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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1845-07-08
- Erscheinungsdatum
- 08.07.1845
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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- Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
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1845.) 691 Angelegenheiten des österreichischen Buchhandels. Schon seit einiger Zeit deutete Verschiedenes darauf hin, daß auch in den österreichischen Staaten eine erhöhte Regsamkeit und ein Streben nach größerer Vereinigung des einheimischen Buchhandels zu Wahrung gemeinschaftlicher Interessen stattsinde. Hr. Millikowski in Lemberg hat nun das nachfolgend mitgetheilte Circulair erlassen, worin derselbe zu einer Zusammenkunft in Wien in der ersten Hälfte des August einladet. Dieser Aufforderung sind sämmtliche Wiener Handlungen bereitwillig beigetreten und ist von denselben der 15. Au gust als Versammlungstag festgestellt worden. Als Hauptgegenstände der collegialischen Besprechung wurden vorläufig bezeichnet: 1. Mittheilung der, von Seite des Wiener Gremiums in neuester Zeit eingeleiteten Schritte in Betreff des österreichischen Bücherzolls. 2. Die Regulirung des österr. Buchhandlungs-Commissionswesens. 3- Die Rabatt-Frage für das Inland wie auch für das Ausland. 4. Die Abrechnungszeit für das In - und Ausland. 5. Frachtfreie Sendungen von Süd- und Norddeutschland zum Wiener Commissionsplatze. 6. Schöpfung eines österreichischen Bücher-Lexicons nach Art des Kayser oder Heinsius. 7. Vorschläge zur Erzielung größerer Vorkenntnisse für Zöglinge des Buchhandels. Das Circulair des Hrn. Millikowski lautet: Der im Juni 1843 von der ldbl. Jasper'schen Buchhandlung in Wien ausgegangene Vorschlag zu einer Reform des österreichischen Buch- Handlungs-Commissionswcsens, welchem sich Special-Anträge von Lemberg und Linz aus, hinsichtlich der Wiedereinführung des früher üblich gewese nen Rabatts, anschlossen, hatte das lange gefühlte Bcdürfniß einer gemeinsamen Berathung der Buchhändler des Kaiserstaates über die im Laufe der Zeit nothwcndig gewordenen Maßregeln zur Wahrung und Förderung der Gcsammtinteressen des österreichischen Buchhandels wieder lebhafter in de» Vordergrund treten lassen. Des Unterzeichneten Vorschläge in Beziehung auf einige Reformen und eine zur Durchführung derselben nothwendig gewordene Generalversammlung der österreichischen Buchhändler fanden von vielen Seiten beistimmcnde Anerkennung, und cs erfolgte darauf ein Bescheid der obersten k. k. Polizei-Censur-Hofstclle vom 3. Juli 1844, A. 13074, in Folge dessen der Berufung einer Versammlung zur Besprechung gemeinsamer Geschäftsinteressen nichts im Wege steht, in so fern dabei keine andern, als die auf Erleichterung und zweckmäßigere Einrichtung des bibliopolischcn Verkehrs abziclcnde Fragen zur Sprache gebracht und somit jede wie immer geartete Ucberschrcitung dieser streng einzuhaltenden Grenze sorgfältig vermieden, auch bei der Berathung selbst mit Ordnung und Mäßigung vorgegangen wird. Vorausgesetzt, daß alle Schwierigkeiten und Verzögerungen, die der wirklichen Einbringung von gemeinnützige» Vorschlägen wegen Mangel an Gelegenheit zu gegenseitiger Verständigung cntgcgentratcn, nunmehr geho ben sind, erlaubt sich der Unterzeichnete im Einverständnisse mit dem Vor stande des löblichen Buchhandlungs-Gremiums in Wien und der Mehr zahl der bedeutenden Buchhandlungen des Inlandes, an seine sämmtlichcn Herren College» im Kaiscrstaate die förmliche Einladung ergehen zu lassen, sich in der ersten Hälfte des Monats August d. I. in Wien persönlich cinzufindcn, um durch gemeinsame Erwägung und Berathung der zum Besten des österreichischen Buchhandels geschehenen und noch vorzubringen- dcn Anträge dem Zeitpunkte näher zu rücken, wo der österreichische Buch handel sich jenem des Auslandes mit gleichen, oder doch gerechteren An sprüchen auf Achtung und Erfolg zur Seite stellen darf. In Wien, unter dem unmittelbaren Schutze des Thrones, wo gerade jetzt durch die umsichtige und energische Leitung der höchste» Commcrzial- behördcn eine neue regere Epoche für die Industrie und den Handel Oester reichs beginnt, wo die Anzahl der bedeutendsten Buchhandlungen den Stimmen der Betheiligtcn größeres Gewicht verleiht, und von wo aus als dem Mittelpunkte unseres Handelsverkehrs das Beschlossene leicht nach allen Richtungen ins Werk gesetzt werden kann, werden die auswärtigen Herren Collcgcn manche Angelegenheiten des österreichischen Buchhandels gründlich besprechen können, worüber eine Verständigung im Wege schrift licher Mitthcilung immer schwer zu erzielen ist und die unmittelbar per sönliche Berathung so vieler Interessenten dürfte um so leichter und schneller zu Beschlüssen führen, deren Wirksamkeit auf das Gedeihen des österrei chischen Buchhandels einen wesentlichen Einfluß auszuübcn vermöchte. Die löbliche Jas per'sehe Buchhandlung daselbst wird über Ort und Stunde der Versammlung bereitwillig Auskunft ertheilcn, wenn die rcsp. Herren Collegen sich mit ihr darüber in Einverständniß setzen und ihr auch den Lag der Ankunft gefälligst franco anzeigcn wollen. Zugleich ergeht an alle einzelnen Herren Interessenten die Bitte, alle Hauptpunkte, die zur Berathung kommen sollen, spcciell zu bezeichnen, und zwar so, wie solche ihrer individuellen Ansicht nach, oder vermöge der besonder» Provinzialverhältnisse vorzutragen sind, um auf diese Weise schon im vorhinein eine übersichtliche Zusammenstellung aller einzelnen zur Verhandlung kommenden Gegenstände vorbcrcitcn, und dadurch deren Er ledigung beschleunigen und erleichtern zu können. Ueberzeugt, daß die sich bildende Versammlung auch von denjenigen Herren Collcgcn, welche persönlich zu erscheinen verhindert sein sollten, mit Beifall begrüßt werde, indem diese ihre Theilnahme durch Ernennung von Bevollmächtigten, die in ihrem Namen mitstimmen können, bethätigcn, empfiehlt sich mit collcgialischer Hochachtung Lemberg, im Mai 1845. I. Millikowski. Leise Anfrage. Warum ist der bekannte „W ien e r Antrag" in der verflosse nen Jubilate-Messe nicht gleich zur Abstimmung gekommen? Wie heißen die etwaigen Hindernisse, welche der Ausführung jenes wichtigen Vorschlags noch im Wege liegen? Und wann wird die erwählte Com mission ihr Gutachten darüber abgeben? — Wäre es nicht besser zuvor für eine zweckmäßige Einrichtung des Buchhandels im Vaterlande zu sorgen, che wir nach Amerika segeln? Die DeutscheAllgemeine Zeitung enthielt vor Kurzem folgenden Artikel: „Leipzig, 27. Juni. Mehrere Zeitungen enthielten neuerlich folgenden Artikel: „Wie verlautet, will die sächsische Regierung in Folge des bestimmt ausgesprochenen Entschlusses der süddeutschen Buchhändler, für die Zukunft für den Buchhandel einen andern Meßplatz als Leipzig zu erwählen, von ihrer Vereinigung mit der preußischen Regierung zurück- treten. Bekanntlich war man dahin ü b er ei ng e ko m m cn , in Leipzig zur Controlc der eingehenden Bücherartikcl eine aus preußischen und sächsischen Regier» »gsbeamtcn be stehende Commission nicdcrzusetzcn. welcher alle von aus wärts eingehenden Bückersendungcn zur Controlc vor- gelcgt und von ihr nach Befund sofort confiscirt werden sollten." Ohne uns hier darüber aussprcchcn zu wollen, was eigentlich von den süddeutschen Buchhändlern beschlossen worden sei und welche Rück wirkungen und Folge» ihr Beschluß in Sachsen gehabt habe oder hätte haben können, so müssen wir doch versichern, daß von der mit einem: „bekanntlich" gleichsam nur beiläufig gedachten Thatsachc, hier, wo sie schwerlich hätte unbekannt bleiben können, nichts bekannt worden ist. Wir können jedoch jetzt, nachdem wir durch obigen Artikel uns veranlaßt sehen mußten, hierüber Erkundigung einzuzichcn, versichern, daß von einer Maßregel der Art nicht im entferntesten auch nur die Rede gewesen ist und, wie ohnehin jeder Sachkundige sich selbst sagen wird, hat sein können." In dieser ohne Zweifel aus glaubwürdiger Duelle herrührenden Mittheilung ist uns das am erfreulichsten, daß man sogar in Abrede stellen darf, die gedachte Maßregel auch nur beabsichtigt zu haben. Aber beachtenswerth bleibt es immerhin, daß im Buchhandel selbst dem
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