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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.02.1848
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1848-02-11
- Erscheinungsdatum
- 11.02.1848
- Sprache
- Deutsch
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1848.^ 167 - Ueber die deutsche Post-Konferenz bringt die Leipziger Zeitung Folgendes aus Dresden, das auch für un sere Leser von besonderem Interesse sein dürfte: Unsere deutsche Post-Konferenz hat sich vertagt. Nur als eine Vertagung stellt sich nämlich der Beschluß der versammelten Bevoll mächtigten dar, das umfassende Ergebniß der bisherigen Verhandlun gen vorerst zur Entschließung ihrer Regierungen zu bringen, um bei ihrem schon in der Einladung zur Konferenz nach Dresden vorausge setzten Wiederzusammentritt dem in seinen Hauptbestandtheilen ausge führten Wecke die einzelnen Ausbaue einzuverleiben und den Schluß stein zu geben. EineVertagung zu diesem Endzwecke erschien aber schon darum zweckmäßig, ja unvermeidlich, weil die wenigsten Abgeordneten mit einer über vorläufige Verabredungen hinausreichenden Vollmacht versehen waren und unter den vorwaltenden eigenthümlichen Verhält nissen versehen sein konnten. Obschon aber deshalb eine nach allen Seiten hin bindende und vollständige Vereinigung zurZeit noch nicht vorliegt, so mögen wir uns doch schon jetzt einen Rückblick auf das bisherige Wirken der Konferenz um so weniger versagen, als wir uns überzeugt halten, es werden die bisherigen Erfolge vor den Augen jedes mit den Verhältnissen Vertrau ten die verdiente Anerkennung finden und dem deutschen Publicum die Hoffnung gewähren, daß dievon ihm mit so regem Interesse aufgefaßte Idee der Vereinigung Deutschlands zu Einem Postgebiete ihrer Ver wirklichung mit raschen Schritten entgegengeht. Der Verein, welcher sämmtliche deutsche und die zu Oesterreich und Preußen gehörigen außerdeutschen Staaten umfassen soll, bezweckt in seiner vollen Ausbildung durchgängig gleiche Normen für das ver einsländische Postwesen überhaupt und zunächst gleichmäßige Bestim mungen für die Taxirung und Behandlungen aller Postsendungen für den internationalen Veceinsverkehr. Die Benutzung der für jeden Fall geeignetsten Routen wird in allen Richtungen gegenseitig gestattet und die Leitung der Postsendun gen durch diejenigen Verkehrsmittel innerhalb jedes Staatsgebietes zu gesichert, welche die meiste Beschleunigung darbieten. (Eisenbahnen, Luroaux ambulant«.) Für den Verein besteht Gleichheit des Maßes, Gewichts und der Münzwährung. Als Maß ist die deutsche oder sogenannte geographische Meile zu 15 auf einen Grad des Aequators und als Gewicht das wissenschaftlich begründete Grammengewicht in der Act vorgeschlagen, daß als Einheit das Pfund zu 500 Grammen betrachtet und in 32 Loth getheilt wird, wodurch die seither bestandene, bis auf'/» pro Pfund ansteigende Abweichung der deutschen Gewichte für den Postverkehr ausgeglichen wird. Der Münzwährung hat die Konferenz die den deutschen Münz systemen allenthalben mit Ausnahme von Bremen, zum Grunde lie gende kölnische feine Mark ebenfalls zur Basis gegeben und '/>- Mark als Rechnungseinheit oder 1 Thlr. Postwährung mit Theilung in 100 „Kreuzer" bezeichnet. Alle Werthsbestimmungen im gegenseitigen Ver kehre der Vereins-Post-Anstalten sollen nach dieser Postwährung erfol gen, welche einerseits die Erleichterung der Decimalrechnung, andrer seits für die im weitesten Umfange bestehenden Landes-Münzfüße eine bequeme Reduktion darbietet. Es versteht sich dabei, daß alle Werths bestimmungen dem Publicum gegenüber in der jedesmaligen Landes münze stattsinden, und es sind in Oesterreich 3 Rthlr. Post-Währung — 5 Fl., in Preußen, Sachsen, Hannover, Kurhessen, Mecklenburg- Schwerin und Strelitz, Weimar, Braunschweig, Oldenburg, Gotha, Altenburg, Anhalt, Schwarzburg theilweise, Lippe, Waldeck, Reuß 6 Rthlr. Post-Währung— 7 Rthlr. Landes-Währung; in Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau, Koburg, Mei ningen, Schwarzburg theilweise, Hohenzollern, Hessen-Homburg, Frankfurt 24 Rthlr. Post-Währung — 49 Fl. Rh.; in Holstein und Lauenburg 24 Rthlr. P.-W.— 37 Reichsbankchaler; in Luxemburg 24 Rthlr. P.-W- — 105 Franks; in Lübeck und Hamburg 6 Rthlr. P.-W. —17 Mark; in Bremen (woselbst des dort bestehenden Gold- sußes halber eine Werthsbestimmung nach der kölnischen Mark nur auf Grund der jeweiligen Eoursverhältnisse und deshalb jetzt zu 12^ Rthlr. bremisch aus die feine Mark angenommen werden kann) 24 Rthlr. P.-W.— 25 Rthlr. bremisch. Der Tarif für die internationale Vereins-Korrespondenz ergibt für den einfachen — weniger als ein L. (15,° Gramm.) wiegenden — Brief bis 6 Meilen — 2 Kr. über 6 „ 20 „ — 5 „ 20 „ -10„ gemeinschaftliches Porto, wobei der Ansatz eines Transitporto's, wel ches die durch mehrere deutsche Gebiete laufenden Briefe bisher so sehr verkheuerte, nicht mehr stattsinden kann. Für schwere Sendungen steigt das Porto bis — Pfd. 4 Lth. um das einfache Porto pr. Lth. von mehr als 4 Lth. bis 1 „ — „ „ „ „ „ „4„ ,/ ,/ ,, 1 ,, ,, ,< ,, ,, ^ ,, Sendungen von weniger als 4 Loth werden ohne Unterschied von 4 Loth und mehr — aber von weniger als 5 Pfd. — nur auf Ver langen als Gegenstände der Briefpost behandelt werden. Damit diese Taxe nicht da, wo bisher die Steigerung des Porto's mit sehr kleinen Beträgen von Meile zu Meile stattfand, Unzuträglichkeiten herbei führe, ist dem durch eine besondere Vereinbarung vorgesehen. Der Frankirungszwang hört im Allgemeinen auf, und jeder Verwaltung bleibt die Einfübrung von Frankirungsstempeln — nach dem Vorgänge von England — überlassen, welche erstere solchenfalls innerhalb des gesummten Vereins als Franko-Zeichen gelten. Frankirte Kreuzbandsendungen werden nur mit Waarenproben und Muster mit r/z der Vereins-Portosätze vernommen. Das Zusam menfassen mehrerer Exemplare der zu Kreuzbandsendungen geeigneten Gegenstände unter einem Kreuzbande oder einer Schleife bis zum Gesammtgewichte von weniger als 16 Loth ist unverwehrt. Recommandirte Briefe werden neben dem Porto gleichmäßig mit einer Gebühr von 6 Kr., außerdem mit keiner Quittungs-Schein- oder höheren Bestellgebühr belegt. Allgemeine Portofreiheit besteht für die Korrespondenz unter den Oberhäuptern der Postvereinsstaaten, den Mitgliedern der Regenten- samilien und den Mitgliedern des fürstlichen Hauses Thurn und Taxis, hiernächst aber auch für die Ofsicial-Kocrespondenz aller öffentlichen Be hörden im Vereins-Gebiete. Für Retour-Briefe, für irrig geleitete, nicht angenommene und reclamirte Briefe rc., wie für Post-Restanten, sind diejenigen Vor schriften getroffen, welche dieselben sobald und so billig als möglich ihrer Bestimmung zuzuführen geeignet sind. Für die zwischen Post-Vereins-Staaten und außerdeutschen Län dern durch Vereinsgebiet transitirende Korrespondenz, wie für nicht vereinsländische Zeitungen soll, unter Beseitigung besonderer Transit- Porto-Ansätze, eine Gesammt-Taxe festgesetzt werden, woraus zugleich die Entschädigung für Transit-Porto zu bestreiten wäre. Wofern eine Vereinigung hierüber nicht zu Stande käme, soll doch jedenfalls eine Regelung der von den einzelnen Post-Verwaltungen bei den verschie denen Korrespondenzen zu erhebenden eigenen und Transit-Portos er folgen. —- Hierin wird daher eine der wesentlichsten Aufgaben für die Konferenz bei ihrer Wiedervereinigung liegen, deren Lösung, der ob waltenden Schwierigkeiten ungeachtet, jedoch nicht zu bezweifeln steht. Für die Besorgung und Beförderung vereinsländischer Zeitungen innerhalb des Vereinsgebietes wird unter Festsetzung einer Minimal- und Maximal-Tare eine Gebühr von 50 pCt. bei politischen, von
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