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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.09.1845
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1845-09-05
- Erscheinungsdatum
- 05.09.1845
- Sprache
- Deutsch
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938 s6430.j Bitte um Zurücksendung. Da demnächst von Stolz, rheinischem Kochbuchc eine neue Auflage erscheint, so bitte ich alle noch s 6onck. lagernden Erplrc. sofort zu rcmictiren. Was bis Ende Oktober d. I. nicht in meinen Händen ist, werde ich ebensowenig als die in fester Rechnung expedirten Erplre. zurücknehmcn. Carlsruhc, im August 1845. A. Bielcfclv. Gchülfenftellen, Lehrlings- stellen u. s. w. s6431.) Durch den Abgang eines Gchülfen wird eine Stelle in meiner Handlung erledigt, welche bereits Anfang November wieder besetzt werden muß. Unerläßliche Erfordernisse außer gutem, unbescholtnem Ruf sind: gute Sortiments kenntnisse, Kcnntniß der französischen, wo möglich auch englischen Sprache. Auf ein empfehlendes Acußere und hiesige Platzkennt- niß wird vorzugsweise Rücksicht genommen, da dem Inhaber der Verkehr mit dem größer» Pu blikum übertragen wird. Wer diesen Erforder nissen zu entsprechen glaubt, wolle sich gefälligst bald unter Einsendung von Zeugnissen bei mir melden und nach getroffener Wahl weitere Ant wort gewärtigen. Leipzig, den 2. Septbr. 1845. Friedrich Fleischer. s6432.) Stelle-Gesuch. Ein im Sortimentsgeschäft routinirtcr junger Mann, der in einer norddeutschen Residenzstadt seine Lehrzeit beendet und daselbst noch ein halbes Jahr conditionirt hat, wünscht, unter Beibrin gung der besten Zeugnisse, seine Stellung zu ver ändern und kann vom 1. October an sogleich an- treten. Da ihm vor Allem um Vermehrung sei ner buchhändlerischen Kenntnisse zu thun ist, so sind seine Ansprüche nur bescheiden. Darauf ein gehende Offerten unter der Chiffre V. 1,. nimmt die Expedition dieser Blätter in Empfang. s6433.) (Offene L c h r l i n g sst e lle.) Um baldmöglichst anzutreten, suche ich einen Sohn rechtlicher Eltern, der, etwa 16 bis 17 Jahr alt, Lust hat den Buchhandel zu erlernen. Bei höflichem und zuvorkommendem Betragen müßte er tüchtige Schulkenntniffe besitzen und eine gute Handschrift schreiben. Sobald er die genannten Eigenschaften zeigt, und Fleiß und Thätigkcit beweist, wird er als zur Familie ge hörend betrachtet und hat die liebevollste Behand lung zu gewärtigen. Anträge erwarte ich franco, worauf die weitern Bedingungen sogleich mitge- theilt werden. Kostgeld wird nicht verlangt. Bremen, im August 1845. A. D. Gciöler, Buchhändler. Vermischte Anzeigen. s6434.j Große Bücher- u. Geschäfts-Derloosung (wobei jedes Loos gewinnt). Die Ziehung derselben findet unwiderruf lich den I. Octbr. s- c. statt. Der Hauptge winn besteht in einer großen wohleinge richteten Leihbibliothek im Werthc von 10,000 zu Nebengcwinnen sind für 19500 ^ Bücher bestimmt, mithin hat jeder Loosin- Haber, ausser der Aussicht auf den Hauptge winn, die Garantie, daß jedes Loos ohne Ausnahme entweder eine kleine Büchcrsamm- lung für 25 bis 150 ,/? oder ein vollständiges einzelnes Werk für 1'^ bis 10 gewinnen muß. Das Loos kostet 1U Pr. Cour, baar; auf 6 Loose wird ein 7tes gratis gegeben. Zugleich werden die Herren Buchhändler, welche die er haltenen Loose noch nicht berichtigt haben, ersucht, die Beträge an meinen Hrn. Commissionair so fort zu zahlen. Brieg, im August 1845. Carl Schwartz. Wir bescheinigen hiermit, daß die Ziehung der S ch w a rtz ' schen Bücher- und Geschäfts-Verloo- sung unter unserer specicllcn Aufsicht und Leitung unwiderruflich den 1. Octbr. d. I. stattfindet. Brieg, den 20. August 1845. Der Magistrat. s6435.) Schutz des litterarischen Eigenthums. Von dem Kunst- und Handelsgärtner Herrn P. F. Bouche darauf aufmerksam gemacht, daß das bei I. D. Sauerländer in Frankfurt a/M. erschienene Werk: ,,die Zierpflanzen un serer Blumenbeete rc. von A. F. Lenz" namentlich in seinem Hauptthcile, welcher von den Kulturen der Blumen handelt, nichts weiter als Nachdruck seiner „Blumenzucht in ihrem ganzen Umfange (Handbibliothek für Gärtner, IV. Abthl-)" sei,*) wurde ich veran laßt, bei dem hiesigen König!. Polizei-Präsidio darauf anzutragen, das Lenz'schc Werk in gesetz mäßiger Form von Sachverständigen prüfen und nach Anerkennung eines Nachdrucks mit Beschlag belegen zu lassen. Von Letzterem, das bald dar auf erfolgte, ließ ich Herrn I. D. Sauerlän der sofort durch meinen Rechtsanwalt in Kennt nis setzen, gleichzeitig aber ersuchen, sich mit mir über diese Angelegenheit zu einigen, wobei dem selben in Bezug auf meine Bekanntmachung und Warnung in dem Börsenblatte vom 10. Mai 1844, Nr. 45 in Erinnerung gebracht wurde, daß der rc. Lenz sich bereits durch das in der löbl. Cotta'schen Buchhandlung herausgegebene Werk: „die Wildbaumzucht" eines Nachdruckes habe zu Schulden kommen lassen.**) Da hierauf *) Lenz, so schreibt mir Bouche, hat als rin Hofgärtner, wir er sich nennt, den von mir gegebe nen Kuliurinethoden keine einzige auf eigene Ersah, rung gestützte hinzuzufügen gewußt, überall finde ich gleichen Sinn und gleiche Gedankenfolge, nur mit Versetzung der Worte und der Sätze selbst !c. **> -,Die lobt Cotta'sche Buchhandlung stellte nach der, in Folge meiner Anzeige vorgenommcne» Prüfung jenes Werkes, in ihrer Ehrenhaftigkeit den Verkauf sogleich ein und makultrte die Vorrälhc." — So machte ich in dem angesuhrten Blatte bekannt und veröffentlichte zugleich einen von ic. Lenz erhal. tcnen Brief, oen ich nicht unterlassen kann, hier nochmals wörtlich anzuführcn. Sr. :c. dem Buchhändler Herrn Herbig in Berlin. Zufolge eines gestern erhaltenen Schreibens von der Eotta'schen Buchhandlung zu Stuttgart haben Ew. Beschwerde geführt über die daselbst erschienene „Wilobaunizucht" und ist die Aufforderung an mich ergangen, mich mit Ihnen darüber zu benehmen. — Ich schrieb da« fragliche Buch in einer Zeit, wo mich 79 keine Antwort erfolgte, so blieb mir nichts wei ter übrig, als den Weg Rechtens cinzuschlagcn und, gestützt auf die von Seiten des Königl. Polizei-Präsidiums, auf Grund des Gutachtens der Sachverständigen, vcranlaßtc Beschlagnahme, bei dem Polizei-Gerichte zu Frankfurt a/M. Klage einzurcichen. Eine beglaubigte Abschrift des Gutachtens, zu dessen Ablegung die Herren Carl Duncker und Thcod. Enslin veranlaßt waren, welche beide zugleich als Mitglieder des für die Prcuß. Staaten bestehenden literarischen Sachverständigcn-Vcrcins vereidet sind, hatte ich von dem Königl. Polizci-Präsidio erbeten und meine Hoffnung auf Willfahrung um so zuver lässiger darauf gesetzt, als cs sich im vorliegen den Falle darum handelte, die Rechte eines preu ßischen Untcrthancn im Auslande nach Kräften durchzuführen, was in meiner Eingabe auch be sonders hcrvorgehobcn war. Es erfolgte hierauf jedoch der Bescheid, meinem Verlangen könne nicht genügt werden, doch bleibe es mir unbe nommen, mich cventualiter privatim an die Sach verständigen selbst zu wenden, was ich leider ebenfalls ohne Erfolg that. Unterdessen wurde in Frankfurt a/M. selbst von dem dortigen Po lizei-Gerichte die Stellung von Sachverständigen bestimmt. Von diesen erfolgte ein Gutachten, in welchem sie zwar zugcbcn, „daß sich Lenz in der Regel an Bouche gehalten und denselben et was stark und mehr als üblich benutzt habe," — und worin ferner gesagt wird: „Es wäre mög lich und vielleicht wünschcnswerth, daß bei einer weitern Ausbildung der Gesetze über literarisches Eigenthum, die wir in Deutschland jetzt zu er warten haben, auch eine Benutzung vorhandener Werke in dem Maaße, wie cs hier vorliegt, als eine Reihe der schmerzlichsten Unfälle traf, mehr nm meinem gedrückten Gefühle dadurch eine Erleichterung zu verschaffen und das Herbe des Geschicks zu be schwichtige», als in der Absicht, damit aufzutreten. WaS ich nun im Verfolge gegen Ihr Interesse that, geschah mehr aus Verletzung der Form, aus Abge, stumpftheit und aus Unkenntnis und Neuheit in der Sache, als in der Absicht und Voraussicht, Ihnen schaden zu wollen. Tie löbl. Eotta'sche Buchhand, lung harte da« Manuskript sehr lange, um eS be. gutachten lassen zu können und hätte der Begutachter in dem kleinen Felde der betreffenden, hier gemeinten Literatur, wohl wissen müssen, daß gefehlt war. Unglücklicherweise war dies jedoch nicht der Fall und diese sehr verehrlichc Verlagshandlung war im Gegen, thcil mit sammt Ihnen im beiderseitigen Interesse benachtheiligt und ich in Verlegenheit gebracht. — Dies meine ganz aufrichtige Ansicht von der Sache, die Sic so aufnchmcn wollen, als ich es wünsche, glaube aber zugleich, daß Ihnen kein großer Nach, theil durch die Erscheinung meines Werke«, welche« ich nur auf dringendes Anralhcn eines Freundes in Druck gab, erwachsen wird, weil das Publikum klein ist und daS Ihrige durch die Subsrription auf daS ganze Werk selbst in solche Hände gekommen ist, wo es für sich allein nicht gekauft worden wäre und kein Gebrauch davon gemacht werden kann. Demohn. geachtet bin ich für meinen Theil sehr gern erbötig, Ihren Nachtheil, soviel als es in meinen beschränkten Umständen möglich ist, nach Kräften zu mildern, bc. sonders wenn Sic mir Zeit dazu gönnen nnd bedenke» wollen, daß ich von einer kleinen Pension lebe. Ich bin deshalb in Erwartung Ihrer ferneren Eröffnun. gen, bitle um gütige Nachricht und empsehlc mich bestens. Philippsruhe bei Hanau, d. >S. Oktober I8S.1. Ew. ergebenster Lr » z.
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