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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.02.1847
- Strukturtyp
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- Band
- 1847-02-23
- Erscheinungsdatum
- 23.02.1847
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- Deutsch
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189 1847.^ eine deutsche Uebersetzung heraus, so wird dadurch die Herausgabe oder der Debit einer zweiten deutschen Uebersetzung dieses Werks in Sachsen selbst nichtausgeschlossen, weil das Sachs. Nachdrucksgesetz kein Ueber- setzungsprivileg statuirt. Ebenso wenig kann aber auch der Verkauf dieser zweiten Uebersetzung in Preußen beanstandet werden, weil Preu ßen dem sächs. Verleger ein Recht, welches dieser in Sachsen selbst nicht genießt, um so weniger einräumen könnte, da Sachsen einer mit Zustim mung des engl. Verfassers in Preußen erschienenen Uebersetzung gleich falls keinen Schutz gewährt. Den Beweis für letzteren Satz liefert, daß neben der mit Zustimmung Bulwer's erschienenen Berliner Lucrc- tia-Ucbersctzung auch die Uebertragungen der Herren Kollmann und Metzler ungehindert in Sachsen circuliren und durch Ausstellung von Veclagsscheinen als rechtmäßige anerkannt worden sind. Der Säch sische Verleger und ebenso die Verleger der übrigen deutschen Staaten, deren Gesetze ein ähnliches Uebersetzungsprivilegium, wie§. 4des Preuß. Gesetzes nicht kennen, erwerben also durch Zustimmung des engl. Ver fassers für eine von ihnen zu publicirende Uebersetzung weder in dem Staate, dem sie angehören, noch in Preußen, noch in den übrigen deutschen Staaten ein ausschließliches Uebersetzungsrecht, und ob der Staat, in welchem sie wohnen, dem Engl. Vertrage sich angeschlossen habe oder nicht, macht dabei überall keinen Unterschied. Das Verhältniß würde also künftig sich folgendermaßen gestalten: Ein preußischer Verleger erlangt durch Zustimmung des eng lischen Verfassers das ausschließliche Recht des Debits seiner Ueberse tzung in Preußen, zugleich, da der ausgedehnte Preuß. Markt für jede weitere Uebersetzung verschlossen wäre, die fast sichere Aussicht, daß überhaupt eine weitere Uebersetzung dieses Buchs im übrigen Deutsch land nicht erscheinen werde, mit andern Worten: Ausschluß jeder andern Uebersetzung aus Preußen und fast sichere Aussicht, auch im übrigen Deutschland keine Concurrenz zu erhalten. Der n icht - p reu ßisch e Buchhändler dagegen erlangtdurchZustimmung eines englischen Autors für seine Uebersetzung das Recht des außschließlichen Debits weder im eigenen Lande noch in irgend einem andern deutschen Staate. Nicht preußische Verleger würden daher zum Voraus darauf verzichten müssen wegen Uebersetzungen mit englischen Autoren übereinzukommen, und sollte die Auslegung der Preuß. Polizeiämter auch in der höchsten In stanz Anerkennung finden, so hätte ganz Deutschland die Uebersetzun- gcn besserer Products der englischen Literatur künftig allein aus Preußen zu erwarten. Wer möchte dann noch in Abrede ziehen wol len, daß der Vertrag mit England i m In teresse des Pre ufi schen Buchhandels ein Meisterwerk zu nennen sei? L ncr etia. Wenn in No. 15 d. Bl. aus bester Quelle versichert wird, die Metzler'sche Buchhandlung habe die Fortsetzung ihres Protestes gegen die Herren Duncker ck Humblot aufgegeben und dadurch stillschweigend das gute Recht derselben anerkannt, so genügt es, um die Unwahr scheinlichkeit*) dieser Nachricht erkennen zu lassen, auf die Anzeige der Metzler'schen Buchhandlung im Börsenblatt 1846 No. 108 hinzu weisen, in welcher es wörtlich heißt: „Um im Interesse der Literatur und des gesammtcn deutschen Buch handels, die durch eine Auslegung des Preuß. Gesetzes, wie die Herren „Bulwer und Duncker L Humblor sic versuchen, schwer gefährdet würden, „eine Entscheidung des Grundsatzes herbeizuführen, haben wir übrigens we- „gen des freien Debits dieser Ocleker'schcn Uebersetzung im Königreich Preu- „ßen bereits die nothigen Schritte in Berlin cingeleitct. Wir werden „die Sache nöthigenfalls durch alle Instanzen verfol gen, und d cn Bu ch ha » d e l durch d a s B ö r sc n b la tt v oni Re sultate seiner Zeit in Kenntniß setzen." ') Vkrgl. die Anzeige der Metzler'schen D, sub No. I47Z im heutigen Anzeige, blatt. d. R. Ehrenhafte Gesinnung. Auch der ehrenwerthe Verfasserdes Artikels in Nr. 10 „Buchhan del und Polizei in Preußen" appellirt an die ehrenhafte Gesin nung derjenigen Männer, die den Buchhandel vertreten, um den Buchhandel aus der Niedrigkeit, in welche er durch den handwerksmä ßigen Erwerbssinn und die — rücksichtslose Gewinnsucht, welche seit Jahren sich seiner bemächtigt haben, versunken ist, wieder zu erheben zur Erkenntniß dessen, was er sein sollte — der Träger des Fortschritts der Menschheit auf dem Wege derHumanicät. — Also erkennen es doch auch noch Andere, daß Mangel an ehrenhafter Gesinnung alle Mängel, allen Verfall eines so ehrenhaften Standcsver- schulden. Wie aber soll da, wo der Erwerbssinn in seiner niedrig sten Bedeutung, wo leidige Gewinnsucht sich des Ackers bemächtigen, ehrenhafte Gesinnung keimen, aufgehen und Früchte des Segens tra gen können! Eben weil nur diese Gewinnsucht waltet, sind das Kolporteurwesen, der Kunden-Rabatt, und in weiterer Folge das Heer der schmutzigsten Schriften, Bordell- und H n - Topo graphien und Statistiken, wie Kothpilze über Nacht, dennoch aber zensurpaßfähig aufgeschossen, weil die Zensur noch nicht zur Erkenntniß ihrer edelsten Bestimmung gekommen ist, nicht mit der Vernunft und freien Meinungsäußerung, sondern nur und einzig nur mit dem Unsittlichen Krieg zu fuhren und nur in diesem Bereiche ihre Macht, aber auchschonungslos geltendzumachen. Weildiesaber nicht ist, sofand da die Gewinnsucht derer, die sich auf Grund gefüllter Geldsäcke oder des Talents, sie auf solchen Wegen zu füllen, des Buchhandels bemäch tigt, ein weites, wohlbestelltes Feld, und der Buchhandel ward zur Buhlerin des Bordell-, Spelunken- und Morastwesens unserer inFäul- niß gährenden gesellschaftlichen Zustände; (wie das l e i d e r! leider! und abermals leider freilich auch die unsere Leihbibliotheken „bevöl kernde Schaar von unsittlichen, alles Edle im Keim verletzenden Romane" besiegelt — wer liest jetzt noch Besse res! und wer verschuldet dies?) er ward durch das Kolporteur wesen fast zum Hausir-, zum Schacherhandel, aus welchem denn auch bald das Rabatt-Unwesen aufkauchen mußte, weil man nicht mehr das Wohl des Allgemeinen, sondern nur das Wohl und die bes sere Füllung des eigenen Säckels im Auge hatte, und dies nicht besser geschehen konnte, als indem man sich des Publikums durch kleine, dann größere Prositchen allein zu bemächtigen trachtete. Nimmer mehr hätte eine ehrenhafte Gesinnung, hätte ein lebendiger Lsprit <Io Oorp« solche Schritte gethan, nimmermehr eine ehrenhafte Gesinnung in den Morast der Zeit (der vielfach hochgepriesenen!) gegriffen, um da pikante Bissen spekulativen Geistes herauszusischen, auf ein gewisses Publikum zielend, dessen Gold- und Silberadern damit am besten zu öffnen waren und zu öffnen sind. So förderten Griff auf Griff, im Bestreben, sich zu überlasten, immer Abscheulicheres — dennoch aber zensurpaßfäbiges -— zu Tage — wie die Kloaken der Mysterien, ewigen Juden, Memoiren junger Frauen und Kammerdiener; wiewohl nicht zu leugnen ist, daß große, schwere Wahrheiten unter diesem Füllsel verborgen, ja, am Tage liegen-— aber nicht der Wahrheiten wegen liest man sie, sondern eben ihres pikanten Inhaltes wegen, etwa wie Räuber- und ähnliche Geschich ten gelesen werden, und wie das Volk nach einer Hinrichtung rennt, um — sich zu amüsiren. Und durch Kolporteur-, Rabatt-und Schand sch ri ften-U »w esen aller Art sank der Buchhandel in der allgemeinen Achtung fast zu derjenigen Stufe herab, auf welcher der Schacher herrscht, und währendes wohleineZeit gab, wo Niemand, am wenigsten der ehrenhaft und gebildet sein Wollende, es wagte, im Buchladen um einige Groschen und Dreier zu handeln, zu feilschen, sieht der Buchhändler sich jetzt in dieser Beziehung mit dem Bandhausirec fast zu gleichem Range niedergedrückt, und man muß schamroth wer den, wenn der sonst unantastbare Ladenpreis jetzt keinen Schutz mehr gegen das beliebte Abhandeln einiger Groschen w. gewährt. Und wie
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