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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1848
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1848-05-09
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1848
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Saxonica
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1848.) 489 Nichtamtlicher Th eil. Erklärung. Herr Adolph BädekerinEöln und Rotterdam erklärt in Nr. 34 des Börsenblattes offen, daß er in nächster Jubilate- Messe seinenVerpflichtungen nicht Nachkommen werde, dagegen am 1. Juli zu saldiren gedenke, und drückt zugleich die Hoff nung aus, daß manche Sortimenter seiner Erklärung sich anschließen werden. Wenn wir in Nr. 33 des Börsenblattes gegen jede Verschiebung der Abrechnung oder der Zahlungen Protest einlegten, so wird jeder billig Denkende einsehen, daß nicht Mangel an collegialischer Rücksicht dieser Verwahrung zu Grunde gelegen, sondern die Pflicht, denje nigen gerecht zu werden, welchen wir selbst schulden, zu diesem Schritte uns genöthigt hat, da, wenn unsere Gutkaben uns nicht rechtzeitig bezahlt würden, auch für uns die Unmöglichkeit eintreten müßte, unfern Verpflichtungen zu gehöriger Zeit nachzu kommen. Mit Bezugnahme auf diese unsere angeführte Protestation erklä ren wir daher hiermit gleichfalls offen, daß wir jede Sendung von Bestellungen, Fortsetzungen und Journalen an Herrn Adolph Ba- deker bis nach erfolgter Saldirung eingestellt haben und ebenso an diejenigen Handlungen, die sich dessen eigenmächtiger Erklärung etwa anschließcn möchten, ohne weitere Bekanntmachung nichts mehr sen den werden. Stuttgart, den 2. Mai 1848. S. G. Licsching. Franckh'schc Buchh. Ebner Le Scubcrt. I. Weise. Schcible, Ricger Le Sattler. Anton Stoppani. Expcd. der Wochenbändc. I. B. Mchlcr'sche Buchh. C. Dittmarsch Sr Co. C. Göpel. C. Erhard. Hallbcrgcr'scbe Vcrlags-Hdlg. I. B. Müllcr's Verlagshdlg. I. F. Stcinkopf. I. G. Cotta'sche Buchhdlg. Hoffnrann'sche Verl.-Hdlg. I. I. Cast'sche Buchh. Engclhorn St Hochdanz. Ad. Krabbe. Schmidt St Spring. E. Schweizerbart. Schreiber St Schill. Reform im Buchhandel. Jetzt oder nie! Bevor die Verlagshandlungen mit Zwangsmittel, gegen den Sor timentshändler verfahren (siehe Börsenblatt 1848, Nr. 33), müssen erst folgende zwei Punkte in der Messe allgemein angenommen sein. 1) Das Nabattgeben an Kunden muß von Johanni d. I. an, als unstatthaft, ganz aufhören. (Der Börsenvorstand giebt in allen deutschen Zeitungen und als Eirculair, zum Vertheilen an Kunden, eine kurze Nachricht, daß die General-Versammlung der Buchhändler in der Ostermesse diesen Mißbrauch von jetzt an für immer ab geschafft hat, und daß die Ladenpreise der Bücher w., wie sie in den Eatalogen, Zeitungen oder auf den Büchern selbst an gegeben, ohne den geringsten Abzug zu bezahlen sind.) Ist dieser Punkt angenommen — er muß angenommen werden! — so ist ein Haupt-Krebsschaden unseres Geschäfts geheilt und der Sortimentshändler wird wieder solide, das heißt er kann und wird zur Messe seine Verbindlichkeiten gegen den Verleger ganz und unbe dingt ohneUebertrag erfüllen. Unter „Kunden" begreife ich Jeden, der Bücher w. bedarf, wie Bibliothekare, Schul-Vorstehec und Bücherliebhaber jeder Art. Den Buchbinder, als zu nahe mit dem Handel verwandt, nehme ich allein aus, und möchten ihm durchgehends 16U?ö Rabatt zu bewilligen sein, wie sich aber von selbst versteht, ohne davon an seine Kunden et was abzugeben. 2) Der Verleger verpflichtet sich von jetzt annurmit dem Sorti - mentshändler zu verkehren und diesem von allen Artikeln 33^ dH Rabatt zu bewi lligen. — Netto-Arti- kel, Baar-Artikel, oder wie die Zwickmühle sonst genannt werden mag, fallen von jetzt an weg, wie denn auch Frei-Eremplare oder Parthie-Preise gänzlich aufhören. — Ob Jemand 1 oder 100 Eremplare eines Buches w. kauft, ist egal. (Ich weiß im Voraus, daß manche Verleger diesen Punkt durchaus nicht ein räumen werden — aber ich weiß auch, daß eben das Sträuben hiergegen die Veranlassung zu dem gegenwärtigen beklagenswerthen Zustand unseres Geschäfts ist!) Es ist also eben so nothwendig, daß dieser Punkt unbedingt allgemein angenommen wird! Soll die Existenz des Sortiments-Buchhändlers gesichert sein, so müssen diese zwei Punkte garantirl werden. Jeder, der dagegen handelt, verfällt in eine Strafe von 500 Thalern, und wenn der Fall sich wieder ereignet, ist sein Geschäft sofort zu schließen. — Wer jetzt nur einigen Absatz im Sortiment machen will, muß seinen Kunden 25 Rabatt geben und in vielen Fällen 1 bis 2 Jahre, ja öfter län ger auf die Bezahlung der Rechnung warten. — Rechnet man den Jn- teresien-Verlust, so legt er oft noch sein baares Geld zu, um Geschäfte zu machen!! Das kann natürlich nicht länger mehr so gehen; der Sortimentshändler ist Kaufmann, er soll von dem Ertrag des Geschäfts ohne Nahrungssorgen und ohne dem Staat zur Last zu fallen , anstän dig leben, er kann es für die Zukunft auch, wenn der genannte Hemm schuh ihm abgenommen wird! Der Sortimentshandel ist die Seele unseres Geschäfts; wenn die Seele erkrankt, welkt der ganze Körper! — gewiß eine richtige Logik. Verlag und Sortiment sollten durchaus streng getrennt werden. — Meiner Ansicht nach können folgende Geschäfts-Branchen (genau begrenzt) recht gut neben einander bestehen: Bücher-Verlagshandlung. — Sortimentshandlung*). Kunst- und Landkacten-Verlagshandlung. — — — Sortimentshandlung. Musikalien- Verlags- und Sortimentshandlung. Antiquarhandel. Eommissionshandel. Seit dem Jahre 1810 immer dem Buchhandel (in Flensburg, Hamburg und Leipzig) angehörend, nehme ich keinen Anstand diese Reform zu veranlassen, denn es sind gewiß nur Wenige hier, die eine solche Reihe von Jahren in ununterbrochener Thätigkeit aufzuweisen haben, und unter diesen Wenigen werden nicht alle die Sachlage so genau kennen, als ich. Leipzig ist leider der Platz, von wo aus der böse, alles verderbende Saame des hohen Rabattgebens zuerst aufge gangen ist und bisher so foctgewuchert hat, Leipzig muß daher zu erst diesen Flecken wieder tilgen**). Das Jahr 1848 mahnt an Ab- *) Der Sortimcntshänbler soll nicht verlegen, weil er das aus dem Handel gewonnene Geld für den Verlagshändler gebraucht; steckt er es in Verlagsunternehmungcn, so kann er nicht voraussehen, ob sie einschla- gen. — Jetzt wird aber in die Millionen hinein gedruckt, und wenn der Zahltag kommt, ist kein Geld da! *') Das hier Behauptete werde ich durch eine kurze Darlegung von dem Ueberhandnehmen des Rabattgcbens beweisen.
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