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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.01.1848
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1848-01-18
- Erscheinungsdatum
- 18.01.1848
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- Deutsch
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4848.^ 67 Die Herren Scheible, Nieger 6: Sattler haben in der Beilage der „Fliegenden Blätter," im „Gubitz'schen Volkskalender für 1848," so wie in verschiedenen anderen Journalen und Zeitungen, ihre Verlags- Artikel: Das Kloster, 8 Bände, Das Schaltjahr, 4 Bände, crsteres überall mit 3'/z letzteres mit 2 ^ angckündigt, statt hinzu- zufügen: ,. pro Band 3'/? »/? und 2 Was ist nun die Folge davon gewesen? Eine Menge von Lieb habern, durch den billigen Schein-Preis verlockt, haben das Buch theilS bei ihren Buchhändlern bestellt, theils kaufen wollen, sind aber nicht übel in Staunen gesetzt worden, als ihnen für „das Kloster" 28-^ und für „das Schaltjahr" 8 abgefordert wurden, in Folge dessen sie wohl alle vom beabsichtigten Kauf zurückgekommen sein mögen. Nun aber der Sortimentshändler? Er hat die überall ausposaunten Werke, pro Erpl. ^ Etr. schwe ren Gewichts, sich von Leipzig erst kommen lassen, und dafür an Fracht und Emballage, sowie Rückfracht, hohe Unkosten tragen müssen. Ne benbei hat es denn auch wohl an eben nicht schmeichelhaften Redens arten von Seiten der geäfften Kaufliebhaber gefehlt, und Res. hätte nur gewünscht, daß die Herren Verleger Zeugen davon gewesen wären; — Elogen waren es wahrlich nicht! Wer ersetzt aber dem Sort.-Buchhändler den Schaden an Fracht und sonstigen Spesen w.?? Sind nicht die Verleger dazu zu zwin gen, den Preis für „das Kloster" und „Schaltjahr" so zu halten, wie sie ihn überall öffentli ch bekannt zu machen für gut fanden?? Res. ist in der Lage, es hierauf ankommen zu lassen- Ein auswärtiger Kunde bestellte auf erw. Anzeigen hin die genannten Werke bei ihm und erhielt sie zugeschickt, will aber durchaus dafür nur die vom Verleger angezeigten Preise von 5 15 S-s zahlen und erklärt auf das Bestimmteste, davon nicht ab gehen zu wollen. Die Herren Scheible, R. L S. werden allerdings dies nicht zugeben; kommt es jedoch zum Proceß, so wird das Preußische Gericht sehr leicht sie abweisen, da der Beweis geliefert werden kann, daß sie beide Werke für 5^überall klar und deutlich anzeigten. Die Verleger haben doch hoffentlich keine unwürdige Manipulation damit bezwecken wollen? Ein Pceuß. S 0 rt. - B u ch hä ndler. Alte Bücher mit neuen Titeln. Wie bezeichnet man richtig die Manipulation, alte Bücher mit neuen Titeln zu versenden? Wie das Publikum darüber denkt, davon giebt der folgende Fall ein Beispiel. Vor Kurzem kaufte ein Kunde der Vieleseld'schen Buchhandlung für ein Großherzogliches Institut „Eichelberg's Zoologie. Leipzig 1847. Verlagsbureau," ebne natürlich eine Ahnung der Identität dieses Bu ches mit einem früher in Zürich mit andrer Jahreszahl, Firma und Druckort unter demselben Titel erschienenen Werkes zu haben. Später gewahrte der Käufer seinen Jrrthum und brachte das Buch mit dem Bemerken zurück, daß „eine derartigeManipulation ihm eine Täuschung des Publikums, wo nicht eine erscheine." Diese mir aus der Seele gesprochene Ansicht eines geschätzten Ge lehrten gab ich dem Verlagsbureau etwa mit denselben Worten wieder, worauf dasselbe sich in den unanständigsten Ausdrücken „über die Frech heit des ic. Meyer beklagte, der sich unterstände, eine Firma so nichts würdigzu beleidigen, die einem der bedeutendsten Schriftsteller Deutsch lands, einem weit und breit geachteten Manne, angehört." Mag der moralische Charakter des Besitzers dieser Firma sein wie er wolle (ich selbst achte ihn als Schriftsteller hoch), wer, der rechtlich denkt, wird diese unedle Manipulation in Schutz nehmen, oder ist die selbe vielleicht durch ewige Wiederkehr sanctionirt? Dann aber sicher nur dem Buchhändler-, nicht so dem übrigen Publikum gegenüber! So viel dem Unterzeichneten bekannt, sind derartige Manipulationen bisher nur unter der Aegide des Zusatzes „Neue Ausgabe" versucht worden. In diesem Falle kann solch eine Speculation nur dem Publi kum lästig werden; es sind ihm aber die Mittel in die Hand gegeben, sich vorzusehen; nicht so bei dem Verfahren des Verlagsbureau's, das diese Rücksicht unnöthig glaubt. Ohne mich weiter über diesen Punkt auslassen zu wollen, bemerke ich nur dem Verlagsbureau (das mich mit Schimpfworten überhäuft, weil ich, ein junger Gehülfe, eine ehren- werthe Firma einer unehrenwerthen Handlung zeihe), daß der rechtlich gesinnte Theil des Publikums, wie die Etymologie aller deutschen Grammatiker (viele Adelung), eine solche Handlung unter Artikel: „Täuschung" rubriciren werden. Jedem zur Begutachtung vorgelcgt von Philipp Meyer (in A. Bielefeld's Buchh.) Earlsruhe, d. 1. Januar 1848. Entgegnung. In No. 113 des Börsenblattes befindet sich eine „Bemerkung," welche Hr. Fr. Volckmar auf sich und mich bezieht und darauf in No. 1 antwortet. Die hämische Absicht jenes Aufsatzes liegt klar am Tage, nicht minder liegt es auf der Hand, daß nur auf mich der Angriff zielt. Noth- gcdrungcn zur Bekämpfung einer böswilligen, für mich nachthciligen Un wahrheit, sehe ich mich gezwungen, den Beweis des Besitzes zu führen, und bitte mit der Seltsamkeit des Falles nachstehende laute Darlegung zu entschuldigen. (Die Redaktion des Börsenblattes befindet sich im Besitz des Originals.) Durch wechselseitiges Testament meiner Pflege-Eltern, der Eheleute Hcinr. Grote, vom 12. April 1845, ist mir ein Theil des Besitzes dersel ben vermacht worden und zwar nach § 2 dieses Testaments s) das zu Arnsberg belegene Wohnhaus nebst Papier-Magazin und Nebengebäude. b) die in dem Wohnhause befindliche Buchdruckerei nebst Formular-Ma gazin und Papicr-Vorräthen, c) das gesammte Invcntarium in dem Hause, el) der bei Arnsberg belegene Garten (nächst Hessclmanns belegen), o> der am Soester Wege belegene Garten, f) die an Kindermann verpachteten 2(/z Morgen Land, §) das an Friedrichs verpachtete Land, t>) die kleine Wiese am Hellefelder Bach, i) das Land auf der Hardt, ferner */z des «saunst» loco auf die Dietr. Ebbinghaus'sche Papierfabrik eingetragenen Capitols von 20,420 mit 2552 15 S/> Auf den Grundstücken und Gebäuden haften auswcise des Hvpothekcn- Schcins vom 27. November 1847 keine Schulden und sind solche auf meinen Namen im Hypothekenbuche eingetragen. Die Gebäude sind zu sieben Tausend fünf Hundert sechzig Thalern in der Provinzial-Fcuer-Vcrsicherungs-Gescllschaft, die Mobilien incl. Dru ckerei und Vvrrälhe an bedruckten und unbedruckten Papieren zu 9975 Thlrn. in der Elbcrfelder Societät versichert. Arnsberg, den 11. Januar 1848. H. F. Grote. Daß die vorstehenden Angaben in Wahrheit beruhen wird nach vorhcrge- nommener Einsicht der über den Besitz der vorstehenden Realitäten sprechenden Dokumente, sowie der Versicherungs-Police und des Brandcatasters hier durch amtlich atlestict. Gleichzeitig wüd die vorstehende Unterschrift beglaubigt. Arnsberg, den 11. Januar 1848. Der Magistrat. gcz. Wulff. In der bei mir keinem Zweifel unterworfenen Voraussetzung, daß ich mit jener „Bemerkung" gemeint bin, sind nur zwei Fälle möglich. Ent weder hat der Einsender derselben wissentlich Unwahrheit gesagt und es giebt für eine solche Schändlichkeit keinen als den abjeetestcn Namen, oder er hat unwissentlich ohne Prüfung die leichtsinnige Bemerkung hin geschwatzt — dann aber mag, was oben vom Charakter gilt, hier die Stufe seiner Geistcsgaben bezeichnen. >ilZ. Von der Redaction des Börsenblattes habe ich die Nennung des Namens begehrt. Arnsberg, den 11. Januar 1848. H. F. Grote.
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