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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.02.1848
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1848-02-11
- Erscheinungsdatum
- 11.02.1848
- Sprache
- Deutsch
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1848.) 165 Das Novaversendc» bctr. Ich erhalte so eben einen Zettel des Hrn. Pabst in Darmstadl, der folgendermaßen beginnt: „Um aus meinem Geschäfte einen, dem nicht unbedeutenden Umsätze entsprechenden, reinen Gewinn zu erzie len, muß ich Sie angelegentlichst bitten, mir von nun an keine Nova mehr unverlangt zuzusenden." Ach, wenn doch der ganze Buchhandel die darin liegende Wahrheit beherzigen wollte- Ja, der reine Ge winn geht dem deutschen Buchhandel verloren, durch die Art und Weise, wie er seine Neuigkeiten verschickt und empfängt. Eisenbahnen und Fuhrleute, Verpacker und Spediteure verdienen und werden reich; — der Verlagsbuchhandel verliert, der Sortimenkshändler verarmt. Und wie leicht wäre dem zu helfen! Kündet der Verlagshändler recht zeitig vor der Ausgabe eines neuen Buches dasselbe an, so wird er schon vorher aus den Bestellungen wahrnehmen, wie groß er seine Auf lage zu machen habe. Er schickt seine Bücher nicht mehr in die Welt und weiß sie ein Jahr hindurch unbenutzt an einem Orte liegen, wäh rend von einem zweiten Ort aus die unbefriedigten Besteller ihn drän gen. Der Sortimentshändler sieht sich nicht mehr von einer Fluth von Büchern überschüttet, die ec nicht abzusetzen weiß, für die er theure Fracht bezahlt, kostbare Wohnungen miethet, um sie nachher noch ein mal auf seine Kosten eine Rückfahrt machen zu lassen. Und was hindert denn den Verlagshändler, seine vorbereitenden Unternehmungen zur Kenntniß des Buchhandels zu bringen? Doch nicht etwa, daß Andere Aehnliches unternehmen würden ? O nein! Das gerade würde ihn schützen. Das würde so manche Concurrenz verhindern, die wir jetzt täglich und stündlich bedauern müssen. Ich wage es auszusprechen, nicht U der Schriften über den Pceuß. Land tag wären herausgekommen und hätten den Verlegern Remittenden gebracht und Geld gekostet, wenn das eine Drittel seine Jntension zur Herausgabe solcher Schrift kundgegeben. Verhindert denn die Be kanntmachung vielleicht der Umstand, daß die Verleger dieselben auf ihre Kosten geschehen lassen müssen? Wie leicht könnte der Sortiments handel diese Ausgabe tragen. 20 Thlr. jährlich sind mir nicht zu viel für ein Blatt, das, mir Nachricht gebend über neue Erscheinungen, mir erlaubt, das zu verschreiben, was ich brauche, die Verschreibung dessen zu unterlassen, was ich nicht gebrauchen kann. Wende man mir nicht ein, es stände ja in meiner Macht, aus dem wöchentlich 2mal erscheinenden Börsenblatt das für mich brauchbare auszuwählen. Das kann ich nicht, so lange meine Eollegen noch durch die Novasen dungen eher in den Besitz der Bücher kommen, wie ich sie durch jene Verfahrungsweise erhalten kann. Mögen die Verleger den Versuch nicht scheuen, ihre Bücher anzuzeigen und nur dem, der sie begehrt, zu schicken. Mögen sie uns ihre Erfahrungen darüber mittheilen. Sicher werden sie für meine Behauptung sprechen. Wir wundern uns oft über die geringe Anzahl der Remittenden solcher Handlungen, die weit entlegen, nur nach Verlangen Nova annehmen. Ist das nicht wie derum ein Beleg für unsere Behauptung? F. S. in B. Fragen, um deren Beantwortung Freunde des soliden und pünktlichen Ge schäftsganges freundlichst gebeten werden: 1) Was ist zu thun, wenn man von einer Verlagshandlung gegen baar verlangt, und wiederholt verlangt, und noch mehrmals wie derholtverlangt, und dennoch weder Bescheid noch Sache erhält? — Wenn ich in einem andern Geschäftszweige nicht prompt und gut bedient werde, so gehe ich zu einem andern, was bei Verlags artikeln sich nicht thun läßt. — 2) Müßte nicht eine solche Handlung zur Strafe gezogen werden kön nen? — Von der Besorgung der Aufträge hängt der Fortgang des Geschäfts ab. Was soll man dem Kunden sagen, wenn er wieder holt nach dem Bestellten fragt und immer nichts erhält? — Wenn irgend Jemand durch sein Benehmen meinem Geschäftsbetriebe hindernd in den Weg tritt, kann ich den Schutz der Polizei oder des Richters zu Hilfe nehmen; was kann ich dem nachlässigen Verleger thun, der mich in meinem rechtlichen Erwerbe stört, und mir durch Verscheuchung der Kunden offenbaren Schaden zuzieht? — 3) Es gibt so viele Männer vom Fache, die so eifrig um das Wohl der Buchhändler-Societät besorgt sind, daß sie mit schreckenerregen der Furcht auf manche neuere Gestaltungen und Gefährdungen des Buchhandels hinzuweisen sich gedrungen fühlen und nicht genug über Abhülfe der einreißenden Uebel sprechen zu müssen glauben. Warum jucken sie nicht einem tiefer liegenden Wesen von Einheit nachzuspüren und für dieses eine Einrichtung vorzuschlagcn ? Warum wird nicht in der Buchhändler-Gesellschaft eine Jury für Angele genheiten ernannt, die vor das gewöhnliche Gericht der Polizei und Justiz nicht gebracht werden können?— Wenn eine Association so viel Einheit und ehrwürdige Geschlossenheit für sich in Anspruch nimmt, so muß sie auch solche praktische und überaus folgenreiche Gesichtspunkte nicht außer Acht lassen. — Ich glaube, daß ich nicht der einzige bin, der über derartige Nachlässigkeiten zu klagen hat, und daß deren Mißstände in noch grö ßerer Zahl vorhanden sind. EinSortimenter. Curiosum. In der letzten Woche des November wurde in Leipzig der (neue) Verlagscatalog der I. F. East'schen Buchhandlung in Stuttgart und Verzeichniß „passender Festgeschenke" des Herrn I. Baer in Frankfurt zugleich vertheilt. Der erster« enthält F. Nork, „Götter Syriens" zu 1 fl. 36 kr., desselben „biblische Mythologie" zu 8 fl. 30 kr. und dessen etymologisches Realwörterbuch zu 18 fl. Ladenpreis angesetzt, während diese Werke in letzterem Verzeichniß zu'1 fl. 12 kr., 3 fl. 30 kr. und 7 fl. ausgeboten werden. — Beide Handlungen gaben den Sorti mentshändlern denselben Rabatt und dieselben Freiexemplare- Wenn nun eine Anzahl Sortimenter, bei etwa eingehenden Bestellungen auf diese Werke, dieselben vom Verleger verschreibt und den Bestellern die Preise des Verlags-Catalogs ansetzt, so müssen sie darauf gefaßt sein, von ihren Kunden der absichtlichen Täuschung beschuldigt zu werden, während doch nur höchstens der Vorwurf sie trifft, das Baer'sche Vec- zeichniß nicht durchgesehcn zu haben. Alle eingehenden Eataloge durchzu lesen und deren Inhalt zu memoriren, ist denn doch aber für den Sor timenter rein unmöglich. Es ist dies einer der Fälle, wo beide concurrirende Handlungen in ihrem vollen Rechte sind, Keine derselben trifft deshalb ein Tadel, dennoch ist aber dieser Fall nicht dazu geeignet, den Buchhandel m den Augen des Publicums besonders zu erheben, und den Bücheckäufern zur Anschaffung von Werken nach den Ladenpreisen Lust zu machen. H. Anonymität. Wenn die Anonymität in persönlichen Angelegenheiten sich da mit vertheidigt, daß überall auf die Gründe und nicht auf die Autori tät gesehen werden muß, ferner daß die Sachen, die Personen als Thäter öffentlich werden sollen, die Beurtheiler, die Richter aber so unkenntlich bleiben können, wie vor Zeiten die Vehmcichter, so ist es gewiß in der Ordnung, auch die Gründe eben dieser Verteidigung der Anonymität zu prüfen. Zunächst will weder die Zeit, noch der Buchhandel lichtscheue Richter der Finsterniß, wie die Vehmcichter. Das jedoch nur eine Be-
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