Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.10.1847
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- 1847-10-22
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- 22.10.1847
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1294 Als Grundsatz wurde festgestellt, daß Subscriben tensamm- ler, welche durch schriftlichen Vertrag an eine bestimmte Buchhand lung gebunden sind, während der Dauer dieses Vertrages im Sinne des § 40*) der Statuten zu den Geschäfts-Dienstleuten derselben gehören. Die Rabattfrage wurde bis zur nächsten General-Versammlung vertagt, weil man zuvörderst die Ergebnisse der Wirksamkeit des in der zweite» diesjährigen Cantate-Versammlung zu Leipzig beantragten „Central-Ausschusses zur Regulirung der Handelsverhältnisse der Ge- schäftsqenvssen unter sich" abwarteu wollte. Die Versammlung fand nicht angemessen, sich über die Bedin gungen**) zu besprechen, unter welchen die Reisenden des Herrn G- I. Mauz in Negensburg die von ihnen gesammelten Bestellun gen den Sortiments-Handlungen übertragen, da kaum anzunehmcn sei, daß sich irgend eine Buchhandlung bereit finden lasse, mit Herrn Manz ein solches Vertrags-Verhältniß einzugchen. Man wunderte sich um so mehr über dies ungewöhnliche Verfahren des Herr» Manz, da derselbe alle Ursache zu haben scheine, den College» der beiden Pro vinzen für den erfolgreichen Vertrieb seines Verlags dankbar zu sein. Nach Abschluß dieser Verhandlungen wurde der Versammlung mitgctheilt, daß aus dem Vorstande die Herren Bachem, Theis- sing und Cazin statutgemäß ausschiedcn. Die beiden ersten wurden wieder gewählt, an die Stelle dcS Herrn Cazin trat Herr A. L. Rit ter aus Arnsberg. Die früheren Stellvertreter wurden ebenfalls wie der gewählt, mitAusnahme des Herrn Ko hnen, welcher durch Herrn G. Marcus aus Von» ersetzt wurde. Als Ort der nächsten Versammlung wurde Münster bestimmt, wohin bis zum Mai k. I. die Eisenbahn (Hamm-Münster) vollendet und fahrbar sein wird. Die Vorstandsmitglieder ersuchten ihren bisherigen Vorsitzenden und Cassirer L. Bachem, diese Aemter auch ferner zu verwalten und ernannten ihren College» Deiters zu seinem Stellvertreter. *) § 40. Gehülfen und Lehrlinge, überhaupt Geschäfts-Dienstleute, welche bei einem Collegen in Dienst gestanden, dürfen von einem andern in derselben Stadl vor Ablauf von 2 Jahren nach ihrem Austritte weder engagirt noch auch zciiweisc beschäftigt werden, es sei denn, daß der frühere Prinzipal ausdrücklich seine Einwilligung dazu gebe. **) Commissions - Vertrag. Zwischen dem Herrn —, Namens der Manz'schen Buchhandlung in Regensburg und dem Herrn — in — wurde heute folgender Vertrag vereinbart und abgeschlossen: 1. Ueberträgt Herr — dem Herrn — die Ablieferung der einzelnen Exemplare von der Rcalcncvclopädie für das katholische Deutschland an die Besteller in — und Umgegend laut beigefügtcm Prospectus, zu wel chem Zwecke Herr — dem Herrn — die Liste der Besteller übergibt. 2. Herr — besorgt die Ablieferung der erschienenen Lieferungen an die Privaten portofrei gegen gleich baare Zahlung und übernimmt dabei die hiermit verbundenen Porto-Auslagen an die auswärtigen Besteller so wohl, als auch die Fracht der Packetc und das Briefporto von Regens burg . Frankfurt a. M. oder Leipzig. 3. Für die genannten Auslagen sowohl, als für seine Provision er hält Herr — lästh vom Bruteo-Betrage und stellt den Netto-Letrag jedesmal der Manz'schen B- in R. zur Verfügung, so daß diese über den Betrag der Sendung nach Abzug der lösth in Wechseln 2 Monate dato zu disponircn befugt ist. 4. Diejenigen Exemplare, welche Herr — selbst bestellt, erhält der selbe mit dem gewöhnlichen Rabatt. 5. Verbindet sich Herr — für den Fall, daß Einer oder der Andere der Besteller seine schriftliche Verbindlichkeit nicht erfüllen und das Werk nicht fortnehmen resp. bezahlen will, denselben, jedoch nur auf halbe Ko sten der Manz'schen Buch!,., einzuklagcn und gerichtlich dazu zu zwingen. 6. Die Verlagshandlung wird für regelmäßige Lieferung des Werkes sorgen und verbürgt dessen Beendung. Zur Bestätigung aller Artikel dieser Uebereinkunft haben beide Theile, Herr — in — und Herr —, als Beauftragter der Manz'schen Buchh., Gegenwärtiges unterzeichnet, und ist jedem ein Exemplar dieses Vertrages eingehändigt worden. den ten 184 sM 93 Die Verhandlungen der General-Versammlung dauerten mit kurzer Unterbrechung von 8i/» Uhr Morgens bis lli/z Uhr Nachmittags. Dann fuhren die Theilnehmec gemeinschaftlich nach Capellen, nah men ein einfaches Mittagsmahl und bestiegen Schloß Stolzenfels, begünstigt von der schönsten Beleuchtung seiner herrlichen Umgebungen. Der Abend schloß in gemüthlichem Frohsinn und mit heitern Scherzen und befestigte die Theilnehmec in der Absicht, auch der nächsten Ver sammlung in Münster bcizuwohnen, da sich immer mehr und mehr der große Einstuß zu erkennen gibt, welchen persönliche Bekanntschaft auf den Geschäftsbetrieb ausübt. Arnsberg, Koblenz, Köln und Münster, den 10. Oct. 1847. Per Vorstand des Vheiiiisch-Weftphalischen Kreis-Vereins. L. Bachem. K. Badeker. J.H. Deiters. A- L. Ritter. C. Theissing. Thüringischer Kreis - Verein. Beleuchtung der collcgialischeu Gesinnung der Leipziger Herren Buchhändler in, Allgemeinen, und der Wohllöblichen Deputation des Leipziger Buchhandels im Besonder«. Im September 1846 war der Thüringische Kreis-Verein in Son dershausen versammelt, um unter Anderein auch darüber Berathungen anzustellen, wie dem täglich mehr sinkenden Sortiments-Buchhandel nachdrücklich und für die Dauer geholfen werden könne. Als einen der fatalsten Uebelstände, mit welchem die Sortimenter außerhalb Leip zigs zu kämpfen haben, erkannte die Versammlung einstimmig den di- rectcn Verkehr der Leipziger Buchhändler mit Privaten an solchen Or ten, an welchen oder in deren Nähe sich ordentliche solide Buchhand lungen befinden. Daß ei» solcher Verkehr, und zwar unter Bedin gungen stattsindet, welche den Nicht-Leipziger Buchhändlern eine Con- currenz mit den Leipziger Herren Collegen total unmöglich macht (wir erinnern hierbei nur an den Rabatt von 25 LH außer der den Kunden in der Regel noch bewilligten gänzlichen Portofreiheit)-—: brauchen wir gewiß nicht erst zu versichern, da dieses Faktum bekannt genug ist und die Thüringischen Buchhändler nicht die einzigen sind, welche es zu beklagen haben. Um nun so zu sagen gleich vor die richtige Schmiede zu gehen und den Nagel auf den Kopf zu treffen, richteten wir an die Deputa tion des Vereins der Leipziger Buchhändler im November 1846 das sub -V. hierunter abgedruckte Schreiben, worauf wir die unter 8. abge druckte Antwort empfingen. Obgleich diese Antwort im Allgemeinen eine ablehnende war, so berechtigte uns doch das darin enthaltene Verspre chen der genannten Deputation, „unsere Wünsche und Anträge zur Kenntniß der Gesammtheit der Leipziger Buchhändler bringen zu wollen", wenigstens zu der Hoffnung, daß unsere gewiß nicht unbilligen Dcside- rien eben bei der Gesammtheit vielleicht mehr Anklang, als bei den Ver tretern derselben finden würden, weshalb wir im weitern Verlauf der Sache an die mehrerwähnte Deputation das unter 6. abgedruckte Schrei ben richteten, auf welches wir aber gegen alle Erwartung und — offen gestanden — zu unserer nicht geringen Verwunderung — gar keine Antwort erhielten. Nur par lwsvi'ä erfuhren wir, daß auf der im Januar c. statt gehabten General-Versammlung der Leipziger Herren Buchhändler von diesen beschlossen worden ist, „es bei der Antwort ihrer Herren Depu taten, resp. beim Alten zu lassen." — Und somit stehen auch wir auf dem alten Standpunkte; unsere Hoffnungen sind gescheitert an der L e i pz i ge r C o l l eg i a l i tät; an derselben Eollegialität, welche einst im deutschen Buchhandel kein lee rer Schall war, die aber gegenwärtig nur noch in der Erinnerung und
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