Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.01.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-01-29
- Erscheinungsdatum
- 29.01.1916
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19160129
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191601290
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19160129
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1916
- Monat1916-01
- Tag1916-01-29
- Monat1916-01
- Jahr1916
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 23, 29. Januar 1916. wurde das Dunkel durch eine Leuchtraketc zerrissen. Und aus den ver hängten Fenstern und Kellertürcn der verfallenen Häuser fiel hie und da ein schwacher Schein, und überall ertönte Singen und Klingen von alten lieben Weihuachtsliedern aus den rauhen Kehlen der sturm erprobten Landwehrleute oder lustige Mundharmonikaweisen. Ich trat ein in den nächsten Unterstand. Da saß die ganze Gruppe bewaffnet bis an die Zähne, in Mantel und Helm, sogar die schreckliche Gasmaske vorgebuuden, die den Menschen geradezu als Pavian erscheinen läßt, still und feierlich um den eben augefahrenen Heringssalat. Na nu, was ist denn hier los?! — »Erhöhte Gefechtsbereitschaft!« Damit erhoben sich diese immer fidelen und zu sonderbaren Scherzen aufge legten Brüder und bewegten sich in feierlichem Gänsemarsch zu den be nachbarten Gruppen, überall durch ihr spaßhaftes Gebaren Heiter keit erweckend. Ich besuchte dann noch meine Korporalschaft und ver lebte dort noch ein angenehmes Stündchen in schöner Kameradschaft beim dampfenden Grog. Ins Quartier zurückgekehrt, saßen wir dann noch lange, lange beisammen. — — — Otto Schindler, Unteroffizier, 3. Ldw. 106. Kleine Mitteilungen. Ermächtigung der Zollstellen, die Ausfuhr gewisser Waren ohne besondere Ausfuhrbewilligung zuzulassen. — Durch Verfügung des Reichskanzlers (Neichsamt des Innern) vom 19. Januar 1916 — I V Xxp. 363 — sind die Zollstellen ermächtigt worden, die Ausfuhr von Präparaten für Lehr- und Anschau ungszwecke ohne besondere Ausfuhrbewilligung zuzulassen. 8k. Erhebliche Fehlbeträge im Warenlager Grund zur sofortigen Entlassung. Urteil des Kaufmauusgerichts Posen vom 19. Oktober 1915. — Ein Filialleiter der Zigarren-Firma E. in P. wurde von seinem Geschäftsherrn sofort entlassen, weil die Kasse in auffälliger Weise nicht stimmte. Er wandte sich klagend an das Kausmannsgericht in Posen, das durch Urteil vom 19. Oktober 1915 seine Entlassung in dessen für gerechtfertigt erklärte. In der interessanten Begründung heißt es: Es kommt nicht darauf an, ob der im Gesetz speziell vorgesehene Fall des 8 72 Z. 1 HGB. gegeben ist, ob also dem Kläger der Vor wurf gemacht wird, durch Untreue das Manko verschuldet zu haben. Auch darüber hinaus liegt ein Grund zur Entlassung vor, wenn der Filialleiter in einem verhältnismäßig kurzen Zeitraum so erhebliche Fehlbeträge in dem ihm anvertrauten Warenlager aufzuweisen hat. Der Filialleiter hat nach seinem Vertrage und auch schon nach 88 675, 666 BGB. die Verpflichtung, Auskunft und Rechenschaft zu erteilen. Diese Rechenschaft zu erteilen war der Kläger nicht in der Lage, er konnte trotz Befragens keinen Aufschluß darüber geben, wie der Fehl bestand eingetreten ist. Schon hierin liegt unter Berücksichtigung der Vertrauensstellung eines Filialleiters ein wichtiger Grund für die Beklagte zur fristlosen Beendigung des Vertrages. Durch die Beweis aufnahme ist aber darüber hinaus nachgewiesen, daß während der Zeit der Leitung der Filiale durch den Kläger, also in nur wenigen Monaten, sich am Warenbestände ein Fehlbetrag von ^ 2464.85 ergeben hat. Wenn dem Kläger Veruntreuungen auch nicht vorgeworfen werden, so setzt doch die Entstehung eines so großen Fehlbestandes, der nicht auf geklärt werden kann, einen so großen Mangel des verantwortlichen Leiters an Aufsicht und Umsicht voraus, daß darin ein starker Miß brauch des in ihn bei der Anstellung und bei der Überlassung des Warenlagers gesetzten Vertrauens erblickt werden muß. Dieser Miß brauch des Vertrauens rechtfertigt die fristlose Entlassung. Ein deutsches Postamt in Mitau. — In Mitau ist jetzt ein deut sches Postamt für den privaten Postverkehr auch mit Deutschland eröff net worden. PersmmlimAWen. Gestorben: am 10. Januar Herr Frank H. Dvdd, Teilhaber von Dodd Mead L Co. in New ?)ork. Der Verstorbene nahm eine führende Stellung im amerikanischen Buchhandel ein und war mehrmals Vertreter seines Landes auf den Internationalen Verleger- Kongressen. Ihm ist auch die Gründung der amerikanischen Fachzeitschrift »llre Bookman« zu verdanken: in Jglau, wo er seiner Militärpflicht genügte, am Herzschlag Herr Alexander Iaschke, der sich in fast dreijähriger Tätigkeit im Hause Philipp Ncclam jun. in Leipzig durch schlichtes Wesen und große Pflichttreue Anerkennung erworben hatte. 104 SpreWlll. Zur Währungsfrage in Österreich. (Vgl. zuletzt Nr. 8.) Es sei mir gestattet, kurz daraus hinzuweisen, daß eine Entfrem dung der überwiegend deutsche Bücher lesenden oberen gesellschaftlichen Kreise dem deutschen Buche gegenüber herbeigeführt wird, wenn die jetzt erreichte Höhe (wir rechnen die Mark heute mit X 1.65 —, Post kurs X 1.52) nicht bald für Bücher und alle übrigen literarischen Er zeugnisse sinkt. Nicht genug, daß hierzulande große Teuerung in den meisten Lebensmitteln, Bekleidungs-, Beheizungs- und anderen nötigen Gegenständen herrscht, müssen wir auch noch für die geistigen Erzeugnisse einen mehr als 25 °/o betragenden Aufschlag über ihren eigentlichen Wert bezahlen. Das verdrießt, und ich meine mit Recht, vor allem die weiten Kreise aller Deutschen in Österreich- Ungarn, die glaubten, im Kriege ebenso wie nach dem Kriege eine wirksamere, verbindende Einwirkung der geistigen Kultur des großen Deutschen Reiches erwarten zu dürfen. Man wird hier kopfscheu, miß mutig, niedergeschlagen! Soll das so bleiben? Einzelne Verleger — zwei Fälle sind mir besonders vor Augen: C. F. Peters als Musikalienhändler, vor allem aber Ullstein L Co. mit ihren verschiedenen Ausgaben — machen da, sollen wir sagen, eine rühmliche, nein, sagen wir nur: eine kluge Ausnahme! Ich will keine weiteren Worte verlieren, aber ich bitte alle großen Verleger, und ich weiß mich darin eins mit jedem gut deutsch gesinnten Buchhändler in unserer Doppel-Monarchie, ernstlich dariiber nachzu denken, ob sich ein Opfer ihrerseits für das Deutschtum eines eng verbündeten Reiches nicht lohnen würde?! Dabei denke ich nicht daran, daß etwa allein von ihnen alle Kosten dieser Bevorzugung der deut schen Geistesschätze, die sie uns anbieten, getragen werden sollen, gegen über allen anderen Waren, die aus dem Deutschen Reiche nach hier eingeführt werden, nein, ich denke vielmehr daran, daß auch die Ver braucher ihren Teil, etwa die Hälfte, tragen sollen. Mein Vorschlag wäre dementsprechend, die Mark mit etwa X 1.35 während der Kriegsdauer durch Beschluß des Börsenvereins und des Deutschen Verlegervereins sestzusetzen und dieser. Beschluß durch die deutsche Presse Österreich-Ungarns den Bürgern dieses Landes ständig bekanntzugeben. Die Presse ihrerseits wird gewiß nicht verfehlen, die Bedeutung des großen Opfers, das hier gebracht wird, dankbar an zuerkennen. Kronstadt. H. Z e i d n e r. Von anderer Seite wurde der gleiche Vorschlag gemacht, nur mit dem Unterschied, daß der Umrechnung der Mark der Betrag von X 1.30 zugrunde gelegt werden solle. Die Einsender dürften insofern nicht unrecht haben, als eine Festlegung der Mark auf einen bestimmten Be trag sowohl von den österreichischen Sortimentern, als auch von dem dortigen Publikum als eine freundliche, den engen politischen Be ziehungen Deutschlands zu Österreich entsprechende Handlungsweise sympathisch ausgenommen würde und vielleicht auch dazu beitragen könnte, der deutschen Literatur in Österreich größere Verbreitung zu verschaffen. Zunächst ist jedoch zu bemerken, daß weder der Börsen- vercin, noch der Deutsche Verlegerverein in der Lage sind, eine solche Vereinbarung durch »Beschluß« herbeizuführeu, da sie nicht berechtigt sind, den Verleger in seiner Freiheit der Preisfestsetzung in anderer Weise zu beschränken, als dies in den Satzungen und Ordnungen vorge sehen ist. Ein Eingriff in die inneren Verhältnisse der Verlagsbetriebe verbietet sich schon deswegen, weil die Vereine gar nicht in der Lage sind, fcstzustellen, ob für den einzelnen Verleger rein rechnerisch die Möglichkeit eines solchen Entgegenkommens vorliegt. Es muß daher jedem Verleger überlassen bleiben, ob und inwieweit er bereit und in der Lage ist, den Schwierigkeiten der österreichischen Sortimenter Rechnung zu tragen. Im Interesse einer engern wirtschaftlichen Ver bindung der beiden Nachbarreiche wäre es gewiß zu begrüßen, wenn die deutschen Verleger nach Möglichkeit ihre österreichischen Abnehmer unterstützen und ihnen entgegenkommen würden. Von der Festlegung eines bestimmten, von allen Kursschwankungen unbeeinflußten Kronenpreiscs wird man jedoch bei dem ständigen Wechsel der öster reichischen Valuta und der Gefahr einer weiteren Verschlechterung des Kurses absehen müssen, da dadurch das Risiko auf den deutschen I Verleger abgemälzt würde, ohne ihm — wie dem österreichischen Sorti menter — die Möglichkeit zu geben, die Käuferkreise dazu herauzu- > ziehen. Red.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder