Mittwoch, den 26. Januar?1916. Umschlag zu .V' 20. ZZ/ KZ Das bereits in dritter, stark vermehrter Änd verbesserter Austage erschienene Werk von N l)?. Ernst Röthlisberger «r. o Professor der Rechte an der Universitär Bern Der interne und der internationale SchutzdesUrheberrechts in den Ländern des Erdballs hat allseitig beifällige Aufnahme gefunden, da es in knapper und übersichtlicher Form alles Wissenswerte auf dem Gebiete des Urheberrechts enthält. Von den außerordentlich günstigen Besprechungen, die das Werk des geschätzten Autors erfahren hat, seien nachstehend einige angeführt. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel: Dem deutschen Buchhändler, insbesondere dem Verleger wird das nützliche Buch bald ein unentbehr licher Ratgeber sein; gern auch dürften Rechtsanwälte, Rechrsgelehrte und Richter sich seiner bedienen, um das schwierige, vielen noch fernliegende Rechrsgebiet zu beherrschen, nicht weniger auch manche Auroren jeglicher Richtung. Auf diesem Umwege wird auch das Sortiment es schätzen lernen und gern zu dem vollen Erfolge beitragen, der seinem großen Nutzungswerte entspricht und ihm aus innigster Überzeugung gewünscht sein soll Geistiges Eigentum, Zeitschrift für Literatur- und Pressewesen: In Heft 1l habe ich, gelegentlich der Besprechung eines anderen Werkes von Professor Dr. Ernst Rörhlis- bcrger, auf dessen große Verdienste auf dem Gebiete der Kommentierung des internationalen Urheberrechts hingewiesen. Auch das vorliegende Werk hat bereits viel zur Klärung der schwierigen und verwickelten Materie beiyerragcn; es ist ein Hilfsmittel zur raschen Orientierung auf dem Gebiete des Urheberschutzes in der ganzen Welt und gibt auf die in der Praxis stets wiederkehrenden Fragen nach der Dauer, nach der Erlangung und nach der Erteilung des Schutzes knappe und doch genaue Auskunft. Das Buch umfaßt in seiner neuen Form IS5 Seiten; es wird denjenigen Auroren und Verlegern, die sich für die Wahrung ihrer Rechte im internationalen Verkehr interessieren, wie den Rechtsanwälten und Richtern ein zuverläsjmcr Wegweiser sein, wer die Gesetze und Verträge der verschiedenen Kulturländer in urheberrechtlicher Hinsicht verstehen will, bedarf eines derartigen Beraters unbedingt. Abgesehen von Ueber- sichtstabellen über die Gesetze und Verträge der verschiedenen Länder, enthält das Buch Auszüge au» den in den Kulrurstaaren geltenden Urheberrechtsgesetzen, wobei ein Hauptaugenmerk auf die Schutzfristen, die Be dingungen und Förmlichkeiten gerichtet ist. In erster Linie sind die als schuyfähig erklärten Werke behandelt, es ist der sachliche Geltungsbereich der Gesetze abgegrenzt, alsdann sind die Rechtsmittel und Rechtsfolgen zusammrngestellr, sodaß «an beim Aufschlagen de» betreffenden Landes sofort erkennen kann, ob sich die Lerrerung des Rechtsweges überhaupt lohnt, ob Verjährung eingetreten ist, usw. Das Luch reiht sich würdig de« von mir bereits vesprschene« Werken Räthlisbergers an, die man ,ar nicht genug wegen ihrer Gründlichkeit und Klarheit rühmen kan«. Geheftet M.» .— ord., M. ».80 netto, M. 8.S0 bar In Ganzleinen gebunden M. d.— ord., M. 4.— bar Wir bitten das verehrliche Sortiment, sich für das Werk lebhaft zu verwenden und es «Ken Interessenten vorzulegen. Ais solche kommen in 8rage: Schriftsteller, Komponisten, bildend« Künstler und sonstige Autoren, Bibliotheken, Handelskammern, Konsulare, Gerichte, Professoren, Richter, Rechtsanwälte usw. Hierbei machen wir noch besonders darauf aufmerksam, daß wir da« Werk, vielfachen wünschen entsprechend, auch gebunden abgeben; bedingt können wir jedoch nur geheftet und nur in beschränkter Anzahl liefern. Roter Bestellzettel anbei! Verlag des LdrsenvereinS der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. U