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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.06.1850
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- 1850-06-28
- Erscheinungsdatum
- 28.06.1850
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- Deutsch
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763 1850.^ Nichtamtlicher Th eil. Heute Dir, morgen mir! Herr I. Springer in Berlin, im Juni 1850wegen des Ver triebes einer in Kassel erschienenen Schrift „die Hohenzollern" welche hochverräterischen Inhalts seyn soll, verhaftet, wird, da Verfasser und Verleger nicht vor den Preußischen Gerichtshof gezogen werden kön nen, als Verbreiter (Sortimentsbuchhändler) verantwortlich gemacht. Es wird hiermit dem §, 12 des Gesetzes vom 30. Juni 1849, wie es nicht anders seyn kann, ja seyn muß, Rechnung getragen, denn soll Achtung vor den Gesetzen seyn, sollen Gesetze, Ordnung, Ruhe, Frieden, überhaupt Glück und Wohlfahrt über die Staaten bringen, so müssen sie überall hin geachtet, beobachtet, und wo es nicht geschieht, streng geahndet werden. Anders verhält es sich aber mit dem Gesetz, weshalb Springer verhaftet, bei der Frage: „Liegt es in der Möglichkeit der betreffenden Staatsbürger, dies Gesetz ausführen, achten und beobachten zu können?" Im Bejahungs fälle wäre derselbe strafbar, im Verneinungsfalle nicht! dann aber ist dies Gesetz nicht haltbar und muß der Autorität aller übrigen Gesetze we gen, abgeändert werden. Wir müssen uns entschieden bezüglich auf die Möglichkeit der Ausführbarkeit des in Rede stehenden Gesetzes verneinend erklären, es ist dies auch von uns und Seitens des Vorstandes des Pommecschen Buchhändler-Kreis-Vereins in einer ausführlichen Denkschrift an die hohe zweite Kammer vom 26. August 1849 (abgedruckt in Nr. 80 d. Blattes S. 926 v. I.) unumwunden und klar ausgesprochen, desgl. von dem rhein.-westphälischen Kreis-Vereine auf gleiche Art. Diese für den intelligenten, einflußreichsten und bedeutungsvollsten Theil der gewerbetreibenden Preuß. Staatsbürger so hochwichtige Angelegenheit ist indessen von der hohen Kammer unberücksichtigt geblieben und ver tagt worden. In neuerer Zeit ist abermals von den Buchhändlern rc-der Preuß. Hauptstadt, denen sich auch die decProvinzen angeschlossen, in einer aus führlichen Denkschrift dem Hohen Ministerium diese Angelegenheit dringend vorgetragen, und um Modisicicunq dieses Gesetzes gebeten worden, weil davon das Wohl und Wehe des intelligentesten Theils der Preuß. Bevölkerung abhänge. Ob Etwas in dieser Angelegenheit geschehen, ist uns unbekannt, aber das Wehe hat schon einen Theil unserer Preuß. Mitbürger und vorzugsweise unfern Springer getroffen. Es ist nun an allen jenen Männern, welche der Berliner Denk schrift an das hohe Ministerium beigetreten — da das Gesetz vom 30. Juni >849 tz. 12 noch nicht zur Ausführbarkeit für die betreffende gewerbetreibende Bevölkerung modisicirt ist, — schleunigst im gesetzli chen Wege bei dem hohen Ministerium für die Freilassung des Sprin ger einzukommen, dagegen sämmkliche Männer der Denkschrift für Springer solidarisch mit ihrer Person und ihrem Vermögen einste hen mögen. Im gesetzlichen Wege ist dann auch die Freisprechung desselben herbeizuführen. (Wäre der neue Börscnstatuten - Entwurf ins Leben getreten und nicht verworfen, so hätten wir vielleicht jetzt schon die Mittel in der Hand, diesem Webe entschieden entgegen zu treten; mögen daher die Verfasser und Anreger der Berliner Denkschrift sich dieser Angelegenheit besonders und eifrigst annehmen!) Die Weisheit und Gerechtigkeit unseres hohen Ministeriums, das seit dem Novbr. 1848 unbeirrt, entschieden und besonnen überall Ruhe, Ordnung und Gesetz wiederherzustellen suchte, muß uns ver- trauungsvoll erwarten lassen, daß nicht allein unfern Vorstellungen bezüglich auf Springer, sondern hauptsächlich auch auf die Modi- sicirungen des Gesetzes vom 30. Juni 1849, ß. 12 w. Gehör gegeben werde. Nur dann, wenn uns ein Werk durch Eonfrscation, Verbot rc. als gesetzwidrig bezeichnet ist, dann aber noch wissentlich dasselbe ver breiten, können und müssen wir als strafbar vccurtheilt werden. Es bedarf aber hierzu keiner Wiedereinführung der Eensur. — Als intelligente und konstitutionelle Männer muß es ganz beson ders unsere Aufgabe seyn, jeder Empörung, Zügellosigkeit, Gesetzwi drigkeit und Sittenlosigkeil besonnen und entschieden mit den Waffen des Geistes durch die Presse entgegen zu arbeiten, zu bekämpfen, muß es unsere Aufgabe seyn im gesetzlichen Wege, da, wo es Noth, weisere Gesetze zu erstreben, bis dahin aber den bestehenden Gesetzen gehorsam seyn und Achtung zollen, und somit mögen wir die treuesten Männer und Stützen des Preußischen Königsthrons seyn. Diese treuen Gesinnungen habe ich und nicht ohne Erfolg Ange sichts und entgegen der Märzrevolution, zu den ersten gehörend, in meinem Kreis- und Volksblatte ausgesprochen, und wahrlich! hätte damals die Presse ihre Schuldigkeit gethan und hätte es dazu in den Erschütterungen nicht so sehr an Muth gefehlt, es stände besser um unser Vaterland! Es sey dies hier erwähnt zu Gunsten des verhaf teten Mannes und der Ecstrebung eines weiseren Gesetzes; denn nur unter weisen Gesetzen, in der Hand einer gerechten und starken Re gierung, kann die Wohlfahrt der Völker gedeihen. Anclam, 23. Juni 1850. W. Dietze. Karlsruhe, 2V- Juni. So eben wurden hier von dem bekannten, im Kunstverlag erschei nenden Werke: I. G. A. Wirth's „Geschichte der deut schen Staaten", dessen Fortsetzung nach Wirth's Tode sein Freund vr. Wilhelm Zimmermann übernommen hatte, das erste Heft des drit ten Bandes und das fünfte und sechste Heft des vierten Bandes, der auch den besondern Titel: „Die deutsche Revolution" führt, gleich nach der Ausgabe mit Beschlag belegt. Als Grund zu diesem Schritte giebt die Anklageacte an: „weil deren Inhalt zum Umsturz der bestehenden monarchischen Regierungen Deutschlands auffordcce, Thatsachen erdichte und durch Entstellung wahrer Thatsachen, Haß und Verachtung gegen die großherzogl. Regierung zu erregen suche." Nach den badischen Gesetzen muß binnen drei Tagen die Beschlagnahme richterlich bestätigt oder aufgehoben werden. Wir haben also bald einer Entscheidung in dieser Sache entgegen zu sehen- (Schw. M.) Mi grellen. Als der Würdeste, die durch Wordsworths Tod erledigte Stelle eines Englischen Hofvictiters (poets luuieslus) zu erhalten, wird in Eng land vielseitig der Professor Wilson, ein Mitglied der sogenannten Seeschule, bezeichnet. Ec studirte im Magdalenen-Eollegium zu Oxford und gewann den berühmten Newdigate-Preis, welcher jährlich auf das beste Gedicht erkannt und im Sheldonian-Theater vor Tausenden von Zuhörern verlesen wird. Von dem beliebten Englischen Dichter Tennyson hat eine neue Sammlung Gedichte ,.ln momorian," die Presse verlassen, in der sich viele höchst zarte Partien, tiefe Gedanken und eine wahrhaft poetische, ureigne Weltanschauung finden. Ein nicht blos für England, sondern auch für uns höchst interes santes Buch ist „Llemoirs vf eminent lütonians" von dem Professor Edward Ereasy in London. In Eton bereiten sich die Söhne der vor nehmsten Englischen Familien auf die Universität vor, und so enthält das vortrefflich geschriebene Buch unter Andern lebensgeschichtliche 112*
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