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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.09.1845
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1845-09-05
- Erscheinungsdatum
- 05.09.1845
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- Deutsch
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1845.) 939 gesetzlich unzulässig erklärt werden könne/' — dessen Schluß aber dahin lautet: „Dermalen aber und nach sämmtlichcn bis jetzt in den deutschen Bundesstaaten bestehenden Gesetzen, auch die neuesten mit inbegriffen, kann das Werk von Lenz unserer übereinstimmenden Ansicht gemäß, nicht als Nachdruck des Werkes von Bouche betrachtet werden." Demgemäß ist mir folgender Bescheid des Polizei - Gerichtes in Frankfurt den 15. August n. c. zugcfertigt worden: „Obgleich das bei I. D- Sauerländec dahier gedruckte u. ver legte Werk „die Zierpflanzen von A. F. Lenz" mit dem von F. A. Herbig in Berlin verlegten Werke „die Blumenzucht in ihrem ganzen Um fange von P. F. Bouche" vielfach und stellen weise wörtlich übereinstimmt, so ist doch das erstere in seiner Eintheilung, Behandlung und Abfas sung von letzterem so wesentlich verschieden, daß es als eine Vervielfältigung desselben auf mecha nischem Wege nicht erachtet werde» kann. — Es wird daher Kläger mit seiner erhobenen Klage wegen Mangels rechtlicher Begründung abgewie sen, und hat derselbe die Untersuchungskosten zu bezahlen, auch die dem Beklagten vcranlaßtcn Kosten zu ersetzen, und die Gebühren der Sach verständigen mit 33 fl. zu entrichten." Indem ich dies hiermit veröffentliche, über lasse ich das der Sachlage nach Vorgetragene der Beuctheilung meiner Geschäftsfreunde. Ich be trachtete diese, zunächst mich berührende Angelegen heit als eine den gesammtcn deutschen Buchhan del betreffende, und verfolgte sie als solche; dies auch weiter sortzusetzcn, habe ich aufgegebcn- Nr. 72 unseres Börsenblattes theilc uns drei interessante Rcchtsfälle des französischen Buch handels mit. Nach dem crsteccn ist selbst die Aneignung des Titels eines bereits bestehenden Journals, gleichviel ob ein Zusatzwort vorab oder hintenan «»gehängt werde, als straffällig aner kannt worden, während man sich in Deutschland nicht scheut, nicht nur den Titel, sondern selbst die ganze innere Einrichtung auf das Genaueste nachzuahmen, wie es mir kürzlich mit einem Jour nal meines Verlages ergangen ist. Wenn Re ferent die Frage daran knüpft: wo möchte in Deutschland ein solcher Schutz zu finden sein? — so möchte ich nach dem Vorgetragcnen fragen, wo ist derselbe gegen versteckten Nachdruck in Deutsch land überhaupt zu finden? — Nach den bis jetzt veröffentlichten Gutachten und Erkenntnissen geht Preußen hierin offenbar rühmlichst voran, wo überhaupt das Gesetz des literarischen Eigenthums schon mehr geordnet erscheint. In Betreff der Gartenbibliothek bleibt mir nun weiter nichts übrig, als dem zu folgen, was Verleger vor dem Bundesgesctz zum Schutz gegen Nachdruck tha- ten: Herabsetzung des Preises! — wor über ich das Nähere bekannt machen werde. Wenn Autoren vorhandene Werke über die Ge bühr und ungehemmt, gleichsam systematisch, zu ihren Zwecken ausbeuten dürfen, so sind wir fast schlimmer daran, als früher; denn wörtlich nach- zudrucken, so unklug wird gegenwärtig nicht leicht Jemand handeln. Berlin, 25. August 1845. F. A. Herbig. (6436.) Erklärung. Auf die Bekanntmachung der verehrlichen Herren Deputirten des Buchhandels zu Leipzig im Börse »blatte d. I. Nr. 77, halte ich mich zu nachstehender Erklärung ver pflichtet : Ich habe mich dem hiesigen vereinigten Cri- minalamtc gegenüber insoweit als den Verfasser des angeregten Artikels im Organ 1844 Nr. 23 u. 24 bekannt, in wie weit derselbe zweier spe- cieller — übrigens von mir unverbürgter — Fälle Erwähnung thut, deren einer allerdings von dem angeführten Gewährsmannc in Abrede gestellt wurde. Im klebrigen habe ich erklärt, daß der Artikel, abgesehen davon, daß er nicht zur Veröffentlichung bestimmt worden und ohne mein Vorwiffen in die Hände des Herrn Redak teurs vom Organ gekommen war, im Abdruck auch nicht wörtlich der meinige sei, sondern ir gendwie eine Bearbeitung erfahren haben müsse, in Betracht welches Umstandes ich ihn im Allge meinen nicht mehr als mein Werk anerkennen könne. Kann mir nun, aus beiden Gesichtspunkten betrachtet, kaum eine Vertretung jenes Aussatzes zur Pflicht gemacht werden, so fühle ich mich dennoch, da mir daraus die Absicht hergeleitet zu werden scheint, daß ich das hiesige Commis- sionsgeschäst irgendwie habe beschuldigen wollen, veranlaßt, mich auch deshalb seiner anzunehmen, um mich aufs Feierlichste gegen diesen Verdacht zu verwahren, indem eine solche gleich unlau tere als unkluge Absicht mir nie in den Sinn kommen konnte und gekommen ist. Viel mehr würde ich, hätte ich den Artikel zur Ver öffentlichung bestimmen wollen, nur den Zweck vor Augen gehabt haben, die hiesigen Herren Buchhändler vor möglichen Schaden und Verlu sten zu bewahren und gewiß — ich versichere es aufs Heiligste — Leinen anderen, und muß es mir, in Bezug auf de» mir gemachten Vorwurf, fast jchcinen, als habe man den in Nr. 25 des Organs 1844 abgedruckten, nicht von mir her rührenden, Aufsatz im Auge gehabt. Leipzig, d. 1. Septbr. 1845. Ernst Wagncr. (6437.) Im Börsenblatte No. 72 vom 12. Au gust d. I. kündigt Herr Vogel in Hamburg, als nächstens erscheinend, folgende Broschüre an: Oesterreichischer Parnaß neuerdings bestiegen im Jahre 1845 von einem 6ommis-voAi>- sseur. Preis 6—8 As. Die Unterzeichneten Wiener Sortimentsbuch- handlungcn erkläre» hiermit, daß sie sich des Debits dieser Broschüre enthalten, und ihren Com missionären in Leipzig Auftrag ertheilen, den Beischluß des Herrn Vogel zurückzuwcisen. Wien, den 29. August 1845. Becksche Universitäts-Buchhandlg. Braumüller K Seidel. Doll, C. Gerold K» Sohn. Heubncr, I. G. Iaspcrsche Buchhandlung. Kaulsuft Wive. Prandcl K Co. Klang, I. Lcchncrs Univ.-Buchhandlung. Mayer K Co. Mcchitariftcn Buchh. Mörschucrs Wn>c. Sk Bianchi. Pfautsch Co. Nohrman», P. Hofbuchhändler. Samincr, N. Lchaumbnrg K Co. Dinger K Göring. Tendier K Schäfer. Volke S Wwe. K Dohu. Wallishauser. Wimmer, Schmidt K l!eo. (6438.) Herrn Carl Heymann m Berlin von E. Wcngler in Aachen. Motto: Ich wäre wol fröhlich so gerne. Und kan» doch nicht fröhlich mehr sein; Warum denn nicht? — Wcil Herr Carl Hermann unser» „Zct- telwcchsel" der Oeffentlichkcit vollständig in Nr. 75 d. Bl. bereits übergeben, so bedarf es von meiner Seite nur weniger Worte. Mit Bezug auf diesen Acttclwcchsel stelle ich einfach die Frage: „Wenn ein Verleger eine schnellere Verbreitung eines seiner Vcrlags- wcrke wünscht (z. B- auch per Postpaquct) als sie auf dem ordnungsmäßigen Wege zu er reichen, darf er dann auf Kosten der Sortiments- Händler dieses thun?" Hierauf wird jeder vernünftige Mensch ein „Nein" antworten. Ferner: Herr Hcymann lieferte mir 11/10 Schmalz Haussecretair 12. Ausl. 1 bis 7. Lief. — die 8te Schlußlief, aber bis jetzt noch nicht, wozu er doch rechtlich verbunden ist. Wenn Sie, Herr Heymann, mir diese Schlußlief, jetzt nicht sofort cinsenden, worum ich so oft auf Zettel vergeblich bat, dann werde ich die erhaltenen Lief, nicht allein remittiren, sondern Sie auch noch verantwortlich machen für allen Schaden, der mir aus Nichtlieferung bereits factisch entstanden ist, und noch entstehen wird. Zuletzt frage ich Sic, Herr Carl Heymann aus Berlin, was bezweckten Sic eigentlich, indem Sic unsere Privat-Cor- respondenz veröffentlichten, etwa schwarz auf weiß darzuthun, daß Sie etwas von mir verlangten, welches gegen Recht, Billigkeit und gesunde Ver nunft streitet? Diesen Zweck haben Sie (vielleicht gar sans. connaissance) vollkommen erreicht. Aachen, den 27. Aug. 1845. E. Wcngler. (6439.) Zur gef. Beachtung! Ich finde mich veranlaßt nochmals ergebenst anzuzeigen, daß der Freimüthige seit 1. Juli Verlag des Unterzeichneten ist. — Gleichzeitig bitte ich diejenigen verehrlichen Handlungen, welche gegen das Blatt changiren, Ihre Change artikel nur an mich zu senden, da ich bei Richtcingang derselben auch mit Expedition des Freimüthige» cinhalten muß. Adolph Rieß. (6440.) Zur gefälligen Berücksichtigung. Das im Juni von mir versandte Werk: Preußen im Jahre 1806 u. 1807, fehlt mir augenblicklich ganz auf Lager; sobald ich wieder im Besitze von Exemplaren bin, sollen die vorliegenden Bestellungen sofort cffectuirt werden. Mainz, den 29. August 1845. Mct. v. Zaber». (6441.) In unscrm Circulair vom 15. April erbaten wir uns allscitige Einsendung eines Ver lagskatalogs und Katalog des im Preise herabgesetzten belletristischen Verlags. Von sehr wenigen Handlungen ^ selbst denen, mit denen wir uns wegen Conto-Eröffnung spe- ciell arrangirt, ist diese unsere Bitte beachtet und erlauben wir uns, sie hierdurch ergebenst zu wiederholen. Insterburg. H. M. Fricsc'S Buchh. (6442.) Von allen kür 1846 erscheinenden 'lasclienbiichern mit Kupier» erbitte 1 Kx. rok u. 1 Kx. xebcln. » Concl. Vllkvlin in Stettin.
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