Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.05.1847
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- 1847-05-14
- Erscheinungsdatum
- 14.05.1847
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- Deutsch
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602 47 „Wie können sich deutsche Buch- und Kunsthändler an National-Denkmalen des Herzens für Schriftsteller und Künstler auf das Zweckdien lichste betheiligen? " Hochzuverehrende Herren! Es liegt mir heute die Erfüllung einer schmerzlichen Pflicht ob, nämlich die mir aufgelragene Fürbitte zu Gunsten der nothleidenden verwaisten Enkel eines für die zeichnenden Künste, den Kunst- und Buchhandel unsterblich gewordenen Deut schen, des Erfinders des Steindruckes: Alois Sennefelders! Es ermuthigt mich hierbei die Ueberzeugung, daß aus diesem hochachtbaren Kreise Alle, welche ihre Theilnahme werkthätig zu bezeigen im Stande sind, auch von dem edlen Willen dazu beseelt sein werden. Diese von mir übernommene Ehrenverpflichtung hat zugleich einen Gedanken in mir hervorgerufen, den ich um der leicht möglichen Mißdeutung willen nur mit Schüchternheit zu veröffentlichen wage, ja lieber ganz unterdrücken würde, wenn nicht mein unerschütterlicher Glaube, daß kein, auch noch so schwacher Keim für eine zukünftige Segensfrucht spurlos verweht werden könne, mich dennoch drängte, jene Besorgniß niederzukämpfen und im Vertrauen auf Ihren Edelsinn, meine verehrten Herren Eollegen, Sie zu liebevollen Pflegern jenes schuhbedürfligcn Keimes zu erbitten. Es wurde nämlich unsere Genossenschaft schon öfter aufgefordert, zu Sammlungen thätigst mitzuwirken, welche bald für Denkmäler, bald für die unversorgten Hinterbliebenen großer Männer veranstaltet wurden. Die Betheiligung an Sammlungen für jenen Zweck sollten wir, meine ich, stets dem Ermessen der Einzelnen überlassen, insofern sie ohnehin in ihren Wohnorten dazu aufgefordert werden, niemals aber sollte die Gcsammthcit durch daraus bezügliche Anträge in einer General-Versammlung sich zur Annahme oder Ablehnung gcnöthigt sehen, weil die Annahme zu einer Act von moralischem Zwange auch für die nicht dafür gestimmt Habenden, die Ablehnung hingegen leicht zu einem unverdienten Ehrenmakel für Alle werden kann. Ein ganz Anderes ist es aber, wenn statt einer frostigen Geldvergeudung für Monumente der heißblütige Herzensdank liebevoll in der Versorgung der oft in bitterster Dürftigkeit verkümmernden Wittwcn, Waisen oder Enkel jener großen Tobten dargebracht werden soll; denn eine defifallsige Gleichgültigkeit gereicht jeder Nation zu größerer Schmach, als ihr jeweilige Aus brüche von einer meistens bloß erkünstelten DenkmalS-Schwärmerei Ehre bringen können. Daß ich dabei die Berechtigung und selbst das wohlthätig Anspornendc einzelner Ausnahmen nicht verkenne, habe ich wohl kaum nöthig, erst zu versichern, dann müssen jedoch diese Ausnah men selten und in der Ausführung großartig, nicht aber zusammengebettelt oder jämmerlich verpfuscht im Schlußacte sein, wie dieß z. B. bei der Beethoven-Feier, trotz der großmüthig dargebrachten Opfer des edlen Franz Lißzt, der Fall war, wofern die damals darüber fast einstimmig kund gewordenen Klagen in Zeitungen und Tageblättern die Wahrheit berichtet haben. Unsere in viele Staaten zerlheilte Nation ist eben da durch und gewiß nur mit dem wiederholt nachgewicscncn Vortheile einer sie allseitig durchdringenden Geistes-Eultur in so Vielem die ge schichtliche Trägerin einer bloß ideellen Einheit, daß es ihr nicht zum Vorwurfe gereichen kann, wenn sie sich begnügt, ihren vielen großen Männern im geistigen Fortlebenlassen durch erleichterte Benützbarkeit ihrer Werke, wie in Geschichtsbüchern für das Volk und die Jugend, eine Nachruhmshalle zu errichten, in welcher einen Platz sich zu erringen auch der Größte als ein würdiges Ziel erkennen wird! Zu jedem sol chen monumenUini sero perenniu« geselle sich dann, so oft es die Umstände gebieten, auch der heilige Herzensdank der Nation gegen die Hinter bliebenen Theueren von unsterblichen Männern, denen ihr Geistesflug nicht gestattete, sich in den kiefern Regionen des Erwerbes heimisch zu machen. Die Ausführung großartiger Denkmäler darf jedoch immerhin von der Nation ihren hoch- und kunstsinnigen Fürsten anheim gestellt werden. In jener Beziehung aber muß ein für Deutschland neuer Vorgang als ein uns ehrender Beweis von rasch fortschreitender Kräftigung der nationalen Gesinnung freudig begrüßt werden, nämlich jene rege Theilnahme, welche überall sich bethätigte, als ein an sich die tiefste Weh- muth hervorcufendes tragisches Ereigniß zur schmerzlichen Mabnung wurde, dem Andenken unseres großen Friedrich List ein Schärflein von jenem Tribute der National-Dankbarkeit darzubringen, der gegen National-Wohlthäter— und das sind ja alle großen Männer eines Vol kes, die Einen in ideeller, die Andern in praktischer Hinsicht — ohnehin niemals tilgbar ist! — Welcher andere Stand könnte nun eben so be rufen und befähigt sein, bei solchen Anlässen zu einer herzerhebenden nationalen Pflichterfüllung diese auf möglichst weite Kreise ausdehnen zu helfen, als der Buch- und Kunsthandel, der durch den Vertrieb geistiger Waare in unmittelbare Verbindung mit allen irgend Sinn dafür Ha benden kommt? Und gar Manche von uns, welche das fruchtbare Erntefeld ihres Geschäftes der Geistessaat von solchen National-Wohlthä- tern zu verdanken haben, werden in diesem Umstande eine persönliche Pflicht mehr erkennen müssen, zu jenem Dankes-Zolle vorzugsweise bei zusteuern! So gibt es Hunderte von Steindruckereien in Deutschland, von deren Besitzern Alle ihren Lebensunterhalt, Mehrere ihre Wohl habenheit und Einige sogar ihren Neichthum Sen ncfeld cr's erfinderischem Geiste schulden, und auch im Buchhandel wird es nur wenige Verleger geben, die nicht aus dem Steindrucke Nutzen gezogen hätten. Ich beabsichtige nun keinesweges einen deßfallsigen Antrag, sondern bloß eine außerhalb unserer General-Versammlung im Privat- ivegc bei meinen verehrten Herren Eollegen veranstaltetete Unterzeichnung, wohl aber benütze ich diesen Anlaß zu der inständigen Bitte, für ähnliche künftige Fälle ein eigenes Stammvermögen des Böcsenvereins zu bilden, jedoch nicht etwa durch eine Sammlung unter uns, was mir immer als ein nicht anzuempfehlender Weg erschien, weil er Viele nölhigt, ihn Ehren halber mit zu betreten und Kosten beizutcagen, welche drückend sein können, obsckon sie für die Meistzahl der Unterzeichner als geringfügig erscheinen. Dergleichen moralische Gewaltmaßcegeln sind aber auch durchaus nicht nothwendig, denn, haben meine verehrten Herren Eollegen nur erst die Zweckmäßigkeit eines solchen Fonds anerkannt, so wird es ihm aus unserer Körperschaft nicht an freiwillig und unaufgefordert Beitragenden fehlen, wozu noch durch jeweilige Generalver sammlungs-Beschlüsse öfter ein verfügbarer Ueberschuß von dem Gemeindevermögen unseres Börsenvereines kommen dürfte. Indem cs nun, so lange wir einen Verein von Berufsgenossen bilden , immer zugleich eine Ehrenpflicht für uns bleiben wird, bei Anlässen, wie die hier geschilderten, uns als eine Körperschaft — ganz abgesehen von den Unterzeichnungen der Einzelnen — zu betheiligen, so diene jener Fonds dazu, in der General-Versammlung die vorkommenden Fälle dieser Art blos bezüglich ihres Anrechtes auf eine solche Bevor zugung zu beurtheileu und demnach entweder — als nicht vor die General-Versammlung gehörend — ganz abzulehnen oder auf den Fonds an zuweisen, in welchem letztem Falle eine nachträgliche Ehrung des Verewigten läge, während bezüglich seiner hülflosen Abstämmlinge der ihm gebührende Herzensdank an diese lebendig abgetragen würde. Auf diese Weise vermieden wir den Anschein einer stets etwas Verletzendes in ihrem Gefolge habenden Collecte und das Kleinliche einer Hiera» sich knüpfenden Erörterung, die einerseits durch ein entschlüpftes, nicht schlimm gemeintes, aber doch arg mißdeutbares Wort des Augenblickes aus deni Munde Einzelner sehr leicht den für unsere Versammlung bei derartigen Vorkommnissen unerläßlichen Charakter der Würde zu beeinträchtigen vermag, andererseits aber die dem Verdienste des Verewigten zugedachte Ehrung in eine Kränkung für seine Hinter bliebenen verwandeln kann.
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