Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.04.1847
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- 1847-04-26
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- 26.04.1847
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486 ^ 34 Nichtamtlicher Th eil. Zur Wlttwcnkasscil-Angelegenheit. I So eben kommt mir der Aufsatz in No. 29 des Börsenblattes zu Gesicht, mit dessen wesentlichem Inhalte ich völlig einverstanden bin, und dies auch in meinen, bereits vor acht Tagen Herrn Enslin einge sandten Bemerkungen zu dem Entwürfe des Statuts der Wittwenkasse naher ausgeführt habe. Da aber jene Bemerkungen noch verschiedene andere Punkte be rühren, welche bisher noch nicht im Börsenblatte angeregt worden, so finde icli mich veranlaßt, meine Bemerkungen zu jenem Statut, wie solche eingesandt, mit wenigen Abänderungen nachstehend zu veröffent lichen, auf die Gefahr hin, daß diese Veröffentlichung Vielen der Her ren Eollegen überflüssig erscheinen möchte. — Im Allgemeinen habe ich, ungeachtet ich dem Flciße und der ange wandten Mühe der Herren Eommissionsmitglieder volle Gerechtigkeit widerfahren lasse, gegen das Statut zu erinnern, daß die verehrte Com mission weniger von dem Prinzips einer Wittwcn- und Wai se nkasse ausgegangen zu sein, sondern mehr im Auge gehabt zu haben scheint, eine Lebensversicherungsgesellschaft zu bilden, die nach dem Ableben des Versicherten nicht Eapitale, sondern Renten oder Pensionen gewahrt; ich glaube aber, daß eben jenes erster« Prinzip unbedingt mehr Anklang finden würde, wenn selbst die Beitrage höher als in den Anschlägen gefordert werden müßten. Bei Gründung einer Wittwen- und Waisenkasse müßte es einem jeden Buchhändler frei stehen, ohne weitere Atteste als die der Mitglied schaft des Börsen-Vereincs und des Taufscheines derselben beizutreten, und (wenn dies beliebt wird) nach Maßgabe des Alters durch verhält- nißmäßige Beiträge die Zukunft seiner pensionsfähigen Angehörigen auch nach seinem Tode sicher zu stellen. Dadurch, daß den Versichern den Schwierigkeiten hinsichtlich der Aufnahme gemacht werden, und selbige von der Erfüllung mehr oder weniger wesentlicher Bedingungen abhängig ist, geht meines Erachtens der allgemeine Zweck einer Wittwen- und Waiscnkasse für den Buchhandel verloren; nämlich der, einem jeden pcnsionsfähigen Angehörigen eines Börsen-Vereins-Mitglie- des eine gesicherte Existenz nach dem Tode des Versorgers zu bereiten. Zu den einzelnen Paragraphen möchte ich bemerken: »ätz 14 verlieren geschiedene Eheleute, wenn beide, oder die Frau als schuldig erklärt sind, die Anwartschaft auf die Wittwenkassen- renten; ich finde dies nicht im Geiste der Anstalt begründet, indem die Wittwe, sei sie geschieden oder nicht, immer doch der Buchhändlerge- nosscnschaft angehörig verbleibt und man sie nicht darben lassen darf. So lange der geschiedene Mann lebt, wird die Frau in der Regel seiner eigenen Ehre halber verhältnismäßige Subsistenzmittel, wenn sie selbige nicht besitzt, von ihm erhalten, und kann sie die Beiträge statt ihres geschiedenen Mannes abführen, so sollte sie auch Pensionsberech tigte der Wittwenkasse bleiben dürfen, oder wenn dies nicht angeht, wenigstens doch nach dem erfolgten Tode des Mannes eine nach Ver hältnis der Summe der geleisteten Einzahlungen, einschließlich eines Zuschlags der von selbigen gewonnenen Zinsen, bemessene Capital- oder Rentcn-Abfindung erhalten. «ä 16, den Zweck und Nutzen dieses §, in welchen für unterlassene Anmeldung des Todes der Frau, des Kindes oder der Schwester Eon- ventionalstrafen angedrohl sind, sehe ich nicht recht ein, indem es ja in dem Interesse eines jeden Versichernden liegt, so bald dergleichen Fälle eintreten es anzuzeigen, indem er nur dadurch von weiteren Beiträgen befreit bleiben, auch ja nach dem Tode des Versichernden nur die genau in dem Versicherungsscheine bezeichnte und sich legitimirende Person die Renten beziehen kann. Außerdem wird durch Androhung von Eon- ventionalstrafen, bei Gründung einer Wohlthätigkeits-Anstalt, nicht zum Beitritt ermuntert, sondern eher abgeschreckt. — Sil §. 20 finde ich es in Eonsequenz derBegründung einer Buch- händler-Wittwen-undWaisenkasse hart, daß Hinterbliebene von Selbstmördern oder im Zweikampf Gefallenen der Pension verlu stig gehen, oder sie doch nur als eine Gnade, nicht als Recht erhalten sollen, da es doch billig, auch sie als Angehörige und Hinterbliebene von versichernden Börsen-Vereins-Mitgliedern nicht darben und an der Wohlthat jener Anstalt gleichfalls Theil nehmen zu lassen, zumal eines Theils gerade sie der Pension in den meisten Fällen am Bedürf tigsten sind, auf der andern Seite die so geringe, nur den nothdürf- tigsten Lebens-Unterhalt gewährende Pension wohl Keinem der Versi chernden Ursache geben dürfte sich das Leben zu nehmen, oder einen Zweikampf zu suchen. — In den Anlagen sä 5 verweise ich auf meine schon oben aus gesprochene Ansicht, daß die Theilnahme an unserer Wittwen- und Waiscnkasse gar nicht von Attesten, so auch Gesundheitsattesten abhän gig sein sollte; halte es aber auch abgesehen davon für unzweckmäßig, daß das geforderte ärztliche Attest nochvon dem Prediger, Bür germeister ob. dergl. gegengezeichnet und beglaubigt sein soll; eine bloße Namensunterschrift leistet, sobald sie nicht von Behörden, welche öffent liches liäem haben, beglaubigt wird, auch nicht die geringste Gewähr, nützt deshalb nichts und schadet darin, daß sie möglicher Weise Manchen von dem Beitritt abhalten dürfte, indem er nicht mehrere Personen von seinem Wunsche einer derartigen Anstalt beigetrelen zu sein, oder beitreten zu wollen, in Kenntniß setzen mag; auch könnten möglicher Weise nicht selten Fälle eintreten, wo es Familien-Verhältnisse halber einem oder dem Anderen von Interesse und Bedürfniß sein könnte, die Zukunft eines oder des Anderen pensionsfähigen Angehö rigen sicher zu stellen, ohne daß selbst die nächsten andern Ange hörigen, weil selbige durch eigenes Vermögen einer Sicherung ihrer Zukunft nichtbedürfen, davon Kenntniß erhielten, was aber durch Erfor derniß eines ärztlichen Ältestes wie noch ferner geforderten beglaubigen den Unterschriften ganz unmöglich sein müßte. Züllichau, den 14. April 1847. H. Sporleder. II. Mit lebhaftester Freude erfüllt mich derVorschlag zur Begründung einer Buchhändler-Wittwen-Kasse, dessen Zustandekommen nicht nur in weiten Kreisen und voraussichtlich durch Jahrhunderte Segen ver breiten, sondern auch ein neues Einigungsband um unsere Corporation schlingen würde. Der Entwurf zum Statut für unsere Wittwen-Kasse — dessen eben so schätzungswerthc, als mühevolle und gründliche Arbeit ich im vollsten Maaße anerkenne — scheint mir jedoch zur Realisirung unseres Zweckes nicht von dem glücklichsten Gesichtspunkte ausgegangen zu sein, und die Besorgnis, daß unter den vorgeschlagenen Bedingungen das beabsichtigte Unternehmen nicht die nöthige Theilnehmerzahl finden dürfte, veranlaßt mich meine Ansichten darüber, die in den bevorstehen den Diskussionen, an denen ich nicht Theil nehmen kann, vielleicht irgend einen Vertreter finden, — nicht unausgesprochen zu lassen. — Eine Art Versicherungs-Anstalt, aus welcher man mit seinen ge leisteten Einzahlungen bedingungsweise wieder heraustreten kann, eine Ausstattung für Töchter lebender Aeltern, —eine, unter glücklichen Sterbverhältnissen, Ansammlung von Kapitalien die den beabsichtigten Zwecken nicht unmittelbar zu Gute kommen, kurz ein Institut nach dem M ust er ä hn lich er Best eh en der, und unter denselben er schwerten Beitritts-Bedingnissen, scheint mir nicht das zu sein was wir wollen und bedürfen, vielmehr die Begründung einer Anstalt, die sich durch möglichst große Vortheile für seine Theilnehmer, und möglichst erleichterte Beitritts-Bedingungen vortheilhaft vor ähnlichen Instituten, woran wir >a keinen Mangel haben, auszeichnet. Zw
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