Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.07.1847
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1847-07-13
- Erscheinungsdatum
- 13.07.1847
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18470713
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184707139
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18470713
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1847
- Monat1847-07
- Tag1847-07-13
- Monat1847-07
- Jahr1847
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
senbahnidee, welche etwa Pegau mit Leipzig, oder gar Anclam und Weimar, Halbecstadt mit Quedlinburg verbinden wollte — daß er, sage ich, einschreiten soll gegen solche Ungebührlichkeiten mit seinem ganzen Zorn, mit ordentlicher und außerordentlicher Strafe, wie man das noch immer hören muß, wäre kaum zu glauben, wenn cs nicht im Börsenblatts schwarz auf weiß da stände. — Der Börsenvercin thul gewiß unter Umständen das Mögliche, gua verwaltendes Institut ncmlich, aber daß wir so glücklich sind, unter 33 Staaten mit verschie denen Landesfarben und verschiedener Gesetzgebung rubricirt zu sein, daß viele Köpfe viele Sinne haben — diese Wahrheiten sind bereits in die Studien eines ABC Schützen ausgenommen. Was den heil igen B orromäus-Verei n anbetrifft, so ist derselbe natürlich wie Jeder, der das Adjcctivum „heilig" annimmt, ein sehr guter Rechenmeister und wird herausgcbracht haben, daß er bei bedeutendem, dircctem Bezug von den Original-Verlegern unge wöhnliche Vorkhcile erreichen wird, die er wahrscheinlich mit noch an dern Opfern zum Besten seiner frommen Ideen darbringt. Wer ver mag ihm dies zu verdenken? — Wer kann ihn daran hindern? >— Sind ja Missions- und Traktätchen-Vereine, noch weiter gehend in ihrem frommen Eifer, dahin gekommen, alljährlich mit ganzen Schiffs ladungen heiliger Fracht, Christen, Juden und Heiden zu beglücken, ohne einen Pfennig dafür zu nehmen. Und daß hierdurch z. B. das ganze literarische Bedürfnis; bei Kaffern und Hottentotten absorbirt wird, zum Verdruß vieler SortimentS-Speculanten, daß hierdurch eine eigentlich kaffersche und hottenkotlischc Literatur nicht recht zur Blüthe treiben kann, zum Leidwesen vieler ritterlich gesinnten Verle ger, das ist eine traurige Thatsache. Die von unserm Verfasser auf die Anklagebank versetzten Verleger, die Herren Cotta, Reimer, Per thes, Nicolai u. s. w. mögen nur den heiligen Borromäus zum Advo- caten annchmen, auch wird vielleicht seine Fürsprache im Himmel sehr von Nöthen sein für diese Herren, welche so schreiende Unbilden gegen den Sortimentsbuchhandel verübt haben. Unsere Zeit drängt nach Association und Vereinigung gewiß nur in der Absicht, daß durch das Zusammenwirken vieler Kräfte große gemeinsame Ideen erreicht werden. Sollte die ganze Tendenz auf nichts Weiteres hinauslaufcn, als einige Polizei- und Privilegien- Anstalten mehr zu ctablircn, so wäre der Zweck ein verfehlter, für den — Gott sei Dank — auf die Dauer kein Terrain mehr da ist. — Staaksgesetze und ein strenges Pflichtgefühl weisen uns zunächst in die Bahn, in der wir geraden Wegs fortwandern könnten, wenn Censur und Concurrenz uns nicht gar zu häufig in spanische Stiefeln freund- lichst einschnürten. Wollen wir höchsteigen uns selbst noch neue Fes seln anlegen durch immer neue Gesetze und Statuten, die in letzter Instanz leider selten eine Geltung haben, wie sie der freien Bewegung häufig im Wege stehen, so daß von manchem so eingeschnürten Indi viduum nur das Schattenbild eines freien Menschen übrig bleibt. Daß die anerkennungswerthen Leistungen des Börsenvereins hier nicht her gehören, ist schon bemerkt. Es hat gewiß keine Gefahr, daß die Literatur ausgerottet werden könnte, bei der großen Masse von Intelligenz, welche in allen Schich te» der Gesellschaft verbreitet ist, und wenn die Censur von Kosacken betrieben würde und dieser oder jener Kreisverein seiner Thätigkeit in Folge eines Ukas enthoben würde, und da wir durchaus keine Gefahr für die Literatur erkennen, so wird auch der Träger derselben, der Buch händler, nicht nöthig haben, die letzte Oclung zu empfangen und der Bücherwelt Adieu zu sagen. Was der Verfasser in Bezug auf einen dritten College», der „mit Dampf an ge kommen (sie!)" von „sogenannten bil ligen Preisen" und dem „Umsturz alten Herkommens" vorbringt, wie er ferner eines vierten, fünften und sechsten College» erwähnt, alles dies beruht, wie wir fest versichern können, auf einer argen Selbsttäuschung und ist als eine vollständig ausgebildete Un wahrheit todt zur Welt gekommen, wie denn leider im Tenor ^es ganzen Artikels Klarheit und Präcision durchaus vermißt wird. Zum Schluß drängt sich uns noch die Bemerkung auf, daß soge nanntes „altes Herkommen" wohl nur zu häufig mit alten Schlendrian zu übersetzen ist, und daß der, welcher nicht mehr Ursache hat sich selbst zu achten, aber auch nur der — „reif ist für die Rumpelkammer der Repositen." >—r. Nachdruckcr im Publikum! Bei Herrn I. G. Mittler in Leipzig haben wir zur beliebigen Ein sicht und erforderlichen Benutzung niedergelegt: „Gesänge zum ersten GröditzbergerLiederfeste" für 4 Männerstimmen, welche folgende Nachdrucke enthalten: K) Sängerfahrt von Spohr. 6) Das deutsche Lied von Kalliwoda. 6) Die Heimath von Krebs, v) Zuruf ans Vaterland von Nägeli. U) Eintracht von Nägeli. b°) Durch Nacht zum Licht von Zumsteg. 6) Der Jäger Abschied von Mendelssohn-Bartholdy. U) Schluß und Jubelchor von Julius Otto. Es ist endlich einmal Zeit, daß die Herren Musik-Verleger ihre Interessen gründlich wahrnchmcn, und durch die entschiedensten Maaßrcgeln dem wahren Krebsschaden und Ruin des Musikalienhan- dels, dem Nachdruck *) Seitens des Publicums (besonders der Vorste her von Gesangvereinen) kräftigst entgegen wirken. Kürzlich fand auf dem Gröditzberge ein großes Gesangfest statt, wobei sehr viel schlesische Liedertafeln vereinigt waren. Die ausgeführ ten Gesänge hatte der Organist W. Tschirch in Liegnitz lithographiren lassen, und wurden beim Feste in Hunderten von Exemplaren l> 10 N-s verkauft. Aehnlichcs geschieht, wie allgemein bekannt, auch in andern Gegenden Deutschlands, ohne daß von einem ernsten Einschreiten gegen solch unrechtmäßiges Eingreifen in die theuer erkauften Rechte der Musikalien-Verleger die Rede ist. Läßt doch der König!. Musik- Direktor H. Mosevius in Breslau ganze Bände Gesänge drucken, worin fast Alles Nachdruck ist;**) von welchem Vorwurf Herr M- sich nicht zu befreien vermag, wie der Prozeß des Herrn *) Wie viele Musiklehrer betreiben nicht das Abschreiber, von Musi- kalicn, namentlich beliebter Lieder in sehr ausgedehnter Weise; und ist die ses Verfahren nicht eben so strafbar als der Nachdruck? **) Auch hiervon ist ein Band bei Herrn I. G. Mittler nicdcrge- legt. Der Titel lautet: Gesänge für den Gebrauch der Vorbereitungs- Klasse zur Breslauischcn Sing-Akademic geordnet und durch Vocalisations- Ucbungen eingeleitet. (Als Manuskript für die Schüler der Vorbereitungs- Klasse a u t h o g r a p h i rt.) Welche Angst Herr Mosevius hat als Nach drucker belangt zu werden, geht sehr klar aus nachstehendem Vorwort hervor: Die nachstehende Sammlung von Gesängen verschiedener Componistcn hat zunächst sich gegen den Vorwurf eines Nachdruckes zu verwahren, wel cher ihr auf den eisten Anblick gemacht werden könnte. Am sichersten ge schieht dies mittelst der Bitte an den Leser, dem Hefte geneigtest einen aufmerksamen Blick gönnen zu wollen; wobei sich zweifelsohne die schulge- mäße Anordnung der Gesänge für den Zweck des Unterrichts leicht erken nen lassen wird, welche überdies durch die de» Gesängen Vorgesetzten, dar auf Bezug nehmenden Ucbungestückc noch um so deutlicher hcrvortritt. Da außerdem von dieser Sammlung nur so viel Abdrücke gemacht werden, als die Vorbereitungs-Klasse zur Sing-Akademie eben Schüler zählt, so kann selbige auch nur als ein Manuskript für die Schule der genannten Klasse betrachtet und daher niemals im Publikum, am allerwenigsten durch den Buchhandel weiter verbreitet werden, ganz abgesehn davon, daß selbst der Buchhandel eine Sammlung von Gesängen verschiedener Componistcn auf gesetzlich ganz erlaubtem Wege verbreiten darf, sobald diese nachweis lich zu einem instructiven Zwecke geordnet erscheinen- Ohne Widerrede ist es daher auch gewiß jedem Privatvercin gestattet, eine beliebige Auswahl von Tonstücken aus allen vorhandenen Werken der Componistcn zu treffen und abschriftlich zu eigenem Gebrauche zu vervielfältigen. Mit Rücksicht
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder