Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.03.1916
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- 1916-03-13
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- 13.03.1916
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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pV 60, 13. März 1016. Redaktioneller Teil. 110 <97, 101, 08) aus dem Deutschen, 78 <63, 67, 69) aus dem Englischen, 31 <20, SO) aus dem Lateinischen, 23 <27, 24) aus dem Griechischen, 8 <S, 8) aus dem Spanischen, 12 <9, 8) aus dem Russischen, 8 aus dem Polnischen usw. Die Übersetzungen ver teilen sich ans folgende Literaturgebiete: Romane 134, Philo logie 81, Philosophie 49, Medizin 38, Schulbücher 31, Theater 29, Soziale Wissenschaften 28, Religion 28, Geschichte 19, Erziehung 12, usw. Um den ungeheuren Abstand zu zeigen, der die Zahlen dieser Produktion von denen der in Italien urheberrechtlich geschützten Werke trennt, fügen wir noch die Mitteilungen über die im Jahre 1913 behufs Erlangung des Urheberrechtsschutzes bewirkten Ein tragungen hinzu, wie solche im »Lollottino clslla propristä in- tellettuale« <Jahrgang LIII, 1914, Band V—VI, Seite 164—166) enthalten sind. Wir stellen sie im Nachfolgenden mit denen des Jahres 1912 zusammen: 1912 1913 1. Wissenschaftliche und literarische Werke 838 988 2. Künstlerische und graphische Werke 133 140 3. Im Druck erschienene dramatische, musikalische und choreographische Werke 779 750 4. Nicht im Druck erschienene dramatische, musikalische und choreographische Werke . 340 337 Insgesamt . . 2090 2215 Die Zahl der Eintragungen für wissenschaftliche und litera rische Werke <-s- 180) hat sich in einem Grade gemehrt, daß sie für sich allein schon die Gesamtvermehrung <-s- 128) überschreitet; gleichwohl hat sie noch nicht wieder die Höhe des Jahres 1911 <1066) erreicht. Die Mehrzahl dieser Werke waren Unterrichts bücher <297), Romane und Novellen <123), Wörter-, Nachschlage- bücher und Enzyklopädien <89). 17 von ihnen waren in anderer Sprache als der italienischen geschrieben. Mehr als die Hälfte der hinterlegten künstlerischen Werke <72> waren Stiche, Lithographien, Gravüren, Öldrucke und Ansichtskarten. In den Gruvpen dra matischer und musikalischer Werke <1087) bemerken wir 888 musi kalische Kompositionen, 347 kinematographijche, 124 dramatische, 81 dramatisch-musikalische und 7 choreographische Werke. Die von Italien am 23. Dezember 1914 bewirkte Ratisikation der Revidierten Berner Literarkonvention von 1908 und die rück wirkende Anwendung ihrer Bestimmungen nimmt den vorstehend mitgeteilten Zahlen viel von ihrem unmittelbaren Interesse, weil die italienischen Werke, selbst im Falle der Nichtbeobachtung der inländischen Vorschriften, in der Literar-Union fortan geschützt sein werden.*) Das »linnnario stutistico äel 1913« gibt als Zahl der italie nischen periodischen Veröffentlichungen 3383 an <1912: 3022), darunter 820 politische und wirtschaftliche Blätter, 684 wissen schaftliche und literarische, 168 belehrende, 130 den Künsten und dem Theater gewidmete; 143 behandeln verschiedene andere Stosse. Fast der fünfte Teil dieser Blätter <867) erscheint in Rom. (Fortsetzung folgt.) K!e!ne Mitteilungen. Handelsregister-Eintrag. — In das Handelsregister ist eingetragen worden: Nr. 13 995. Askanischer Verlag, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Gescyäfte des Bnch- und Musikalienverlags. Das Stammkapital beträgt 20 000 Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 31. Januar 1916 abgeschlossen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft vertreten gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen. Zu Ge schäftsführern sind bestellt: Karl Albert Kindle, Buchbindereibesitzer in Berlin, und Max Lazarusson, Kaufmann in Berlin-Wilmersdorf. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Als Einlage auf das Stamm kapital werden in die Gesellschaft eingebracht von dem Gesellschafter 1. Buchbindereibesitzer Karl Albert Kindle in Berlin das von ihm unter der Firma Askanischer Verlag Carl Albert Kindle in Berlin betriebene Verlagsgeschäft mit allem Zubehör und allen Aktiven nach dem Stande vom 31. Dezember 1915 so, daß das Geschäft vom 1. Ja- *) Vorbehalte in dieser Hinsicht müssen gemacht werden mit Bezug nuar 1916 als auf ihre Rechnung geführt angesehen wird, im ein zelnen Außenstände im Gesamtbeträge von 5739.19 ./i, Platten, Matern und dergleichen im Werte von 1310 .//, Mobiliar im Werte von 500 .//, Vorräte im Werte von' 1890 „//. Gesamtwert dieser Einlage 9439.19 2. Schriftsteller vr. Friedrich Namhorst in Berlin-Friedenau die Urheberrechte an den von ihm ausgcführten Bearbeitungen von: Dante, Göttliche Komödie, Ausgewählte Werke Friedrichs des Großen, Martin Luthers ausgewühlte Werke. Der Wert dieser Einlage wird ans 1000 festgesetzt. In Höhe dieser festgesetzten Werte gelten die Stammeinlagen als eingezahlt. Carl Albert Kindle versichert, daß Verbindlichkeiten seiner bisherigen Firma Askanischer Verlag Carl Albert Kindle nicht bestehen, daß er aber zu deren Tilgung verpflichtet ist, sofern sich etwa solche Verbindlichkeiten noch als bestehend Heraus stellen. Öffentliche Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nnr durch den Deutschen Neichsanzeiger. Zum Verbot medizinischer Literatur. — Unter der Überschrift »Oormon^ proliibits Export ok lUectieal Looks and Leriodieals« ist in »l'ko Lublisüers' 6ireulgr« vom 18. Dezember 1915 nachstehende Ein sendung abgedruckt: Geehrter Herr! Erlauben Sie mir, die Aufmerksamkeit Ihrer Leser — und besonders der Verleger medizinischer Literatur — auf die Tatsache zu lenken, daß die deutsche Negierung die Ausfuhr von Zeitschriften nnd Büchern medizinischen Inhalts verboten hat. Ob gleich der Deutsche Verlegcrvercin an das Kriegsministerium in Berlin eine Eingabe zwecks Zurückziehung dieser Beschränkung ge richtet hat, so ist das Verbot doch aufrecht erhalten worden. Medi zinische Zeitschriften — von denen nicht weniger als 400 in Deutsch land und Österreich erscheinen — haben auswärts immer große Nachfrage gefunden, nnd in den neutralen Ländern sind die leitenden Kreise der Ärzteschaft und viele Studenten der Medizin regelmäßige Bezieher der deutschen Zeitschriften. Es wäre daher nach meinem Dafiir halten jetzt eine günstige Gelegen heit, englische medizinische Zeitschriften und Bücher in größerem M a ß st a b e in den neutralen Ländern einzu führen, da deutsche medizinische Bücher, die bisher an den Universitäten neu traler Länder ein geführt waren, nicht mehr er hältlich sind. Hochachtungsvoll b. A. Bang. »Die deutsche Negierung«, fügt die Redaktion des »Ludlisliors' 6ireulai« in einer Anmerkung hinzu, »scheint entschlossen zu sein, alles zu tun, um Deutschland in jeder Beziehung ausznschalten«. Selbst wenn man diese Bemerkung beiseite läßt, so ergibt sich doch aus der Veröffentlichung, wie recht der Deutsche Verlegerverein in seiner Eingabe hatte, als er darauf hinwies, daß das Verbot direkt zu einer Ausschaltung der deutschen medizinischen Literatur und damit zu einer Stärkung des uns feindlichen Auslandes führen würde. Zum Prcßgesetz. — W.T.B. gibt bekannt: Der Oberbefehlshaber in den Marken erläßt folgende Bekanntmachung: Auf Grund des 8 9 d des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 be stimme ich hiermit^ür das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg: DieÄ?erstellung einer Druckschrift ohne die im § 6 des Gesetzes über die Presse vorgeschriebenen Vermerke der Namen und Wohnorte des Druckers und des Verlegers oder Herausgebers ist ver boten. Es ist ferner verboten, Druckschriften ohne die genannten Ver merke auf irgendeine Weise, sei es als Bote, Zettclvertciler, Kolporteur oder sonstwie zu verbreiten. Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. Zuwiderhandlungen werden, wenn die Gesetze keine höhere Strafe be stimmen, nach Maßgabe des § 9d des Gesetzes über den Belagerungs zustand mit Gefängnis bestraft. Bücherscndungen ins Feld. — In der »Lippeschen Landeszeitung« (Detmold) lesen wir: Täglich treffen in der Fürstlichen Landesbibliothek Schreiben von Kindern des Lippischen Landes ein, die ihren Dank und ihre Freude über die ihnen zngesandten Bücher anssprechen. Ans allen diesen Briefen geht hervor, welch eure Notwendigkeit es ist, den Soldaten da draußen durch Bücher Ablenkung, Erbauung nnd Erheiterung zu bieten. Da schreibt ein Vizefeldwebel: »Wir haben wohl alle hier draußen bei dem stumpfen Schützengrabenleben und dem immer gleichen Dienst ein dringendes Bedürfnis nach geistiger Zerstreuung. Selbst Leute, die an sich weniger Anspruch auf geistige Bildung machen, lechzen förmlich nach dem Genuß eines guten Buches. Wir können daher den freund lichen Spendern dieser Art Liebesgaben nicht dankbar genug sein.« Im Dezember 1915 waren den Soldaten von hier kleine Bücher gesandt worden, die sich »Kriegsweihnachten« betitelten. Sie sollten den Tapferen da draußen eine Art deutscher Weihnachtsfeier bereiten, 267
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