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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1848
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- 1848-07-14
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1848
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- Deutsch
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64 730 Schlcsingergche Buch- u. Musikalicnh. in B-klin. Killet, , Op. 3b. psnteisie eleesnte sur Ulecketd üe pe^<1>, p. pste. — — Op. 40. Osprice brillont sur ^Isedetli <!e perit« p, pste. 20 lV-(. — — Op. 50. 8ouvenir <ie Duiss 8trorri de HaneUi, Divertissement p. ?5te. 12>/z 14^. <4uu^4, ^ok., Op. 29 u. 40. Dsulowsli- u. 8troxonoK-DoiIeL 5. Or- ckester. I ,/! 10 di^(. Op. 31. ?eterl>ot b'est-Ousdrille 1. ?ste. 12-^ llnlev^ , I'. , Ulan von /Inge. Uomsiice sv. ?1te. 5 Keller, S., Op. 61. I'nrnntelle lVo. 2 p. ?fte. 25 IV-(. Kcrr, K, Op. 15. Vnristivns sur un /tir tirolien p. ?ste. l7-/z Op. 32. Premier Osprice p. DUe. 12>/z I^e>erdeer, <4. , Ouvertüre xum l'rsuerspiei 8truensee s. ?5le. m. Violine srr. 1 pitnokliL, K et Kessel, Des plnisirs du Violinist«, 100 ^irs p. 2 Violons. Div. 1. 22>/z — ?our 1 Vision. Div. 1. 12-/2 Keissiger, 6. V, Op. 96. 3lein keicktlium, 5. 8oprsn od. I'envr m. ?1te. 5 Schlesinger sche Buch- u. Musikalienh. in Berlin ferner, rrudn, p. K., Op. 94. Der Oorssr, v. 6e,-ei , f. Lnriton w. ?fte. 17V» Vitrusr^, L.., Lkoeur des Oironclins sv. plte. 5 19^. Schttberth 8 Eo. in Hamburg. KurginüIIer, p., OpernOeund s. ?fte. lVr. 3. pra Dinvolo. 10 Okuvvtul , p. X. , Op. 32. dio. 2. 8onntine f. ?1te. 10 Ornmer, K., grosse Druden 5. pste. Osl>. 1. dleue corr. Lus- gnbe. 1 Lrug, D., Op. 12. 6 Dieder s. 1 8t. in. pfte. 15 Xüclreli, p., Op. 1. 5 Dieser 1. 1 8t. m. klte. Helte I, 2. s 10 IV-(. Dumd^e, K. 6., Ps6nenwsckt-31arsc6 (über dis peknenvesebt von Dindpainlner) f. Orckester. 1-^ f. pfte. 7^ Lcbioüelriieisser , I,., Op. 15. 3 Dieder k. 1 8t. m. ?5te. ?7o. 1,3. n 7-/L tto. 2. 10 k»-(. Lebruitt, 5., Op. 205. De Lirque. Divert. p. ?kts. 15 LoussulLLll, K., Llementsr-b'iotenscbuls. 3 Nichtamtli Angelegenheit der östreichischen Circulaire. Mehrere Rundscheiben von östreichischen Handlungen äußern ihr Befremden, ja ihre Entrüstung über die ihnen von ihren Ereditoren ge machten Zumuthungen, und es wird demnach nöthig, das ganze Verhältniß einmal ohne allen Rückhalt zu besprechen. Das bekannte Cicculair vom 26. April ist in Gemeinschaft erlas sen und macht die Unterschriebenen gewissermaßen Einen für die Hand lungen des Andern verbindlich. Seine Basis beruht auf der Mittheilung mehrerer Leipziger Eom- missionaire vom 14. April, welche, bei ruhiger Ueberlegung für den damaligen Augenblick ganz richtige Grundsätze enthält, und von deren Hauptpunkt, die Unmöglichkeit in solcher Zeit das Giro auf durchlau fende Tratten und direkt gezogene Wechsel zu geben, viele der Herren Unterzeichneten des Wiener Briefes gar keinen Begriff gehabt zu haben scheinen. Was hakten aber, selbst wenn deren Vorwürfe gegründet waren, alle andern deutschen Verleger damit zu thun, um gleichmäßig nachthei lig behandelt zu werden? Jenes Circulair setzt die Mißverhältnisse aus einander, denen der östceichische Buchhandel im Jahre 1847, und vorzugsweise seit dem 1. März 1848 ausgesetzt gewesen ist. Es stellt Bedingungen auf, unter deren Annahme man nur bezahlt werden soll, und bei denen der Hauptpunkt, Abgabe von Wech seln auf 30 Tage nach Sicht gestellt, den ganzen Vorschlag zur Unmög lichkeit macht, weil solche Wechsel ganz ungewöhnlich, und deßhalb in der jetzigen Zeit gar nicht zu begeben sind. Es sagt ferner, daß Jeder, welcher diese Vorschläge nicht an nimmt, bis zu einem Zeitpunkt warten möge, der nach Lage der Sachen vielleicht nie eintritt. Daran knüpft sich noch eine Erörterung über unerledigte Principien, gegen welche sich so viel dawider als dafür sa gen läßt, und man droht diese nun mit Gewalt, ohne Zustimmung des Gegners, durchzuführen. Wir antworten darauf: 1) Die angeführten Nachtheile im Geschäft haben fast Alle im Bereich des deutschen Buchhandels Thätigen getroffen. Mangelhafter Eingang der Reste, verringerter Baarverkauf, große Verluste an schlech ten Schulden in Folge des Hungerjahrs sind überall und z. B. in Schlesien von noch schlimmerem Einflüsse gewesen als anderwärts, und cher Th eil. die politischen Umwälzungen der letzten Zeit haben gänzliche Störung überall herbeigeführt; dennoch aber hat fast keine Handlung, welche nicht schon vorher auf schwachen Füßen gestanden hätte, sich allen Verpflichtungen entzogen, wie es die östreichischen als Gesammlheit gethan; sondern Jeder hat geleistet, was seine Kräfte gestatteten, ohne Rücksicht auf Verluste und ohne Mittheilnahme an denselben, von den Gläubigern als ein Recht in Anspruch zu nehmen. 2) Die Schwierigkeit, Zahlungsmittel nach Leipzig zu bringen, erkennen wir an, ebenso die damit verbundenen baaren Nachtheile; doch berechtigten Letztere noch nicht zur Anforderung der Theilnahme am Verlust auf diktatorischem Wege, weil dies Eonsequenzen herbeiführte, welch» kein Ende haben. Wir haben in einer Messe 2000 bei un seren Meßrimessen durch Falliment des Wechselausstellers verloren; im vorigen Jahre standen 5000 -/i in gleicher Art auf dem Spiele, und wir haben gar nicht daran gedacht, die Vertretung unfern Eollegen auf- zubürden. Die Sache aber ist fast buchstäblich dieselbe, denn der Ver lust war bei Beschaffung der Deckungsmittel entstanden. Zahlungsfrist bei nachgewiesener Unmöglichkeit, Rimessen zu er langen, konnten die östreichischen Handlungen beanspruchen, auch, wenn dieselben wollten, Theilung des Verlustes im Wege der Einigung, aber nur der Einzelne als Schuldner dem Gläubiger gegen über und nicht als korporatives Recht. Durch das Zusammentreten haben sie sich auch gegenseitig verant wortlich gemacht, und doch fragen sie jetzt nicht darnach, daß Mehrere unter ihrer Verbindung bis heute weder remittirt, noch einen Abschluß geschickt haben, was allso ebenfalls jede Abgabe, selbst wenn sie sich aus führen ließe, ganz verhindert. 3) Unverantwortlich aber ist und gerechte Entrüstungvecdient die Drohung, daß wer nicht ihre Bedingungen eingeht, auf eine him melweite Zukunft angewiesen wird. Wer kann ohne Vermessenheit Heute sagen, ob er oder sein Gläubiger noch besteht, wann der angedeutete Standtpunkt wiederkehrt! Wie können sie sich nur dadurch verletzt fühlen, wenn man nach solcher Gewaltthätigkeit jede weitere Verbindung sistirt, da ja ohne An nahme von Bedingungen, welche nicht ausführbar sind, der alte Saldo unbezahlt bleibt, und nirgends gesagt ist, daß die neue Rechnung von gleicher Beschränkung ausgenommen ist, falls die Verhältnisse sich nicht ändern. — Nach unserer Ansicht kann vor dem förmlichen Wi-
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