Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.07.1856
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- 1856-07-02
- Erscheinungsdatum
- 02.07.1856
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- Deutsch
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und nach darin überboten haben. Wenn in neuerer Zeit nun eine hervorragende Persönlichkeit (Gsellius sLindc) in Berlin) Allen darin die Spitze geboten, uns am empfindlichsten verletzt, am gefährlichsten wird, so muffen wir dies um so mehr bedauern, als ein Mann von solcher Intelligenz, der unsern Principien so entgegenarbcitct, die solide Basis des Sortimenters untergräbt, dem deutschen Gesammt- buchhandel nicht das ist, was er sein könnte. Wir sind überzeugt, würden die Berliner Sortimentsbuchhändler-—Herrn Linde miteinbe- > griffen — einen allgemeinen festen Kundenrabatt einführen und dieser Großstadt andere in der Rabattusance je nach den Ortsver hältnissen folgen, so würde sich diese Streitfrage ohne Zank und Zwietracht unter Zustimmung Aller lösen. Wir sind überzeugt, daß, würde Herr Linde hierzu die Hand bieten, dies nicht nur Anerken nung, sondern auch Bereitwilligkeit und Nachahmung finden würde. Wir sind überzeugt, der intelligente Linde würde so, ohne dem Gan zen zu schaden, wenn auch vielleicht weniger, dennoch vortheilhaftere Geschäfte machen.? Die Buchbinderfabriken Bachmann, Zander rc. sind dem Buch handel, wenn sie nicht an Privatpersonen und nur an Buchhändler mit Buchhändlerrabatt die überaus elegant und billig gebundenen Werke verkaufen, zum Vortheil und können wir nicht glauben, daß dieselben an Privatpersonen mit Buchhändlerrabatt verkaufen wer den, wenn ihnen dagegen die bedeutenden Absatzquellen der Buch händler verloren gingen und würden unter solchen Verhältnissen die Verleger ihnen schwerlich noch etwas liefern. 5U- Endlich wollen wir hierdurch Namens der kleinen Sortiments- Handlungen an die verehrten Herren Verleger die Bitte richten, den Wunsch ausgesprochen haben, daß denselben bei Baar-Partiekäufen und nach und nach bezogenen Partieen (bei den überschwänglich theueren und trostlosen Zeiten) von den Herren Verlegern gleich günstige Vortheile, als den größer» Sortimentshandlungen gewährt werden möchten. Es wäre dies ebenso billig als gerecht und dürfte auch nicht zum Nachtheil der Verleger sein. Anclam, im Juni 1856. W. Dietze. Zu dem Vertrage zwischen Sachsen und Frankreich vom 19. Mai 1856. In dem vorstehend bemerkten Vertrage befindet sich bezüg lich der Abstempelung keine Bestimmung darüber, wie es mit solchen Exemplaren gehalten werden soll, welche sich noch un verkauft auf auswärtigen Eommissionslägern be finden, d. h. disponirl sind, deren Rückempfang, um sie eben falls abstcmpcln zu lassen, von den betr. Verlegern wohl in den mei sten Fällen nicht vor der Ostermesse 1857 zu erwarten oder zu erwirken möglich sein dürfte. Dem Verleger kann es nicht gleichgültig sein, die ihm später noch remittirten Exemplare als Maculatur betrachten zu müssen, und doch wäre er dazu gezwungen, da gesetzlich nach §.15 ferner hin der Vertrieb ungestempelter Exemplare ihm unter allen Umstän den untersagt ist. Obgleich bei der Ausführung der in dem Vertrage getroffenen Bestimmungen von den betr. Behörden, wie zu erwarten ist, mit aller thunlichen Rücksicht verfahren werden wird, so wäre es doch wohl wünschenswert!), in Bezug auf den angeregten Punkt eine officielle Interpretation zu erhalten, die hervorzurufen der Zweck dieser Zeilen ist; die kurz gestellten Termine für die Einrei chung der Verzeichnisse und darnach zu bewirkende Abstempelung der Vorräthe macht es um so mehr wünschenswert!), daß eine Er läuterung recht bald erfolgen möge. Leipzig. G. Wg. Misccllcn. Von derHaendel'schcn Jnseraten-Versendungs-Liste*) darf man wohl mit Recht annchmen, daß ihr unter den buchhändle rischen Comptoir-Requisiten überall eine berechtigte Stelle einge räumt ist, und eine Anzeige von dem eben erfolgten Erscheinen des fünften Jahrgangs, 1856, in weiten Kreisen dankbar willkommen geheißen werde. Was nur auch ein Verleger zur Publikation zu wissen wünscht, findet er hier in fleißiger und zuverlässiger Zusam menstellung, und keiner kann den Besitz davon entrathen, ohne zu seiner Unbequemlichkeit sowie zu seinem Nachtheil diesen Mangel fort und fort empfinden zu müssen. Der Verlagshandlung gebührt das Lob eines nützlichen und verdienstlichen Unternehmens, das auf allgemeine Anerkenntniß gerechten Anspruch hat. Der AUg. Ztg. entnehmen wir die nachstehende Bekannt machung: A sch affen b u rg, 7. Juni. Das unterfertigte Consulat Ihrer katholischen Majestät ist beauftragt, zurKenntniß der verehr!. HH. Buchhändler und Exporteurs zu bringen, daß in Folge eines zwischen den Regierungen Ihrer katholischen Majestät und Sr. Maj- des Kaisers der Franzosen unterm 15. Nov. 1853 abgeschlos senen Vertrags zum Schutz des künstlerischen und literarischen Eigen thums alle in spanischer Sprache gedruckten Werke, welche behufs der Ein- oder Durchfuhr nach Frankreich versendet werden, nur an bestimmten Zollämtern Frankreichs passiren können, und von einem durch ein spanisches Consulat beglaubigten Ursprungscertisicate be gleitet sein müssen, wenn sie nicht als Nachdruck behandelt werden sollen- Gleichen Bestimmungen unterliegt in Spanien die Ein- oder Durchfuhr von in französischer Sprache gedruckten Werken, welche daselbst gleichfalls nur an bestimmten Zollämtern zugelassen werden, und von einem durch ein französisches Consulat beglaubigten Ur sprungszeugnisse begleitet sein müssen, widrigenfalls dieselben als Nachdruck betrachtet werden. Das unterfertigte Consulat Ihrer ka tholischen Maj. ist ferner beauftragt, auf alle desfallsigen Anfragen den genauen Inhalt des angeführten Vertrags bekannt zu geben, sowie darauf aufmerksam zu machen, daß dessen Bestimmungen mit aller Strenge durchgeführt werden- Das Consulat Ihrer ka tholischen Majestät. Das Journal „1s Lropr. littör. etlVrt." vom 21. Juni schreibt: Es gibt immer noch Länder, wo gewisse Gewerbtreibende beharrlich den internationalen Verträgen jedwede Berücksichtigung versagen, unter deren Schutz nunmehr die Erzeugnisse der Wissenschaften und Künste gestellt sind. In der letzten Woche haben deutsche Nachdrucker eine Kiste mit über 300 Kilogr. Modekupfer nach Havre zur Weiterbeförde rung nach der Havana expedirt. Dabei hat sich herausgestellt, daß die Kupfer Nachbildungen, wenn auch sehr geschickt gemacht, von den graziösesten Mustern der Pariser Journale, 1e Koniteur <le IsKoclo, les Halles parisienves, Io Lallet und l.e Kon lan waren, und man hat daher die ganze Sendung in Beschlag genommen- lieber die rege geistige Thätigkcit Victor Hugo's findet sich in Vsoquerie's „kralils et Krimsees" unter anderem folgende in- *) Inseraten - Lcrscnk/unAS - Liste. Verreieliniss Zer in Oeutsdi- land »nZ in Zer 8obwei2 ersekeinenden ieZeatendsten politiscken und I-ooal - Leitungen, sowie Zer 2eitscliriften wissensebaltlicben Inlialts, weicbs Inserate anlnelimen. Itlit Angabe Zer Verleger, Zer Auflagen, Zer Insertionsgebnbren, ob Beilagen angenommen und Kecensionen beliefert werden, sowie mit andern kcaeliweisungen. d^acli Zen sicker- sten Quellen 2usammengesteIIt. Lünfter labrgang. 1856. Loli». Leip zig, Haendel.
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