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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.06.1916
- Strukturtyp
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- 1916-06-03
- Erscheinungsdatum
- 03.06.1916
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- Deutsch
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Nr. 127. W'KMWÄWMMMM'r'MAUeMW Leipzig, Sonnabend den 3. Juni 1916. 83. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Protokoll über die ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, den 21. Mai 1916, vormittags 10/? Uhr, im Deutschen Buchhändlerhaus zu Leipzig. Berichtigung. In dem «Protokoll über die ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, den 2l. Mai 1916, vormittags 10z^ Uhr, im Deutschen Buchhändlerhaus zu Leipzig«, »gezeichnet Karl Siegismund . . . vr. Orth, Syndikus« und veröffentlicht im Börsenblatt vom 24. Mai 1916, S. 658, stehen folgende Punkte im Widerspruch mit den Tatsachen: 1. Es ist nicht richtig, daß ich die Anträge ... zu den Satzungen, der Verkaufs- und Verkehrsordnung »aus führlich begründet« habe. Ich habe vielmehr vollständig nur die Anträge zur VerkehrS-Verkaufsordnung vorgelesen und begründet. Von den Anträgen zu den Satzungen habe ich noch nicht den dritten Teil erledigt und damit abgebrochen, weil der Vorsitzende mich schon einmal ersucht hatte, davon abzusehen, und jetzt im Begriff stand, mich wieder zu unterbrechen. 2. Ich habe nicht, wie dort steht, beantragt, die auf der Tagesordnung abgedruckten Anträge zu den Satzungen, zur Verkehrs- und zur Verkaufsordnung anzunehmen, sondern ich habe beantragt, daß diese Anträge an den Außerordentlichen Ausschuß lt. H 56 der Satzungen zur Beratung und Berichterstattung für die nächste Hauptversammlung, als satzungsgemätz notwendige Vorbedingung einer Annahme, — «a blot; überwiesen würden. Und ich habe mich beklagt, daß unser dahingehender Antrag vom Vorstand gar nicht auf die gedruckte Tagesordnung gesetzt worden ist, wodurch schon 1915 eine falsche Auffassung ermöglicht worden sei. 3. ES sind auch nicht unsere Anträge zur Verkehrs-, Vsrkaufsordnung und zu den Satzungen abgelehnt worden, sondern abgelehnt ist vielmehr unser nicht abgedruckter Antrag auf Verweisung an den satzungsgemäßen Ausschuß. Danzig, 25. Mai 1916. vr. B. Lehmann. Das im Börsenblatt Nr. 119 vom 24. Mai 1916 veröffentlichte Protokoll gibt den Beschluß der Hauptversammlung vom 21. Mai 1916 zu Punkt 9 der Tagesordnung richtig wieder. Die Hauptversammlung konnte die Anträge des Herrn vr. Lehmann zur Verkehrsordnung, zur Verkaufsordnung und zu den Satzungen ohne weiteres ablehnen, die zu den beiden Ordnungen auch ohne weiteres annehmen; nur wenn sie auf die Anträge zu den Satzungen eingehen wollte, mußte sie diese Anträge dem durch K 56 vorgesehenen a. o. Ausschuß überweisen. Die Einsetzung dieses Ausschusses war dann obligatorisch. Herr vr. Lehmann hat nun in der Hauptversammlung mündlich beantragt, seine Anträge zu den beiden Ordnungen und den Satzungen su bloc dem genannten a. o. Ausschuß zur Beratung und Berichterstattung an die nächste Hauptversammlung zu überweisen. Dagegen beantragte weitergehend der Vertreter des Vorstandes des Börsenvereins, Herr Kretschmarin, die Anträge zu den Ordnungen und Satzungen ohne weiteres abzuweisen. In diesem Sinne hat der Herr Vorsitzende die Anträge des Herrn vr. Lehmann zu den beiden Ordnungen und zu den Satzungen zur Abstimmung gebracht, und die Haupt versammlung hat sie gegen nur wenige Stimmen abgelehnt. Wenn sich Herr vr. Lehmann Wetter dadurch beschwert fühlt, daß sein Antrag auf eu bloc - Überweisung nicht mit auf die gedruckte Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt worden sei. so dürfte auch diese Beschwerde unbegründet sein. Nach H 17 Absatz b der Satzungen entscheidet der Vorsitzende der Hauptversammlung über die Art der Abstimmung in der Hauptversammlung, nicht die Hauptversammlung selbst. Ein Antrag an die Hauptversammlung war deshalb weder nötig noch möglich. Herr vr. Lehmann hat darüber auch bereits im Jahre 1915 vor der damaligen Hauptversammlung eine ent sprechende Mitteilung erhallen. Leipzig, 3V. Mat 1916. Syndikus vr. Orth als Protokollführer. Bayerischer Buchhändlerverein e. V. Organ des Börsenvereins. Am Sonntag, 18. Juni 1916, vormittags 10 Uhr findet in München die 37. Mitgliederversammlung in den Gaststätten des Künstlerhauser, Lenbachplatz 8, statt. Gegenstände der Tagesordnung: 1. Bericht über die Tätigkeit des Borstandes im letzten Vercinsjahre. 2. Rechnungsablage, Festsetzung des Mitgliederbettrages. 3. Voranschlag für das nächste Jahr. 4. Bericht über die Hauptversammlung des Börsenvereins. s. Anträge und Wünsche der Mitglieder und sonstige Mitteilungen. K. Bestimmung des Ortes der nächsten Mitgliederversammlung. 7. Wahl zur Ergänzung des Vorstandes. Wir laden hiermit die verehrlichen Mitglieder der Bayerischen Buchhändlervereins zum Besuch der 37. Mit- gliederversammlung ein. München, Nürnberg, Regensburg, 3. Juni 1916. Der Vorstand des Bayerischen Buchhändlervereins c. V. Hugo Bruckmann. Carl Schöpping. Ernst Stahl. Carl Schräg. Friedrich Pustet. 697
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