Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.02.1845
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1845-02-28
- Erscheinungsdatum
- 28.02.1845
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18450228
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184502285
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18450228
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1845
- Monat1845-02
- Tag1845-02-28
- Monat1845-02
- Jahr1845
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
197 jedoch in dieselbe d. h. alte Rechnung notirt? Welchen Kunden dürfte man wohl in einer Rechnung 2 Jahrgänge abfordern? Man kann ohne Uebertreibung annehmen, daß zur Oster-Messe, also im 5. Monat, die Verleger von Journalen noch fast gar keine eigene Auslage gehabt haben, denn Papier und Druck wird überall creditict, und mit der Redaction wird nur ganz- oder ^jährig abgerechnet. Es ist gar nichts seltenes mehr, daß Buchdrucker und Papierhändlec Jahcescredit geben, ohne darnach zu fragen, ob Journale oder Bücher verlegt werden. Somit kommt der Verleger zu einer Einnahme, die man eine Eollecte von den Sortimentern nennen möchte, denn die Unternehmung wird mitdiesen Beitragen gemacht. —> Wie wenig Journale erfordern ein besonders großes Kapital zur Ausführung, da nur ein kleiner Thcil Kupferbeilagen giebt, oder sich durch ein ungewöhnliches Quantum von Bogen auszeichnet. In solchen Fallen wird man sich gern die von mehreren Handlungen gestellte Sem este rb e re chnung gefallen lassen, aber die bisherigen höchst unbilligen Bedingungen vollen Pränumeri- rens sollten nicht ferner in Anspruch genommen werden. Bei der Wich tigkeit dieses Gegenstandes ist zu wünschen, daß derselbe sowohl in die sen Blättern, als auch bei etwaigen Kreis-Vereinen, hauptsächlich aber in der nächsten Eantate-Versammlung zur Sprache komme. Es ist gar nichts besonderes, daß eine mittlere Sortiments-Handlung durch das Aufdringen der Journale in alte Rechnung mit 1000 Thlr. in Vorschuß kommt, welche sie nebst den weiteren Ausständen zur Messe pünktlich decken soll. Ist das gerecht? Darf ein Kaufmann bei irgend einer Waare sich etwas ähnliches erlauben, wie es bei uns mit literarischer Waare geschieht? Der Gebrauch des Pränumerirens mag sich aus al ten Zeiten herschreiben, wo Zeitschriften meist durch Post-Aemter abge setzt wurden; jetzt aber sollte diese Bedrückung in einem Geschäfte auf hören, welches ganz besonders zur Mitwirkung bei Abschaffung alter Mißbräuche, zum Kampf gegen ungerechte Zumuthungen, mit einem Wort, zum F ortschr itt berufen ist. Von einem Verleger, der seine Journale in laufende Rechnung notirt. Ncber Novitäten-Annahmo. Der Herr Verfasser des Artikels „Novitäten" in Nr. 11 des B.-Bl. hat sein Thema wohl nicht gehörig durchdacht. Der aufmerk same Sortimentshändlec wird allerdings überzeugt sein, daß die unbe dingte Annahme der Novitäten von Seiten sehr vieler Handlungen keinerlei Vortheil, sondern baaren Schaden bringt, indem sie häufig nur Localsachelchen drucken, oder sich ausschließlich einem Literatnr- zweige widmen, für den man eben kein Publikum hat. Manche Hand lungen z. B. drucken nichts als theologische Schriften und Tractatchen im ultramontansten Sinn, was solls nun damit in einem vorurtheils- fteien protestantischen Lande? Verbitte ich mir aber die unbedingte Zusendung von Novitäten bei einem Verleger, so ist ja dabei nicht an zunehmen, daß ich ihn gering schätze, oder daß ich mich für seinen Ver lag gar nicht verwenden will! Als thätigcr Sortimentshändlec werde ich diejenigen Novitäten, welche für mein Publikum passen, ver schreiben! Welch pecuniärer Nachtheil kann mir also daraus erwach sen, daß ich nur für solche Novitäten Geld und Zeit opfere, deren Ab satz ich mit einiger Zuversicht hoffen darf? Warum will gar der Herr Verfasser des fraglichen Artikels es dem Sortimentshändlec übel neh men, wenn er sein Geschäft nach bestem Ermessen betreibt, und sogar seine Novitäten aus blutiger Rache bei Seite stellen und nicht verkau fen?? Ei, ei, wie kaufmännisch!? Schreiber dieses nimmt von etwa 300 Handlungen unbedingt Novitäten an, und glaubt, daß diese so ziemlich vollständig den ncnnenswerthen deutschen Verlag repräscntiren. Kommen Ausnahmen vor, so werden sie nicht unberücksichtigt gelassen, denn es ist Grundsatz, das Interesse aller Verleger zu wahren. sM 17 Ncber ConfiScalion und Bttchcrvcrbotc in Prcusic». In der neuesten Zeit sind in Preußen viele Bücher und Schrif ten der übrigen Bundesstaaten consiscirt und verboten worden. Einige Preuß. Buchhändler haben mir —- und gewiß auch anderen Verlags buchhändlern — nur ganz einfach einen Schein von der Ortspolizei cingesandt, und den Betrag für dergl. consiscicte Bücher ü Lonto ge stellt. Ich habe gegen solche Willkür stets protestirt, und mich auch auf das Preuß. Gesetz berufen, was durchaus keine Ungerechtigkeit will. Trotzdem bringen mir noch immer einige Handlungen, ohne sich durch meine Protestation beirren zu lassen, dergl. Posten in Rechnung. Ich sehe mich demnach gedrungen, diese Sache zur Oeffentlichkeit zu bringen, da ich fest entschlossen bin, mich um kein Buch bringen zu lassen, was ich unter dem Schutze meines Landes und auf meine Kosten und Gefahr habe drucken lassen. Die Preußische Preßgesetzgebung selbst schützt mich, und diese rufe ich an: ß 12 der Verordnung vom 30. Juni 1843 sagt: „Wird eine Schrift inländischen Verlags von dem Ober- Censurgericht verboten oder durch gerichtliches Urtel die Consiscation derselben ausgesprochen, so sind die zum Debit oder sonst zur Verbrei tung noch vorhandenen Exemplare oder verbotenen Thcile derselben zu vernichten. Er geht gegen eine Schrift auswärtigen Ver lags ein solches Verbot oder Eonfi s cations-Urtel, so hat derjenige, welcher im In lande noch Exemplare zum Debit besitzt, diesen Debit unverzüglich einzu stellen und jene Exemplare binnen drei Tagen ins Ausland zurückzusenden. Unterläßt er eins oder das Andere, so unterliegen die in seinem Besitze Vorgefundenen Exem plare der Be sch lagn ah me und Vernichtung. Das selbe giltvon den späterhin zur Verbreitung ans dem Auslande eingehenden Exemplaren." Ich erwarte nach dieser Erklärung keine fernem Unbilde, und bitte meine Herren Collegen in Preußen, sich über diesen Gegenstand, der die Ehre ihres Landes und das Gesammtinteresse des Buchhandels betrifft, genügend anszusprechen. Ferner ersuche ich die Redactionen von Zeitschriften, diese Sache zur Sprache zu bringen. Leipzig, am 25. Febr- 1845. Otto Wigand. Brochüren - Format. Eine Stimme ans dem Publicum. Viel Werthvollcs, Gediegenes und der Aufbewahrung Würdiges wird heut zu Tage, da die Zeit der Folianten und Quartanten längst vorüber ist, in einzelnen als Brochüren erscheinenden Monographieen und Abhandlungen nicdecgelegt- Leider haben nun aber solche Brochüren für den Gebrauch viel Unbequemes. Nicht nur fallen sie häufig schon während des ersten Durchlesens oder bei dem Ausschneiden auseinander, sondern cs tritt hauptsächlich nach ihrer Nicderlegung in die Bücher sammlung eine Gebrauchserschwerung dadurch ein, daß man sie wegen ihrer Biegsamkeit und Dünnleibigkcit nicht wohl in die Nepositorien in Reihe und Glied stellen und mit Aufschriften aus dem Rücken versehen kann, sondern daß man sie aufeinander legen und daher, wenn man später wieder in einer solchen Brochüre etwas Nachsehen will, einen ganzen Berg derselben durchsuchen muß, um die richtige zu finden. Sie bei diesem Aufeinanderlagern immer in gehöriger systematischer Ordnung zu erhalten, ist fast unmöglich, da sie bei jeder Nachsuchung nach einer derselben wieder in Unordnung gerathcn. So wird cs meistens ein Wust, welchen aufzustören man sich fürchtet. Jede einzelne dieser Brochüren vom Buchbinscr mit einem ordentlichen Einbanve versehen zu lassen, würde theilS kostspielig sein, thcils doch jene Uebclstande nicht alle beseitigen. Es ist daher gewiß schon bei Vielen der Wunsch entstanden, meh-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder