Nr. 100. *ub jährlich^dcin ^nsland^er^lg^^ker-ung^ Raum^-^^'/^S. 26 2rr^.^/,S^50^rr..sür Nicht- ?» MAMaM^MrstMerUMeMAi^^nB'ü^HMM 83. Jahrgang. Leipzig, Dienstag den 2. Mat l916. Redaktioneller Teil» Bekanntmachung. In der diesjährigen Buchhändlermessc findet die Abrechnung am Montag nach Kantate, 22. Mai W6, vormittags 9 Uhr bis mittags 12 Uhr im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig statt. Die sämtlichen Leipziger Kommissionäre, die Mitglieder des Börsenvereins sind, wollen sich zu diesen Tagesstunden zur Abrechnung einfinden (Z 49 der Satzungen). Sie sind verpflichtet, die Zahlzettel für diejenigen Verleger zur Stelle zu haben, die sich rechtzeitig als selbst beziv. durch einen beglaubigten Angestellten abrechncnd bei der Geschäftsstelle des Börsenvereins angemeldet haben und in dem von dieser anzufcrtigcnden Fremdenoerzeichuis und Verzeichnis der Selbstrechner aufgcführt sind. Hierbei bitten wir die Herren Selbstrechuer, nicht vvr 9 Uhr zur Abrechnung zu erscheinen, und ersuchen zugleich die Herren Kommissionäre, nicht Vor 12 Uhr mittags ihre Plätze zu verlassen, da bis zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit der Ab rechnung unbedingt gewährleistet sein muß. Diejenigen Verleger-Mitglieder, die durch einen Angestellten abrechuen und Zahlungen in Empfang nehmen lassen wollen, haben ihm eigenhändig eine Vollmacht auszustcllen. Formulare hierzu sind von der Geschäftsstelle rechtzeitig zu beziehen. Es ist hierbei folgendes zu beachten: Das Mitglied hat zunächst die eigenhändige Unterschrift des mit der Abrechnung betrauten Herrn unter Hinznfügnng des Firmensteutpels zu bestätigen; die Vollmachten sind dem Spndikns des Vörscnvereins zur Prüfung cinznreichen, der alsdann eine Legitimationskarte ansstellt. Es ergeht das Ersuchen, diese Vollmachten so rechtzeitig an die Geschäftsstelle des Vörscnvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig einznscnden, daß die Lcgitimationskarten spätestens am Donnerstag vor Kantate durch eingeschriebenen Brief an die Aussteller zur Abgabe an ihren Bevollmächtigten abgesandt werde» können. Nur die bis einschließlich Donnerstag vor Kantate bei der Geschäftsstelle eingegangene» Voll machten werden auf diese Weise behandelt. Später eingehende Vollmachten müssen gerichtlich oder notariell beglaubigt sein. In diesem Falle erfolgt die Übergabe der Nollmachtskarte nur persönlich an den Abrcchnenden in der Geschäftsstelle, wenn er sich durch Paßkarte über seine Person ausweisen kann. Nach dein neuen sächsischen Stempelsteuergesctz können Vollmachten für die Ostermeßabrechnung stempelsteuerpflichtig sein; die Stempelpflicht tritt nicht ein, wenn der Bevollmächtigende eine Person bevollmächtigt, die zu ihm in einem Gesellschasts-, Anstellungs- oder Dienst-Verhältnis steht. De» selbstrechnendcn Verleger-Mitgliedern wirb empfohlen, sich zur Abrechnung ebenfalls mit Postkarte zu versehen, um sie nötigenfalls, wen» sie einem Abrechnenden nicht persönlich bekannt sein sollten, vorzeigen zu können. Es wird gebeten, die Angaben über die Abrechnung, ob die Abrechnung selbst oder durch Bevollmächtigten erfolgen wird rc., recht bald einzusendcn, damit die Zusendung der Vollmachtssormulare rechtzeitig erfolgen kann. Es wird ferner gebeten, anzu geben, mit welchem Bankhaus die abrechnende Firma in Verbindung steht und ob Reichsbankschccks oder Verrechnungsschecks anderer Banken angenommen werden. Eine Verpflichtung der Kommissionäre durch Schecks zu bezahlen besteht nicht. Nichtmitglicder des Börsenvereins dürfen die Abrechnung nur mit Genehmigung des Vorstandes und durch solche Leipziger Konimissionäre bewirken, die Mitglieder des Börsenvereins sind. Für ausgeschlossene Mitglieder und solche Firmen, denen die Benutzung aller Vereiusanstalten und - Einrichtungen versagt ist, darf im Buchhändlerhausc nicht abgerechnet werden. Auf Antrag des Vereins Leipziger Kommissionäre werden während der Dauer der Abrechnung die Ab- rcchnungsränmc nur für diejenigen Mitglieder des Börsenvereins, die selbst rechnen, und für die zur Abrechnung Bevollmächtigten zugänglich sein. Eintrittskarten werden von der Geschäftsstelle ansgefertigt und den Mitgliedern, die sich als selbstrechncnd angemeldet haben, mit den für die Hauptversammlung erforderlichen Drucksachen übergeben. Für die zur Abrechnung Bevollmächtigten dient die Legitimationskarte gleichzeitig als Eintrittskarte. Den Kommissionären, die Abrechnnngstische innehaben, werden je 2 Eintrittskarten zugcstellt werde», von 513