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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.01.1848
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1848-01-11
- Erscheinungsdatum
- 11.01.1848
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- Deutsch
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34 Wäre der Börsenverein so ausgetreten, es hätte gewiß nicht an Gesetzgebern gefehlt, indem deren grade so viele als Börsenmitglieder gewesen sein würden, aber wohl würde es an Befolgern der Gesetze ge fehlt haben. Jeder würde, sobald er sein Privakrechk gekränkt glaubte, nicht gefolgt sein und wo wäre dann die erecutive Macht des Börsen vereins? Da gewiß durch jedes Gesetz irgend Eines Pcivatrechte ge kränkt sein würden, da der Börsenverein ferner keine executive Gewalt hat noch haben kann (mit einziger Ausnahme in Bezug auf seine inneren Verfassungsangelegenheiten, für welche er sie allerdings nicht blos hat, sondern auch wirklich ausübl) — so würde derselbe beim dritten Gesetze schon seine Ohnmacht gefühlt haben und jetzt wahrscheinlich nicht mehr existiren, wie so manche Buchhändlcrvereine, die mit drohendem Gebüh ren anfingen und mindestens Aechtung in Aussicht stellten dem, der es wagte, gegen ihre Satzungen zu handeln. Es ist nach wie vor ge gen ihre Satzungen gehandelt worden, die Frevler leben noch und ha ben nicht von ihren Freveln gelassen, die Vereine haben aber ihcdesfall- siges Bestreben aufzugeben sich gcnöthigt gesehen. Der Börsenvercin ist nicht so aufgetreten, er hat wohl und richtig erkannt, daß es nicht seines Amtes sei, sich in privatrechtliche Angele genheiten der Einzelnen gegen Einzelne als Behörde und Gesetzgeber einzumischen und hat cs dem Verleger mit richtigem Tact überlassen, für sich vorsichtig zu sein im Ereditgeben und thätig beim Eintreibcn schlechter Schulden *), dem Sortimentshändler aber hat er es überlassen, der Rabattcalamität mit der Schärfe des vergeltenden Schwertes allein entgegen zu treten**). *) Unser langes ganz unkaufmännischcs Crcditirungssystcm halte ich für eine der Hauptcalamitäten des Buckbandels und zwar sowohl des Ver lags- als Sortinientshandels. Des VerlagShandcls in so fern, als der Ver leger erst zu spät erfährt, wie seine Sachen gegangen sind und gar häufig unter der Zeit in froher Hoffnung ins Zeug hinein druckt; später aber, wenn die Hoffnungen getäuscht sind, alle mögliche Machinationen anwendet, um zu seinem Verluste zu kommen, denn das Messer sitzt ihm an der Kehle. — Des SortimcntShandcls in so fern, als cs durch dieses lange und un kaufmännische Creditirungsspstem möglich wird, daß Sortimentsgeftdäftc fast ohne alle Mittel etablirt werden können, und daß daher eine Masse von Glücksrittern es mal mit dem Buchhandel versuchen, weil der Anfang ja so lclchr ist. Ihr Bestehen ist freilich nur ephemer, aber der Schaden, den sie gestiftet haben, ist bleibend. — Ehe dieses falsche Creditspstem nicht in ein richtigeres umgewandelt wird, werden alle Mittel, die angewendet werden, den Buchhandel (sowohl Verlags- als Sortimentsgeschäft) zu he ben, nur Palliative sein. **) In Bezug hierauf thcile ich einen Aufsatz, den ich im Jahre 1843, als ich noch Sorlimcntshändlec war, im Börsenblatte veröffentlichte, dem wesentlichen Inhalte nach mit. Ich denke mir emcn größcrn Ort mit vielen Buchhändlern und An tiquaren, in dem gewaltig geschleudert wird. Ich sehe voraus, daß in demselben etwa 10 Sorlimcnsgcschäfke sich befinden, die der Schleudern ernstlich entgegen irrten wollen und die bereit sind ein augenblickliches Opfer zu bringen. (Leider eine gefährliche Voraussetzung!). Was hindert diese, auf Aktien (stille Gesellschaft, nicht mit Corporationsrcchten) etwa 6000 zusammen zu bringen und damit eine Buchhandlung zu errichten, die folgende Grundprincipün hat: 1) Es wird in derselben nichts auf Rechnung, sondern nur alles baar verkauft- 2) Jeder Artikel wird ohne Ausnahme (weil gegen baar) mit Rabatt verkauft. 3) Alle diejengen Artikel, mit denen geschleudert wird, als Compcndicn, Schulbücher, Classikcr rc., werden 10 gh billiger verkauft, als sie der Schleudcrer geben kann. 4) Nichts wird zur Ansicht außer dem Geschäftslocale gegeben. ü) Alles wird von den Verlegern nur gegen baar bezogen. Sollte solche Buchhandlung, bei der man die Schleudcrer selbst mit als Aktionairc aufnchmcn könnte, damit man sie verhinderte, ein glei ches Geschäft als Concurrcnzgeschäft zu etablircn, nicht zum Ziele führen ohne Compromiktirung der einzelnen chrenwcrthen Firmen vor dem Publikum ? Würden dadurch die chrenwerthenFirmen nicht sofort in den Stand gesetzt wer den, feste bestimmte Preise und ein geringeres Rabattgeben eintreten zu lassen? sM 3 Wenn nun aber die Aufgabe des Börsenvereins nicht die obenan gedeutete sein kann: was ist dann seine Aufgabe? was nützt er dem lite rarischen Verkehr? was nützt er dem Buchhandel im Allgemeinen und was dem einzelnen Buchhändler? Die Antwort auf diese Frage wird nothwendig diese sein müssen : Er soll die Geschäftssitte in jeder Beziehung, da wo er sie gut findet, zu erhalten, da wo er sie schlecht findet, zu bessern oder abzufchaffen, da wo er Willkühr findet, Sitte und Ordnung einzuführen suchen, den Regierungen aber, die die executive Gewalt haben, soll er es überlassen, wo es etwa noch nöthig ist, das Gesetz der Sitte folgen zu lassen, indem überhaupt ein Gesetz nur crspcieslich sein kann, wenn es aus der Sitte entsprungen ist und sich auf das Allgemeinbewußtsein stützt, dem Ein zelnen aber soll der Börsenverein seine privatrechtlichen Handlungsbe ziehungen zu ordnen selbst überlassen. Der Sille, dieser langsam, aber stets sicher und unfehlbar wirken den Macht, die nicht mit dem strafenden Schwerte der Gerechtigkeit, wohl aber mit dem überzeugenden Worte und mit der Gewalt des Bei spiels der Unsitte, der Unordnung, dem Sonderinteresse und der Gleich giltigkeit gegenübertritt, unterwirft sich Jeder leichter und lieber als dem zwingenden Gesetze. Hat der Börsenverein irgend einen Uebel- stand aufgefaßl, dessen Beseitigung Bedürfniß ist, hat er fördernde Ein richtungen, Erleichterungen des Geschäftsverkehrs u. s. w. im Auge, hat er die Mittel, die zur Besserung führen können, durch Specialcom missionen aussuchen und prüfen lassen, und hat er dann seine Ansich ten etwa in Form eines motivicten Gutachtens, einer Uebereinkunft rc. ausgesprochen, überläßt er aber die Ausführung der Freiheit eines Jeden oder der Specialübereinkunft der Einzelnen unter sich, bahnt zwar stets und immer wieder die Wege, die zum Ziele führen, das er im Auge hat, und ist unbekümmert um diejenigen seiner Mitglieder, die etwa noch eine Zeit lang ihre Geschästsfuhrwerke auf holprigen Wegen fortstol pern lassen wollen, weist sie nicht von sich — dann wird ec die größere Masse der GesinnungZtüchtigen stets für sich haben, weil Niemand sich durch ein von Außen an ihn dringendes: „du sollst" beengt und beeinträchtigt fühlt, sondern ein Jeder der Sache mit dem aus der inne ren Ueberzeugung hervorgehenden und deshalb Alles vermögenden:„ i ch will" entgegentritt. Nach und nach werden dann die Gesinnungslosen, die alle Male mit dem Strome schwimmen und die den Chorus der Beja henden oder Verneinenden ohne innereNöthigung je nach dem Augenblicke bilden, Nachfolgen, und endlich werden auch die Widerstrebenden theils überzeugt werden und einer also dargelegten und geprüften besseren Ord nung beitreten oder sie werden beilreten mit einem öffentlichen: „ich w i l l," weil sie wohl in der Stille einsehen, daß ein Alleinstehen ihnen nicht mehr möglich ist. So werden ohne zwingende Gesetze und ohne für größere Massen oder auch für den Einzelnen beengende Einrichtungen die im Börsensta tute ausgesprochenen Zwecke des Börsenvereins der deutschen Buchhänd ler, allein auf dem Wege der freien Zustimmung jedes Einzelnen, an gestrebt und sicher erreicht werden, während eine andere Weise die ge meinsamen Interessen unseres Standes zu fördern, stets die Machtlosig keit des Vereines zeigen müßte. — Betrachten wir die bisherige Wirk samkeit desselben, so wird man diese Behauptung gerechtfertigt finden. Das Meiste von dem, was auf dem Wege des Gutachtens (dahin gehö- uiid wäre solch ein Geschäft nicht eine fortwährende Vogelscheuche für die Schlcuderer, und zugleich ein guter Abzugskanal für llegengeblicbene La- gcrarlikel? Schaden könnte es nicht bnngen, denn es würde durch die Allgemeinheit überwacht und durch Grundbestimmungen vor Inkonsequen zen bewahrt, solide Kunden, die Rechnung haben und brauchen, würde cs Niemanden wcgnehmcn, denn es giebt nur gegen baar, nur und allein das unstäte büchcrkaufende Publikum würde den Schlcuderern entzogen und diese zur Erkenntniß gebracht werden, daß solider Geschäftsbetrieb doch mehr einbringt als Schleuderei.
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