Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.01.1848
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- 1848-01-14
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- 14.01.1848
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53 1848.^ Dies aber ist nicht Alles, was der Börsenvcrein thun kann und meines Erachtens thun muß. Das Hauptbildungsmittel für das junge Buchhändlergeschlecht, die Hauptgarantie für Befähigung zum Etablis sement und für die fortwährende Blüthe unseres Geschäfts sind Exa mina unserer Lehrlinge und Gehilfen, welche erstere nach vollendeter Lehrzeit, letztere nach 2—4jähriger praktischer Arbeit als Gehilfe, vor einer gemischten Commission, von Gelehrten und Buchhändlern zusam mengesetzt, nach cigcnch dazu vom Börsenverein entworfenen Exami- nationsregulativen ablegen könnten. Was hindert irgend den Börsen verein daran, ein solches Examinationsregulativ entwerfen und benutzen zu lassen und eine gemischte Commission von Gelehrten und Buch händlern für Abnahme dieser Examina niederzusetzen, dann aber die buchhändlerische Jugend aufzufordern, sich ganz nach ihrem freien Willen prüfen zu lasten oder nicht, und demnach detaillirte Prüfungs zeugnisse auszustellen? Wenn mich nicht Alles täuscht, so würde bald sich grade der ge bildetere, ehrenhaftere Theil der buchhändlerischcn Jugend zu diesen freiwilligen llxuminibus drängen und bald würden Prinzipale vorzugs weise nur examinicte Gehilfen zu den ersten und wichtigsten Stellen cngagiren, dem Buchhandel aber zögen wir einen tüchtig gebildeten und ehrenhaften Stamm heran. Diese Examina würden überdies im Verein mit den vorgeschla genen Zeugnissen die schönste Contcolle der Richtigkeit derselben in Be zug auf die Principale und Gehilfen sein, und für ungerechtes Aeug- niß würde es dem Gehilfen die Genugthuung gewähren, während der, welcher sich vor dem Examen scheut, seine Unfähigkeit in den meisten Fällen schon dadurch cingestehen würde. Ich verkenne die Schwierigkeiten einer solchen Einrichtung nicht, ich bin aber der festen Ueberzeugung, daß eine vom Böcsenverein zur Be- cathung dieses Vorschlags niedcrgesetzte Commisston von Gelehrten und Buchhändlern dieselben Alle überwinden wird. Ich höre den Einwurf, daß ja schon Prüfungen in manchen Staaten für Buchhändler bestän den. Ja! aber welche? Ein Polizei-Commissarius bestimmt das Maaß der Bildung, welches der Diener der Literatur haben müsse. Ich höre mir erwiedern, daß Buchhändler-Corporationen und einzelne Buchhändler bereits Petitionen wegen Errichtung von derartigen Examinations-Commissionen, namentlich in Preußen, eingereicht hätten; man müsse abwarten, was die Regierung beschließen würde. Ich sage: Nein, nicht abwarten. Jetzt fragt uns die Regierung, selbst wenn sie geneigt ist solche Prüfungen einzuführen, vor ihren derartigen Beschlüs sen schwerlich um Rath, oder wenn es geschieht, doch nur einzelne We nige. Haben wir aber das ganze derartige Buchhändler-Examinakions- wesen zuförderst durch Special-Commissionen in den Vorarbeiten, dann aber durch öffentliche Discussion im Böcsenvcreine nach allen Seiten hin geordnet, so wird ganz gewiß etwas Erschöpfendes in dieser Sache das Resultat dieser Arbeiten des Börsenvereins sein und ordnet später dann eine Regierung in ihren Staaten Buchhändlerprüfungen an, so wird sie diese Arbeiten nicht allein nie umgehen können, sondern sie werden die Grundlage jeder deutschen Gesetzgebung in dieser Be ziehung bilden, ebenso gut, wie das Gutachten des Börsenvereins in der Nachdrucksangelegenhcit bei sämmtlichen deutschen Gesetzgebungen auf diesem Felde benutzt worden ist, wodurch eine ziemliche Gleichheit der selben erzielt ist. Viele deutsche Regierungen werden durch einen der artigen Entschluß des Börsenvereins auch bewogen werden, derartige Schritte in ihrer Gesetzgebung zu thun, und erreichen wir nach und nach dies, sind erst in allen deutschen Staaten von Seiten der Regie rungen Prüfungs-Commissionen eingesetzt, dann kann der Börsenverein die seinige mit dem stolzen Bewußtsein auflösen, daß er mehr als den Anstoß zu solchen gesetzlichen Bestimmungen gegeben hat. Auf diese Weise hilft man sich selbst. Hat der Börsenvercin nur erst das Selbst vertrauen und den Willen hier sich selbst zu helfen, die Regierungen werden folgen, wie das Gesetz alle Mal der guten Sitte folgt. In zehn Jahren muß es, wenn diese Angelegenheit recht angefaßt wird, dahin kommen, daß es für Lehrlinge und Gehilfen eine Schande ist, nicht examinirt zu sein*). Man setze jährlich für das beste Lehrlingscxamcn einen Ehrenpreis von einigen Hundert Thalern, Behufs eines Studienjahres, ebenso für das beste Gehilfenexamen, Behufs einer Jnstruckionsreis« aus, man sammele derartige Berichte und mache sie bekannt, und man wird ein kaum geahnetes Streben unter unserer buchhändlerischen Jugend wahrnehmen. Man wird mir ferner entwerfen, daß grade die gelehrten Lehrlinge und Gehilfen nichts taugten. Ich antworte, daß es Auf gabe des Examinalions-Regulativs ist, nicht gelehrte Lehrlinge und Ge hilfen zu schaffen, sondern junge Männer, die wissenschaftlich und praktisch so gebildet sind, würdige Diener der Literatur zu sein, nicht Krämer und Marktschreier. In solchen wird auch das Gemeine weni ger haften, als in den rohen und ungebildeten Seelen, die keinen Be griff von der Würde ihres Standes haben und denen die Zeugnisse der Wissenschaft nur eine Waare im gemeinsten Sinne des Wortes sind. Wo soll aber der Sitz einer solchen Prüfungs-Commission sein? höre ich fragen. Ich antworte: in unserer Metropole — in Leipzig und nur in Leipzig. Die Examina sind freiwillig, und freiwillig macht auch jeder gern noch eine Reise und setzt einen kurzen Aufenthalt in Leipzig daran. Auch der Kostenpunkt scheint mir nicht erheblich, wenn der Börsenvcrein Einiges zuschießt und etwa mäßige Prüfungsgebühren von den Examinanden entrichtet werden. Denkt man sich nun diese Idee ins Leben getreten, so würde für die Jnscription der Lehrlinge und Gehilfen ein in Leipzig domiciliren- des Secretariat, welches dem Vorstand untergeordnet wäre, eingerich tet werden müssen. Ohne viele Kosten könnte man dasselbe entweder mit dem Posten des Redacteurs des Börsenblattes verbinden, oder, wenn die Wiltwen- und Waisenkasse zu Stande kommt, für deren Zwecke ein Cassirer und Secretair, die immer nur mäßig auch bei größerer Aus dehnung der Anstalt beschäftigt sein werden, könnte man cs mit diesem Posten verbinden. Für die Examina müßte aber, am besten während der ersten Meß woche, jährlich eine Examinations-Commission aus Gelehrten und Buchhändlern zusammentrelen und unter den Augen des dann anwe senden, gewissermaaßen gestimmten Buchhandels, die sich gemeldet ha benden Candidalen öffentlich nach dem entworfenen Regulative prüfen. 6) Als Pflicht der Pietät und um das Corporationsband, wel ches die Buchhändler umschlingt, enger zu schürzen, hat der Börsenvercin, so viel in seinen Kräften steht, durch Errichtung zweckdienlicher Anstalten auch für das materielle Wohl seiner Mitglieder und deren Familie Sorge zu tragen, damit Jeder inne werde, daß er das Glied eines großen Ganzen sei, an dem er mit Liebe hängen und das ihn wieder mit Liebe um fasse» soll. Auf diesem Gebiete besitzt der Buchhandel bereits einen von dem verstorbenen George Gropius gestifteten Unterstützungsverein für hülfs- bedürftige Buchhändler, der jährlich etwa eine Summe von 500 meistens an Wittwen, Kranke und erziehungsbedürftige Kinder vertheilt hat, und die künftige Generalversammlung wird zu entscheiden haben, ob und wie eine in einer früheren Generalversammlung angeregte Idee zur Errichtung einer Buchhändler-Wittwen- und Waisen-Casse, zu der der Börsenvercin großsinnig einen jährlichen Zuschuß von 1500 im *) Bei Gelegenheit der Verhandlungen mit der Regierung über Errich tung einer Buchhändlcrinnung für Berlin hat es das Polizcivräsidium, welchem gesetzmäßig für die Stadt Berlin die Buchhändlerprüfungen zu- stehcn, nachgegcben, daß dieselben nach Errichtung der Innung von einer aus der Innung zu wählenden buchhändlerischen Commission unter Bericht erstattung an diese Behörde geleitet werden sollen. — Ein Eraminations- regulativ liegt jedoch bis dato nirgends vor. — Das Statut der Innung harrt auch noch fest mehrern Jahren seiner Bestätigung, zu deren baldiger Verwirklichung aber jetzt mehr als je Hoffnung ist.
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