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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1845
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1845-07-29
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1845
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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783 1645.^ s5372.s Zur Durchlesung bestens empfohlen! Seit dem 1. Juli d. I. erscheinen in meinem Verlage 3 neue Zeitschriften, als: I. Ergäiizungsdlütter . zu allen Konversationslexiken als denen von Brockhaus, Pierer, Meyer, Wolff, Reichenbach, Ersch und Gruber, Hauslexikon, Conversations- lexikon für bildende Kunst, so wie zu allen En- cyklopädicn und Real-Encyklopädien herauSgeglben von einem Verein von Gelehrten, Künstlern und Fachmännern unter der Rcdaction von vr. Fr. Sieger. Eine Wochenschrift für die Besitzer von Conversationslexiken und jeden Gebildeten überhaupt. Auszug aus dem Prospekt. Der Nutzen cncyklopädischer Werke hat in neuester Zeit die allgemeinste Anerkennung gefun den. Wir haben gegenwärtig nicht allein allge meine Encyklopädien in großer Zahl, sondern auch Werke der Art fast für sämmtliche einzelne Wissenschaften, für die Künste, Gewerbe, den Handel, sogar für das Theater. Eine so allge meine und so lange andauernde Erscheinung läßt auf eine innere Nothwendigkeit schließen. Und wer konnte läugncn, daß eine solche wirklich vor handen ist? Einen Uebelstand haben alle unsere Ency- klopädicn nicht überwinden kdnncn — die Zeit schreitet für sie zu rasch vorwärts. Eine in Erstaunen setzende Beweglichkeit sehen wir in dem religiösen, dem politischen Leben, in dem, was Handel und Gewerbthätigkeit liefern. Diese nach allen Richtungen thätige Zeit in den Rahmen eines abgeschlossenen Werkes span nen zu wollen, heißt in der That, den Plan eines Lagers aufnehmcn, das morgen abgebrochen und im Laufe weniger Monate nach weit entle genen Gegenden versetzt wird. Wirklich hat es nicht an Klagen gefehlt, daß jedes Conversa- tionslexikon schon nach Verlauf weniger Jahre unbrauchbar werde. Unsere „Ergänzungsblätter" haben cs sich zur Aufgabe gestellt, diesem Uebclstande ab- zuhelfcn. Aus diesem Grunde erscheint diese Zeit schrift als Wochenschrift, und cs wird ihr so möglich gemacht, der Zeit Schritt für Schritt zu folgen und Alles aufzuzeichnen, was im Ge biete des Staats, der Religion, der Wissenschaft, der Kunst, des Verkehrs als wichtiges Moment hcrvortritt. Natürlich kann es unser Zweck nicht sein, allen Fluthungen der Tagesgeschichtc zu folgen und das vorübergehend Auftauchende in den Kreis der Besprechung zu ziehen. Als Encyklo- pädie der Gegenwart haben wir es einzig mit der vollendeten Thatsachc zu thun, mit dem geprüften und bestandenen Neuen, welcher Sphäre dasselbe auch angehöre. Voll ständigkeit, Genauigkeit und Faßlichkeit der Dar stellung sind unser Ziel; Parteinahme, in Sachen der Politik oder der Religion, muß unserm Stand punkte fern liegen. Wir werden dem Leser die Masse des Geschehenen ordnen und ihm alles wichtige Neue oorführcn, unter Hervorhebung der charakteristischen Merkmale, und mit steter Hin weisung auf das, was dadurch gegen den frühem Standpunkt gewonnen wurde. Den Besitzern der verschiedenen Convcrsationslerika bringen wir den Vortheil, daß sie ihre Werke durch unsere Zeit schrift stets vollständig erhalten und daher der Nothwendigkeit enthoben sind, die kostspieligen neuern Ausgaben anzuschaffen; aber nicht allein für sie schreiben wir, sondern für Jeden, der das Bedürfnis fühlt, den Kern aller Bestrebungen der Gegenwart, von allen Nebendingen, vom Jrrthum der Parteileidcnschaft entkleidet, im Zu sammenhänge zu erhalten. Die Ergänzungsblättec erscheinen allw ö ch entli ch in einem ganzen Druckbogen. Ein halber Jahrgang oder 26 Druck bogen bilden ein Heft. Zwei halbe Jahrgänge oder zwei solcher Hefte bilden einen Band. Mit der letzten Nummer eines halben Jahrganges oder Heftes, also mit Nummer 26 und 52, wird ein alphabetisch geordnetes Register der verschiedenen Artikel in diesem halben Jahrgang, so wie ein Umschlagstitcl gratis ausgcgebcn. Am Schluffe eines jeden Bandes wird außerdem noch ein al phabetisch geordnetes Register, welches sämmtliche Artikel des Bandes umfaßt, den Abonnenten gratis zugestellt. Die Ergän z ung s blätt er, welche im Laufe des Jahres als Wochenschrift erscheinen, bilden also am Schluffe eines ganzen und halben Jahres ein Nachschlagebuch oder ein Convcrsa- tionslexikon dcs abgelaufcnen halben oder ganzen Jahres, sie sind daher eine Revüe oder Wochen schrift und am Schluffe des Jahres ein Jahrbuch des Wissenswerthesten. Die Abonnenten verpflichten sich zur Abnahme eines halben Jahrgangs. Der Preis eines halben Jahrgangs ist 1 ^ Pr. Crt., wofür also 26 Druckbogen nebst Jn- haltsverzeichniß und Titel gegeben werden. Einen so billigen Preis kann ich in der Voraus sicht stellen, daß die Ergänzungsblätter eine all gemeine Verbreitung finden werden. II. ^eit schrift für Verwaltungszweige der Stadt- und Landgemeinden. Redaction: 0r. Hopfner, ordentl. Beisitzer der Juristenfaculiät, Docent der Rechte an der Universität zu Leipzig. Auszug aus dem Prospekt. Der Zweck unserer Zeitschrift ist im Allgemei nen schon mit ihrem Titel angezcigt, wie dies die erste Pflicht einer jeden Zeitschrift ist. Der Herausgeber wird das ganze Gemeindeleben in seiner vollsten Ausdehnung ins Auge fassen, um ihm die beste Ausbildung und im Staat die ge bührende Anerkennung zu verschaffen. Das Stre ben des Herausgebers ist rein practischer Art, wie es in der Anforderung unsres praktischen Zeit alters liegt. Er wird die Stellung der Stadt- und Landgemeinden im Staate, ihre Mitthätig- keit zu Erreichung des Staatszwccks, ihre politi schen Rechte, ihre sämmtlichcn Innern Einrichtun gen, bestandene, bestehende und »och werdende, die Rechte und Pflichten der Mitglieder der Ge meinden, der gemeine» Bürgerschaft und der Ge- mcindebeamten, die Beziehungen des Gcmcinde- vcrbandes zu dem Kirchcnverbande, zu der Schule, die Lurnerei, das Theater und Alles, was irgend wie zu Hebung dcs Gcmcinsinncs und Anregung des Gemeindelebcns frommt j auch den Fleiß des Bürgers in Gewerbe, Handel und Landwirthschaft besprechen, Nichts soll vergessen sein, sei es auch das Geringste, wie die rechte Benutzung des Koths in Straßen und Plätzen. Jeder, der Interesse nimmt an dem Gemeindelcbcn, soll Befriedigung finden in der Zeitschrift. Der Herausgeber stellt daher offenbar sein Ziel weiter hinaus, als der Titel der Zeitschrift reicht, und es möchte ihm cingchalte» werden, daß er sie paffender „eine Zeitschrift für Gemein- dewescn" genannt haben würde.. Indessen ist die ser Titel, dessen Erfindung ganz nahe lag, ab sichtlich bei Seite gesetzt und dafür der weniger versprechende, wie er oben steht, gewählt worden, weil es vorzuzichen ist, mehr als das Verspro chene zu geben, denn der Gefahr ausgesetzt zu sein, das Versprochene nicht gehalten zu haben. Dazu trat ein anderer, wie wohl untergeordneter Grund: die Zeitschrift sollte nicht als Concurrcn- tin der in Posen erscheinenden „Zeitschrift für Communalwescn" und auch nicht als Ucbcrsctzcrin dcs „courrier clos communes" und der „gs- ?ette ninnicipale cle In vills cle Paris" erschei nen. Der Herausgeber hat die Zusage der reich sten Unterstützung der Männer von Fach, darun ter die publicistischen Notabilitäten Deutschlands. Stoch steht die Frage offen: ob die Zeitschrift ein Bedürfniß dcs öffentlichen Lebens sei? Der Herausgeber bejaht sie, denn außerdem hätte ec die Zeitschrift nicht unternommen. Um die Be jahung zu rechtfertigen und um dem Urthciic dcs Publikums vorzuacbeiten, glaubt er nichts Besseres thun zu können, als an die Spitze der Zeitschrift einen kurzen Abriß zu stellen der Geschichte des Gemeindewescns vom Anbeginn bis zur Jetztzeit, verbun den mit der Andeutung der wichtig sten Icitfragcn. Die Zeitschrift für Verwaltungszweige der Stadt- und Landgemeinden erscheint wöchentlich in einem ganzen Druckbogen. Preis des ganzen Jahrgangs 4 III. Der Gerichtshof, Zeitschrift für Kritik des civilgerichtlichen und criminalgerichtlichen Verfahrens inTeutschlcmd. Herausgegeben von vr. Ludwig Hopfner, Beisitzer der Juristen-Facultät und Docenccn der Rechte an der Universität zu Leipzig. Auszug aus dem Prospekt. Obschon die Rechtswissenschaft mehr für sie allein bestimmte Zeitschriften zählt, als eine an dere Wissenschaft, und eine gewisse Art ihrer Ge genstände in social-, politisch- und convcrsationell- speculativen Blättern besprochen wird, dürfte doch die oben angezeigtc Zeitschrift nicht als überflüs sig betrachtet werden. Das Volk verlangt nach Kenntniß der proceßrechtlichcn Partie der Rechts wissenschaft, besonders der criminalproceßcechtli- chen, es verlangt sogar nach der Lhcilnahme an deren Uebung, von welcher das Wohl und Weh des Einzelnen im Staate, wie des ganzen Staa tes selbst abhängt. Der Jurist aber bedarf prac- tischcr Beispiele, um das Volk zu belehren, zu überzeugen und zu klarem Urtheil über die Dinge zu befähigen. Diese Bedürfnisse nun lassen eine günstige Aufnahme des Unternehmens im Volke hoffen. Die Zeitschrift wird wirklich verhandelte Pro- ceßstreitigkeiten vorlegen, entweder in deren gan zer Vollendung oder in einzelnen Abschnitten; dabei jedoch eine Beurtheilung der proccssualischc» Behandlung des Falles liefern, eine Kritik der bestehenden Proceßnormen in ihrer Anwendung auf das Gegebene, überall wo es thunlich ist, 116*
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