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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.07.1845
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1845-07-18
- Erscheinungsdatum
- 18.07.1845
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- Deutsch
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1845.^j 731 Erschienene Neuigkeiten des deutschen Musikalien handels. (Mitgethcilt von Bartholf Senfs.) Angekommen in Leipzig am 14—16. Juli. Körner in Erfurt. IVpler, I. 6. , IReoretisok-practisclie Orxanistenscliule, entlisltend die vollständige Harmonislelire nebst ibrer Vnrvendung auf die Oompositionen der gebräuoliliclisten Orgelstüclce. 1 10 IV/. Schlcsingcr in Berlin. VAllemsr, V.. de, De Hoi des Vilsins p. une Voix sv. ?kte. 5 IV/. Nncb, I. 8-, Oiaeons p. Viel. sv. ?fte. 2 t IV/. 2ns.se, R.., Op. 11. Vergissmeinniclit - Dolonsise 1. ?kte. in. Oessng sd. Ich. ?t/z IV/. Osvid, Del-, Hoinnnees et lVIeiodies p. une Voix sv. ?fte. Vdieux s Olsrence 5 IV/. — Des Rirondelies. 5 IV/. keverie 5 IV/. Irännierei. 2^/» IV/. vökler, I., 1'rsnscriptions p. ?1te. srr. tsciles p. L. D. /^a^rier. IV». I. Vdieu de Scäuiei-t. Op. 45. 10 IV/. — Vlo. 2. Ds b's vorite. Op. 51. 15 IV/. Ob^s, I., Op. 26. Vir vnrie IVo. 6 p. Viel. sv. Dlte. 22^ IV/. isspbs, I-ouiss, Op II. Drnis Oondolidres p. ?1te. 15 IV/. Lrebs , 6., Op. 134. Drei bumoristiscbe Oessngs 1. Lsriton oder Lass in. I>1te. IVo. I. 10 IV/. IVo. 2. 7»/° IV/. No. 3. 10 IV/. l^reutLer, R.., 10 Dtudes ou Onprices p. Viol. IVouv. Ldit. Div. I, 2. s 20 IV/. I^urnmer, D. V.., Op. 77. Heminiscences de I'Opärs Vrniide de 61ucL p. Veile, sv. 0"atnor 1 sv. Dlte. 25 IV/. Hlonpou, Osstilbelrs, Homsnre 1. Vit od. Hass. m. Pits. 5 IV/. Dsnoklrs, n., Op. 14. Vir t^rolien vsrie p. Viol. SV pkte. 20 IV/, krudent, D., Op. 3. Hondo brill. p. ?1te. IVouv. Ldit. 17f^ IV/. jSobstksr, V.., Op. 6. Lrei Dieder 1. eine Stimme m. Dlte. 12^ 5l/. ledsseo, D, Op. 13. Hsntsisie p. kkte. sur des Vlotils de l'Opers In luive de //akovi/. 22^2 IV/. Weber, 6. VI. de, Op. 63. Drio p. ?lte., Viol. et Voile ou klüte. 1 ,p 25 IV/. Nichtamtlicher Th eil. Buchhändler - Nckrologie. Der so eben erscheinende 21. Jahrgang des Nekrologs (über die 1843 Verstorbenen) enthalt folgende Biographieen: Fr. PertheS, Fr. Gotth. Baumgärtner, Ferd. Schwetschke, Ludw. Dorn träger, I. K. S. Schmalh, Ferd. Frhr. Ebner von Eschenbach in Nürnberg. Von Folgenden aber nur kürzere Notizen: Fr. Drdcricti in Bamberg, W. Dingclöci, IN Darmstadt, L. Hilscnbcrg in Erfurt, E. A. Kummer in Zerbst, H. A. Ncnovan; in Rudolstadt, I. G. Lngcwitz in Königstcin, I. E. Schönian in Elberfeld, F. A. Taubere in Leipzig. Aachen 8. Juli. Der belgische, auch in Leipzig domicilirte Buch händler Melinc hatte mit Hrn. Thiers einen Vertrag geschlossen , durch welchen er von diesem das Verlagsrecht seiner Geschichte des Kaiserreichs für Deutschland ankaufte und dieselbe in Leipzig drucken ließ. Dasselbe Werk ist in Brüssel mehrfach nachgedruckt worden, da Hr. Melinc für Bel gien kein ausschließliches Vorrecht geltend machen konnte. Es handelt sich jetzt darum, ob diese nach Deutschland eingeführten belgischen Ausgaben bei uns als Nachdruck zu saisiren und gegen die Verkäufer derselben ge richtlich cinzuschrciten sei. Die deshalb von Hrn. Mciine bei dem K. Landgerichte zu Aachen angeregte Klage ist jetzt von der Rathskammer re- ponirt worden und zwar aus dem Grunde, daß Nachdruck sich immer nur durch den Wiederabdruck eines bestimmten Buches qualifizire, da aber nicht nachzuweisen, daß die belgischen Ausgaben Abdrücke des von Herrn Melinc in Leipzig gedruckten Buches, cs vielmehr anzunehmen sei, daß sic Abdrücke der Pariser Ausgabe seien, die nicht deutsches Eigenthum, so seien auch jene Ausgaben nicht als Nachdruck anzusehen. (Bcrl. Z-it.) Im Großherz. Hessen wurde verboten: Geheime Inquisition, Ccnsur und Kabinctsjustiz im verderblichen Bunde, von Will). Schulz und Karl Welcker- Karlsruhe. Koblenz, 1. Juli. Wie man vermuthccc, so sollte von der nun mehr auch durch oberccnsurgerichtliches Erkenntniß unterdrückten Schrift des Obcrprokurators Lcue, über Schwurgerichte, eine zweite Auflage im Auslande veranstaltet werden. Vorgestern ist bereits allen Buchhänd lern hier zu Protocoll bedeutet worden, daß sie sofort nach erhaltener Zu sendung sämmtliche Exemplare ohne allen Verzug der Polizei abzuliefern hätten. (Elb. Z.j In Neapel wurde kürzlich ein Buch verboten, welches von der Kohlenbrennerei handelte, weil die Behörden glaubten, cs beziehe sich auf die Carbona ri. Der Volksschriften-Vcrcin zu Stuttgart soll in der kurzen Zeit seines Bestehens bereits 600,000 Exemplare seiner Schriften verbreitet haben. Die Schweiz hatte im Jahre 1799 kaum 30 Buchhandlungen, 39 Buchdruckercien mir höchstens 120 Pressen und 26 Papiermühlen. Ge. genwärtig befinden sich in derselben 108 Buchhandlungen, 112 Buchdru. ckereien mit 440 Pressen und 99 Papiermühlen. Erklärung. Die Frankfurter Oberpostamts-Zeitung enthält unterm 2. Juli als offiziellen Auszug aus dem Protokoll der deutschen Bundesversammlung vom 12. Juni 1845 den Beschluß: „ Die höchsten und hohen Regierungen werden ersucht, den Debit sämmtlichcr Verlagsartikel des Literarischen Komptoirs in Zürich und Winterthur in ihren Staaten möglichst zu hin dern und zu diesem Behuf die geeigneten Anordnungen zu treffen." Wie sollen wir diesen Beschluß verstehen? Der Schweizer Verlag ist in den deutschen Bundesstaaten von vornherein verboten, bis er ausdrücklich er laubt wird. Was kann also noch am Debit verhindert werden? Nur das ausdrücklich Erlaubte. Die ausdrücklich mit Debitserlaubniß versehenen Werke, welche im Literarischen Komptoir erschienen sind, wären also die einzigen, welche von dieser Maßregel getroffen werden. Damit die Regie rungen und die Regierten nicht etwa denken, daß es dergleichen in unscrm Verlage gar nicht gebe, wollen wir nur folgende anführcn, welche sämmt- lich Politik, Religion und Philosophie, ja sogar die Historie unberührt las sen und denen wir noch andere hinzufügen könnten: 1) Vnaximenis srs rbetories von Spengel, 2) Bobrik's Seefahrtskunde, 3) Eichclberg's Na turgeschichte, 4) Ettmüllcr's Gudrunlicder, 5) Füßli's Architektur, Skulp tur und Malerei der Rheinstädte, 6) Löwig's Repertorium der organ. Che mie, 7) Löwig's Chemie der organ. Verbindungen, 8) Moritzi's Flora der Schweiz, 9) Daverio's Uebungsstücke zum Uebcrsetzen in's Italienische, 10) llcbel's Taktik und Strategie, 11) Fröbel's Grundzüge der Krystallo- logie, 12) lieber HLberl's vollständige Lufterneuerung von vr. K. — Ist nun die Meinung des deutschen Bundes, den Debit dieser Schriften zu „hindern;" die Schriftsteller um den Lohn ihrer Mühe, ihr geistiges und materielles Eigcnthum zu bringen, bloß darum, weil dieselbe Firma die Schriften von Bauer, Herwegh, Hoffmann, Prutz, Rüge, Walesrode, d. h. prcßfrcie und oppositionelle Poesie, Philosophie nnd Politik gebracht hat? Die Schriftsteller, deren Werke die Debitserlaubniß haben, wußten, daß sie dieselbe erhalten mußten und sic haben dadurch ein unzweifelhaftes Recht erworben: ja cs wäre aller Handel und alle völkerrechtliche Verkehrsbasis aufgehoben, wenn die Unterwerfung unter alle Gesetze des Landes, mit dem man handeln will, dennoch das geistige und materielle Eigen thum nicht schützte. Diese Frage ist keine polizeiliche — die Polizei hat die erlaubten Werke selbst aus ihrem Bereich entlassen — sie ist eine rein privatrecht liche Frage, und cs leidet keinen Zweifel, daß kein Staat solche Eingriffe in die allgemein feststehenden Gesetze des internationalen Verkehrs ohne die größte Gefahr für die allgemeine Rcchtsbasis thun kann. Ein Schritt, der alle politischen Voraussetzungen umsticße, ei» Schritt, der ein wohler worbenes Eigenthum gewaltsam antastcte, würde, das hoffen wir, die öffent liche Meinung von ganz Deutschland gegen sich haben, denn er enthält ne ben der sittlichen auch noch eine logische und rechtliche Unmöglichkeit. Das Literarische Komptoir in Zürich. 409*
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