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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.01.1848
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1848-01-14
- Erscheinungsdatum
- 14.01.1848
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- Deutsch
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54 Voraus zusicherte, ins Leben treten soll. Ist diese letzte Anstalt erst vorhanden, so wird, um das buchhändlerische Unlerstützungswesen in Uebereinstimmung damit zu bringen, die erster« Anstalt in mancher Beziehung reformirt werden müssen, eine Arbeit, die jedoch von keiner großen Bedeutung sein wird. Wenn ich nun den Fall sehe, daß man die gemachten Vorschläge im Allgemeinen als wünschenswert!) und ausführbar erachtete, so wür den doch die Einwände gemacht werden: Wird der Börsenvorstand und namentlich der Börsenvorsteher, trotz der verschiedenen Ausschüsse, da er sich im Mittelpunkte der gan zen Verwaltung erhalten muß, nicht so mit Arbeit überlastet werden, daß sich schwerlich bei solcher Ausdehnung der Arbeit Männer zu diesen Aemtern finden werden, oder werden sie, wenn sie durch die Börsenordnung auch verpflichtet sind, dieselben anzunchmen, ihren Pflichten Nachkom men können? Ich erwiedere darauf, daß mit solchen Aemtern immer viel Schreibereien und Geschäfte verbunden sind, die nicht unumgäng lich nothwendig von dem Amtsträger selbst besorgt zu werden brauchen. Deshalb bewillige man dem Vorstande die genügende Liquidicung von Bureaukosten; schon jetzt würde ich dies für billig halten. Erwei tern sich die Arbeiten aber, wird es nothwendig werden, wenn man nicht deshalb zweckmäßige Einrichtungen fallen lassen will. Ferner höre ich fragen: Wo sollen die Männer sich finden für die vorgeschlagenen vielen neuen permanenten Ausschüsse und zeitwei ligen Specialcommissionen? Darauf erwiedere ich nur: Unser Buchhandel ist, Gott Lob, nicht arm an gcsinnungstüchtigen, ehren haften und kenntnißreichen Männern, die es für eine ihrer heilig sten Pflichten halten werden, einen Theil ihrer Zeit dem Gcsammt- wohle gern zu opfern. Je mehr solcher Kräfte aber ins Interesse für die Gesammtheit gezogen werden, je mehr wird der Egoismus und die Spaltung in Sonderinteressen verschwinden und um so fester wird sich ein unauflösliches Band des Vertrauens und Einklangs um unsere Gemeinschaft schlingen. Endlich wird der Kostenpunkt entgegen gehalten werden: Darauf erwiedere ich, daß es uns bis jetzt noch nie an Mitteln gefehlt hat, ja wir hatten stets viel mehr, als wir brauchten und daß mit dem größeren Interesse an der Sache der Eingang der Mittel für zweckmäßige Ein richtungen ganz gewiß stets gleichen Schritt halten wird. Hier ist es gerechtfertigt zu sagen: Sorget nicht rc. ic. Thut man nur in jedem Augenblicke für das Interesse der Gesammtbcit das, was man für nöthig, fördernd und gut erkennt, dann finden sich die Mittel schon. Der Geist der Vereinigung war es, der unfern Buchhandel groß gemacht, derselbe freie Geist ist es, der den Börsenverein durchweht. Er ist das junge hoffnungsvolle und bereits schon schattengebende Reis, das die Neuzeit auf unseren altehrwürdigen Stamm setzte, damit er in jugendlicher Frische grüne und blühe, nicht wie eine Erinnerung aus der Vorzeit, daß sich dereinst unter ihm schön wohnen ließ, sondern wie ein Schutz- und Markzeichen der Gegenwart und wie eine Hoffnung für die Zukunft. Berlin, im Decbr. 1847. G. W. F. Müller, Verlagsbuchhändler. Zur Prcusi. PreßqcsetzgcbungS-äruiive. Zur Beantwortung der ,,Anfrage an die preußischen Herren College»" in No. 1 d. Bl., betr. die Zensur der Bücher-Anzcigen in den preuß. Zeitungen. Die Bücher-Anzeigen in den öffentlichen Blättern unterliegen, wie jede sonstige Anzeige und wie überhaupt Alles was gedruckt wer den soll, so lange einmal leider die Zensur da ist, dem Imprimatur des Zensors. Das liegt in der Natur der Sache. Der Zensor ist daher vollständig befugt, jeder Bücheranzeige, die er nicht, aus welchem Gründers sei, passiren lassen mag, das Imprimatur zu verweigern. Es ist durchaus nicht nöthig, daß das anzuzeigende Buch erst verboten sein muß; erscheint dasselbe dem Zensor irgend mißliebig, so läßt er die Anzeige nicht zu. Die Handlung, welche die Anzeige besorgt, kann bei solcher Jmprimatnr-Verweigecung verlangen, daß der Zensor den 4 §. der Zensur-Instruction, welchen er der Aufnahme der Anzeige in die Zeitung entgegenstehend hält, neben dem Non-Imprimatur anführe; das wird dem Zensor auch nie schwer werden, und es steht der genann ten Handlung nun die Beschwerde bei dem Ober-Eensur-Gericht zu. Diese a llg em e i ne Lage des Verbältnisses und Rechtsganges, wie er in Preußen statt hat, vorangeschickt, so stellt sich die Sache in der Praxis also: Es kommt der Fall häufig vor, daß der Zensor eine Bücher-An- zeige beanstandet, er erachtet theils eine kurze Bedenkzeit, theils die Vorlage des Buches selbst für nöthig. Zu letzterer ist man freilich nicht verpflichtet, indeß bei Büchern, deren Verbot nicht anzu nehmen, dürste die Vorlage derselben im Interesse der Anzeige anzura- then sein, weil über die Beschwerde an das Ober-Eensur-Gericht eine längere Zeit vergeht als über das Bedenken des Zensors. Gewöhnlich hat dieser aber auch ein richtiges — ich will sagen: Gefühl, welches Buch verboten werden wird. Verweigert er von einem solchen die An zeige und will die dieselbe besorgende pceuß. Handlung deshalb sich an das Ober-Eensur-Gericht beschwerend wenden, so wird das wirkliche Verbot immer schneller als der Entscheid des Ober-Eensur-Gerichts da sein und dieser selbst demnach überflüssig. Vorgekommen ist es übrigens auch schon, daß die Druckverweige rung einer Bücher-Anzeige Seitens deS Zensors vom Ober-Eensur-Ge- richt aufgehoben und die Anzeige gestattet ist; es hat dies aber keine andere Bewandtniß wie mit jeder Druckschrift, die erst vom Ob.-Eens.- Ger. das Imprimatur erhält und der Verfasser der „Anfrage" in Nr. 1 dies. Bl. ist durchaus im Jcrthnm, sowohl anzunehmen, daß der Zensor nach solchen Entscheidendes Ober. - Eens. - Gerichts von der Imprimatur-Verweigerung von Anzeigen nicht verbotener Bücher ab- stchen wird, als auch solche Verweigerung eine „ganz neue Art, den Vertrieb von Schriften zu hemmen, ohne sie geradezu zu unterdrücken" zu heißen. Es liegen diese Hemmnisse in der Natur der Zensur, und wie wir diese für jetzt hinnehmen müsse», müssen wir uns auch jene gefallen lassen. Es mag dies hart sein, — in den Gesetzen aber, wie sie zur Zeit bestehen, ist es begründet. I. Springer. Nicht Antiquar — nicht Biicherhändler, sondern dieKönigl. Preuß. Regierung zu Köln ist es, welche in Nr. 53 des Jahrg. 1847 ihres Amtsblatts Folgendes bekannt macht: Das Werk „der Erste vereinigte Landtag in Berlin 1847" heraus gegeben unter Aufsicht des Vorstehers des Central-Büreaus im Ministe rium des Innern und des Bürcaus des vereinigten Landtags, König lichen Kanzleiraths E. Bleich" Berlin, Verlag von C. Reimarus, kann, wenn nicht als eine amtliche, doch als eine möglichst zuverlässige und dabei vollständige Ausgabe der Verhandlungen des Ersten vereinigten Landtags betrachtet werden. Wir nehmen Veranlassung, die Communal-Bchbrden unseres Bezirks auf dieses Werk aufmerksam zu machen. Bei Bestellungen, welche durch unsere Vermittlung von Seiten öffentlicher Behörden gemacht werden, ist der Preis des Werkes von lö ,/> 10 SF auf 11 ,/? 1ö S-f ermäßigt. Köln, den 22. Dezember 1847. Königliche Regierung. Man weiß in der That nicht recht, worüber man sich mehr wun dern soll, über die Regierung, die den Gewecbtreibenden in solcher Weise ihren Gewerbsbetcieb beeinträchtigt, und einen Stand, von dem Jedermann weiß, daß er aus feste Preise hält, so in den Augen des Publikums compromitlict— oder über den Verleger, der Veranlassung dazu giebt, und so alle collegialische Rücksicht bei Seite setzt. Eidgenossen! wann werdet ihr endlich einmal zusammen halten und dem Feinde als Ein Mann entgegentreten ? Ihr klagt über den Sonderbund in eurer Mitte und thut doch wenig oder Nichts, um die gerechte Veranlassung zu einem solchen aus dem Wege zu räumen! Todesfall. Am 24. Decbr. v. I. starb Herr Fr. Neumann in Saar brücken nach langem Krankenlager.
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