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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.07.1845
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1845-07-04
- Erscheinungsdatum
- 04.07.1845
- Sprache
- Deutsch
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cirschkml j-dkn Tirnstag u. Freitag; während der Buchhändler. Messe zu Ostern täglich. Börsenblatt Alle Zuwendungen sür da<! Börsenblatt sind a» die Redaktion zu richten. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des BörscnvereinS der deutschen Buchhändler. ^ 1>1. Leipzig, Freitag am 4. Zuli. 184:4. Amtlicher Th ei l. Gesetzgebung zum Schutz des literarischen rc. Eigcnlhums. Ausgug aus dem Protokoll der deutschen Pundc-vcrsammlung vom 19. Juni 1845, § 228. Beschluß. Nachdem der Bundesbeschluß vom 9. Nov. 1837 nur das ge ringste Maß des Schutzes festgestellt hat, welcher innerhalb des deutschen Bundesgebietes den dort erscheinenden literarischen und artisti schen Erzeugnissen gegen den Nachdruck und jede andere unbefugte Vervielfältigung auf mechanischem Wege zu gewähren war,- eine wei tere Vereinbarung über gemeinsame Gewährung eines völlig ausreichen den Schutzes aber gleichzeitig Vorbehalten worden ist, so sind sammt- liche deutsche Regierungen über folgende Bestimmungen zur Ergänzung des Beschlusses vom 9. November 1837 übereingekommen: 1) Der durch den Artikel 2 des Beschlusses vom 9. November 1837 für mindestens zehn Jahre von dem Erscheinen eines literarischen Erzeugnisses oder Weckes der Kunst an zugesicherte Schutz gegen ' den Nachdruck und jede andere unbefugte Vervielfältigung auf me chanischem Wege wird fortan innerhalb des ganzen deutschen Bun desgebietes für die Lebensdauer der Urheber solcher literarischen Er zeugnisse und Werke der Kunst, und auf dreißig Jahre nach dem Tode derselben gewährt- 2) Wecke anonymer oder pseudonymer Autoren, so wie posthume und solche Werke, welche von moralischen Personen (Academien, Uni versitäten u s. w.) herrühren, genießen solchen Schutzes während dreißig Jahren, von dem Jahre ihres Erscheinens an. 3) Um diesen Schutz in allen deutschen Bundesstaaten in Anspruch nehmen zu können, genügt es, die Bedingungen und Förmlichkeiten erfüllt zu haben, welche dieserhalb in dem deutschen Staate, in welchem oas Originalwerk erscheint, gesetzlich vorgeschrieben sind. 4) Die Verbindlichkeit zu voller Schadloshaltung der durch Nach druck u- s. w. Verletzten liegt dem Nachdrucker und Demjenigen, welcher mit Nachdruck wissentlich Handel treibt, ob, und zwar soli darisch, in so weit nicht allgemeine Rechtsgrundsätze dem entge genstehen. 5) Die Entschädigung hat in dem Verkaufspreise einer richterlich fest zusetzenden Anzahl von Exemplaren des Originalwerkes zu bestehen, welche bis auf 1000 Exemplare ansteigen kann, und eine noch höhere sein soll, wenn von dem Verletzten ein noch größerer Schaden nachgewiesen worden ist. Zwölfter Jahrgang. 6) Außerdem sind gegen den Nachdruck und andere unbefugte Verviel fältigung auf mechanischem Wege, auf den Antrag des Verletzten, in allen Bundesstaaten, wo die Landesgesetzgebung nicht noch höhere Strafen vorschreibt, Geldbußen bis zu 1000 Gulden zu verhängen. 7) Die über dergleichen Vergehen erkennenden Richter haben, nach näherer Bestimmung der Landesgesetze in denjenigen Fällen, wo ihrem Ermessen zufolge der Befund von Sachverständigen einzu holen ist, bei literarischen Werken das Gutachten von Schriftstellern, Gelehrten und Buchhändlern, bei musikalischen und Kunstwerken das von Künstlern, Kunstverständigen und Musik- oder Kunst händlern einzuholen. Erschienene Nettigkeiten des deutschen Buchhandel?. (Mitgetheilt von der I. E. Hin richs scheu Buchh.) Angekommen in Leipzig am 30. Juni — 2. Juli 1845. Andreäische Buchh. in Frankfurt a. M. 4614. Sparschub, N., prakt. Erzichungs-u.Unterrichtslehrc. 1.LH.: Anlei tung zur häuslichen Erziehung. 8. Geh. U ^ Deck's Univ.-Buchh. in Wien. 4615. Ehrlich, I. N., Lehre von der Bestimmung des Menschen als rationale Teleologie. 2. Th. gr. 8. Geh. 1b/g^« 4616. I'Ldiscb,7., steitisöon kür öle Vorträge überkllementsr-Hlatiiemstilc in «len 8ekulen öerKön. stoind. Ven. aöeilgen 1-elbgsrö«. 2 Ilse. gr. 8. 1842,43. «el,.* 2-/4 4617. Fräst, J.v., zwei Predigten. 8. 1844. Geh.-/z 4618. Grösser, Fr., kleine Wiener Memoiren. 3. LH. gr. 12. Geh. "-/12-L 4619. Schinnagl, M., ausführliche lateinische Grammatik zum Privatgebr. für Schüler der unteren u. oberen Gymnasialst, an den dsterrcich. Gymn. gr. 8. Geh. 1H.§ Bercndsohn in Hamburg. 4620. ^Iburu Hamburg. >stionLl-6ostiime. IVlit l'ext von kV E. Luelc. 23. u. 24. Illef. gr. 8. 6ek. *-/z^ 4621. Grys,Chr., Gedanken eines Protestanten über dicsogcnannte deutsch-ka tholische Kirche und deren öffentliche Anerkennung. 8. Geh.* 4622. llumbrirx unö seinellmgebungenim 19.1nkrk. blitl/ext von kV 6. Luelc. 2. .4btk. 2.1-iok. gr. 8. (4ek. * ^ 101
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