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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.01.1849
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1849-01-19
- Erscheinungsdatum
- 19.01.1849
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- Deutsch
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71 1849.) 1478.) Bitte um Einsendung von Kurten und Büchern über America. — Verleger von neueren und besseren Karten und Büchern (besonders Rathgebcr und Wegweiser für Auswanderer) über Amerika — hauptsächlich d. Vereinigten Staaten — ersuchen wir um gcfl. Einsendung von 2 Er- ä 6oncl. A. Licschiiig K» Co. in Stuttgart. 1479.) Bitte. Diejenigen Kunst-Handlungen, welche gute Vorlagen zu Lands chaststu dien und ausgeführten Landschaften, so wie Ornamentenzeich nungen in Umrissen und schattirt verlegt haben, bitte ich um Ein sendung eines oder zwei Exemplaren ä 6onö., da ich für den Absatz solcher Artikel dermalen gute Gelegenheit habe und mich mit Erfolg dafür verwenden kann. Erlangen, im Januar 1849. Theodor Bläslng. f480.) Ein Exemplar neuer Schriften über ein zelne Zweige der Landwirthschaft, namentlich Molkenwesen, erbittet sich ä Oonöition Braunschwcig, den 28. Decbr. 1848. C. W. Namdohr's Hof-Kunsthandlung, (zugleich Buch-Landkarten- und Papier handlung.) 1481.) Aufforderung. Deutsche Schriftsteller von Ruf, werden von der Unterzeichneten Verlagshandlung aufgefor dert, Volkserzählungen (Manuscripte) behufs Aufnahme in die Allgem. Deutsche Volksbiblio thek einzuscnden. Im Fall der Annahme wird ein anständiges Honorar zugesichert. Berlin, im Januar 1849. VcrlagSbaiidlinig des allgem. deutschen Volksschrifteii-Brreiiis. M. Simion. Jul. Springer. 1482.) Nothwendige Erklärung. Schon wieder beginnt der Mißbrauch, daß zu Ende des Jahrs eine Menge Lieferungen be rechnet und größtenthcils Rest geschrieben werden; eben so kamen jetzt noch Facturcn von Anfang October datirt! Da man bei jetziger Zeit ohne hin eine» großen Theil der im Laufe des Jahrs erhaltenen Artikel zur O--M. bezahlen muß, be vor man das Geld dafür empfangen hat, so sehe ich mich zu der Erklärung genbthigt, daß ich nur das in alter Rechnung aufnchmc, was wirk lich geliefert, resp. vor Neujahr von meinem Commissionär an mich abgesandt ist. Koblenz, 30/12. 48. I. Hölscher. s483.) Für Verleger von Zeitschriften rc. Wir besitzen ein sehr schön geschnittenes ähn liches Portrait von Louis Napoleon, Präsident d. franz. Republik, von welchem wir scharfe Clichös zu I 15 S-,(, 2 fl. 42 kr. d. Stück abgcben. Für Verleger von Zeitschriften, Ca- lendern rc. dürfte diese Offerte wichtig sein. Wir machen auch auf unfern sonstigen sehr reichhalti gen Verlag von Holzschnitten aus der Tagesgc- schichte aufmerksam, von welchen wir stets gute Cliches abaeben. Dittmarsch u. Co. in Stuttgart. 1484.) Keine Disponenda! In nächster Messe bitte mir nichts zur Disposition zu stellen. A. B. Laciß in Hamburg. 1485.) Herr Köhler wird Sonnabend d. 27- Januar ein Postpaket an mich senden, für das ich alle 1849 erschienenen Journale in derselben Anzahl cinzulicfern bitte, als ich Solche für 1848 empfing. Wo später Abbestellungen eintrcten sollten, werde ich dieselben den Verlegern anzu zeigen nicht unterlassen. » Stockholm, den 6/1. 49. A. Bonnier. I486.) Sollte einer meiner Collegcn mir den Aufenthalt des Kalligraphen Auth aus Fulda angeben könne», so bitte ich höflichst darum. H. Benrath in Aachen. 1487.) Beleuchtung der „Weitling des G. A. Reyher in Mitau" v. Nr. 5 d. Bl. Es ist darin bemerkt: 1) „Ich habe die von mir gezeichnete Karte v. K. (wozu ich, beiläufig bemerkt, vielfache Materialien, auch, ich gestehe es ganz offen, die vor 15 Jahren erschienene Reumann', sehe K- benutzte, und zur richtigen Oricnti- rung irriger Punkte, manche Fußreisen in K. machte) mit Umgehung des KaiscrI. Nuss. Topographen-Corps in K. ver breitet." Da mir s. Z. die vorherige Einholung der Genehmigung dieser Behörde für die Herausgabe und Verbreitung meiner Karte ganz unbekannt war, so kann natürlich auch von einer Umge hung dieses Gesetzes nicht die Rede sein. Wie schmerzlich bedaure ich jetzt, daß ich dasselbe da mals nicht kannte, dann hätte ich diese Geneh migung vorher eingeholt und durch Vermittelung des Dedicalors sicher auch erhalten, und wenn nicht, meine Zeichnung lieber dem Feuer geopfert, wodurch ich diesen gehässigen Chicancn aus dem Wege gegangen wäre, welche aus so unlauterer Quelle der Gewinnsucht fließen. (Die St. K. von K- kostet nehmlich 5 R. S. und enthält weniger als die meinige, welche nur 1 R. S. kostet; daher die Wuth des Hrn. R.) Jetzt, in der letzten Zeit meines Aufenthaltes in Kurland, hörte ich aber, daß diese Gesetzcsstelle anders lautet und nur auf Karten-Herausgabe derjeni gen Landet theile Bezug hat, von denen noch gar keine Karten cxistircn- In dieser Art ist das auch ganz erklärlich. Warum hat also mein Gegner dieses Gesetz so gegen mich anpaffend gemacht? 2) „Da diese Karte amtlich?! als Nachstich (meine Karte ist im Original eine Zeich nung und später lithographirt) und Nach druck der im I. 1833 in meinem Verlage erschienenen mir Allerhöchster Genehmigung von G. R. St. herausgcgcbenen Karte v. K. erkannt ist, so" u. s. w., was ich für den 3. Punkt aufbewahren werde. Das wahre Sachverhältniß ist folgendes, wie ich es aus dem Munde eines Advokaten gehört, desselben, der seine Klage gegen mich nicht an genommen. Um wenigstens mit einem Beweis stück gegen mich bei dem Civil-Gouverneur in Mitau wegen der beantragten Beschlagnahme meines Passes aufzutreten, ließ mein Gegner durch einen gewissen Revisor B. — ein aus dem lettischen Bauernstände hervorgegangcner Mann — sich ein Attest ausstellen, in welchem der Aus steller, wahrscheinlich durch den Goldglanz ge blendet, meine K. für einen Nachdruck der N. erklärte. In Folge dieses einfachen Ältestes ver fügte der Civil-Gouverneur die Beschlagnahme meines Reisepasses und Consiscation der Exem plare. Nach dem scharfsinnigen Urtheile dieses Revisors würden mithin die neuern Karten von Bcrghaus, Kurscheit, Sohr, Weiland rc. sämml- lieh in die Kategorie der Nachdrücke gehören. — Die Allerhöchste Genehmigung, womit mein Gegner bei Herausgabe seiner Karte prunkt, hat die meinige freilich nicht erhalten, im Gegen- theil die allerniedrigste, d- h. gar keine Geneh migung, da ich keiner bedurfte. Uebrigens hat mein Gegner, wie ich für bestimmt erfahren, nicht von dem verstorbenen rc. Neumann das Verlagsrecht dieser Karte erhalten, welcher sie selbst debitirte, sondern von den Erben desselben die vorräthigen Exemplare angckauft, und erst jetzt wegen des Klageantrags das Verlagsrecht von letzteren nachgesucht. 3) „so habe ich die Klage an den gedach ten" rc. Diesen ganzen Punkt habe ich in meinem ersten Aufsatze in Nr. 4 d. Bl. frei und offen der Wahrheit gemäß dargelegt, und wiederhole hier, daß diese Klage von zwei Advokaten in Libau als „grundlos" nicht angenommen und ein dritter Advokat in Hasenpoth, ein junger Mann, dessen erste Probcarbcit cs werden sollte, auf die Bemerkung „daß es ja klar am Lage liege, daß er den Prozeß verlieren würde," geantwortet- „das thut nichts, ich bekomme ja doch dafür be zahlt." — Wenn mein Gegner ferner bemerkt: „daß ich mich nur entfernt habe, um mich der strafrechtlichen Bcahndung zu entziehen," so betrachtet er also schon im Voraus seine Klage für gewonnen, und hätte somit keine Jntriguen gespart, um die Richter zu seinen Gunsten zu stimmen, da in R. durch das Mittel, welches die Welt regiert. Alles zu erlangen ist. Auf diese böswillige Verläumdung kann ich nur wie derholen: daß ich mich einfach aus dem Grunde entfernte, um einen sich Monate lang hin- schleppenden Prozeß der Nuss. Gerichte aus dem Wege zu geben. Ich glaube gewiß, daß mich deshalb kein Mensch tadeln wird, und erhielt noch gestern ein Schreiben aus Libau von einem der angesehensten Männer daselbst, aus welchem ich den Anfang in Bezug dieser Sache hier miktheile- „Es freut mich, aus Ihrer werthcn Zuschrift „von 16. Dczbr. 1848 aus Memel zu entneh men, daß Sie daselbst glücklich angekommcn „waren. Daß Sie diesen Weg eingcschlagen „haben, um den Ihnen hier bereiteten Chicancn „zu entgehen, kann und wird Ihnen Keiner ver denken" rc. — Dieses Schreiben habe ich der Redaktion d. Bl. zur Bestätigung vorgelcgt. *) — Durch die nachfolgende Citirung eines §. des russ. Strafgesetzbuches „wonach einem Nach- druckcr acht Jahre Festung zucrkannt werden" und welchen Fall mein Gegner wohl auf mich angewendet wissen will, stellt sich dessen Charak ter im wahren Lichte dar. — Gegen russische Unterthanen, welche sich dieses Vergehens schul dig gemacht, kann wohl dieses Gesetz in seiner ganzen Strenge ausgeführt werden, aber nicht gegen einen Ausländer wie mich. Falls die dor tigen Gerichte gegen mich erkannt, dann wär' ich zu einer Geldstrafe verurthcill, und ganz >> Liegt vor und ist ganz gleichlautend. Die Redaktion
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