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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.08.1848
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- 1848-08-08
- Erscheinungsdatum
- 08.08.1848
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- Deutsch
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815 1848.^j wegen der betr. Handlungsweise der Stuhr'schen Buchhandlung recla- miren könne, sei unbegreiflich, da die Bekanntmachungen derselben wegen Erscheinens des qu. Werkes ja nicht die Grundlage eines Ver trags zwischen ihr und mir bildeten. Zu einem solchen sei erforderlich, daß er von ihr mir angetragen und durch mich gültig angenommen sei, was nicht geschehen. Nun sei aber der Vertrag höchst einfach, ohne alle Nebcnabreden geschloffen; auf der einen Seite die Bestellung ohne jede Bedingung (mein Bestellzettel enthalte gar keine Beziehung auf Bedingungen oder Abreden), auf der andern deren Annahme durch Ausführung der Bestellung. Diese sei geschehen, und demnach müsse auch ich, der Verklagte, die andere Gegenbedingung: Zahlung für die empfangenen Sendungen, erfüllen. Hakte ich remonstciren wollen, so wäre ich verpflichtet gewesen, dieß sogleich zu thun, wenigstens die einzelnen Sendungen nicht zu acceptiren. Magdeburg, am 1. August 1848. Emil Baensch. hiermit — und wer kann's mir verdenken? — daß ich jede Geschäfts verbindung mit einer Handlung aufhcbe, die mit solcher Dialektik den Thatbestand absichtlich entstellt, de» Gesichtspunkt verrückt und auf solche Weise düpiren will; erkläre, daß dieß Gebühren der Stuhr'schen Handlung mich jetzt zu meiner Namensnennung veranlaßt, während ich bei meiner Mittheilung in Nr. 63 d. Bl. mich nur als „Ein Verklagter" Unterzeichnete, weil ich hoffte, es würde, ungeachtet dieser Angelegenheit, eine freundschaftliche Geschäftsverbindung zwischen genannter Handlung und mir doch noch ferner bestehen können. Diese Hoffnung war illusorisch; jede Verbindung zwischen ihr und mir sei und klleibe gelost. Ich fordere die Herren College» nicht auf, hierin meinem Beispiele zu folgen; wohl aber bitte ich Sic, mich, falls Sie es vermögen, überführen zu wollen, ich hätte hiermit unrecht gehandelt. — — Füglich kann ich auch nach dieser Erklärung die fernere Beleuchtung der l)r. pbilos. Gum- binner'schcn Erklärung über meine Klagebeantwortung unterlassen, wenn schon darin noch mancher Stoff zu ernster und launiger Kritik liegen möchte. Mögen die Herren College» Sich dieser Müde unterziehen, falls Sie anders dazu Lust haben! Ich habe diese Lust nicht, bitte aber schließlich, meine Mittheilung über eine Angelegenheit, die, wie ich höre, zugleich die mehrerer meiner Herren College» ist, gütig aufnchmen und nachsichtig bcurthcilcn zu wollen. Es lag kein anderes Motiv zu ihrer Veröffentlichung unter, als das der Redlichkeit und Aufrichtigkeit, der Sorge für die Reinerhaltung der Ehrenhaftigkeit eines Standes, dem an zugehören ich für meine größte Ehre halte. Anmerk. d. Redact. Wenn Hr. I>r. Gumbinner für seine Aus gabe den Nctlv-Preis angibt, der zum Vergleiche mit andern Ausgaben dienen soll, so müßte unserer Ansicht nach auch von diesen andern Ausgaben ebenfalls der Netto- und nicht der orllinnire Preis angenommen werden, wodurch sich erst ein richtiges Verhältniß wieder cinstellt. Zopf und Lchlafmütze! Unter dem früheren, allen und jeden Fortschritt geistiger Bestre bungen niederhaltenden Drucke thaten sich, und zwar mit Recht, die deutschen Buchhändler etwas darauf zu Gute, daß sie mulhig und stets kampfgerüstet demVerdummungssvstem, selbst unter Aufopferung ihrer Interessen, entgegen traten. Dadurch konnten sie nur Ehre und Achtung vom ganzen deutschen Volke gewinnen und man muß die Schwierigkeiten kennen, welche ihnen in den Weg gelegt wurden, um die Energie Vieler recht bewundern zu können. Kaum aber ist eine neue Aera über Deutschland angebrochen, kaum ist eine freiere Entwickelung möglich geworden, so sieht man schon Manche hie und da durch das ungewohnte Licht geblendet, tau melnd, als hätten sie einen Schlaftrunk genossen, niedersinken. Ver mittelnd mit dem alten Götzen der süßen Schlafmühengewohnheit wollen sie ihre Verehrung dem neugebackenen modernen Nasenzvpfe selbstgefällig darbrinqen. Mit ängstlicher Hast tappen sie nach der vom Sturme der Revolution ihnen abgewehtcn Schlafmühe herum, und bebend ob der frischen, freien, fröhlichen Freiheitsmorgenlust, welche sie umsaußte, ziehen sie sich die Schlafhauben, theils unbewußt, mir ängstlich zitternden Händen wieder über die Ohren und wo möglich bis über Nase und Mund. So auch gings in unserem lieben Kassel. Die Herren Eollegen ließen sich, wie man hier zu sagen pflegt, an der Leimrulhe fangen. Selbst unterschrieben sie ihr durch einen Archivisten im Archiv — Lapi- darstyle aufgestelltes testimonium puuperlalw. Wollen sie beweisen, daß ihnen Moral, daß ihnen Sittlichkeit ohne vorherige Verpflichtung und schriftliches Engagement unmöglich sei? Inmitten der Revolution, die von allen Partheien anerkannt, die durch ein Provisorium nicht definitiv beschlossen sein kann, ver pflichten sie sich, keine Flugschriften revolutionären (?) Inhalts zu verbreiten, weil sie mit dem Tacte constitutioneller Gesinnung (?) be gabt sind. Wahrscheinlich halfen sie, weil seil dem Jahre >880 schon mit diesem Tacte begabt, submissest dem Wunsche hoher Staatsregie rung gemäß, den K. 87. der Hess. Verfassungsuckunde verläugnen. Sie wollen keine verhöhnenden Earricaturen verkaufen; gern möchte ich jedoch die Earricaturen kennen lernen, die nicht geißeln, nicht verhöhnen, eö müßten denn die lebend herumlaufenden sein, denn die sind freilich oft sehr friedfertiger Natur. Und giebt es, frage ich, wohl ein mehr moralisches und praktisches Mittel, gewissen Leuten ihren verkehrten „deutsch-chinesischen Weg" zu verleiden ? Doch genug der Schreiberei. Ich gebe unten zwei Aktenstücke, die gewiß den ganzen deutschen Buchhandel intcressiren und ihm auch angehören. Mein Geschäfts-Local war dem Publikum noch nicht geöffnet, als jene augendienerische Anmulhung (siehe Nr. 1, hier circulirte, des halb kam sie wahrscheinlich mir zur Unterschrift nicht zu, jedenfalls würde ich mich der Erklärung (viele Nr. 2) der Herren W. Appel und Hoffmann angeschlossen haben. Meinerseits füge ich derselben noch bei, daß ich mich hinsichtlich der öffentlichen Moral und Sittlichkeit nur durch mein inneres Ich leiten lassen werde, ohne dazu auf eine unselbstständige Weise eines andern Impulses nölhig zu haben. Ich setzte, obgleich ich keineswegs verblendeter Anhänger der zwitterhaften Erfindung konstitutioneller Monarchie genannt bin, zu bewei sen, daß auch ich, und zwar wirklichen Tacc für öffentliche Sittlich keit und Moral habe, selbst bei vollkommenster uneingeschränktester Preßfreiheit ohne alle Testimonia. Was endlich mein politisches Glau bensbekenntnis anbetrifft, so huldige und habe ich stets dem radikalsten Fortschritte gehuldigt und werde ihm huldigen bis zu meinem Lebens ende, damit ich kein Verrälhec werde an unseren Kindern. Cassel, den 29. Juli 1848. I. C. I. Raabe Firma: I. C. I. Raabe undCom p. I. In einer Zeit, wo an die Stelle des Censurzwangs eine bisher in sol chem Maaße unbekannte und ungeübte Preßfreiheit eintritt, ist den Ver legern , Buch- und Kunsthändlern, sowie den Inhaber» von Buchdruckercien und lithographischen Instituten, selbst nach dem Erscheinen eines Preßgc- sctzes, zugleich eine moralische Verantwortlichkeit und eine gleich große Ge legenheit wahrhafter und uneigennütziger Vaterlandsliebe erwachsen. Dem Publicum, der blind zugrcifendcn neugierigen Menge, der unerfah renen Jugend, den anarchischen Gelüsten gegenüber können sie, in der gerechten Mitte flehend und mit dem Tacte der constitutioneller Gesinnung begabt, der zügellosen Ausbreitung revolutionärer Flugschriften, scanda- lö s e r P a s q ui l l e und v e r h ö hn e nde r C a rric a t u r e n Maaß und Ziel setzen und dadurch einen unsichtbaren, aber bedeutenden Einfluß ausüben zur Beschwichtigung verkehrter Leidenschaften, zur Bekräftigung der gesetz lichen Zustände unseres gemeinsamen Vaterlandes, in welchem jetzt durch die Wahl eines Rcichsverwesers der Grundstein eines neuen Reichs Deutscher Nation gelegt ist. Mit großem Beifall aller wohlgesinnten und intelligenten Staatsmän ner, Gelehrten und Bürger haben sich in solchem patriotischen Sinne be reits die Buchhändler und Drucker mehrerer größerer Städte vereinigt und solidarisch verpflichtet.
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