Erscheint jeden Dienstag u. Freitag; während der Buchhändler . Messe zu Ostern, täglich. Börsenblatt für den Beiträge für das Börsen blatt sind an die Nedac. tion; — Inserate an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. ^ 17. Leipzig, Dienstag am 26. Februar 1850. Amtliche Bekanntmachung an sämmtliche Leipziger Buchhandlungen. Für den Monat März 1850 fungiren: Herr F. Köhler als Börsenvorsteher. - Einhorn als Vorsteher der Bestellanstalt. Leipzig, den 26. Februar 1850. Die Deputieren des Duchhandels zu Leipzig. Nr. 4760. Sireulsnüuiu. In Folge Weisung des k. k Militair-Commando zu Krakau wird bekannt gegeben, daß von der hohen Centralleilung des Belage rungszustandes verfügt wurde, womit sämmtliche Buchhandlungen die eintragenden Bücher, Schriften und Bilder dem k. k. Militair-Com mando zur Prüfung vorlegen, und ohne von dort erhaltene Bewilligung Nichts zum Verkaufe ausbieten dürfen, und daß Bestattung (?) eines ver derblichen Werkes schon für die bloße Bestellung zur Verantwortung gezogen werden sollen, so wie Leihbibliothekenbesitzer zur Strafe gezogen werden sollen, wenn sie nach beendeter Sichtung ihrer aufliegenden Lese- vorrälhe und Rectisicirung ihrer Cakaloge, ein Werk mit immer für eines Inhalts, ohne Anmeldung beim Militair-Commando, bestellen, auflegen oder verleihen. — Hiervon werden sämmtliche Buchhandlungen und Leihbiblfothe- ken zu Krakau verständiget. Krakau, den 17. Novbr. 1849. Neußer, K. K. Stadthanptmann. kiroulLirüiiii» an die Buchhandlungen der Herren JosephCzech, Ferdinand Baumgardten,D-E.F riedlein, Stanislaus Gieszkowski, Waliszkiewicz, Gumplo- wicz. Der beiliegende Erlaß des k- k. Landes - Militair-Commando's wird den obbenannten Herren Buchhändlern und Leihbibliothekenbe sitzern mit Bezug auf das Oireuisnäum vom 17. Novbr. 1849, Nr. 4700 zur Darnachachlung und Bestätigung der Einsichtsnahme mit- gelheilt. Krakau, den 28. Januar 1850. K. K. Stadthauptmannschaft Neußer. r T h e i l. ät. K. Lanb-S- N Militair-Eommando „ , zu Stralau. ^ Nr. 11046. Note. Die in neuester Zeit anher vorgelegten, an einzelne hierortige Buchhandlungen gelangenden, wegen ihres deck. k. Regierung feind lichen oder sonst im Allgemeinen aufreizenden Inhalts zum Verkehre während des Belagerungszustandes nicht geeigneten Werke, scheinen den Verdacht zu begründen, daß die sämmtlichen Herren Buchhändlern hier kundgemachte Verordnung der hohen Central-Leitung des Belagerungs zustandes in Lemberg vom 8 Novbr. 1849 Nr. 789 resp. hierortigen Erlaß vom 8. Novbr. Nr. 11046 von einigen derselben nicht in der Art aufgefaßt und ausgenommen worden ist, wie man sie von willfäh rigen, in die guten und redlichen Absichten der Regierung zum allge meinen Wohle eingehenden Bürgern erwarten konnte. In der bezoge nen Verordnung heißt es ausdrücklich, daß, nachdem die bis dahin beob achtete Repressalie der Consiscation derlei Wecke nicht den gewünsch ten Erfolg, in Absicht auf die Verhinderung deren Verbreitung hatte, jede unterlassene Anmeldung von, an die Buchhandlungen einlangenden Werken der Verantwortung vor dem bestehenden Ausnahmsgerichte unterwerfen, ja bei Vorsindung von Werken angedeutetenJnhalts schon deren Bestellung sträflich mach!. Würde es diesen Herren ernstlich daran gelegen seyn, nicht sich vor einer derartigen Behandlung zu verwahren, sondern den aus den Präcedenzien der jüngsten Vergangenheit wol vollständig gerechtfertig ten prohibiliven Zweck dieser Regierungsmaßregeln thätig zu befördern; so würde ein einmaliges Aviso an ihre auswärtigen Geschäftsfreunde — für die Dauer des Ausnahmszustandes sich der Zusendung von der lei Werken an sie zu enthalten, hinreichend seyn, denselben vollständig ein Ende zu machen, wozu noch in Betrachtung kommt, daß dadurch der Nachtheil, der ihnen oder ihren Geschäftsfreunden durch die Consis- cicung derlei Sendungen erwächst, gänzlich vermieden würde. Ich bin nicht gewohnt und gesonnen, es hinsichtlich höherer An ordnungen bei dem tobten Buchstaben derselben bewenden zu lasten, und bin der festen Zuversicht, daß ein ernstes Bestreben, denselben Gel tung zu verschaffen, mich gewiß die Wege finden lassen wird, diejenigen von ihnen zu unterscheiden, welche den Willen nicht haben, sich diesen Vorschriften zu fügen. Siebzehnter Jahrgang. 34