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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.01.1847
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1847-01-29
- Erscheinungsdatum
- 29.01.1847
- Sprache
- Deutsch
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99 1847.) Buch, mit Erlaubniß der Eensur, in den Berliner Zeitungen ange- kündigt und darauf eine große Anzahl Exemplare verkauft. Nun er schienen vor wenigen Tagen bei derselben zwei Männer, fragten auch nach dem Buche und als man es ihnen zeigte, erklärten sie Steuer beamte zu sein, die gekommen wären, der begangenen Stem pel-Defraudation nachzufocschen. Es wären nehmlich obige zu dem Buche gehörenden Karten, welche >11. gar keine Spielkarten, son dern eben Wahrsagekarten sind, und zu dem s. g. Kartenspielen nur wie jedes Stück Papier, auf welchem man die Kartenzeichen w. macht, gebraucht werden können, dem gesetzlichen Kartenstempel unterworfen und da sie ungestempelt verkauft seien, eine Defraudation began gen. Die sich für Steuerbeamte ausgebenden Männer fragten nun, wie viel Exemplare in obiger Handlung verkauft seien und als deren Besitzer sich weigerte und nicht verpflichtet hielt, dies aus seinen Bü chern nachzuweisen, drohte man ihm mit Eonfiscation der Handlungsbücher. Leider ließ sich Jener hierdurch einschüchtern und wies das Begehrte nach, worauf sich die Männer mit der Erklä rung, daß sie die entsprechende Anzeige über die begangene Defrauda tion machen würden, entfernten. Auch in andern Handlungen hier verfuhr man in ähnlicher Weise. Ein altes Weib wurde abgeschickt, ein Exemplar der Karten zu kaufen: draußen vor dem Laden wartete der angebliche Steuerbeamte und kaum kam die Käuferin mit dem Exempl. zur Thüre heraus, so trat Jener in den Laden, erklärte, daß eine Steuerdesraudation begangen und daß er solche denunciren würde. Dieses liebenswürdige Manoeuvre wurde an mehreren Orten versucht und glückte an einigen. An sich fürchten wir nicht, daß die Handlungen durch den Ver kauf der ungestempelten Wahrsagekarten eine Defraudation sich haben zu Schulden kommen lassen: einmal sind die Karten wie bemerkt keine Spielkarten; sie sind offenkundig weder zu diesem Zwecke gefertigt noch verkauft, und können dazu erst nur benutzt werden, nachdem der, der damit spielt, sie zu Spielkarten gemacht hat, was aber den Verkäufer nichts angehl; dann aber gab die Behörde in Köln, wo sie erschienen und, da Gedrucktes darauf, auch censirt worden, die Genehmigung zur Herausgabe. Endlich aber stehen die Stempelsteuersachen nicht unter der löblichen Preß-Polizei, sondern unter dem hochpreißlichen Finanz- Ministerio: — und daS ist auch ein großer Unterschied. Wir sind überzeugt, daß Letzteres vorkommenden Falls Wahrsagekarten nicht zu den Spielkarten zählen, am allerwenigsten die Verkäufer ju Strafe nehmen wird. Aber— ist damit wirklich die Sache beendet? Soll jeder angeb liche Skeuerbeamte befugt sein, einem Buchhändler in seinem Ge schäftslocale vor seinen Leuten begangener Steuerdesraudation zu be schuldigen, mit Strafe und gar mit Eonfiscation der Handlungsbücher zu drohen? Das will uns nicht scheinen und für Kränkungen und Be leidigungen der Act giebt es noch Gerichte, welche anzurufen in dem vorliegenden Falle die betheiligten Eollegen sich und unserm Stande überhaupt schuldig sind. Dies erwarten wir von ihnen. Ueber den Ausgang soll dann in diesen Blättern berichtet werden. II. An die Herren College», namentlich die preußischen.' Die vielen, von allen Seiten an mich gelangenden Zuschriften und Anfragen geehrter Eollegen aus der Nähe und Ferne in Bezug auf die gegen meine hiesigen Herren Eollegen und mich am vorletzten Tage des verflossenen Jahres verhängten undausgeführten Polizeimaß regeln weiß ich nicht besser und zweckmäßiger zu ecwiedern, als durch eine Eollectiv-Antwort in unserem „Börsenblatt«." Bevor ich indeß dazu schreite, kann ich es nicht unterlassen, Ihnen Allen, meine werthen Herren Eollegen vom Mosel- bis zum Memel-Strande! meinen tiefgefühltesten Dank für die warme Theil- nahme auszudrücken, welche Sie unS Magdeburgischen Buchhänd lern, und namentlich mir, wegen der Katastrophe bezeugen, welche uns traf. Seien Sie überzeugt, daß, nächst dem Gedanken , unge rechter Weise solche Unbill erduldet zu haben, nur diese Ihre freund liche Theilnahme meinen Schmerz über die fragliche Begebenheit zu mil dern und meine Entrüstung einigermaßen zu beschwichtigen vermag. Durch einen armen Schneider hiesiger Stadt, der früher zufäl lig in Paris gearbeitet, sollen communistische Ideen hierher verpflanzt und in zwei Handwerker-Vereinen durch das Lesen verbrecherischer Bücher genährt worden sein. Durch Briefe aus Berlin war — wie es heißt — die hiesige Polizei diesem sogenannten Eommunisten-Trei- ben auf die Spur gekommen, veranstaltete Haussuchungen bei eini gen Handwerkern, sperrte andere ein und will dadurch dann wenigstens herausgebracht haben, die vermeintlichen Communisten hätten die verbrecherischen Bücher theils bei mir, rheils bei den hiesigen Eollegen F. u. K. gekauft. In Betreff der Eommunisten-Verbindung soll sich indeß bei allen Verhören nur so viel herausgestellt haben, daß die ehr lichen Handwerker im Grunde gar keine Idee von Eommunismus und dessen Tendenzen hatten, sondern, weil sie Eommunismus-Angele- genheilen mit Eommunal-Angelegenheiten verwechselten, es gar nicht begreifen konnten, wie ihre Theilnahme und ihr Interesse für Ange legenheiten der Commune in den Augen der Polizei als Verbrechen erscheinen könne. Dem sei, wie ihm wolle — genug! die verbrecheri schen Bücher sollten aus den Handlungen hiesiger Buchhändler ent nommen sein und um dies dis zur höchsten Evidenz beweisen zu kön nen, erschien in meinem Geschästslocale am 30. Decbr., Nachmit tags gegen zwei Uhr, ein Polizei-Jnspector, begleitet von einem Poli zei-Sergeanten und einem Gensdarmen (auch bei den oben genannten Eollegen fand gleichzeitig dieselbe Procedur Statt) und verlangte meine Hand lun gsbücher — nicht blos die Strazze, wie ein Artikel der Aachener Zeitung vom 18. Januar sagt, der in seinem halb-offi ziellen Streben, den auffallenden Vorgang zu rechtfertigen, noch an dere Ungenauigkeiten mittheilt. Natürlich wollte ich nun die Hand- lungsbüchcr nicht verabfolgen lassen und berief mich auf das Rescript, welches bekanntlich die Wegnahme der Handlungsbücher durch die Po lizei untersagt, worauf der Beamte entgegnete, gegenüber den Poli zeimaßregeln sei von keinem Gesetz die Rede, seinen bewaffneten Be gleitern näher zu treten und mir meine Handlungsbücher, selbst die, welche die geheimsten Privat-Eonti's meiner Vermögensverhältnisse enthielten, zu entreißen befahl. Einige Bücher erhielt ich auf meine dringenden Vorstellungen nach wenigen Stunden, andere hin gegen erst nach 26 Stunden zurück und weiß nicht, ob wirklich gefunden sei, was gesucht wurde— der Verkaufeines verbotenen Buches; denn Sie wissen, meineHerren Eollegen! daß es bei dem besten Wil len dennoch fast unmöglich fällt, zu verhindern, daß von uns ein Buch verkauft werde, welches, wenn auch nur eines Formfehlers wegen, zu den 8oi-cli.-;»nt verbotenen Büchern gehört. So endete für mich das Jahr 1846! möge es im Jahre des Heils 1847 besser werden! — Schließlich kann ich's mir nicht versagen, Sie noch einmal auf jenen oben erwähnten Artikel der Aachener Zeitung vom 18. Januar aufmerksam zu machen. *) Sie werden denselben als ein Meister- *) Es lautet derselbe wie folgt: Magdeburg, 10. Januar. Der äst Korrespondent aus Magdeburg bemüht sich in Nr. 7 dieser Zeitung zwei von Seiten der hiesigen Poli zei in Vollzug gesetzte Maßregeln, die Haussuchungen bei hiesigen Ein wohnern und die „Wegnahme der Handlungsbücher" dreier hiesigen Buch händler , als gesetzlich ungerechtfertigt darzustellen. und läßt zugleich nicht undeutlich zwischen den Zeilen lesen, daß das Publikum über diese Thaten gewaltsamer Willkür sich entsetzte. Dem Referenten, welcher von dem wahren Sachverhältniß unterrichtet ist, dünkt es Pflicht, dasselbe mitzu- theilen, um von der Gesinnung der hiesigen Bevölkerung, welche, wie sehr Iss.
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