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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.07.1847
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1847-07-13
- Erscheinungsdatum
- 13.07.1847
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- Deutsch
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843 L847.1 Schlesinger gegen die Herren Bote L Bock in ähnlichem Falle deutlich beweiset. Hier bietet sich dem Verein gegen N ach d ruck Gelegenheit, mit Energie aufzutreten und durch angemessenes Zusammenwirken aller Betheiligten, deren Rechte durch alle Instanzen zu verfolgen, damit dem Tschirch und Consorten solche Eingriffe in fremdes Eigcnthum so theuer als möglich zu stehen kommen, und durch seiner Zeit stattsin- dende Veröffentlichung der gerichtlichen Erkenntnisse in allen politischen Zeitungen eine allgemeine Warnung erfolgt, wodurch dergleichen Leute von fernerem ähnlichen Treiben abgeschreckt werden. — Da die preußischen Sensoren in zweifelhaften Fällen jetzt keine Druckerlaubniß eher ertheilen als bis der Verleger rc. das wohlerworbene Eigenthumsrechl nachzuweisen im Stande ist, so wäre es jedenfalls sehr anzuempfehlen, daß der Verein gegen Nachdruck sich z. B. an das preuß. Obercensur-Gericht mit dem Ersuchen um speciellste Ueberwa- chung*) aller lithographischen und autographischen Institute in Bezug aufDruck vonMusikalien und namentlich Liedern wendete, da es erwiesen ist, daß nur sehr wenig Aulographien zur Censuc gelangen: indem man diese irrig, wie Herr Mosevius in seiner Vorrede, als den Abschriften gleich bedeutend betrachtet und daher der Eensur selten vorlegt. Auf welche andere Weise wäre der Musikalien- Nachdruck in kleinen Städten zu verhindern, wo Nachdrücke in Massen angefectigt und verbreitet werden können, ohne daß ein Buchhändler, geschweige denn der Verleger davon etwas erfährt. Dem Herrn Tschirch scheint das Nachdruckgeschäft zu rcnticen, denn er hat sich schon mit einem Buchhändler, Herrn E. F. Weig- mann in Schweidnitz geeinigt, um, wie es den Anschein hat, in sei ner Sammlung leichter vierstimmiger Männergesänge „ D e r V o l k s s ä n g e r" die bei Herrn W- in Typendruck, sowohl Partitur als Stimmen, erscheint, die Liederliteratuc möglichst auszu beuten. Das erste Heft enthält einVolksliedvonMendelssohn- Bartholdy, welches den Herren Breitkopf und Härtel nachgedruckt ist, was diese Herren hoffentlich nicht ungestraft lassen werden. Auch fragen wir die Herren Breitkopf u. Härtel hiermit öffentlich, ob Sie dem Herrn Bädeker in Essen genehmigt haben, in seine, noch mehr Nachdrücke enthaltende Männerlieder von Grecf, „des Jägers Abschied von Mendelssohn" aufzunehmen; wir zweifeln, denn sonst würde es dabei stehen, daß der Original-Verleger seine Erlaubnis dazu ertheilt hat. Im Juni 1847. S. R. auf diesen Gebrauch bleibt denn auch alles, was über den Zweck und den Inhalt der Sammlung selbst, über den der einleitenden Ucbungsstücke, wie über die Art und Weise ihrer Ausführung zu sagen ist, dem Vortrage des Lehrers in den Stunden des Unterrichts selbst Vorbehalten. Moseviu s.- *) So lange nämlich die Censur überhaupt noch besteht, welche wir keineswegs als ein Bedürfniß anerkennen wollen, sondern nur, weil sie nun doch da ist, kann sie wohl auch einmal für die Interessen des Buch- und Musikalienhandels in Anspruch genommen werden. Berichtigung. Die Herren Graß, Barth L Eo. in Breslau zeigen im Börsendlatte an, daß sie von Eharles Lever's „llle knickt ok 6>v>nne" das Ver lagsrecht der deutschen Uebersetzung auf Grund des Vertrageszwische n Preußen,Sachsen,Brau nsch weig, England erworben hätten. Diese Anzeige bedarf einer mehrfachen Berichtigung. Zuvörderst könnte man im Allgemeinen daraus die Folgerung ziehen, daß durch den oft erwähnten Vertrag eine Uebersetzung auch in Sachsen geschützt sei. Dem ist aber nicht so, denn ein Verlagsrecht für Uebersetzungen wird, unter gewissen Voraussetzungen, nur durch das Königs. Preuß. Gesetz über literar. Eigenthum vom 11. Juni 1887 und durch das Herzoglich Braunschweigische vom 10. Februar 1842 begründet und fand durch den im vorigen Jahre geschlossenen Vertrag mit England, welcher den Autoren dieses Landes gleiche Rechte mit denen Preußens zusichert, Anwendung auf die englische Literatur. Der Beitritt anderer Länder zu dem Vertrage hat daher, wenn nicht ohnehin ei» Schutz den Uebersetzungen durch deren Gesetzgebung gewährt wird, nichts mit dem Verlagsrechts derselben zu schaffen, wie z. B. Sachsen entschieden ein solches anzuerkennen verweigert. Was nun aber dasVerlagsrecht der deutschen Uebersetzung von Lever's „Uniglit ok 6>v>mno" anlangt, so ist es außer Zweifel, daß dieselbe nir gends in Deutschland und namentlich auch nicht in Preußen und Brau» schweig Verlagsrecht hat, da der Bestimmung des oben angezogenen preußischen Gesetzes, welches § 4 b (und analog im Braun schweigischen § 2) so lautet: „Wenn der Verfasser eines Buches solches gleichzeitig in verschiede nen lebenden Sprachen hat erscheinen lassen und ohne seine Geneh migung eine neue Uebersetzung des Werkes in eine der Sprachen ver anstaltet wird, in welchen es ursprünglich erschienen ist, so ist dieselbe dem Nachdruck gleich zu achten. Hat der Verfasser auf dem Titel blatte der ersten Ausgabe bekannt gemacht, daß er eine Uebersetzung und in welcher Sprache herausgeben wolle, so soll diese Uebersetzung, wenn sie innerhalb zweier Jahre nach dem Erscheinen des Origi nals erfolgt, als mit dem Original gleichzeitig erschienen behandelt werden." bei diesem Werke, das uns in seiner Ausgabe von 20 Lieferungen vollständig vocliegt, nicht Genüge geleistet worden ist. Uebrigens würde es auch, abgesehen hiervon, sehr zweifelhaft sein, ein Verlags recht darauf zu begründen, da ein großer Theil des Werkes vor Abschluß des englisch-preußischen Vertrags erschien und diesem, wie be kannt, eine rückwirkende Kraft durchaus nicht beigelegt wird. Wir können daher mit größter Zuversicht die Ansicht aussprechen: daßjeder de u tsch eVerl eg e r, ermag in-oder außerhalb Preußen und Braunschweig wohnen, völlig berech tigt ist, eine deutsche Uebersetzung von Lever's „tlis Irni gilt ok Ovv^nne" zu veröffentlichen. Neuigkeiten der ausländischen Literatur. (Mitgetheilt von Wfg- Gerhard.) Französische Literatur. ^ironi!, , Oours alpkabetique, tkeorigue et pratigus <Is In le gislativ» civile ecclesiasticpie, contenant t»»t cv g»i regarde les kabrirjues, les bureaux <ie bieniaissnce, les livspices, les ecoles, les salles d'ssile; en UN mot, tout cs gui cvncerne les Isis dans leurs rapports avec ln religion. 1. I. In-8. pari«, au lUontrou^e. kxii.i.xiruaa, 1., Ueckerckes sur I'anatomie, ln pli^sinlogiv et I» pa- tkolvgie du Systeme neuveux. (1., 2. Partie.) In-8. pari», Dlassori. Us 3. («ternierv) psrtie avec 3 plancbes paraNra le I. 8eptemdre. kdaoi«, p., 8^steme de geologie et origine des cometes, ou Iräs- court resume du deuxieme vvlmue de l'^tmospkerologie. In-8. Paris, LacüeUer. Laxcunr, 1. U., Iraite de I'k^sterie. In-8. Paris, LaMäre. 7 kr. 50 c. vi-s i>ovi.xis«nilin8 soculrxums. In-32. Paris, Liärairie pllalan- sterrenne. 50 c. O.rroirn, Ircquns, Oeuvres ckvisies. Oe Uiable ainoureux. — ^ven ture du pelerin. — 1,'klonneur perdu et recouvre. — Oa Kelle par accident. precedees d'une dkotice sur I'suteur. In-16. Paris, paulirr. Osi-llairirris de la scene kranxaise et etrangere; par une sociäte d'tiomnies de lettres. 1. livr. In-8. Paris, 9, rue 8te.-6roix- d'^ntin.
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