Erschein! jeden Dienstag u. Freilag; während der Luchhändler. Messe zu Ostern täglich. Börsenblatt für den Alle Zusendungen jüi daS Börsenblatt sind an die Redaktion zu richten. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum dcö Börsenvereins der deutschen Buchhändler. 10. Leipzig, Dienstag am 4. Februar. 1845. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung, die Aufnahme neuer Mitglieder in den Börsenverein betreffend. Um den in letzter Zeit wiederholt vorgekommenen Fall, daß die Aufnahme neuer Mitglieder wegen Mangelhaftigkeit der dazu erforderlichen Papiere beanstandet werden mußte, für die Zukunft möglichst zu verhüten, bringen wir hierdurch tz 2. unseres Statuts und das Formular der zu unterschreibenden Verpflichtung in Erinnerung. Der gedachte § lautet folgendermaßen: Fähigkeit zur Aufnahme. Jeder Buch- und Kunsthändler, sowohl des Inlands, als des Auslands, kann zum Mitglieds des Börsenvereins ausgenommen werden. Zur Aufnahme ist erforderlich: 1) der Nachweis legaler Berechtigung zu Betreibung des Buch- oder Kunsthandcls; 2) die Einsendung des eigenhändig Unterzeichneten und von einer öffentlichen Behörde beglaubigten Circulairs, worin der Aufzunehmende sein Etablissement anzeigt; 3) die Ausstellung einer unbedingten und schriftlichen Verpflichtung, in allen Stücken dem Börsenstatut, sowie den statutenmäßigen Be schlüssen der Generalversammlung, des Vorstandes und der Ausschüsse sich zu unterwerfen, und insbesondere sich des Nachdrucks und des Nachdrucksvertriebes zu enthalten; endlich 4) die Bezahlung eines Eintrittsgeldes von zehn Thalern im 21 Guldenfuß. Die unter l, 2 und 3 bezeichnctcn Schriften sind dem Vorsteher mit dem Gesuch um Aufnahme zuzustcllen und bleiben bei den Acten; der Vorstand hat selbige zu prüfen und vollzieht die Aufnahme sofort, wenn kein Bedenken dabei Statt findet, während im entgegen gesetzten Falle die Aufnahme bis zur Entscheidung der Generalversammlung ausgesctzt bleibt. Die Bekanntmachung der Aufnahme erfolgt im Börsenblatt. Die zu unterschreibende Verpflichtung lautet: Hierdurch übernimmt der Unterzeichnete die Verpflichtung, sich in allen Stücken dem Statut des Börsenvereins der deutschen Buch händler zu Leipzig, so wie den statutenmäßigen Beschlüssen der Generalversammlung, des Vorstandes und der Ausschüsse, bei Verlust der Mit gliedschaft, unweigerlich zu unterwerfen, und sich insbesondere des Nachdrucks und des Nachdruckvertriebcs zu enthalten, im Fall persönlicher An wesenheit in Leipzig die Vermittelung der Vergleichsdcputation bei Streitigkeiten mit andern Mitgliedern des Vereins anzunehmen, und den von der Generalversammlung festgesetzten jährlichen Beitrag von zwei Thalern im 21 Guldcnfuß pünktlich zu bezahlen. Lithographirte Exemplare der Verpflichtung können von jedem der Unterzeichneten Vorstands-Mitglieder bezogen werden. Stuttgart, Leipzig u. Berlin, d. 29. Januar 1845. Der Vorstand des Börsenvereins der deutschen Buchhändler. H. Erhard. S. Hirzel. H. Schnitze. Drbitserlaubniß in Preußen. Das König!. Preuß. Ober-Censur-Gericht hat für folgende außer halb der deutschen Bundesstaaten erschienene Schrift die Erlaubniß zum Debit ertheilt: Eller, Fr., die anglikanischen Kirchenzustände, mit besonderer Berücksichti gung der katholischen Bewegung in derselben und des 'ZAiseyismus. Schaffhausen 1844, Hurtersche Buchh. Zwölfter Jahrgang. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. Hinrichsschen Buchh.) Angekommen in Leipzig am 30. Januar —> 1. Febr. 1845. Barth in Leipzig. 656. Köhler, L., Thomas Münzer u. seine Genossen. Histor. Roman. 3Thlr. er. 12. Geh. 4^ ia