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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.08.1848
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- 1848-08-08
- Erscheinungsdatum
- 08.08.1848
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- Deutsch
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814 nicht bloßzustellen, denn was würde das Publikum sagen, wenn man nls Bucliliä'ndler erklären müßte: „dies Werk des Hrn. i)r. G. kann nicht von uns besorgt werde n." — Leben und leben lassen, Herr Doctor! EineLicbe ist der andern Werth! — — er. In -Sachen der Ltnkr'schcn Bnchliandlnng zu Berlin, betreffend Wöniger'S „Reichstag." (Fortsetzung aus Nr. 63 d. Bl.) Mit Bezug auf die in Nr. 63 des Börsenblattes mitgetheilteAn- gelegenheit, die Verweigerung der Annahme, rcsp. Bezahlung des Werkes von Weniger „Preußens erster Reichstag", der Sluhr'schen Buchhandlung (Herrn 11r. pkilos. Gumbinner) zu Berlin gegenüber, und der Aufforderung der Herren Schneider u. Comp, zu Berlin (S. Nr. 66 d. Bl.) nachkommend, stehe ich nicht an, hierauch die Replik der Stuhc'schen Buchhandlung in dieser Sache zu veröffentlichen und jetzt der Unterschrift meiner Mittheilung in Nr. 63 „Ein Verklagter" meinen Namen zu substituiren, da, wie ich in Folgendem zu bemerken Gelegenheit haben werde, der Grund fortfällt, der mich damals zur Anonymität veranlaßt«. — Bevor ich indeß die erwähnte „Erklärung" der Stnhr'schen Buchhandlung auf meine „Klagebeantwortung", wie sie in Nr. 63 im Wesentlichen mitgelheilt wurde, folgen lasse, will ich zuvörderst das dem Wahlzettel jener Handlung für das gen. Werk beigefügte Circular hier so geben, wie es jedem meiner geehrten Herren College» in gerichtlich beglaubigter Abschrift auf Wunsch zu Diensten steht. Es lautet wörtlich: Wahlzettel. Preußens erster Reichstag u. s. w- von Wöniaer. — Mit Portraits und Kunstbeilagen. — „Das Werk erscheint in Heften von 3—4 Bogen mit je 2—3 Kunstbeilagen. Die beiden ersten Hefte werden zusammen und c, coocl. versendet, die ferneren Fortsetzungen aber nur fest. Der Umfang des ganzen Werkes richtet sich nach dem Material; die Beendigung desselben wird gleich nach dem Schlüsse des Landtags erfolgen." In seiner Replik auf meine in Nr. 63 des „Börsenbl." mitge- lheilte Beantwortung seiner Klage sagt nun Herr Dr. jiliilosoptziue Gumbinner als Inhaber der Sluhr'schen Buchhandlung in Berlin: Ueber das mir (dem Verklagten) angeblich zugesandte Circular, das Wöniger'sche Werk betreffend, könne er sich vorläufig noch nicht erklären; übrigens wolle er zugestehen, daß ec bekannt gemacht, es solle das gen. Weck in Heften von 4 Bogen mit 2 Portraits der nam hafteren i) Landtagsmitglieder ausgegeben und nicht lange ^) nachdem Schlüsse (nicht, wie Verkl. behauptet: gleich nachdem Schlüsse) des Landtags beendet werden. Der Ausdruck: der nam hafteren Landtags Mitglieder beschränke nun schon an und für sich die Anzahl der Portraits, und auch die angekündigte Aus gabeweise sei umgeschaffen worden. Hierüber habe er sich auch auf dem Umschläge ^) zum 10. Hefte (gegen das Publikum) ausgesprochen und 1) Von den „namhafteren" enthält das oben angeführte Circular auch keine Sylbe. 2) „nicht lange." Am 19. Fcbr. kam, wie mein Herr Commissio- nair bezeugen kann, das Schlußheft, und am 23. Juni — also circa 3 Monate vorher — war der Landtag beendet. Der Herr Dr. pliilos. Gumbinner hat, wie es scheint, eine ganz besondere, merkwürdige Inter pretations-Weise, wie sich dleß später (Anmerk. 4) noch einmal klar Her ausstellen wird. 3) Wie kann genannter Herr Dvctor plülos. Gumbinner wohl ver langen, daß ich bei meinem umfangreichen Geschäfte auch noch alle Heft- umschläge lesen und von allen darin gegebenen Anordnungen, Bestimmun gen und Abänderungen spccielle Kenntniß nehmen soll! Mir genügte das Lesen seines belr. Circulars; daran hielt ich mich, als ich die Exemplare der Wdniger'schcn Schrift bestellte, und daran — nicht aber an die nach träglichen willkürlichen Abänderungen — Halle ich mich auch noch jetzt. 71 bekannt gemacht, daß künftig 6 Bogen ohne Portraits ausge geben werden sollten. Da ich nun gegen diese Veränderung nicht pro- testirt, so habe ich eben dadurch meine Zustimmung gegeben. Was die Lieferung der Portraits namhafter Landtagsmitglieder betreffe, so sei diese allerdings, und so lange die Reihe derselben nicht erschöpft gewesen sei, erfolgt. Au bestimmen, welche Landtagsmitglieder die namhafteren gewesen seien, komme aber lediglich Herrn I)r. ptzilos. Gumbinner und seiner Interpretation dieses Ausdrucks zu H. Mein Einwand, die Lieferung wäre nicht heftweise geschehen, sei theils unrichtig, weil allerdings die ersten Hefte einzeln, die fol genden als Doppelhefte und zuletzt mehrere Hefte in einem Bande zu sammengeh eftet ausgegeben seien; theils unerheblich, weil die Hefte in dieser Lieferungsweise von mir angenommen wären, und nirgend bekannt gemacht sei, in welchen Zeiträumen die Hefte auf einander erscheinen sollten. Was die Beendigung des Werkes betreffe, so sei meine Behaup tung, den letzten Band erst im März erhalten zu haben, unrichtig und unerheblich, Letzteres besonders deßwegen, weil sechs Mo nate nach dem Schlüsse des Landtags „nicht lange" sei. Der Preis von 10 Sgr. für das Heft sei richtig von mir ange geben. Wenn nun aber ein Band sechs Hefte enthalte, so müsse er auch natürlich 2 Thlr. kosten; und daß der Band mit einmal aus gegeben worden, sei ja, wie gesagt, mit meiner stillschweigenden Ein willigung geschehen ^). Ferner habe 1>r. jitiilosopkise Gumbinner allerdings bekannt ge macht, der Preis für seine Ausgabe der Landtagsverhandlungen solle den der theuersten Concurrenz-Ausgabe ohne Portraits nicht übersteigen. Während nun der Preis der theuersten Concurrenz-Ausgabe allerdings 15Vs Thlr. sein möge, bestreite er doch, daß er mir, dem Verklagten, weder ein solches Versprechen gegeben, noch daß cs von mir angenommen sei; endlich seien mir auch nicht 21 Thlr. 20 Sgr. für je 1 Exemplar, sondern nur 16 Thlr. 7^/z Sgr. in Rechnung gestellt, was durch seine Handlungsbücher, event. Eidesantrag, dargelhan werde. Mithin be stehe gegen den Preis des theuersten Concurrenz-Werkes nur eine zu Reklamationen vielleicht Veranlassung gebende unerhebliche Differenz von 27i/s Sgr. ^). Wie ich aber überhaupt in irgend einer Weise 4) Spaßhaft, Hr. Dr. plril. Gumbinner! Sie also waren der Mann, der den Landragsabgeordncten selon son 6vn plaisir Unsterblichkeit gab und nahm? Wer hätte Das von Ihnen vermuthet! Konnte sich von den Herren Landtagsabgeordneten einer, außer dem kleinen Glück, Land- tagsabgeordnetcr zu sein, noch des großen rühmen, Ihr guter Vetter und Freund zu sein: so war ihm doch wohl, als einem namhaften Mann, ein Platz in Ihrem Pantheon gewiß? Schade, daß Sie dies Pantheon so bald schloffen! Die Welt könnte am Ende gar denken, Sie hätten wenig Vettern und gute Freunde gehabt! L) Wenn ich von meinem Geschäfte als Buchhändler ganz abstrahire, ist's mir natürlich sehr gleichgültig, ob Sie Ihr Werk von Wdniger nach 8 Monaten, oder nach eben so vielen Jahren, oder ob Sie es gar nicht beenden. Meinen Abnehmern aber ist's nicht gleichgültig, ob sie von Zeit zu Zeit pro Heft lt> Sgr., oder ob sie mir Einmal 2 Thlr. zahlen sollen. Auf erstere Zahlunzsweise hatten sie sich eingerichtet, auf letztere nicht, und ich werde compromittirt, weil ich nach Ansicht der Abnehmer das ihnen geleistete Versprechen wegen Heft weisen Erscheinens des Buchs nicht dielt. 6) Indem ich diesen Passus aus der Replik des Hrn. Dr. pkilos. Gumbinner hier mitthcile und einfach auf die Verdrehung des Thatbe- standes *), die jedem meiner Herren College» bei dem ersten Blick ent- gegentritt — die Angabe der Netto-, statt der Ordinair-Preise — hin- dcute, bei welcher Angabe, wie ich nicht anders denken kann, die Absicht zum Grunde liegt, den betr. Richter in dieser Sache zu verwirren, ver stummt der sonst bei Beleuchtung dieser merkwürdigen Vertheidigung ver waltende Humor, und bitterer Ernst tritt an seine Stelle- Ich erkläre »> Hr. vr. Gumbinner. als Inhaber der Sluhr'schen Buchhand lung. wird doch wenigstens die Bedeutung von Ordinair- und Netto.Preisen im Buchhandel kennen.
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