Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.01.1847
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1847-01-08
- Erscheinungsdatum
- 08.01.1847
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18470108
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184701087
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18470108
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1847
- Monat1847-01
- Tag1847-01-08
- Monat1847-01
- Jahr1847
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
28 ^ 3 Nichtamtlicher Th eil. Zur Wahlzettcl-Fragc. Herr G. W. F. Müller in Berlin hat nach Ansicht des Schrei bers dieses gewiß sehr Recht, wenn er im Börsenblatt No. 108 an- nimml, daß ein al lgem c i n er Wah lze tte l nur dann seine Be deutung vollständig erfüllen würde, wenn derselbe als Beilage des Börsenblattes eine allgemeine Verbreitung und Beachtung fände, und zugleich der Fürsorge des Börsenvorstandes genösse. Auf diesem Wege könnte am ehesten die zweckmäßige Einrichtung erzielt werden, als z. B-, daß das „ Unverlangt wird nicht versandt" eine Wahrheit wird, daß alles was nicht Ne ui gke it deutlich als sol ches bezeichnet werde, daß jedes Buch nur einmal ausgenommen wird. Es ist wohl anzunehmen, daß dann bald die große Mehrzahl aller neuen Bücher in solchem Wahlzettel ständen, und erst dann — aber nicht früher — können alle Sortimentshandlungen zur eigenen Wahl über gehen. Um recht bald alle Verleger daran zu gewöhnen, jedes Buch, das seiner Vollendung naht, im Wahlzettel zu offeriren, müßten die Insertions-Gebühren so billig gestellt werden, als die Auslagen es ge statten. Einsender sieht übrigens nicht eins, weshalb Disponenten da durch weniger vortheilhaft für Sortimenter und Verleger werden, wie der Aufsatz in No. 99 glaubt. Bücher, die man lieber nicht erhallen hätte, wird man auch nicht disponiren, denn Disponenten kosten im mer Platz und Assccuranz, und beides spart der Verleger so lange, bis er der auswärts liegenden Expl. bedarf. Ferner stimmt Einsender Herrn Müller bei, daß es wünschens wert!, ist, einen jährlichen Katalog mit abgekürzten Titeln zum be quemen Nachschlagen (also nur eineZusammenstellung der 12 Monats- vcrzeichnisse), zum Gebrauch für Buchhändler gegen besondere Berech nung amtlich herauszugeben. Das Anfertigen von Katalogen für das Publikum dürste aber wohl besser in Privathänden bleiben, die schon aus Konkurrenz besser arbeiten, und praktischer operiren werden, als ein Verein, der nicht wohl als Spekulant auftreten kann. Zur Wahlzcttelangelcgenhcit. Zwischen den Herren Naumburg und Mauke hat sich, wie be kannt, ein unangenehmer Federkrieg entspannen, dessen Ende nicht ab zusehen ist, sofern sich beide Partheien nicht zu vereinigen suchen. Ein Unpactheischer schlägt demnach beiden Herren vor, ihre Wahlzettel zusammenzuthun, in Eins zu verschmelzen und denselben in Leipzig, welches ja doch immer der passendste Platz bleiben wird, fortzusetzen. Der Gewinn könnte dann in gleiche Theile gehen! Bei dieser Gelegenheit können wir nicht umhin, Herrn Mauke aufeinen großenJrrthum aufmerksam zu machen, in den er verfallen ist. Er behauptet nämlich, die erste Idee zu einem buchhändlerischen Wahl zettel angeregt und ausgeführt zu haben, während diese Ehre Herrn Ed- Zimmermann in Naumburg gebührt, der bereits zwei Jahre vor 1840, wo der Mauke'sche Zettel begann, jene Idee ins Leben rief. Es ist also weder der Mauke'sche noch Naumburg'sche Zettel Original, sondern beide sind Nachahmung, und das Beste dürfte sein, unserm obigen Vorschläge beizupflichten. Ein Unpartheiischer. De» Nachdruck jouriialistischcr Literatur betreffend. Schreiber dieser Zeilen hat zuerst diesen Gegenstand angeregt und dankt für die gefällige Auskunft in Nr. 102 des Börsenblattes. Ob aber der Vorschlag des Berichterstatters in Nr. 106 zum Ziel führt, möchte zu bezweifeln sein; denn es ist bekannt, daß in Deutschland der Prozeßgang ein sehr langsamer ist, und Beispiele, daß Nachdrucks prozesse 3—4 Jahre gedauert haben, gerade nichts seltenes, obgleich in einzelnen Fällen gesetzlich ernannte Sachverständige klar und über zeugend wirklichen Nachdruck nachgewiesen hatten. — Ist durch die Bundesversammlung in Frankfurt a. M. auf An regung abseiten des Börsenvorstands kein allgemeines Gesetz, welches positive Bestimmungen darüber giebt, zu erlangen, so wäre dies von preuß. Eollegen bei ihrem Ministerium wohl eher zu erreichen und ein Versuch mindestens nicht überflüssig. — Die in ihrer Anwendung und Auslegung allerdings noch mangelhaften Gesetze über Nachdruck der wissenschaftlich journalistischen Literatur sind der Art, daß man nicht besonders Lust bekommt, davon Gebrauch zu machen. — Ein wesentliches Erforderniß, die Beschlagnahme des Nachdrucks bei Beginn des Prozesses, findet in den meisten Staaten nicht einmal statt, z. B- im Herzogthum Braunschweig. — Dauert nun ein Prozeß Jahrelang, was kann der rechtmäßige Verleger erreichen? Die Antwort dürste nicht schwer zu lösen sein. M- K. Höfliche Frage. Im Preistarife d. österr. Post-Zeitungserpedit. ist die Jllu- strirteZeitung halbjährig mit 6 fl. 36 kr. EMze. angesetzt, wäh rend wir Buchhändler sie nur um 6 fl. 52 kr. liefern können, da der Ladenpreis halbjährig 4 -q? ist und der Stempel 52 kr. beträgt. Herr Weber wird wohl die Güte haben, diesen den österr. Buchhändlern durchaus nicht erfreulichen Umstand auszuklären. Polizeiliche Gewaltschrittc in Magdeburg. Mit einer betrübenden Arbeit beginne ich das neue Jahr, indem ich nachfolgende einem Briefe dato Magdeburg 30/12. 46 entnom mene Zeilen hiermit dem Börsenblatte übergebe: „Ich war heute Mittag 2 Uhr in dem Geschäftslocale eines Ihrer hiesigen Eollegen, als ein Polizeicommissar mit zwei Mann Bedeckung hereintrat und nach einer kurzen Einleitung, in der er auf stattgefun dene Verhaftungen und Haussuchungen, in Folge deren man viele ver botene Bücher gefunden, hinwies, sehr höflich bat, ihm die Sortiments-Strazzevon 1846 und dasHauptbuch gefälligst auszuliefern; der Herr Polizeidirector ließe darum bitten. Auf die Entgegnung, daß dies nicht geschehen würde, entgegnet« der Commissär: seine Ordre lau te dahin, sich der genannten Hand lungsbücher mit Gewalt zu bemächtigen, wenn die Herausgabe verweigert werden sollte. Ihr College entgegnet«, daß er der Macht und der Gewalt freilich weichen müsse, daß er es nicht hindern könne, wenn genannte Bücher ihm mit Gewa lt genommen würden, freiwillig aber gebe er kein Blatt, denn wenn noch ein Gesetz Gültigkeit hätte, so müsse es ihnhier schützen; Handlungsbücher wären jedem Kaufmann heiliger als Privatbriefe und nur das Gericht könne, nach erklärter In solvenz, durch vereidete, dazu bestimmte Beamte Einsicht in kaufmän nische Bücher nebmen, am wenigsten aber könne die Polizei so ohne Weiteres, ohne daß irgend ein Vergehen vorliegt, ohne ein Verhör, ohne eine Verurtheilung, ja, ohne daß der Polizeibeamte nur einen schriftli chen Ausweis besitzt, Ha n d l un g s b üch e r mit Gewalt nehmen. Daß die Polizei hier ihre Macht verkenne und überschreite, wolle er ihm (dem Eommis- sär) gedruckt zeigen. —
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder