Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.01.1857
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- 1857-01-05
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- 05.01.1857
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lcr waren bis jetzt über den materiellen Werth der Autographen gar oft im Dunkeln, und sic gaben bei etwaigen Versteigerungen wahr scheinlich nicht selten Aufträge, welche der Sache nicht entsprachen. Jetzt hat aber ein Jeder in dem vorliegenden Leitfaden einen Weg weiser, welcher ihn belehrt, welche Preise solche Handschriften je nach ihrem Umfange und ihrer Bedeutung zu erreichen pflegen. Wir be wundern den Fleiß und die Ausdauer, mit welcher diese zeitraubende und mühselige Arbeit vollendet wurde, und begrüßen das ganze Werk als eine überaus zweckmäßige und wünschenswcrthe Erscheinung, welche dem Besitzer von Autographcn nicht nur nützlich, sondern wahrhaft unentbehrlich sein wird. Miscellen. Leipzig, 2. Januar. Die Büchti n g' sche Buchhändler- Liste verdient durch ihre handliche Gestalt und ihre verschiedenartige Einrichtung, welche sic zu allen möglichen Arbeiten, zu Registern, Auslieferungslisten, zu Eontinuations-, Versendungs- und Absatz listen , sowie zu Zahlungslisten, Debitoren- und Creditoren-Ertracten u. s. w. verwenden läßt, unstreitig zu den nützlichsten buchhändlc- rischcn Apparaten gezählt zu werden. Billig ist daher dem soeben erschie nenen Jahrgang 1857 zu wünschen, daß er zu den alten Freunden noch viele neue finden möge, sie ernten von geringen Kosten reichen Gewinn und verhelfen auch der Verlagshandlung mehr und mehr zu der ihr gebührenden äußeren Anerkennung. — Die Allg. Ztg. berichtet aus Mainz vom 27. Dec.: „Gestern starb hier der Inhaber der weltberühmten Musikalienhandlung B. Schott Söhne, August Schott". Das ist ein großer Jrrthum, denn Hr. Aug. Schott war Besitzer der „Detail-Musikhandlung" in Mainz, welche nur in allgcwöhnlichcr Beziehung zu der „weltberühmten Musikalienhand lung" (Bes. Franz Schott) steht. Aus Weimar, 26. Dec. wird an die Allg. Ztg. geschrieben: Der Rechtsgesetzgcbungsausschuß unseres Landtags hat nun seinen Bericht über das Preßgcsetz erstattet. Derselbe zollt darin zuvör derst dem Streben der Regierung, bei dem hochwichtigen Recht der freien Presse die milderen Vorschriften, soweit solche die Bundes- bcschlüsse zulassen, den strengeren vorzuziehen, seine Anerkennung, während die Minorität des Ausschusses die Frage: ob namentlich der Bundesbeschluß vom 6. Jul., welcher die Regierungsvorlage vcranlaßte, innerhalb der bundestäglichen Competenz gelegen, sogar verneinte, und deshalb auch die Ablehnung der ganzen Vorlage be antragte. Die Majorität des Ausschusses machte übrigens noch, gegenüber der Regierung, welche den Bundesbcschluß über Ent ziehung der Eoncession auf administrativem Weg als obligatorisch erachtete, die Ansicht geltend, daß dieses nach dem Wortlaut jenes Beschlusses der Bestimmung der Einzclstaatcn anheim gegeben worden; erklärt sich dafür, daß, in den Fällen wo im richterlichen Untersuchungsvcrfahren es zweifelhaft sei, ob eine Druckschrift zu den politischen oder socialen, für welche allein die Bestellung einer Eaution und eines verantwortlichen Rcdacteurs erforderlich, gehöre, die Entscheidung nicht dem Staatsministcrium, sondern dem Richter zu überlassen sei, und will endlich die Bestimmungen der Ausfüh rungsverordnung, insoweit sie der Landtag für unbedenklich erach ten wird, in das Gesetz ausgenommen haben. B ü ch cr - H a u sir w e s cn in England. Unter diesem Ti tel thcilt die „Times" Folgendes mit: Es dürste nicht allgemein bekannt sein, daß seit einigen Jahren in mehreren englischen Graf schaften ein eigenes System organisirt worden ist, um die ärmeren Elassen mit guten Büchern zu versorgen. Man kennt es in diesen Grafschaften unter dem Namen kook-lia^kinß (Bücher-Ausrufcn oder Hausiren mit Büchern) und die Art seines Entstehens ist bald erzählt. Die Lust, Bücher zu lesen, hatte mit der verbesserten Er ziehungs-Methode rasch zugenommen, mit ihr leider auch die Flurh verderblicher unmoralischer Schriften, die dem Volke zugcführt wur den. Es sollen deren, einer Aussage vor dem Untcrhause im Jahre 185l zufolge, in einem Jahre nicht weniger denn 29 Millionen verkauft worden sein; daruntervorallem BerichtcübcrHinrichtungen, Lebensbeschreibungen berüchtigter Mörder, obscönc Bilder und dgl. in die Millionen. Der Erzdcchant v. Winchester war der Erste, der den Plan anregte, Hausirer mit guten Büchern in die Wohnungen der Landlcute zu schicken, um diesen Eingang zu verschaffen. Er miethcte den ersten Hausirer,. der seinem Zwecke dienen sollte, im Jahre 1851; bald wurde die Arbeit für diesen zu schwer; es muß ten für Hampshire allein noch 2 andere angeworben werden, und bald folgten dem Beispiele die benachbarten Grafschaften und Kirch- sprengcl. Das Geschäft bringt seinen Nutzen. Der Hausirer be zieht seine Commission, und solange er davon nicht leben kann, muß er unterstützt werden. Er hat die Weisung, von Haus zu Haus zu gehen, und kein anderes Buch zu verkaufen, als die ihm bezeich net wurden. So wandert er von Dorf zu Dorf, und die Erfahrung hat gelehrt, daß es genügt, wenn er zweimal im Jahre ein und das selbe Haus besucht. Am gesuchtesten waren bis jetzt: Bunyan's Pilgrims Proceß; Bogatzky's Golden Treasury; gut gebundene Gebetbücher; zusammengestellte Berichte über den letzten Krieg; Richmond's ,,.4»»g>s ostiw koor"; Robinson Crusoe; Paxton's Cot tage Gardcners Ealendar; Milton und Johnson's Wörterbuch. — Sehr natürlich ist die Bcsorgniß, daß ein solcher Huwisirhandcl zur Proselytenmacherei und Parteiumtrieben benutzt werden könnte, aber da der Hausirer mit seiner Waarc an jede Thür klopfen soll, verbietet sich eine derartige einseitige Auswahl von selbst. Was der Hausirer jährlich zum Leben braucht, beläuft sich auf 70—80^. Diese Kosten müssen natürlich durch freiwillige Beiträge gedeckt wer den , solange das Geschäft nicht genügend abwirft. Hier zu Lande hat der Ausrufer von Waaren überdies 4 E jährliche Steuer an die Regierung zu zahlen, und es dürfte im Parlamente davon die Rede sein, diese im vorliegenden Falle zu erlassen. Das Londoner Athenäum bringt aus guter Duelle die in teressante Notiz, daß der Preis, welchen Hr. Roonen für die Ori ginalausgabe von Hamlet bezahlte — Hals über Kopf an die Hrn. Boonc für 70 Pfd. St., und von diesen wieder an Hrn. Halliwcll für 120 Pfd. St. verkauft — 1 Schilling war. Die Person, von welcher Hr. Rooncy das Werk kaufte, gab 4 Pence dafür; sein früheres Schicksal ist nicht bekannt. Stockholm, 15. Dec. Am 13. d. hat die Regierung eine bedeutsame Niederlage auf dem Reichstage erlitten. Der Regie rungsvorschlag, betreffend die Preßfreiheit, welcher nichts weniger bezweckte als das grundgesetzlich gesicherte Recht dieser Freiheit auf eine allgemeine Phrase zu reducircn, und die besonderen Bestim mungen, welche jene ausmachen, aus dem Grundgesetz hcrausgchcn und Eivilgcsetznatur erhalten zu lassen, ist von allen vier Ständen verworfen worden. (Allg. Ztg.) Der New-Uorker Obscrver berichtet, daß ein Hr. John Tap st an von Boston der amerikanischen Bibelgesellschaft eine Anzahl Bibeln in Jmp.-Ouart-Form., in prachtvollen Maroquinbänden und Etuis von Rosenholz, in Auftrag gegeben hat und damit einem je den der gekrönten Häupter der Welt ein Geschenk zu machen beab sichtigt. Es sollen Prachtstücke der Kunst und Geschicklichkeit wer den, und eines auf etwa 30 Doll, zu stehen kommen.
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