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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.01.1857
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1857-01-12
- Erscheinungsdatum
- 12.01.1857
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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56 Z? 5, 12. Januar. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. aufzuhcbcn, um so am bequemsten mir einem Schlage die unlieb samen thätigcn Gegner vernichten zu können. Der Angriff verun glückte gänzlich und dadurch scheint denn dem eifrigen Kämpfer wohl für einige Zeit die Lust genommen worden zu sein, mit seinen die Gegner vernichten wollenden Reformen fortzufabrcn. Fragt man nun, was wollen die Reformen der Buchhändler alten gegen die, neuen Styls, so hört man von jener Seite die Ant wort: den Buchhandel zu Ehren bringen, den Rabatt dem Publicum abschnciden und die Antiquar-Buchhändler vernichten! Geht man der Sache aber auf den Grund, so ist hier wohl vor Allem die Frage aufzuwcrfen, warum denn das neue Verfahren der Ebrc entbehre? Während nämlich die ehrenhaften Buchhändler vom alten Stvl die Bücher zu ungleichen Preisen verkaufen, haben Hand lungen, wie z. B. die Gsellius'sche, es sich seit Jahren zum Grund satz gemacht, gleiche Preise für Jedermann einzuführcn, und diese Reellität durch glänzenden Erfolg gekrönt gesehen. Kauft Jemand Beispiels halber bei einem jener reformiren wollenden Buchhändler das berühmte Werk „Mocwes' Destillirkunst", so nimmt man ihm ab, weil der N. N. keinen Rabatt verlangte; ein nach dem Unkundigen folgender Käufer aber, welcher sich 5 S-s Rabatt vom Thaler ausbittet, erhält dasselbe Buch für nur 1 7H» S-s! Wie vereinigt sich nun diese Handlungsweise mit der Reellität gegen das Publicum? — Ist letzteres nicht berechtigt, sich darüber zu beklagen, indem es von seinem Gesichtspunkte ausgeht? Die Gsellius'sche und andere Buchhandlungen ziehen den Rabatt vorweg ab, bei ihnen kauft Jeder zu gleichen Preisen; aber weil sie das thun, so nennt man sie Schleuderet! „Kolo, vietionnaire" kostet u. a. im Ladenpreise 2-^, im Masscnbezug für den wieder verkaufenden Buch händler nur etwa 22V? S-s. Trotzdem, daß die Differenz des Ver- kaufprcises mit dem des Einkaufes in grellem Eontrast steht, verlan gen doch die Buchhändler vom alten Stvl, daß der Ladenpreis in dergleichen Fällen festgehaltcn und das Publicum übertheuert werden soll. Der Antiquar-Buchhandel fragt nach solchen Ladenpreisen nicht, hält sie für Ironie, und verkauft solche Bücher mit einem Drittheil Aufschlag vom Einkaufspreise, übertheuert also das Publicum nicht, welches schnell erfährt, wo es nach sein er Weise reell kauft, und diese sogen, unreellen Buchhändler zu reichen Leuten macht, was natürlich bei denen vom alten Styl Unzufriedenheit erregt. Welche Ironie steckt nicht darin, alte Gebräuche fcsthalten zu wollen, wo die alten Zeit-Verhältnisse längst vorüber sind. Der Buchhandel von 1857 ist nicht schlechter, als der vor 25 Jahren war, und rcformirtsich selbst nach den neuen Verhältnissen! Ein Keil treibt den andern, und man soll cs der Industrie und Spe kulation nicht verargen, wenn sie von alten tobten Gebräuchen nichts wissen will. Zu den Neuerungen im Buchhandel gehört auch die Reclame, d. h. durch cingesandte, empfehlende Inserate das Publi cum auf ein neues Buch oder Unternehmen aufmerksam zu machen und anzuziehcn. Die Reclame hat sich bekanntlich nur bei Büchern geltend gemacht, welche eine ungeheure Eoncurrcnz zu bestehen haben. Ein gutes Buch, von dessen Werth der Verleger begeistert ist, bekannt zu machen, ist oft keine kleine Aufgabe, und man kann cs dem Verleger nicht verarge», wenn er, den besonderen Umständen Rechnung tragend, zu besonderen Mitteln seine Zuflucht nimmt. Ein Beispiel möge dies erläutern. Es bringt ein chätiger Verleger eine neue originelle Jugendschrift, welche ihm ein Capital von meh reren tausend Thalern kostet. Er setzt den Ladenpreis so billig als irgend möglich, um dadurch den Absatz beim Publicum zu erleich tern, kann deshalb dem Sortimenter nicht so viel Rabatt geben, als andere Verleger es thun, von denen 50—60 "h g Eond. und in fester Rechnung gewährt werden. Um nun diesen Gewinn zu erzielen, empfiehlt der Sortimenter die fest bezogenen Bücher und schiebt das Neu erschienene originelle Werk bei Seite, so daß der Verleger solcher mit nicht übermäßigem Rabatt versendeten, ihm thcuer hcrzustellen gewesenen Werke, wenn er selbst sich nicht zu wehren im Stande ist, in sechs Fällen wohl fünfmal darauf rechnen kann, einen großen Thcil der starken Auflage auf Lager zu behalten, d. h. sein Capital cinzubüßcn. Diesem Uebel zu entgehe», benutzt der Verleger das Mittel der Reclame, welcher z. B. die Eölnische Zeitung einen besonders guten Platz bei erhöhter Jnsertionsgcbühr cingcräumt hat. Das oftmalige, wiederholte Anzeigen zur Weihnachtszeit, wo die Buchhändler-Inserate die Zeitungen förmlich überschwemmen, macht das Publicum auf das neue Buch aufmerksam, es fordert dasselbe und kauft cs, oft gegen die Bemühungen mancher Sortimenter, denen ein solches Fordern als ein Eingriff in ihre Rechte erscheint, als ob sie nur das verkaufen sollen, was si c für gut halten. Bei schlechten Büchern und Unternehmungen nutzt die Reclame nichts, das Publicum urtheilt, und die ungeheure Eoncurrcnz von guten Büchern in vielen Fächern der Wissenschaft macht ein dauerndes Bestehen schlechter Productc unmöglich. — o — In Sachen der Buchhandlung Butnuh S» Comp. hat Hr. Eonr. Prall in Nr. 157 d. Bl. v. vor. I. endlich eine Erklä rung abgegeben, aus welcher nur hervorgeht, daß das Interesse der buchhändl. Ereditorcn nicht in der zweckdienlichsten Weise gewahrt worden ist. Gewiß wird von Niemand bezweifelt, daß gerade durch Hrn. Prall's Bemühungen dem Geschäft Credit und Aufschw u » g ge worden sind, deshalb dürfte auch Jeder der Betheiligtcn der Ansicht des Einsenders sein, daß Hr. Prall moralisch verpflichtet war, das Interesse der Verleger in der umfassendsten Weise zu vertreten, namentlich aber auch durch sofortige Bekanntmachung des Sachver halts die Betheiligtcn in Kenntniß zu setzen. Hr. Prall hat in Gegen wart eines Notars Protest eingelegt und—dann geschwiegen. Die Anfragen im Börsenblatt vcranlaßten eine Erklärung über die seit Monaten vorgegangene Geschäftsveränderung. Hr. Prall „glaubt die Hoffnung hegen zu dürfen, daß die bcthci- ligten Ereditorcn durch Anwendung der geeigneten Rechtsmittel ihre Deckung zu erhalten im Stande sein werden", räth aber nicht zur Proceßführung. — Einsender glaubt aber die klebe rzcugung hegen zu dürfen, daß die etwaigen Kläger nur unnütze Kosten zu bezahlen in die Lage kommen werden. Da Hr. Prall wegen rückständigen Salärs Klage führen muß, wo bleiben dann die Buch-Gläubiger? Wenn schließlich Hr. Prall es nicht für nöthig erachtet hat, die Remission der vorhandenen Commissions-Artikel vorzunehmen, (oder falls er darin Hindernisse gefunden, die ihm hiezu zustehendc Be fugnis auf gerichtlichem Wege zu erzwingen,) so sei hiermit den H.H. Verlegern bekannt gemacht, daß die jetzigen Besitzer der Firma: Butnuh L- Comp, die Rückgabe der Commissions-Artikel nicht ver weigern, sondern daß aus Ansuchen Hr. Th. Herzbruch in Flens burg sich (wie uns bekannt) mehrfach der Mühe unterzogen hat, Bücher zu reclamiren und den Besitzern zuzu stellen. —>i. Zur Statistik des Buchhandels. Auf meine Mitthcilung unter obiger kleberschrift in stör. 8 des Börscnbl. v. vor. I. mich beziehend, erlaube ich mir hiermit wie derum einen kleinen Beitrag zur Statistik des Buchhandels zu ge ben, auf Grund meiner soeben erschienenen Buchhändlerlistc für 1857, die ich, wie im v. I., nicht als unfehlbar betrachte, aber doch wiederum mit aller nur möglichen Aufmerksamkeit bearbeitet zu ha ben glaube. Nach dieser Liste gibt es jetzt im gestimmten Bereiche des deut schen und mit Deutschland in Verbindung stehenden ausländischen
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