Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.01.1848
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- 1848-01-14
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- 14.01.1848
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tens zu möglichst billigen Prämien von ihnen angenommen würden. Der Einzelne würde dadurch nicht allein in den Stand gesetzt werden, seinen Besitz klarer zu ermitteln, sondern der Besitz selbst würde auch gesicherter werden. Eine nicht minder würdige Aufgabe für Specialcommissionen würden Gutachten über zweckmäßige Abschätzung von Sortiments- und Verlagslagccn und Sortiments und Verlagshandlungen zum Behufs des Verkaufs sein, gleichsam ein Schema, wie derlei Abschätzungen am besten zu bewerkstelligen sind. Es würde dadurch eine Regel in ein jetzt noch chaotisches Gewirr kommen. Ferner Gutachten üb er die Ent schädigung der Arbeiten der Leipziger und anderer Eommi ssio naire von Seiten der Eo mm ittende n, die, wenn sie auch stets Sache der speciellen Uebereinkunft, wie Alles oben Beregte, bleiben müssen, jetzt aber noch ohne alle Anhaltspunkte und Regeln sind, welche, wenn sie in einem Gutachten ausgesprochen wären, maaßgebend für Specialübereinkünfte werden könnten. Endlich würde die Ermittelung einer Specialcommission über die Frage: ,,auf welche Weise man einen Th eil der jährlich ,,ungeheuercSummen verschlinge ndenJnsertendem ,,Verlagshandel ersparen könnte, ohne den Zweck ,,der Bekanntmachung der Verlagswerkc deshalb ,,aus dem Auge zu verlieren," höchst wahrscheinlich zu geeigneten Vorschlägen gegen dieses Uebel füh ren; und derlei Arbeiten zur Ordnung und Klarheit in unserem Ge schäftsverkehr gicbt es noch Viele. Auch für dieses Gebiet der Thätigkeit des Börsenvereins halte ich einen permanenten Ausschuß (also Aus schuß für die inneren An gelegenheiten des Buchhandels) für höchst wichtig. Es würde die fortwährende Aufgabe dieses Ausschusses sein, von den durch die Buchhändler selbst und allein abhelfbaren Mängeln und Bedürfnissen des Buchhandels und deren Befriedigung amtlich Kenntniß zu nehmen, die Zweckmäßigkeit der im Börsenblatte oder irgendwo aufcauchenden Wünsche für das Wohl des Buchhandels vorläufig zu untersuchen und alles denselben Fördernde als Antrag jährlich an die Generalversamm lung zu bringen. 4) Der Börscnvercin hat dafür nach Kräften zu sorgen, Strei tigkeiten seiner Mitglieder ans gütlichem Wege zu schlichten, und wenn Nicht-Börsenmitgliedcr, Literaten und andere Ge- schäftsvcrwandte, als Buchdrucker re. :c., seine Vermittelung in Anspruch nähmen, diese nicht abzuweiscn. Wir haben bereits eine derartige Einrichtung durch die Vergleichs deputation, sie wird aber wenig benutzt. — Nicht weil eine solche Ein richtung als unnütz zu betrachten sein könnte, sondern weil dieselbe zu unvollkommen und eng ist. Man wandlediese Vergleichs-Deputation in ein Schieds gericht um, nehme dazu einen juridischen Beisitzer, der auf die recht liche Form zu halten hat, wähle betreffende Sachverständige für die Fälle, wo Nichkbuchhändler die Vermittelung suchen. Man erkläre dieselbe für alle Geschäftsfälle ohne Ausnahme für competcnt, wie man jetzt bereits schon die Vergleichsdeputation für die Haftpflichtange legenheit für competent erklärt hat, und halte Gerichtstage in vierteljähr licher Wiederkehr ab, wenn etwas vorliegt und ein solches Rechtsinsti- tut wird sich beleben. Auch über die Einrichtung dieses bereits in den Grundzügen und Anfängen schon bestehenden Instituts würden die Arbeiten einer Specialcommission das Zweckdienliche an den Tag stellen. 5) Der Börscnvercin hat nach Kräften des Heranwachsenden Buchhändlcrgeschlechtes, der Lehrlinge und Gehülfcn sich anzu- nchnicn, so daß sich diese als einen Thcil des Ganzen fühlen. In dieser Beziehung ist noch gar nichts geschehen und ich erlaube mir meine desfallsigen Vorschläge nachstehend in der Umarbeitung einer I>° 4 früher im Jahrgange 1843 des Börsenblatts von mir schon veröffent lichten Arbeit zu geben. Bei der Bildung der Buchhändlerlehrlinge ist dem einzelnen Prin- cipale, seiner Fähigkeit als Buchhändler und seiner Rechtlichkeit das Meiste zu überlassen, wie überhaupt in allen Dingen immer die richtige Ge sinnung der Einzelnen viel mehr zu thun im Stande ist, als die All gemeinheit durch Gesetze und Vereinigungen thun kann. Es ist aber ein großer Uebclstand, daß Buchhändlerlehrlinge und Eommis so gar nicht von der Allgemeinheit beachtet werden, erstere nun einmal ganz und gar auf ihre Lehrherren angewiesen sind, letztere auf die weni gen Principal«, bei denen sie im Verlauf ihrer Bildungszeit arbeiten. Hier muß eine Art der lleberwachung des Börsenvereins über dieselben statksinden, damit nicht das augenblickliche Mitleidcn des Principals, oder etwa dessen Laune über die Zeugnisse entscheidet, die später anderen Principalen zur Richtschnur dienen sollen, sie aber nur gar zu oft irre leitet, den jungen Leuten selbst aber eigentlich ein wohlverdienter Lohn oder Tadel und dadurch eine Anregung für die Zukunft sein sollen. Diese lleberwachung der Allgemeinheit könnte nun vielleicht auf folgende Weise stattfinden. Der Börsenverein müßte gestatten, jedem Börsenmitgliede, das sich dazu bereit erklärt, seine Lehrlinge und Gehülfen bei ihm ein- und aus schreiben zu lassen. Jeder solcher Principal fertigt halbjährlich über dieselben eine Eonduitenliste in Duplo nach einem Schema, welches vom Börscnvercin zu entwerfen sein würde, aus, von dem er ein Exem plar dem Lehrling oder Gehülfen vorlegt und respective übergiebt, das andere aber dem Börsenverein zur Eintragung übersendet. Wenn der Lehrling oder Gehülfe abgcht, werden die Eouduitcnlisten auf Antrag des Lehrlings, Gehülfcn oder Principals in einer vidimirten Abschrift dem Antragsstellcc übergeben und dienen den Lehrlingen und Gehülfen als Zeugnisse, denen noch ein Resüme beizufügen den Principalen un benommen ist. Man wird mir vielleicht entgegnen, daß dies nur Wenige thun würden; indeß wenn dies auch der Fall wäre, so schadet es nicht; es werden, wenn die Einrichtung nur erst vorhanden ist, und sie sich eine kurze Zeit bewährt hat, nach und nach schon Mehrere hinzutreken. Ir gend etwas Gutes und Durchgreifendes ist selten auf Einmal bewirkt worden; man sage auch nicht, die Listen werden mit eben so wenig Ge wissenhaftigkeit angcfertigt werden, als wir es bisher bei manchen Zeugnissen erlebt haben, denn einmal bindet schon das Schema den Prinzipal und hindert ihn, derlei Zeugnisse auf Schrauben zu stellen, indem es kurze Fragen stellt, auf welche auch kurz zu antworten ist, dann aber auch geschieht es viel leichter, daß einmal eine Unwahr heit geschrieben, eine Wahrheit verschwiegen wird, oder daß man sich einmal vom Mitleid oder Zorne Hinreißen läßt, als daß dies mehrmals geschieht. Jeden Falls würde eine solche Einrichtung einen großen mo ralischen Impuls auf die buchhändlerische Jugend ausüben und da durch wieder aus den Prinzipal zurück, der schwerlich als einer, der die Unwahrheit gesagthat (hätte er sie auch aus Mitleid gesagt), vor seinen Leuten öfter und wiederholt wird erscheinen wollen. Ferner würden solche Zeugnisse, wenn nur ein tüchtiges Schema dazu entworfen würde, den Prinzipalen für die Wahl und de» jungen Männern selbst für ihre weitere Ausbildung und ihr leichteres Engagement mehr nützen als die jetzigen, indem es sehr bald dahin kommen würde, daß man Leute mit derlei Zeugnissen, die ihre ganze intellectuclle und sittliche Bildungsgeschichte schnell überblicken lassen, weil sie eine größere Ga rantie bieten, lieber annehmen würde, als Solche mit anderen Zeug nissen, und endlich würden dieselben decBehördc bei künftigen Etablis sements eine nicht genug zu schätzende Leitung für die Beurthcilung des Individuums werden, überdies aber die Unterschlagung eines Zeug nisses gar nicht mehr möglich sein. Wie wichtig würde auch nach Jah ren dieses Zeugnißbuch desBöcsenveceins für den gestimmten Buchhan del werden.
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