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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.11.1848
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1848-11-28
- Erscheinungsdatum
- 28.11.1848
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18481128
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Erscheint jeden Dinstaq u. Freilag j während der Buchhändler. Messe zu Ostern, täglich. Börsenblatt für den euIschen Suchhund und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Beiträge sowie Inserate säe da« Börsenblatt find nur an die Nedaetion desselben ''senden. Eigenthum des Börscnvereins der Deutschen Buchhändler. 103. Leipzig, Dillstag am 28. November. 1848. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung. Die portofreie Versendung von Bücher-Packeten für die Neichsbibliothck betreffend. Nachdem das großartige. patriotische Anerbieten mehrerer der bedeutendsten Buchhandlungen Deutschlands, der Herren Hahn, Veit, Schwetschke, Cotta, Baumgartner, Du Mont-Schauberg, Brönner u. A., zur Gründung einer deutschen Reichsbibliolhek ein Exemplar ihres gestimmten Verlages derselben zur beliebigen Auswahl zur Dis position zu stellen, die Gründung einer solchen Nejchsbibliothek veran laßt hat, macht der Unterzeichnete, zum Bibliothekar derselben ernannt, vom Präsidio der National-Versammlung beauftragt, und nach Be nehmen mit dem Reichsminister der Finanzen, den Herren Buchhänd lern, die so freigebige Anerbieten der Reichsbibliothek gemacht haben und denen ihrer Herren Collegen, die dem patriotischen Beispiele der selben folgen möchten, bekannt, daß zufolge nachfolgender beider Er lasse des Rcichsministers der Finanzen den derartigen Sendungen von Büchern und Packeten der Herren Buchhändler an die Reichsbibliothekdurchdiedeutschen Negier ungenPor- kofreiheit zugesichert ist. Frankfurt a/M., den 23. November 1848. vr. Jo. Heinr. Plath. Nr. 307. Reichsininistcriuin der Finanzen an den Herrn Präsidenten der Neichsversammlung. Von dem Sekretariate der hohen Reichsversammlung auf den Um stand aufmerksam gemacht, daß der Reichsversammlung von verschiede nen Seiten zur Begründung einer deutschen Reichsbibliothek, Bücher geschenke zugesagt worden, deren portofreie Beförderung wünschens- werlh erscheine, sind wir dieserhalb mit den Einzel-Regierungen in's Benehmen getreten. — Demzufolge haben bereits die Regierungen von Preußen, Königreich Sachsen, Bayern, Baden, Braunschweig, Lü beck und Hamburg für Packele, welche an die Nationalversammlung adressirl sind, und deren Inhalt als Bücher für die Reichsbi bliothek bezeichnet wird, die Portofreiheit bewilligt und ihre Post behörden darnach angewiesen. Von Seiten Preußens wird dabei vor ausgesetzt, daß die betreffenden Sendungen nach Gewicht und Umfang zur Beförderung mit der Post.überhaupt geeignet sind. Die Regierun gen vom Großherzogthum Hessen, Sachsen-Weimar, Anhalt-Bernburg, Fünfzehnter Jahrgang. Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldcck und Hamburg für die nicht städtische Post, haben angezeigt, daß das Post regal in den genannten Staaten theils die Krone Preußen, theils der Fürst von Thurn und Taxis ausübl. Da Preußen nach Obengesag tem und die Thurn- und Taxis'sche Generalpostdirection dahier schon früher für alle Sendungen gedruckter Sachen ohne Unterschied an die Nationalversammlung Portobefteinng bewilligten so steht der porto freien Versendung von Büchern für die Reichsbibliothek auch in jenen Staaten, sowie in den ferner zum Thuru- und Taxis'sche» Postvex- bande gehörenden, nämlich Würtembexg, Kurhessen, Nassau, Ko- burg-Golha, Sachsen-Meiningen, beide Hohenzollern, beide Reuß, Schaumburg-Lippe, Lippe-Detmold und Hessen-Homburg kein Hinder niß entgegen. Die übrigen Regierungen: von Oesterreich, Hannover, Holstein undLauenburg, Luxemburg und Limburg, beiden Meklenburg, Sachsen-Altenburg, Oldenburg, Anhalt-Dessau und Eöthen, Lichken- stein und Bremen, sind mit ihren Erklärungen noch im Rückstände. Wir werden aber nicht versäumen, dem Präsidium der Reichsversammlung nach deren Einlauf weitere Miltheilungen zu machen. Frankfurt a/M., d. 10. October 1848- v-Beckerath. Behaghel. Nr. 588. Rcichsministerium der Finanzen. Frankfurt a/M-, den 15. November 1848. Die portofreie Versendung von Bücherpacketcn für die Neichsbibliothck betreffend. An den Herrn Präsidenten der Reichsversammlung. Seit unserer Mittheilung vom 10. v. Mts., Nr. 307, ist die portofreie Versendung von Bücherpacketen für die Reichsbibliothek weiter durch die Regierungen von Hannover, Holstein, beiden Mecklenburg, Oldenburg unv Bremen bewilligt wor den. Auch die Großh. Luxemburgische Regierung hat wegen des porto freien Transportes derjenigen Bücher, welche von Buchhändler» zur Gründung einer Reichsbibliothek dargcboten werden möchten, die nö- thigen Verfügungen getroffen. Bei der Anzeige hierüber wurde jedoch bemerkt, daß nur bro- schirte Bücher, und zwar nur soweit die Packete nach Maßgabe ihres Umfanges durch die der Postverwallung zu Gebote stehenden Trans portmittel befördert werden können, durch die Post versandt werden, wogegen größere Packete und gebundene Bücher durch die Diligence von 185
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