Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.01.1848
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- 1848-01-14
- Erscheinungsdatum
- 14.01.1848
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- Deutsch
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51 1846.^ nicht allein alle Bedürfnisse rc. des Buchhandels und Mängel dessel ben, denen nur durch die betreffenden Regierungen entsprochen, resp. be seitigt werden können, aufzusuchen, vorläufige Anzeigen deshalb anzu nehmen, und sie jährlich durch seinen Bericht zur Kenntniß und belie bigen weiteren Beschlußfassung der Generalversammlung zu bringen. Es würde dieser Au s schu ß der für die äußern Angelegen- heilen des Buchhandels zu nennen sein*). 2) Der Börscnvercin hat Kenntniß zn nehmen von Allem, was im deutschen Buchhandel sowohl innerhalb als außerhalb der politischen Grenzen Deutschlands geschieht, hat auch den äußer- deutschen Buchhandel nicht ganz aus den Augen zu verlieren, und hat darüber der Generalversammlung jährlich einen hi storischen Bericht vorzulegcn. Diese Obliegenheit des Börsenvcreins ist bisher noch ganz außer Acht gelassen und doch ist es so wichtig, daß die Gesammtheit von dem, was in einzelnen Kreisen des Buchhandels vorgehl, unterrich tet werde und in einer gewissen Verbindung mit allen besonderen In stituten und Vorgängen in demselben bleibt. So ist der Börsenverein in keinerlei Verbindung mit den verschiedenen Gremien, Innungen u. Kreisvereinen rc., und es ist dem Einzelnen allein überlassen, aus zu fälligen Mittheilungen davon Kenntniß zu nehmen, während es gewiß höchst lehrreich sein würde, einen jährlichen kurzen historischen Bericht über die Leistungen dieser Vereine und über den Stand des Buchhan dels in den verschiedenen Gegenden zu vernehmen, an den sich gewiß oft höchst interessante Discussionen und selbst Beschlüsse anknüpfen würden. — Dem von Arbeiten fast schon erdrückten Vorstände kann man abcrein solches fortwährendes Beobachten des Ganges des Buchhandels nichtzu- muthen und es würde daher gewiß ersprießlich sein, wenn mit diesem jährli chen Berichte ebenfalls ein zu diesem Zwecke erwählter permanenter Aus schuß, oder ein schon vorhandener Ausschuß, etwa der Rechnungs- oder Wahlausschuß, welche beide nur während der Messe Arbeiten haben, beauf tragt würden**). Es würde sich ein solcher Ausschuß eben sowohl wieder erstgenannte nicht allein in fortwährender Kenntniß mit dem Gange des Buchhandels u. milden Verhandlungen der verschiedenen Sondervereine zu erhalten haben, sondern er würde gewissermaßen von selbst einen Mittelpunkt für alle nur einen Theil angehenden Bestrebungen des Buch handels bilden. So würde auch eine seiner Hauptobliegenheiten sein, das deutsche Element in fremden Ländern im Auge zu behalten, Vorschläge zu ma chen, aufwelchem Wege und auf welche beste Weiseder Buchhanoelzu die sem dringen und mit ihm in Verkehr bleiben kann, und hat sich nament lich schon ein compacter deutscbec Stamm wie in Nordamerika in den westlichen Unitätsstaaten gebildet, wo Millionen deutscher Auswanderer leben und jährlich durch fast ein halbes hundert Tausend vermehrtwerden, so würde er Mittheilungen über den dortigen Betrieb des Buchhandels und über die Verhältnisse dieser Deutschen, so viel in seinen Kräften steht, von Zeit zu Zeit zu geben haben. Es würde einem solchen Aus schuß nicht schwer fallen durch Eorrespondenten manche treffliche Notiz zu erhalten, die dem deutschen Buchhandel nur frommen könnten. Fer ner würde demselben die Führung einer Art Ehronik des Buchhandels zu übertragen sein, die für dessen Geschichte von höchster Wichtigkeit werden müßte. Auch dürfte diesem Ausschuss« die von Schmalz angc- kaufte, für die Geschichte desBuchhandels so bedeutende Bibliothek zur *)Der in voriger Messe ernannte außerordentliche Ausschuß zur Begutachtung des preuß.-engl- Vertrags über gegenseitige» Schutz des literarischen Ei ge nthums erfüllt einen speciclle» Theil der von mir gedachten Obliegenheiten des eben vorgeschlagenen Ausschusses für die äußeren Angelegenheiten. **) Ein ganz spcciellcr Theil der gedachten Obliegenheiten dieses Aus schusses wird durch den in der vorigen Messe ernannien Ausschuß zur Berichterstattung über die Herausgabe der von Herrn v r. Schwetschke unternommenen Mcßjahrbücherdcs deut schen Buchhandels auf Kosten des Bdrsenvcreins bearbeitet. Pflege und Vervollständigung, sowie zu geeigneten Mittheilungen aus ihren Schätzen im Börsenblatte übergeben werden. Das Geschilderte würde also eine Art von statistischem Büreau für den ge summten Buchhandel werden können. 3) Der Börscnvercin hat dem literarischen Publicum, den Buch händlern und insbesondere seine» Mitgliedern gegenüber die Wege des buchhändlerischcn Geschäftsverkehrs zu bahnen, kein Feld des literarischen und buchhändlerischcn Verkehrs darf ihm fremd btcibcn, keine Seite der buchhändlerischcn Gc- schäftsformen darf er seinem Urtheile, seinen Vorschläge», sei ne» Einrichtungen entziehen lassen, überall hat er, sobald Wünsche in dieser Beziehung laut werden, dieInitiative zu er greifen und stets auf dem Wege der Bildung, der richtigen Sitte und der Achtung vor der individuellen Freiheit gutachtend, darlcgcnd, urtheilcnd, einrichtend, versöhnend, belehrend vor- zuschrcitcn. Er hat ferner den Gedankenaustausch über Gegen stände des Buchhandels und besonders auch den persönlichen Gedankenaustausch der Mitglieder des Börsenvcreins in jeder Weise zu befördern, denn nichts ist dienlicher zum materiellen Wohle des Geschäfts als geistiger Austausch Aug' gegen Aug'. Auch in dieser Beziehung ist schon manches geschehen, namentlich hat das Börsenblatt eine zweckmäßigere Form bekommen, obwohl für dasselbe noch viel zu wünschen übrig bleibt. Der Usancencodep ist an- gestrebt, aber nicht zur Ausführung gekommen, aus Gründen, die ich früher schon entwickelt habe. Die Haftpflicht für Disponenden rc. ist verhandelt und sieht einer allmähligen Annahme entgegen. Die Errichtung einer Buchhandlung in Nordamerika ist von Ein zelnen versucht, der Börsenverein hat Alles gethan, was er in seiner Stellung thun konnte, indem er sich an dem Unternehmen betheiligte. Seine Schuld ist es nicht, daß die Sache fiel. Er würde schon genug gethan haben, hätte er sich nur für das Unternehmen ausgesprochen und versprochen, es nach Kräften durch Verhandlung mit den betreffen den Regierungen und Eonsuln zu unterstützen und wenn er etwa die Voruntersuchungskosten hergegeben hätte. Vielleicht bleibt es einer späteren Zeit Vorbehalten, daß dennoch ein mehr compactes Unterneh men des deutschen Buchhandels für Amerika zu Stande kommt, für jetzt würde durch die -ml, 2 angeregten statistischen Mittheilungen über das deutsche Element außerhalb Deutschland schon Manches ge schehen können. Die Rabattangclegenheit ist durch den rheinisch-westphälischen Kreisverein und namentlich durch Herrn Theißing angeregt und ein be sonderer Ausschuß zur Berichterstattung über diese höchst wichtige Frage erwählt worden, so daß man in der nächsten Messe interessanten Debat ten über diese höchst wichtige Angelegenkeit entgegen sehen kann. Gewiß wird auch der Börsenvcrein freudig das so eben von den Herren Simion und Springer begründete Aktienunternehmen eines „allgemeinen deutschen Volksschriftenvereins" be grüßen und dadurch befördern, daß er dem Prinzipe der Aktienunterneh- mungen im Buchhandel beistimmt und diese einmal zum Gegenstände seiner Besprechungen macht. In solchen Aktienuntecnehmen, die den mächtigen Vereinigungsgeist unserer Zeit adoptiren, liegt eine große Zu kunft für unseren Buchhandel. Mehr als geschehen ist bleibt aber noch zu thun übrig. D i e Ausarbeitung eines Gutachtens, wie man buchhändle rische Verlags- und Sortimentslager am zweckmä ßigsten versicherte, würde eine wü rbige Aufgabe einer Specialcommission sein, und nachdem diese gelöst und das Gutachten vom Börsenverein gutgeheißen sein würde, könnten Ver handlungen mit sämmllichen Feuerversicherungsanstalten gepflogen werden, daß buchhändlerische Versicherungen auf Basis dieses Gutach- 8*
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