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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.04.1847
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1847-04-13
- Erscheinungsdatum
- 13.04.1847
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- Deutsch
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413 1847.) II. Meschesuch.und Zahlungen. Die Frage über die Verlegung der Oster-Messe darf wohl als mit Stimmen-Mehrheit verneint für beseitigt angesehen werden. Bei Dnrchgehung des voluminösen Berichtes des Herrn Borrosch ward Ein sender an den Ausspruch eines alten Dichters erinnert „wer die Scylla vermeiden will, gerät!, in die Charybdis." Herr Borrosch schlägt statt einer Abrechnung deren zwei vor; nichts anders nchmlich wäre die Ermittelung von einem Drittel des Saldo zur Oster-Messe ohne vor her g ega n g en e N e mi tt en d en als eine Abrechnung, die bei großer Mühe dennoch unsicher wäre. In der Hauptsache hieße es also, den Uebertrag zur O. M. und den Saldo zur M. M. bezahlen! Vor den andern zahlreichen Klauseln wird der College am meisten zurückschrccken, an dem jeder Zoll ein Geschäftsmann ist, denn bekanntlich verlangt das Gedeihen des Handels vor allem Einfachheit und Klarheit in allen Bestimmungen, und zwar so wenige als möglich, um die Kräfte nicht durch zeitraubende Formen von der Hauptsache, dem Betrieb, abzu lenken! Herr Borrosch wünscht am Schluffe seines Berichts, für die bevorstehende Oster-Messe, besonders dieser Frage halber, einen unge wöhnlich zahlreichen Meßbesuch, also wohl einen vermehrten Besuch der Sortimcntshändler, die bekanntlich am wenigsten zahlreich reprä- sentirt sind. Einsender bezweifelt, daß letztere je geneigter werden möch ten, persönlich ihre Saldis zu überbringen, so lange ihnen keine bessere Aufmunterung von Seiten vieler Verleger zu Theil wird als bisher. Ich verstehe hierunter die fortwährende Bedrückung durch die nie aus- höcenden Sendungen in alte Rechnung, von denen sich einmal leider gerade die angesehensten Handlungen nicht losmachen wollen, denn können würden sie es ebenso gut wie andere Handlungen, die ohne Ausnahme Nichts im neuen Jahre in alte Rechnung senden, heiße es nun Fortsetzlmg oder Journal. Ein Jo urna l ist n i ch ts a nd eres als ein Buch in Lieferungen, jedes andere Unternehmen erfor dert dieselben und meist größere Auslagen, ohne die Sicherheit des Absatzes damit zu verbinden. Ist es nicht empörend, wenn im März die angesehensten Handlungen noch ein dünnes Heft versenden, und die Bezahlung für den ganzen Jahrgang in Anspruch nehmen? Wie kann der Sortimenter, nach Uebergabe seiner Rechnungen im Januar, noch Nachforderungen machen? Warum druckt denn kein solcher Verleger auf den Umschlag des ersten Heftes die Bedingung, daß der Abonnent zu baarer Pränumeration verpflichtet sei, und weßhalb ist dieß nie in einer Zeitungs-Annonce zu lesen ?? Antwort: weil man fürchtet die Abnehmer zu verlieren, so hält man sich im Stillen an die Sorti menter! Hierin liegt ein Hauptgrund der Verstimmung der letzteren, denn leicht beträgt für ein lebhaftes Geschäft diese Verausgabe 500 bis selbst 1000 »/?, die also mit den Ausständen zusammen ein Defizit bil den, das der Sortimenter entweder decken muß, oder im Rest bleibt, und dann als schlechter Zahler sigurirt. Man sieht wohl, daß durch solche feudalistische Bestimmungen der Sortimenter nicht gedeihen kann, allein man will sich von den bisherigen klingenden Vortheilcn nicht tren nen. Einsender ist jedoch fest überzeugt, daß wenn die Verleger von Journalen in alter Rechnung das bisherige Prinzip verlassen, dieselben gleich andern Unternehmungen in laufende Rechnung stellen, und die selben anlockenden Bestimmungen als: höhern Rabatt und Freiexem plare, stellen, durch bisher unterbliebene Verwendung für viele der selben eine große Anzahl neuer Abnehmer gewonnen würden, denn was eine Verwendung vermag, ist den Verlegern selbst wohl bekannt. Möchte doch dieser Vorschlag Anklang finden; Einsender sieht in dem hier gerügten Verfahren die eigentliche Scheidewand, die den Sortimen ter vom Meßbesuch, und also vom persönlichen collegialischen Verkehr zurückhält, der doch so wünschenswert!) und vortheilhaft, und wohl eines leicht zu bringenden Opfers werth sein dürfte. X. III. Ergebenste Anfrage an den Prttfungö-AuSfcstnft in Betreff der AbreclmnngS- Nerlegung von der Jubilate- auf die MtchaeliSmefse. Ist das eingeschlagene Verfahren, vorläufig ein schriftliches Vo tum an den Commissions-Referenten Herrn Borrosch in Prag einzu senden, von Euch Herren gemeinschaftlich berathen und beschlossen worden? Ich, und viele mit mir, sind auf die Antwort begierig. Einer, der zur Messekommt. Wahlzettel Angelegenheit. Beim Herannahen der Ostermesse bringe ich meinen Vorschlag (in Nr. 99 d. B.-Bl. 1846), das Aufhören unverlangter Nova-Sendungen und die Errichtung einer allgemeinen Wahlzettel-Erpe- dition betreffend, wieder in Anregung. Mehrere Stimmen haben sich dafür ausgesprochen und der an sich nicht unwichtige Gegenstand gewinnt an Bedeutung durch den Vorschlag des Herrn Müller, das Erträgniß des Unternehmens der zu errichtenden Witlwenkasse und anderen wohl- thäligen Zwecken zuzuwcnden. Die Pensionsquoten würden sich durch diesen Zufluß von Außen bald höher stellen, als es durch bloße Prä- mien-Einzahlung möglich wäre und das Institut schon dadurch für den Buchhändler einen Vorzug vor ähnlichen erhalten. Ich hoffe da her, daß der Vorschlag in nächster General-Versammlung zur Verhand lung komme und dann ein anderes Resultat haben möge, als die bloße Nachahmung eines schon bestehenden Unternehmens, dem unsere Aner kennung gebührt, wenn es auch dem Zwecke nicht genügt. Wien, den 28. März 1847. Moritz Volke. ! Vorschlag zur Anfertigung einer gemeinschaftlichen AuS- liescrungSliste. Bei der ungeheuren Zahl der schon bestehenden und täglich an wachsenden Sortimentshandlungen steigt die Zahl der Schuldigbleiben den fast ins Unendliche; mit den Hülfsmitteln des Disponircns und Ucbertragens bei größern Posten ist dies ein bedenkliches Zeichen und was solche Handlungen etwa zahlen, ist nur da, wo sie den Verlag nicht entbehren können. Der Verleger kann sich in letzigen Zeiten so nach versichert halten, daß alle d i e Handlungen, die nicht prompt zahlen, nicht bestehen können. Daß sie nicht bestehen können, liegt an dem falschen Grundgesetz der meisten Regierungen, jedem ohne genügende Prüfung die Gewerberlaubniß zu geben, statt die Zahl nach Verhältnis der Wohlhabenheit, Bildung und Einwohnerzahl des Ortes und der Um gegend zu beschränken. Daß dieser Grundsatz richtig und auf alle Gewerbe anzuwenden ist, werden die Regierungen erst einsehen, wenn ein großer Theil der Einwohner zu Grunde gegangen. Wenn ich mich nun in meiner Ansicht nicht geirrt habe und meine College» dasWahre an der Sache zugeben werden, schlage ich vor, gleich nach Beendigung der Meßgeschäfte eine Zusammenkunft der fremden und Leipziger Handlungen zu halten*), zu dem Zwecke: die Handlungen, die in dieser Messe nicht gezahlt haben und bisher saumseelig im Zahlen waren, zu ermitteln undvonderAuslieferungslistezu streichen, zum Vortheilund Ermuthigung derHandl ungen, die ihren Verpflichtungen pünktlich Nachkommen. *) Der lobt. Vorstand würde dazu gewiß ein Zimmer des Bbrsenhau- ! scs hergeben.
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