Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.02.1848
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- 1848-02-04
- Erscheinungsdatum
- 04.02.1848
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Erscheint jeden Dienstag u. Freitag; während der Buchhändler - Messe zu Ostern täglich. Alle Zusendungen für da- Börsenblatt sind an die Redaktion zu richten. für den eutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börscnvcrcins der Deutschen Buchhändler. M 10. Leipzig, Freitag am 4. Februar. 1848. Amtlicher T h e i l. Preßgcsctzgebuiig in Oesterreich. Circulare der k. k. Landesregierung im Crzherzogthume Oesterreich unter der Enns. Errichtung einer k. k. Ceiisur-Oberdirection in Wien, und eines k. k. ober sten Censur-Collcgiums. Se. k. k. Majestät haben laut hoh. Hofkanzley-Deccetes v. II. d. M., Z. 952, in Beziehung auf die Eensur der Bücher, Handschriften und sonstigen Gegenstände der Presse, die Errichtung einer Eensur- Oberdirection in Wien, und eines obersten Eensur-Eolle- giums unter den nachstehenden wesentlichen Bestimmungen anzu ordnen geruhet: 1) DieCensur-Oberdirection, mit welcher das Wiener- Bücher-Nevisionsamt vereinigt wird, bildet in Eensursachen, und zwar auch für jene Gegenstände, deren Erledigung den Wirkungskreis der Provinzial-Ecnsur-Behörden übersteigt, die erste Instanz, ohne jedoch aus dem Verhältnisse der gegenseitigen Coordinirung mit den in den Provinzen bestehenden Eensur- und Revisions-Behörden zu treten. 2) Gegen die Beschlüsse der, die erste Instanz bildenden Eensur- Dehörden über die Druckzulässigkeit eines Werkes steht dem Verfasser das Recht der Berufung an das oberste Eensur-Eollegium zu, welches unter dem Vorsitze und der Leitung des Präsidenten der obersten Polizei)- und Censur-Hofstelle, aus Mitgliedern dieser Hofstelle, dann der geheimen Haus-, Hof- und Staatskanzley, der vereinigtenHofkanz- iey und der obersten Justizstelle zusammengesetzt ist. 3) Zum Behufe des Recursus, oder auch um sein Manuscript durch eine geeignete Abänderung censurgemäß einrichten, und neuerdings in die Eensur-Verhandlung leiten zu können, sind dem Verfasser auf sein Ansuchen die Gründe, aus welchen die Druckbewilligung versagt, und die wesentlicheren Stellen, wegen welcher das Manuscript für un zulässig zum Drucke erkannt worden ist, bekannt zu geben. 4) Die Berufung an das oberste Eensur-Eollegium wird jedoch nicht zugestanden: r>) wo es sich nur um Aufsätze handelt, welche für Zeitschriften, Tag- und Flugblätter von nicht rein wissenschaftlichem Inhalte be stimmt sind; d) wenn wegen einzelner Hinweglassungen und Aenderungen des Ausdruckes Beschwerde erhoben werden will, endlich v) wenn überhaupt keine wichtige Rücksicht für die Veröffentlichung des censirten Gegenstandes durch den Druck geltend gemacht werden kann. Fünfzehnter Jahrgang. 5) Die Frist zur Ergreifung des Recurses, welcher von nun an nicht mehr an die politische Hofstelle, sondern an das oberste Eensur- Eollegium Statt zu finden hat, verläuft in vierzehn Tagen nach der an den Erhibenten geschehenen Zurückstellung des Ecnsur-Gegcnstan- des, oder, Falls die Bekanntgebung der Beweggründe nachgcsucht wor den ist, vom Tage der Zustellung des hierüber erfolgten Bescheides. 6) In allem klebrigen bleibt es Key den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen, und Key der dem Präsidium der k. k. Polizei, - und Eensur-Hofstelle übertragenen obersten Leitung des gestimmten Eensur- wesens. Die vorstehenden Allerhöchsten Anordnungen werden in Folge des, an das Präsidium der k. k. obersten Censur-Hofstelle herabgelangten Allerh. Befehles vom 27. December 1847 mit dem Beysatze zur allge meinen Kenntniß gebracht, daß ihre Wirksamkeit mit 1. Februar d. I. beginnen werde. Wien, am 14. Januar 1848. Johann Talatzko Frenhcrr v. Gcsticticz, k. k. Ni. Oest. NrgiirungS-Prästdrnt. Anton Frcyherr v. Lago, k. k. Ni. Oest. Regierung-.Pice-Präsident. Johann Wenzel Regner Ritter v. Bkeisscbcn, k. k. Ni. Oest. RegierungSralh. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgctheilt von der I. C. Hinri ch s'schcn Buchhandlung.) Angekommen in Leipzig am 31. Januar u. 1. Febr- 1848- Bibel-Anstalt der I. G. Cotta'schen Vnchh. in Stuttgart. 793. Bibel, die, nach d. Ueberst von M. Luther. Ausg. No. 1, 24. u. 25. Lsg. gr. 4.1847. Geh. als Rest. 794. — dieselbe. Ausg. Nr. 1,5. Abth. gr. 4. 1847. Geh. 18L N/ 795. —dieselbe. Ausg.Nr.2,Prachtausg-,47.—50. Lsg. Jnip.-4. 1847. Geh. als Rest. 796. —dieselbe.Ausg. Nr. 2, Pracht-Ausz., 5.Abth. Jmp.-4.1847. Geh. 1 Brill in Lc»dc». 797, Huripiäis tragoelllse cum krsgmentis. Versio Istins. I847.6ek. *1.§ 1*0111.1. 16 21
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