Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.01.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-01-28
- Erscheinungsdatum
- 28.01.1916
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19160128
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191601280
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19160128
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1916
- Monat1916-01
- Tag1916-01-28
- Monat1916-01
- Jahr1916
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 22, 28. Januar 1916. Redakttoneller Tell. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchliandel. kam» eine Vorstellting von der grossen Wichtigkeit einer Marke, eines »Fabrikzeichens«, aber inan frage die Großkaufleute, die liber de» Ein gang ihrer Geschäftshäuser ihr »Zeichen« in Stein meißeln lassen, mit demselben Recht, wie es adlige Familien mit ihrem Wappen tun! Sie sind stolz auf ihr Wappen, das Fabrikzeichen, und sie können es sein, denn dieses Zeichen hat in allen fünf Erdteilen für deutschen Fleiß und deutsche Ehrlichkeit Zeugnis abgelegt; der Maultiertreiber in den Kordilleren hat ebenso gründlich nach dem Zeichen auf dem Dolchmesscr, das er kaufte, gesehen, wie der chinesische Barbier in Hongkong es im »störe« auf dem Rasiermesser gesucht hat; beide wissen, daß der Gegenstand, wenn er das bekannte Zeichen trägt, gut ist, gut sein muß. Hinter jeder Fabrikmarke steht eine Unsumme von Fleiß, Können, Ehrlichkeit, harter Arbeit. Warum sollen wir die »Signets«, die »Buchmarken«, nicht auch so auffasscn? Ich sehe in dem »Löwen« von Eugen Diederichs, dem »Segelschiff« des Insel-Verlages genau so gut eine Bürgschaft, ein festes Versprechen für unbedingte Gediegenheit wie in den »Zwillingen« von I. A. Henckels eins für beste Verarbeitung und schnittfähigen Stahl. Die Marke steht für den Fabrikanten und den Verleger, und beide wachen ständig darüber, daß kein schlechter Geselle mit ihrem Zeichen in die Welt hinausgeht. — Kein »Schmuck« soll das Signet sein, sondern ein »Zeichen« für Gediegenheit in jeder Beziehung! Das große Publikum achtet leider so wenig auf Verlag und Marke, und doch wäre ihm in erster Linie damit gedient. Die Verleger müßten natürlich auch das ihre dazu tun, nm das Publikum hierzu zu er ziehen. Warum sieht man in Zeitungsanzeigen so wenig das Zeichen des Verlegers? Warum führt ein Verlag, der die Bedeutung seiner Marke erkannt hat, sie dem Publikum nicht immer wieder vor Augen, etwa auf dem Rücken der Schutzkartons und -Umschläge? Es würde nicht übel aussehcu, und Käufer und Buchhändler wür den sehr bald auf das Zeichen achten. Für Schaufensterreklame ließe es sich auch sehr gut verwenden. Es hat noch immer Mühe, Arbeit und Geld gekostet, eine Marke bekannt zu machen, aber der Erfolg ist nie ausgeblieben, — wenn das Publikum immer wieder darauf hingewiescn wurde und wenn das Zeichen eine gute, gediegene Ware »schützte«. Post. — Im Bereich des Generalgouvernements Warschau sind fortan auch folgende Postorte zum privaten Postvertehr mit Deutschland zugelassen: Brzeziny, Ciechanow, Gostynin, Grodzisk, Grojec, Kutno, Lenczyca, Lipno, Lowicz, Mlawa, Plock, Plonsk, Przasnysz, Nawa, Rypin, Sierpc, Skierniewice, Sochaczew, Tomaszow (Kr. Brzeziny). Am privaten Telegrammverkehr mit Deutschland nehmen nur die Orte Grodzisk, Grojek, Kutno, Lipno, Lowicz, Mlawa, Plock, Przasnysz, Nawa, Nypin und Skierniewice teil. Das Preisausschreiben der Berliner Gesellschaft für Nasscu- hygiene: »Bringt materielles und soziales Aufsteigcn den Familien Gefahren in rassenhygienischer Beziehung?« war infolge des Krieges auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Nunmehr ist der Einliefc- rungstermin auf den 31. Juli 1916 festgesetzt worden. Es sind zwei Preise von 800 und 400 ausgesetzt. Einsendungen sind an die Geschäftsstelle der Berliner Gesellschaft für Nassenhygiene, zu Hän den des Herrn Ulrich Patz in Schlachtensee-Berlin, Albrechtstraßc 19/25, zu richten. Die Bedingungen des Preisausschreibens sowie sonstige aufklärendc Drucksachen können von der genannten Geschäftsstelle be zogen werden. Kricgsverlctztcu-Fürforge nach dem Kriege. — In dem Be richt über die Versammlung der Vereinigung Niedersächsischcr Handelskammern vom 8. November heißt es: »Hinsichtlich der Kriegs- beschädigtcn-Fürsorge liegt von der Handelskammer zu Osnabrück ein Antrag vor, den der Berichterstatter begründet. Er empfiehlt, ihn zur Beruhigung der Kriegsverlctzten anzunehmen, was auch mit Streichung des letzten hier nicht mit abgedruckten Satzes geschieht. Sein Wortlaut ist folgender: ,Die eindringliche Fürsorge für die aus dem Felde hcim- kehrcndcn verletzten,' in ihrer ehemaligen Arbeitsfähigkeit beeinträch tigten Krieger ist nicht nur eine gemeinsame ernste Aufgabe des ge samten deutschen Volkes. Sie stellt sich insbesondere auch dar als eine sittliche Pflicht von Handel und Gewerbe, die allein der hin gebenden selbstlosen Tapferkeit unseres Heeres die Erhaltung und fernere Entwicklungsmöglichkcit unseres Wirtschaftslebens zu danken haben. Die Erfüllnng jener Pflicht legt cs nahe, die Kriegsverletzten (Arbeiter und Angestellte) nach ihrer Rückkehr in die Heimat möglichst ohne Ausnahme an ihren bei Ansbruch des Krieges verlassenen Ar beitsstätten auch dann wieder cinzustcllen, wenn sie ihre volle Lei stungsfähigkeit nicht mehr aufzumeiscn vermögen. Diese Wicdcrein- stellung sollte, soweit cs noch nicht geschah, den Beteiligten schon jetzt bestimmt zugesichert werden. Bei den zu gewährenden Löhnen und Gehältern dürfen nur diese Leistungen wvhlwolfcnde Berücksichtigung finden, wobei etwaige, vom Reiche zu gewähreude Invalidenrenten völlig außer acht zu bleiben haben? — In der Besprechung wird her vorgehoben, daß die Ausführungen des Berichterstatters einen berech tigten Appell an das Gemüt und die Dankbarkeit der Arbeitgeber von Handel und Industrie darstellen. Daß die jetzt aushilfsweise herangezogenen weiblichen Arbeitskräfte nach dem Kriege wieder zu gehen haben, wie am Schlüsse des Antrages der Handelskammer zu Osnabrück besonders hervorgehoben werde, ergebe sich von selbst.« Lektüre für Kriegsgefangene in Rußland. — Das Fürsorgekomitce des Noten Kreuzes für Kriegsgefangene in Wien setzte sich mit dem Petersburger Fürsorgekomitee in Verbindung und traf ein gegenseitiges Übereinkommen, demzufolge Bücher nach Rußland für die Kriegs gefangenen gesendet werden können. Auf Grund dieser Vereinbarung hat das Note Kreuz es sich zur Aufgabe gemacht, kleine, dem Zwecke ent sprechende Lagerbibliotheken zusammenzustellen und durch das Für- sorgetomitee für Kriegsgefangene in Petersburg in beschleunigter Weise den einzelnen Gefangenenlagern zum Tauschverkchr zur Verfügung zu stellen. Die Sammelstelle ist das Rektorat der Technischen Hochschule in Wien. Als Leiter steht Professor vr. Franz Strunz der Bücher sammlung vor. Neue Ncichsbankuoten. — Im Laufe des Jahres werden zwei neue Neichsbanknoten zur Ausgabe gelangen. Zunächst wird ein neuer Hundertmarkschein in Verkehr gebracht werden, der die im Jahre 1911 zur Allsgabe gelangte Neichsbauknote zn 100 Mark ersetzen soll. In den Kreisen von Handel und Industrie wurde die jetzt im Umlauf befindliche Note wegen ihres zu großen Formats beanstandet, das allerdings immerhin noch kleiner ist als eine ganze Reihe gleich wertiger Noten in anderen Staaten. Die Neichsbank hat ein neues Modell für die Hundertmarkscheine hcrgestellt, das die Genehmigung der zuständigen Stelle erhalten hat. Die neue Note berücksichtigt die Wünsche nach einem kleineren Format, es fehlt die sogenannte Allonge der jetzt geltenden Note. Ebenfalls noch in diesem Jahre wird eine Neichsbauknote zu 10 Mark ausgegebcn werden, wozu die Neichsbank durch Gesetz vom vorigen Jahre ermächtigt worden ist. Von jeher be stand im Zahlungsverkehr eine starke Nachfrage nach Wertabschnitten zu 10 Mark, die sich während des Krieges noch durch die Einziehung der Goldstücke zu 10 Mark erheblich gesteigert hat. Der Bedarf an Wertabschnittcu zu 10 Mark wird aber zweifellos nach dem Kriege bei der Überführung des gesamten Wirtschaftslebens in die Friedens verhältnisse in noch gesteigertem Grade hervortreten. Um ihn zu be friedigen, ist ein Zahlungsmittel erforderlich, das sich elastisch dem jeweiligen Bedarf anpassen kann. Diese Eigenschaft besitzen die Rcichs- banknoten, aber nicht die Neichskassenscheine infolge der gesetzlichen Begrenzung ihrer Ausgabe. Die neue Neichsbauknote zu 10 Mark hat daher die Aufgabe, die jetzt in einem Gesamtbeträge von 360 Mil lionen Mark in Umlauf befindlichen Neichskassenscheine zu 10 Mark zu ersetzen. Letztere werden in demselben Maße, wie die neuen Neichsbanknoten zur Ausgabe gelangen, aus dem Verkehr gezogen werden. Gipfel der Sparsamkeit. — Sparen, Sparen, Sparen lautet jetzt die Losung auch im reichen England. Haben da, der Daily Mail zufolge, die Stadtväter von Northfleet (Kent) jahrelang dem Drucker ihrer Berichte für je 72 Worte 45 ^ bezahlt und sind erst jetzt dahinter gekommen, daß ihnen der böse Jünger Gutenbergs auch jedes Inter punktionszeichen als ein volles Wort anrechnete. Daher faßten sie in hehrer Selbstverleugnung den hochherzigen Beschluß, ihre Ver öffentlichungen in Zukunft ohne jede Interpunktion erscheinen zu lassen, wodurch im Jahre eine Ersparnis von 100 .// erzielt wird. Was Publi kum und Drucker dazu sagen, stand in der Daily Mail nicht geschrieben. L. sic. »Kauf auf Probe«. (Nachdruck verboten.) — Bei einem Kaufe nach einer Probe, einem Muster, gelten gesetzlich die Eigen schaften der Probe, des Musters als zugesichert. Solcher Kauf ist un bedingt geschlossen, mit der Maßgabe jedoch, daß eben diesem Muster, dieser Probe die Ware entspricht. Ein Kauf a u f Probe ist nur be dingt geschlossen, sei es, daß der Kauf erst mit der Billigung der Ware durch den Käufer, die in dessen Belieben steht, perfekt werden soll, sei cs, daß er zwar auf der Stelle wirksam, mit der Mißbilli gung des Käufers aber wieder unwirksam werden soll. Im Nahmen dieser Ausführungen spiegelte sich der folgende Fall, der insbeson dere der Charakterisierung der Kaufgeschäfte »auf Probe« dient. Eine Hamburger und eine Bremer Firma, beide Kaufleutc im Sinne des Handelsgesetzbuches, hatten einen Kaufvertrag geschlossen. In der Schlußnote hierüber hieß es u. a.: »Falls die Ware nach 99
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder