Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.08.1848
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- 1848-08-15
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- 15.08.1848
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840 ^1? 73 Diabclli in Wien ferner: krack, ll., Op. 146. IHiiklied, von 0. v. Heppen, f. lenor m. kkde. 30 kr., s. Lass m. ?1te. 30 kr. Op. 147. 8tudenten-IVlsrsci> s. ?kte. 20 kr., f. ?5te. ru 4 Händen. 30 kr. Lckudert, I'rnNL, Op. 132. Oott meine 2uvers>cbt. Psalm 23, f. 4 blännerstimmen m. ?fte. 1 6, Utl, 1K. H., Ouvertüre rur Oper: Oss ^Volkenkind, f. ?5te. nu 4 Händen einger. v. O. OrernU. 1 ü. 30 Icr. Vivenot, R.. v., Op. 33. ksrsdeninrscll k. ei. distionslLnrde 1. klte. 20 kr. Diabclli 9» Eo. in Wien ferner: Viveuot, R.. v., Op. 36. Keiterlied v. ?erZ-er s. 4 IVILnnerstiin- men m. rvillkükri. kegl. V. 2 Irompeten, kess-koiügelliorn oder ?osenne u. Lupkonion od. öombsrdo». Volkslied, neues, v. IVrisemar, neck //a^dns IVIelodis f. 4 IVIänner- stimmen. 10 kr. WnIIncs, V., IVIeritsns-lVIsrscb f. ?kte. Io kr. Schinachtcnbcrg in Elbcrfcld. kiseuduIiir V^uI^er s. ?tte. 2^ I-iedersvkntL s. tLIeinentnrscliuIen. Uekt 1,2. ä 2 R.Lder, k., Vier Oesänge k. 4 IVILnnerstimmen. ä Nichtamtlicher Theil. Der gesummte deutsche Buchhandel als Innung. Sonderbar, daß sich diejenige Elasse der Gewerbtreibenden, die sich stets mit Stolz die Träger der Wissenschaft nennen, die seit Jahren von Berufenen und Unberufenen die drolligsten und absurdesten Vorschläge zur Hebung ihres Geschäftes anhören mußten und mit Ernst darüber debattirten, noch nicht so weit zum Bewußtsein und Gefühl der Zeit erwacht sind, um auch für sich die köstlichste Errungenschaft der Ge genwart, das Vereinigungsrecht und mit ihm das Recht, die inneren Angelegenheiten selbst zu ordnen und zu leiten, in Anspruch zu nehmen- Alle Gewerbe wohl fühlend, daß der Einzelne in den Sturmfluthen der Gegenwart untergehen muß, wenn ihn nicht der Verband des Ganzen hält, haben mit Enthusiasmus dies Recht begrüßt, haben mit Eifer die Gelegenheit wahrgenommen, ihre Verbände neu zu ordnen, sie mit dem Bedürfnisse der Zeit und des Ganzen in Einklang zu brin gen, haben da, wo bisher noch keine Verbände oder Innungen bestan den, diese jetzt gegründet, und so für ihr künftiges kräftiges Fortbeste hen, für ihr segensreiches Gedeihen einmüthig gehandelt; nur der Buch handel hat dabei still zugefehen, und bei ihm wird wie bisher, das fürch terliche Modewort „zu spät" sein altes Recht behaupten. Fürchtet man sich vor einem Verbände, wie er uns Noth thut, einem Verbände, der, allerdings weniger illusorisch, als unser jetziger Börsenvecein es ist, auch das Recht und die Kraft haben muß, seinen Beschlüssen Geltung zu verschaffen, in dem die Mitgliederzwar Pflich ten haben, die sie nicht ungestraft übertreten dürfen, aber auch Rechte genießen, bei deren Beeinträchtigung der Vorstand sie zu schützen ver mag. Fürchtet man sich seine schrankenlose Freiheit des Willens und Gebahrens zu verlieren, nun wohlan in jedem wohlgeordneten Gemein wesen muß jeder von dieser Freiheit so viel abgeben, als zum Bestehen und Gedeihen des Ganzen nothwendig ist, und er hat die doppelte Pflicht dies zu thun, da außer seiner Verbindlichkeit gegen das Ganze, auch die Pflicht der Selbsterhaltung ihn zur Erfüllung auffordert. Schreckt das Wort „Innung" vielleicht? Ich will keine Innung mit ihren mittelalterlichen Alfanzereien, die damals vielleicht nöthig, ja sogar unerläßlich waren, um dem Gewerbe- und Bürgerstande auf der einen Seite den übermäßigen Zudrang abzuschneiden, und ihn auf der andern, im Gegensätze zu dem, damals übermächtigen, Adel mit einem gewissen Glanze zu umgeben, ich will nur eine, aber über ganz Deutsch land sich erstreckende, gesetzlich anerkannte Vereinigung, die ermächtigt ist, durch ihren, durch freie Urwahlen gewählten Vorstand, ihre inne ren Angelegenheiten selbst zu ordnen, und die das Recht hat, die ge troffenen Verfügungen durch die örtlichen Justiz- oder Administraliv- behörden vollziehen zu lassen. Daß namentlich die Aufsicht über das Lehrlingswesen, so wie um das Eindringen unberufener Fremdlinge und die Ueberfüllung einzelner Orte zu verhindern, die Erlaubnißecthei- lung zum Etablissement für Verlag sowol als Sortiment, zu seinen Behufnissen, dagegen die strenge Ausführung etwaiger, von der höchsten Reichsbehörde zu erlassender, den Buchhandel und die durch denselben zu verbreitende Literatur speciell betreffenden Anordnungen zu seinen Pflichten gehören, darf wohl nicht erst hinzugefügt werden. Der deutsche Buchhandel mit seinem auf ungefähr 15,000 Quadrat meilen verbreiteten Wirkungskreise und seinem trotzdem so innigen Zu sammenhänge, daß Keiner ohne Nachtheil und Beschwerde des Andern entbehren kann , bedarf eines festen, kräftigen und umsichtigen Leiters, und dieser Leiter ist am besten er selbst, durch einen freigewähltcn Vor stand, der seine Bedürfnisse und seine Fehler kennt, und ihnen durch zweckmäßige, aber dann auch als Gesetze zu achtende und unverbrüch lich zu haltende Anordnungen abhelfen kann. Man wird fragen, wie der Vorstand, bei dem weiten Umfange des Gebietes und der lokalen Verschiedenheit der einzelnen Theile, für Alle das Rechte treffen könne. Nach meiner Ansicht unschwer, wenn nur das Ganze in kleinere Kreise mit Vorgesetzten Untecbehörden — vielleicht unseren jetzigen Kreisvereinen — eingetheilt, aber auch für sie, die freie Wahl beibehalten und von ihnen die lokale Aufsicht geführt, für lokale Sachen, dann ihr Gutachten eingeholt und ihre Stimme ge hört wird. Man wird über Jnnungszwang schreien, sagen, daß dieser Zwang der freien Entwickelung hinderlich sei. Immer zu, die Erfahrung hat bewiesen, daß die phantastischen Ideen unserer sentimentalhumanen Theoretiker zum Verderben der Gewerbe gereichten, und das Volk selbst hat, in seinem gesunden Sinne, das einzige Retcungsmittel, die zeitge mäße Wiederherstellung der aufgehobenen Jnnungsverbände, ergriffen und eingeleitet. Jedes Gesetz ist Zwang, es zwingt mich alles zu un terlassen, was zum Nachtheil meiner Mitbürger von mir geschehen könnte, und sonach müßte auch jedes Gesetz, selbst das beste, die freie Entwickelung der Völker hindern. Daß wir von der vortrefflichen Grundlage, die unser Geschäft hat, erst den Schwamm vertilgen und ausrotten müssen, der ihre Festigkeit zu zerstören droht, ist gewiß, und daß wir dann, auf dieser Grundlage, kein luftiges Sommerhaus, wie wir es jetzt haben, oder ein finsteres Zellengesängniß, sondern ein wohnliches, dem Bedürfnis entsprechendes Gebäude errichten, wird nur von uns und dem gesunden klaren Sinn, den wir dazu mitbringen, abhängen, dürfte aber zu beeilen sein, damit es auch hier nicht „zu spät" wird und uns nicht vielleicht Andere, die gern ihre Hände überall im Spiele haben, zuvorkommen und den Bau verderben. Den Regierungen sollte es, nach meiner Meinung, nur lieb sein, wenn wir jetzt unsere Leitung, die ihnen bisher so viel Sorge und Mühe gemacht hat, selbst übernehmen und uns selbst überwachen. Es soll mich freuen, wenn diese Zeilen vielleicht Anlaß zu der nothwendigen und dringlichen Reform werden. Denen, die keine klare Anschauung der Jnnungsverhältnisse haben, oder bei denen sie sich vielleicht noch aus jener Zeit herschreibt, wo die Begriffe, „Gewerbefrei heil, Innung und Jnnungszwang" mit unfern jetzigen Modeschlagwor ten, „Volkssouverainität, Monarchieund Knechtung des Volks" fast gleich bedeutend waren, werde ich in einem späteren Aufsatze, wenn es gewünscht
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