Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1848
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- 1848-08-11
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- 11.08.1848
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- Deutsch
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1848.^ 827 Nichtamtlicher Theil. Folgende Verfügung des König!- Preuß. Ministerium des Innern wurde an sämmtliche Obcrpräsidenten erlassen: Die Buchhandlung Duncker L Humblot Hierselbst Hut nachge wiesen, duß sie dus Verlagsrecht an der deutschen Übersetzung der eng lischen Schrift: „8!r Hieodni-e Lrougdron, or Laurel VVgter b)- 6. p. kt. Ismes Lsg- in rdree Volumes. iXll. .S. germnn trnnslntion ok tliis vvorlc is pubiisbed kor t-I>« sutiior k>x lVIessrs. Ilunclcer L Humblot Lerlin. London. 8miti>, Lider L 6omp. 1848" unter denjenigen Voraussetzungen erworben hat, welche nach tz 4 Nr. 3 l>. des Gesetzes vom 11. Juni 1837, so wie nach dem Vertrage zwischen Preußen und Großbrittanicn vom 15. Mai (16. Juni) 1846 vorhanden sein müssen, damit das Recht zur Herausgabe von Ueber- setzungen einer Schrift in den König!. Preuß. Staaten als ein aus schließliches gegen Nachdruck einer anderen Uebersetzung geschützt werde. In Gemäßheit dieses von der gedachten Buchhandlung erworbenen ausschließlichen Verlagsrechts hat dieselbe eine deutsche Uebersetzung der fraglichen englischen Schrift unter dem Titel: „8ir l'keodor liroujssiton oder Kirschlorbeerwasser von G. P. R. James. Auf Veranstaltung des Verfassers aus dem Englischen über setzt. Berlin 1848. 3 Lheile herausgegeben. Hiernach ist jede andere deutsche Uebersetzung dieser Schrift als Nachdruck zu betrachten. Ew. rc. ersuche ich ergebenst, Vorstehendes durch die Amtsblätter der Regierungen Ihres Verwaltungs-Bezirkes mit dem Beifügen zur öffentlichen Kenntniß bringen zu lassen, daß der Debit jeder anderen deutschen Uebersetzung des gedachten englischen Werkes, außer der von der BuchhandlungDunckec k Humblot herausgegebenen, unerlaubt ist und daß die Uebertretcr dieses Verbots sich der Gefahr aussetzen, auf Antrag der Buchhandlung Duncker L Humblots wegen Nachdrucks zur gerichtlichen Untersuchung und Bestrafung gezogen zu werden. Berlin, den 31. Juli 1848. Der MinisterdesJnnern. Im Aufträge (gcz.) v. Pultkammer. Ebenfalls wohl zu beachten l In Nr. 63 des Börsenblattes fällt ein Unbekannter mit unver kennbarer Bosheit über mich her und sucht mein junges, bis daher ganz befriedigend gediegenes Etablissement zu verdächtigen. Ich habe darauf zu erwidern, daß mir die Anzeige des Herrn Voigt in der „neuen Würzburger Zeitung" wohl bekannt, dem wahren Sachverhalte aber nicht angemessen, und in Wahrheit Herr Voigt keineswegs ein aktiver Theilhabec meines unter der Firma: „Neue Fränkische Buchhandlung" begründeten Geschäftes ist, ja mein Ge- schäfkslocal wochenlang gar nicht, und selbst dann nur auf Augenblicke betritt und ich in keinerlei näherer Beziehung zu ihm stehe, als in dieser: daß er mir seine Continuations-Listen zum Zwecke der Lieferung der durch seinen Geschäftsschluß unterbrochenen Fortsetzungen übergeben hat, wogegen ich anseine durch die gänzliche Vermögens-Abtretung sehr bedrängte Familie auf einige Zeit („bis er anderweitige Hülfsquel- len gefunden") eine nothdürftige Subsidie zu bezahlen habe- Ich halte eine Privat-Uebereinkunft so delikater Art zu noch ge nauerer und allgemeiner Veröffentlichung nicht geeignet, habe aber meinen Herrn Eommissionair in Leipzig, die löbl. Rein'sche Buchhand lung, durch ein gerichtlich beglaubigtes Dokument von der Wahrheit dieses Thatbestandes überzeugt und berufe mich auf deren Bestätigung. Mit welchem Rechte man unter diesen Umständen sagen könne, wer die Firma Voigt S: Mocker kennen gelernt hat, wird wissen, was von der Neuen fränk. Buchhdlg. zu halten ist, überlasse ich ruhig dem Urtheile leidenschaftsloser, klug unterscheidender Gcscbäftsmänner. Nebstdem halte ich dem hämischen Angriffe das Gewicht der viele» vortheilhaften Zeugnisse angesehener Handlungen, welche meinem Cir- culair beigefügt sind, entgegen, danke für das mir schon von so vielen Seiten bewiesene Vertrauen und bitte, es durch eine so unbegründete anonyme Verdächtigung nicht schmälern zu lassen. Ich werde es sorgsam zu bewahren wissen und Würz bürg bietet den Wir kungskreis dazu, geschenktes Vertrauen durch vortheilhafte, in einzelnen Fällen selbst großartige Resultate zu belohnen. Würzburg, d. 30. Juli 1848. JuliusKellner. Das oben erwähnte gerichtliche Document liegt uns vor und be stätigt vollständig, daß die Neue fränkische Buchhandlung mit Voigt k Mocker in gar keinem Zusammenhang« steht, noch gestanden hat. Leipzig, d. 2. Aug. 1848. Rein'sche Buchhdlg. Entgegnung auf das einzige Wort der löbl. Jonas'schen Verlagsbuchhand lung in Nr. 67. dieses Blattes. Unsere Mittheilung in Nr. 64. hatte nicht den Zweck, einen per sönlichen Angriff auf die Jonas'sche Buchhandlung zu machen, sondern nur den, eine von derselben einseitig versuchte Geschäftsre form, die nach unserer Uebcrzeugung eine Lebensfrage des ganzenBuch handels werden muß, zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. Genannte Handlung hat die Sache dadurch zu beseitigen geglaubt, daß sie einen Th eil der zwischen uns bereits darüber geführten Eorrespondenz, wie es ihren Zwecken am besten entsprach, veröffentlichte, ohne in den zugefügten Bemerkungen auf das Princip selbst einzugehen. Wir erwarten, daß dieselbe nachträglich unseren Brief vom 1. Juli d. I. vollständig abdrucken lasse, weil derselbe einen wesentlichen Theil der Eorrespondenz bildet, alsdann mag und kann sich Jeder sein Urtheil bil den. Das von der Jonas'schen Buchhandlung ausgestellte Princip be rührt uns aber nicht allein, sondern ist Sache des g esam m ten Sor- ti mentshandels, und darf nicht uncrörtert bleiben, wenn derselbe nicht der schrankenlosesten Willkühr preisgegeben werden soll. Darf man nach den Ansichten der Jonas'schen Buchhandlung unter den denkenden Eollegen auch Sortimentshändler erwarten, so täuscht sie sich sicherlich, wenn sie unter diesen aus Sympathien rechnet dafür, daß sie ihnen Rabatt undEredit verkürzt. —So viel in Bezug auf das Allgemeine. Ueber das, was uns persönlich berührt, nur noch einige Worte! Jene Handlung bedauert es in unserem Interesse, auf die Sache eingehen zu müssen. Wir bemerken, daß das Interesse, wel ches dieselbe für uns hegt, eben nur darin besteht, daß sie uns den bis herigen Rabatt von Vs auf den 1 jährigen Credit auf ^jährigen ver ringert, sowie ferner darin, daß sie uns zu verdächtigen sucht, als hätten wir in letzter 2 -Messe nicht saldirt. Dem Letzter» müssen wir die bestimmte Erklärung entgegenstellen, daß wir in letzter O.-M. wie allen Handlungen, welchen wir schuldeten, so auch der Jonas' schen vollständig bezahlt haben. Riegel'sche Buchhandlung (Heintz L Stein). Ein letztes Wort auS Rußland. Die in Folge meiner Aufforderung in Nr. 66 d. Bl. enthaltene Entgegnung beschränkt sich darauf, den Inhalt des Leipziger Eirculairs vom 4. April d. I. zu wiederholen, wobei besonderes Gewicht auf kurze (zwischendem 15.und 20. Mai zahlbare) Tratten gelegt, da gegen gänzlich ignorirt wird, daß Credit bei Banquiers nicht 123 *
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