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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.08.1848
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1848-08-04
- Erscheinungsdatum
- 04.08.1848
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- Deutsch
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799 1848.) bestehen, zuweilen Nichtbuchhändler zu Geschäftsfreunden erkoren würden — und diese Wohl könnte sich gor leicht vermehren, aus Gründen, die ich hier nicht näher aus einander setzen will. Ist aber der Börsenvorstand mächtig genug, eingeführte Reformen in Ansehenzu erhalten und für ihre strenge Befolgung durch richterliche Macht zu sorgen, so wird der deutsche Buchhändlerverein auch ferner ungeschwächt zum Nutzen für sich und die Literatur erhalten werden. Worin die großen Gefahren für den Buchhandel bestehen, wenn der Börsenvorstand die Attribution der Verwaltung, Gesetzgebung und des Richteramts erhalte, begreife ich nicht, und ich wiederhole es noch mals, eine Analogie in dieser Einrichtung mit der im politischen Staals- leben zu finden, ist ganz unstatthaft. — Im Staat ist ein vielseitig großer Zweck zu erstreben. Ich nenne zunächst nur die Freiheit, den Wohlstand und den persönlichen Schutz der Menschen, ihre Gesittung und Bildung u. s. w. zu befördern. Der Buchhandel ist ein Institut im Staat, dessen Blülhe mehr oder weniger von dem Culturzustande des Volkes abhängt, und welches aus Personen besteht, die die Herstellung von Büchern und den Handel da mit als Erwerb für sich übernommen haben. Hier handelt es sich nicht wie im Staate vorzugsweise um ethische Zwecke und moralische Perso nen; nein nur um Sachen (Waaren). Die Natur dieser Waare kommt nicht dabei in Betracht. Es kann also bei der Leitung dieses Geschäfts, wenn es gilt, den Begriff von Mein und Dein festzustellen, wenn von Pflichten die Rede ist, die die Geschäftstreibenden gegenseitig übernommen haben, und übernehmen müssen, das Gesetz und nur das Gesetz , welches von der Gesammtheit zur Vollziehung an Erwählte übertragen wird, den sichern Fortbestand des Instituts schützen. Noth- wendig und mehr ausreichend, als der Wille des Einzelnen, ist im Buchhandel darum eine gesetzgebende Behörde in ihrem Oberhaupt, dem Börsenvorstand, weil in der Natur dieses Handels es liegt, daß viele kleine unbedeutende Geschäfte darin Vorkommen, und deshalb bei strei tigen Fällen die Wahl des gewöhnlichen Rechtswegs im Lande der Par theien nicht zulässig ist. — Diese Erklärung wird hinreichcn, daß die gesetzgebende und richterliche Macht im Buchhandel keine andere sein soll und sein kann , als die rechtliche Norm des Handelsbetriebs zu be stimmen, mit dem Recht bei ihrer Uebecschreitung Repressalien inVoll- zug zu setzen. — Der Republikanism des Instituts, der nach meinerMeinung nur darin besteht, daß seine Mitglieder sich freiwillig, im Interesse ihrer selbst, Gesetze vorschreiben, die zum Gedeihen des Geschäfts beitragen, und das Wohl aller Angehörigen im Auge haben, wird nicht gestört, wie mein Gegner glaubt. — Ja ich bin der Meinung, so wie Sach verständige es sind, daß in der Führung eines Instituts für bildende oder mimische Kunst nur ein einziger regieren darf; im Buchhandel, wie es jetzt damit steht, Vorschriften (Gesetze) über das gegenseitige Geschaftsverhältniß so nöthig sind, wie im übrigen Waarenhandel, wo sie längst bestehen, soll sein glücklicher Fortbestand nicht gefährdet wer den, und daß die Handhabung dieser Gesetze von dem Vörsenvorstand ausgeübt werden muß. Geschieht dies mit Sachkenntniß, Erfahrung und Humanität, und dafür würden diejenigen sorgen, die diesen Eongreß bilden und de ren Zahl aus 12 bis 24 Personen bestehen müßte, so kann von keiner Despotie von Seiten des Böcsenvorstandes bei Ausübung der übertra genen Gewalt die Rede sein. Kommt es nicht dazu, gut so wird der Einzelne schon sorgen, daß über sein Eigenlhum mit maßloser Willkühr nicht verfügt wird; dann aber auch Gute Nacht Buchhandel in seiner gegenwärtigen und eigenthümlichen deutschen Gestalt und Ausbildung, die für ihn selbst und die Literatur nicht ohne Segen geblieben ist. — Auch ich bin für freie Entwickelung des Handels und wohl uns, daß Preßfreiheit errungen ist; ich sehe aber auch ein, daß imBuchhan- V del mehr als in anderen Handelszweigen, Einigung über die Pcincipien des Betriebs Noch thut, und lebe in einem Lande, welches durch Rechts zustand und politische Freiheit vor vielen andern deutschen Ländern längst einen Vorsprung erlangt hat, und weiß darum den Werth der Trennung der Staatsgewalten zu unterscheiden, aber auch, daß eS mit meinem Vor schlag im Buchhandel keine Gefahr hat. K. M. Entbehrung der Oesterreich. Saldi- Diese Entbehrung dauert immer länger, und in völliger Rathlv- sigkeit und in der Alternative, uns einem bedeutenden Verlust zu un terwerfen oder auf bessere Zeiten zu warten, finden wir keine Mittel, diesem Zustande ein Ende zu machen. Wir glauben daher, durch Miltheilung des folgenden Geschäftsbriefes den Herren Eollegen einen kleinen Dienst zu erweisen, wenigstens eine kleine Anregung zu geben, daß eine uns sehr dringend scheinende Angelegenheit nicht wieder ganz einschläft. Möchten sich darüber bald mehrere Stimmen vernehmen lassen! * * den 28. Juli. Herrn N. N. in N. Ihre geehrte Zuschrift vom 22. ku). wiederholt mir aufs Neue, daß es, wie ich selbst wohl einsehe, de» österreichischen Kollegen fast unmög lich gemacht ist, sich ihrer Verbindlichkeiten zu entledigen, was doch die Meisten von Ihnen so gern lhun mochten. Für uns Verleger ist das wirklich ein großes Unglück. Ich z. B- entbehre dadurch seit nun fast 3 Monatcn 10 bis 12,000 und muß doch hier am Platze alle meine Ver pflichtungen mit der alten Pünktlichkeit erfüllen. Dennoch kann ich von Ihren beiden Vorschlägen entweder Banknoten zu 1 fl. 30 kr. anzunehmen, oder auf Sie ab zugeben keinen acceptiren, denn ich würde in beiden Fällen an den Banknoten nach heutigem Cours incl. der faux frais wenigstens 12 verlieren. Ich frage Sie nun selbst, ob ich mich einem so hockst bedeutenden Verluste unterwerfen kann? Das Geldausfuhrverbot ist verlängert bis Ende dieses Monats und von Frankfurt aus sind die dringendsten Vorstellungen in Wien gemacht, cs bei diesem Termin bewenden zu lassen. Mit dessen Aufhebung ist das Haupkhindcrniß der Abtragung Ihrer Saldi gehoben und es bleibt nichts übrig, als daß Sie uns dann durch klingende Münze decken, also durch Dukaten zu 3 6 R/, oder durch Spezies zu 1 II N/ oder durch Zwanzigkreuzer zu 6^ N^, oder 50 fl. Conv. - Geld in Kreuzern zu 34 8 N^> Eine österreichische Buchhandlung hat mich bereits auf diese Art in Kreuzern saldirt: eine andere aber hat mir Wechsel auf Augsburg gegeben, wobei ich ohne Schaden wcggckommcn bin. Gern gebe ich zu, daß auch nach Aufhebung des Geldausfuhrver- bots die Anschaffung klingender Münze seine Schwierigkeiten haben wird. Dagegen aber steht fest, daß wir Verleger, nachdem wir nun die oster reich. Gelder gegen Jahr entbehren mußten, nicht noch am Cours schmerzliche Einbußen haben können, bei noch längerer Entbehrung aber unsere Guthaben verzinst erhalten müssen, um so mehr, als Viele von uns von dcn Aeitcalamitäten im eigenen Lande schon viel zu nachtheilig berührt worden sind, als daß sie auch noch zur Mitleidenheit der dermali- gen österreichischen Finanznvlh gezogen werden könnten. Zur österreichische» Frage- Der Schreiber dieser Zeilen kann in der Erklärung der Wiener Buchhandlungen vom 20. Juni, so wie der des Herrn Winiker in Brünn vom 18. Juni, per Circulare, und der des Herrn Harlleben, im Börsenblatte, durchaus keine Rechtfertigung ihres den Verlegern gegen über beobachteten Verfahrens finden. Ist es den Verlegern zuzumuthen, über ihre Saldi pr. Assigna- tion zu verfügen, so kann noch viel eher von den Herren Sortimen tern verlangt werden, daß sie remittiren. Soll denn der Verleger allein die Last der Zeiten tragen? Mit demselben Rechte könnten die Verleger ja verlangen: „daß die Sort.- Handlungen ebenfalls die größeren Verluste, welche sie durch die Aei- 119 *
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