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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.04.1845
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1845-04-08
- Erscheinungsdatum
- 08.04.1845
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Saxonica
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Erscheint jeden Dienstag u. Freitag; während der Buchhändler-Messe zu Ostern täglich. Börsenblatt All« Zusendungen für du« Börsenblatt sind an die Redaction zu richten. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthnm deö Börsenvereins der deutschen Buchhändler. M 28. Leipzig, Dienstag am 8. April. 1845. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung. In Gemäßheit § 28 der Verordnung vom 5. Februar 1844, die Angelegenheiten der Presse betreffend, ist dem Buchhändler Herrn Ludwig Schumann zu Leipzig über die Schrift unter dem Titel: „Die Organisation der Arbeit von Franz Stromeper. Dritte und vierte Lieferung. Belle-Vue, bei Eonstanz, Verlags- und Sortimentsbuchhandlung zu Belle-Vue. 1844. 8- S. 155—314. der E r l a u b nißsch ein zu m Vertriebe ausgefertigt worden. Es wird daher Solches hierdurch bekannt gemacht. Leipzig, am 31. März 1845. Königlich Sächsische Kreisdirection. Antrag auf Verlegung der Abrechnnngdzcit.*) Wie störend und nachtheilig die früh fallende Jubilate-Messe auf die Sortimentsgeschäfte in der für den Buchhandel günstigsten Win- terzeic schon eingewirkl hat, und wie drückend die so frühzeitige Her beischaffung der Saldi Vielen gefallen, und künftig hinderlich bleiben wird, wenn wir unsere Abrechnungszeit nicht auf einen unveränderli chen Tag verlegen, bedarf wohl keiner weiteren Erläuterung, und da unser Geschäft in gar keinem Zusammenhänge mit der Waaren-Messe steht, die Reisezeit im April und Anfangs Mai schon Vielen Krankhei ten ohne Noch zugezogen, die Quartiere und Kost außer der Messe billiger und besser sind, und an Markrhelfern eine größere Auswahl ist, so tragen wir im Namen sämmtlicher Buchhändler Oesterreichs dar auf an, daß für die Zukunft am 1. Juni unsere Abrechnung beginne, und Hallen uns überzeugt, daß dann Viele wieder persönlich nach Leip zig kommen werden, die ihre Gesundheit in ungünstiger Jahreszeit nicht aufs Spiel setzen wollen. Auch könnten und würden bis zu die sem Termine alle Remittenden eingegangen sein, und der Zweck der Reise, reiner Abschluß, erreicht werden, was bisher nicht möglich war. Wir fügen noch die Aufforderung für diejenigen unserer Herren Eollegen und Landsleute bei, so großer Entfernung oder sonstiger Gründe wegen sich auf unsere Einladung noch nicht erklärt haben, un *) Die Unterschriften sämmtlicher Wiener Buchhändler befinden sich auf dem Originale, welches beim Gremium aufliegt. Zwölfter Jahrgang. serem Wunsche beizutreten, in diesen Blättern ihren Nichtbeitritt bald bekannt zu geben, außerdem es zustimmend angesehen wird. Wien, am 28. Mär; 1845. Das Gremium der Buchhändler Wiens. P. Rohrmann, Erster Vorsteher. Friedrich Beck, Zweiter Vorsteher. Die Versammlung süddeutscher Buchhändler zu Heidelberg, am 27. und 28. Januar 1845. *) Anwesend als gewählte Kommissionsmitglieder zu Aufstellung der Statuten für den süddeutschen Buchhändler-Verein die Herren: I. P. Himmcr, aus Augsburg. A. H. GottsUilck, aus Neustadt. I. F. Li-schixg, aus Stuttgart. Carl .Coffma»», aus Stuttgart. Paul Ncff, aus Stuttgart. C. P. Schciilin, aus St. Gallen. Carl Saucrläiidcr, aus Aarau. Carl Bäd-kcr, aus Coblenz. G. Jonglmus, aus Darmstadt. l». v. Zabcrn, aus Mainz. A. Knittel, aus Carlsruhe. Anton Winter, aus Heidelberg. Friedr. König, aus Hanau. C. W. Krcidcl, aus Wiesbaden. Carl Jügel, aus Frankfurt a. M. I. D. Sauerländer, aus Frankf.a.M. Durch allgemeine Acclamation wurde Herr I. D. Sauerlän der aus Frankfurt zum Vorsitzenden ernannt. Zum Protokollführer wurde A. Winter aus Heidelberg bestimmt. Der Uebereinkunft vom 2. Oktober gemäß, wurde den Berathungen der in Stuttgart schon berathene Entwurf von Statuten für einen süddeutschen Buchhändler-Verein znm Grunde gelegt, und andere Ma terialien, namentlich ein von Herrn E. Jügel vorgelegter ausführli cher Entwurf, mit Anerkennung für diese dankenswerthe Vorarbeit, bei Discussion und Schlußfassung benützt. Das Resultat dieser Berathungen enthält Beilage -1.: Statu ten für den Süddeutschen Buchhändler-Verein. Zu den §§ 20 bis 23 haben die Herren Hoffmann und Lie- sching die bestimmte Ansicht ausgesprochen, daß sie, obwohl für sich mit den darin ausgesprochenen Grundsätzen durchaus einverstanden, bei der offenkundigen Meinungsverschiedenheit, welche hierüber noch im deutschen Buchhandel obwalte, eine Aufnahme dieser in die Statu ten selbst nicht für räthlich und zweckmäßig erachten könnten, und sie vielmehr einem später zu berathenden und den Statuten anzufügenden Usancen-Eodex Vorbehalten wünschten. Aus Nr. 12 der Südd. Buchh.-Zeitung abgedruckt. 51
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