsbereich ist nicht mehr auf Betriebe von einer bestimmten Größe oder Art beschränkt, sondern erstreckt sich ganz allgemein auf die Beschäftigung der Kinder und Jugendlichen in einem Lehr- oder Ar- beitsverhältni«. Jeder, der Jugendliche in einem solchen Verhältnis beschäftigt, muß sich mit dm Bestimmungen diese« Ersetze« vertraut machen. Da» Absatzgebiet ist also unbe schränkt. Für die von uns bereits angekündigte TextauSgabe de« Wetz über Kinberarbelt und über ble Arbeitszeit -er Fugendlichen ISliseiMutzgM) mit der amtlichen Begründung und dm Erläuterungen einzelner Vorschriften haben wir entsprechend der starken Anforderung die Preise für Sammelbestellungen weiter ermäßigt. Wir machen darauf ausdrücklich aufmerksam. Die Auslieferung erfolgt wie bisher in der Reihenfolge des Eingangs der Bestellungen. Berlagsanstalt Otto Etollberg, Berlin W s Ilr. tkeol. Meister Viv VoIImiliiii^ Ävr HVvIt in» OpLvr ÄV8 <Ml»tt»II^ II8l IlI I» (VerökkeutlicliunZ des Instituts kür neu- reitliolie Vollrsbiläuogsktrlieit, Oortinunc!) Oroüolrtsv. 256 Leiten. Oelrektet 4 Uhl, in k.einzvgnc> 5.40 kl HI (450 g) T üvrüer L k!«. i Ilreisx. SondernummerdcsVörsmblattes für die zwölfte Tagung des Internationalm Verlegerkongreffes Die am 18. Juni erscheinende Nummer des Börsenblattes wird aus Anlaß der zwölften Tagung des Internationalen Derlegerkongresses als Sondernummer ausgestaltet. - Die Nummer wird den Teilnehmern derTagung ausgehändigt, außerdem geht sie den sonstigen Bezie hern in der gewohnten Weise zu. Wir bitten, in dieser Nummer in erster Linie die übersehungsliteratur, sowie die Werke des deutschen Verlags, die Weltgeltung haben, anzuzeigen. i i Anzeigenschluß ist am g. Juni Die Anzeigenpreise sind die gleichen wie bei den sonstigen Nummern. Verlag des Vörsenoereins der Deutschen Vuchhündler zu Leipzig s?«o Nr. US Freitag, Sen IS. Mat 1SSS