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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.04.1845
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1845-04-23
- Erscheinungsdatum
- 23.04.1845
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- Deutsch
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423 * 1845.) Nach deren Schluß kam Herr View eg noch einmal auf seinen Vorschlag zurück, und nach weiterer Besprechung über den selben wurde zur Abstimmung verschrilten und der Antrag Herrn Viewegs mit großer Majorität angenommen. Die Berücksichtigung des Frommannschen Vorschlags fand nach dieser gleichfalls bei erfolgter Abstimmung genügende Billigung. Nach Erledigung dieser Anträge schritt der Vorsteher III) zum Vorträge über das Resultat der Wahlen, welches sich aus den Beilagen «ul, 6. ergiebt. Da bei der Wahl als Mitglied des Wahlausschusses gleiche Stimmenzahl aus Herrn H irzel und Herbig gefallen waren, so wurde beschlossen, die Wahl durch das Loos feststellen zu lassen. Herr Barth, der die Ziehung des Looses an Ort und Stelle übernahm, bezeichnet« Herrn Hirzel durch das von ihm ge zogene Loos als Mitglied des Wahlausschlusses. Ein Gleiches fand hinsichtlich der in den Rechnungsausschuß gewählten Herren Ferdinand Müller, Heyse und Nolle statt, welche sämmtlich 7 Stimmen erhalten hatten. Das Loos bestimmte Herrn Heyse und Müller zu Mitgliedern dieses Ausschusses. Es waren demnach gewählt worden: zum Secretär im Vorstand Herr W. Vogel und zu dessen Stellvertreter Herr S. Hirzel; in den Verw altung saus schuß die Herren Bar t h und Ein Horn; in den Wahlausschuß die Herren Earl Dun - cker und Hirzel; in den Rechnungsausschuß die Herren Ferd. Müller von Berlin und Heyse von Bremen; in die Ver- gleichsdeputa tio n die Herren I. C. B. Mohr und E. S. Mittler- Hierauf schritt der Vorstand IV) zum Vortrage über das Resultat des Prozesses, welcher gegen Herrn Enslin auf die Anklage des König!. Prcuß. Ge heimen und Oberregierungscathes außer Diensten, von Schmieden, wegen eines Aufsatzes in No. 94 des Börsenblattes von 1842 anhängig gewesen ist, bemerkte, daß Herr Enslin in zwei Instanzen zu einer Strafe von 50 Thlr. oder nach seiner Wahl zu drei Wochen Gcfängniß und Tragung der Unlcrsuchungskosten verurtheilt worden sei, daß aber auch bereits mehre Stimmen sich erhoben, welche dem Vorstand die Aufforderung hätten zugehen lassen, Hrn. Enslin durch den Ersatz der ihm auferlegten Straf- und Prozeßkosten aus der Casse des Börsenvereins ein Anerkenntniß seines, durch den fraglichen Aufsatz an den Tag gelegten Bestrebens für Wahrung der Ehre der Literatur, der Schriftsteller und des Buchhandels zu geben. Nach Auseinandersetzung der Gründe, warum der Vorstand dieß nicht vor Anhörung der Generalversammlung habe thun wollen, worunter namentlich der hervorzuheben war, daß es für die Sache selbst und für den College» Herrn Enslin angemessener und ehrenvoller sein werde, wenn ein vielstimmiger Beschluß der Generalversammlung den Vorstand auffordece, dieß zu vollziehen, stellte er an diese den Antrag: daß sie als Beweis der Anerkennung des Bestrebens des ehrenwerthen Collegen den Vorstand ermächtigen möge: die dem Herrn Enslin in dem v. Schmieden schen Prozesse auferlegten Straf- und Prozeßkosten im Betrage von 83 Thlr. 18-/zNgr. demselben aus der Vereinskasse zu ersetzen. Dieser Antrag fand durchgängig Anklang und einstimmige Genehmigung der ganzen Versammlung bei der Abstimmung. Hiernach ergriff V) Herr Hirzel das Wort zur Begründung seines den gegenwärtigen Stand der Nachdrucksgesetzgebung in Württemberg be treffenden Antrags, der dahin lautete: der Börsenverein wolle an den Verein der Stuttgarter Buchhändler schriftlich die dringende Einladung gelangen lassen, daß derselbe aufs Neue und noch während des jetzt versammelten Landtags alle diejenige Schritte thun möge, wodurch eine Ueber- einstimmung der Würtkcmbergischen Gesetzgebung über den Nachdruck mit derjenigen von Preußen, Sachsen, Baiern:c- her beigeführt werden könne. Dieser fand von den Herren Frommann, Heinr- Brockhaus durchgehende Unterstützung und Letzterer bemerkte bei seinem diesfalsigen Vortrage zugleich, daß man auch bei der Königl. Sächs. hohen Slaatscegicrung wiederum Schritte zur Herbeiführung einer Revision der Bundesgesetzgebung vom 9. Nov. 1837 thun möge. Nachdem ein direkter Schritt Seiten des Börsenvereins an die Württembergische Kammer, welcher von einzelnen Mitgliedern des Ver eins in Antrag gestellt wurde, namentlich von Herrn Frommann als unzulässig bezeichnet wurde, da bekanntlich auch eine diesfalls früher direct an Se. Majestät den König von Württemberg gemachte Eingabe durchaus unbeantwortet geblieben und dies nur damit zu erklären sei, daß die Berechtigung der Petition in Zweifel gezogen worden ; der Herr Vorsteher auch dieses Recht der Petition von fremden Staatsangehörigen an die Württembergische Kammer durchaus in Frage stellte, so trat Herr View eg auf, sprach sich auf das Entschiedenste für Herrn Hirzels Antrag aus und berührte dabei die gegenwärtig in Bezug auf den Leipziger Commissions- und Speditions-Buchhandel vorgekommenen gefähr lichen Maßregeln der Behörde, hinsichtlich deren er um nachdrücklichste Vorstellungen an die Königl. Sächsische Hohe Staatsregierung bat. Nach mehrfacher Discussion über die Frage, ob die directe Verwendung bei der Würitembergischen Kammer stattfinden sollte oder nicht, kehrte man zu dem Hirzel schen Anträge zurück und die vom Vorsteher erforderte Abstimmung gab das Resultat ein stimmt ger Annahme desselben. Gleichergestalt fand der Antrag des Hrn. H. Brock Haus bei der hohen Königl. Sächsischen Staats-Regierung schriftlich um Unterstützung der Anträge aufRevisi'on der Bundesgesetzgebung vom 9. November 1837 wiederholt einzukommen, und die frühere diesfallsige Vorstellung in Erinnerung zu bringen durchgängig günstige Aufnahme und Billigung der Versammlung. Der nächste Gegenstand, welcher der Generalversammlung vorgelegt wurde, war VI. der Bericht Herrn Ens lins über das Resultat der Erörterungen über die Frage: „auf westen Gefahr lagern Disponenden, Novitäten und andre » condition Sendungen?" Die umfängliche Bearbeitung dieses Gegenstandes durch Herrn Liesching gab Herrn Ensl in Veranlassung, dcrVersammlung zu bemerken, daß die genaueste Prüfung dieser hierüber gegebenen Darstellung es nothwendig mache, die Begutachtung dieser Frage und einen dar aus entnommenen bestimmten Antrag an die Generalversammlung zu vertagen. 64*
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