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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.08.1862
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1862-08-06
- Erscheinungsdatum
- 06.08.1862
- Sprache
- Deutsch
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- Zeitungen
- Saxonica
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jedoch bisjetzt ungehört. Es hat sich seit jener Zeit im lieben Buchhandel nichts gebessert, wohl aber vieles verschlimmert. Die Hypecproduction nimmt durch eine schwindelhafte Concur- renz riesenhafte Dimensionen an und laßt den geplagten Sorti menter kaum zu Athem kommen. Zwar nimmt das Heer der Colporteure, welche, die deutschen Vaterländer durchstreifend, auf eigene Rechnung zum Nachtheile der Sortimenter und selten zum Vortheile der Verleger Hausirgeschäfte treiben, einen großen Theil Arbeit weg; allein es bleibt doch solche noch genug übrig, weil man sich der Masse Waaren, welche einem ins Haus ge worfen wird, entledigen will. Der Fabrikant speculirt ganz rich tig: „hast du erst die Waaren !m Haus, so wirst du schon trach ten , sie an Mann zu bringen". Ost nur um die Spesen herein- zubcingen und um Platz zu machen, wird dann über Hals und Kopf gefrohndienstet, und meistens bleibt doch nur das traurige Resultat: „viel Arbeit, wenig Geschäfte"! Ich berufe mich auf meinen Aufsatz im Börsenbl. 1860, Se. 1575 und wende mich wiederholt an die Oeffentlichkeit mit der Frage: hat denn im ganzen deutschen Buchhandel, dem eine Reorganisation noth thut, niemand den Muth und das Talent, praktische Vorschläge zu machen und durchzuführen? Ein Sortimenter im 40jährigen Praktikum. Anfrage. Bei Gründung oder Uebernahme von Sortimentsgeschäften werden von einigen VerlegernAnzahlungssummen verlangt. Die Frage geht nun dahin: ob der Sortimenter, nachdem er ein gesehen, daß die Verbindung mit dem Verleger für sein Geschäft nicht nöthig, indem vom Verlag nichts abgesetzt wird, berechtigt ist, Rückzahlung der Anzahlungssumme zu verlangen, oder ob der Verleger dem Sortimenter nur verpflichtet ist, für die Anzah lungssumme Bücher aus seinem Verlage zu geben. Da dieser Fall wirklich eingetreten ist, so wäre es vielleicht von Interesse, Antworten auf diese Frage gleichfalls zurOeffent- lichkeit zu bringen. Miöccllen. Frankfurt a/M., 24. Juli. In der heutigen Sitzung der B undesv ersammlung wurde über den königlich sächsischen Antrag auf Erlaß eines allgemeine n Gesetzes gegen den Nachdruck von dem dazu bestelltenAusschuß (bestehend aus den Gesandten von Oesterreich, Bayern, Sachsen, Württemberg und der 15. Curie) Bericht erstattet und Niedersetzung einer beson der» Commission zur Ausarbeitung eines daraus bezüglichen Ge setzentwurfs beantragt. Die Abstimmung darüber soll in sechs Wochen statlsinden Ucbcr den Credncr'schcn „Tagsbefehl". — Zwar bin ich vollkommen einverstanden mit dem, was Hr. Ercdner in Nr. 86 d.Bl. über Schrift,, unsittlichen Inhalts und deren Ver breitung seitens der Sortimcntshändler sagt — ich habe dies schon seit den 54 Jahren meines Etablissements dadurch bewie sen, daß ich dergleichen Schriften nie verbreitet und sie im weite sten Sinne weder in meiner Buchhandlung noch in meiner Leih bibliothek geduldet—, aber entschieden muß ich es ablehncn, eine Erklärung: daß ich mit der Verbreitung rc. solcher Schriften mich nie befassen wolle, auszustellen, wenn eine solche nicht von richti ger Stelle aus, nämlich von unserm Börsenvorstande, „gewünscht" wird, denn auch dieser kann eine solche nur wünschen, und die, welche den Wunsch erfüllen wollen — und keiner wird sich dessen weigern —, zu Einsendung dieser Erklärung auffordern. So gut und löblich auch die Absicht des Hrn. Ercdner ist, so kann ec einen solchen kategorischen Imperativ, als Einzelner, nicht aussprechen, noch weniger kann man ihm das Recht zugestehen, gewissermaßen ein Gesetz und zugleich die Strafe für dessen Uebectreten zu pu- bliciren. Der von der badischen Regierung in der Bundestagssi tzung am 10. Juli gestellte Antrag betreffs der Aufhebung des Bundesprcßgesetzes von 1854 (Börsenbl. Nr. 89) lautet wörtlich: „Die großherzoglichc Regierung beantragt, daß der Bundesbeschluß vom 6. Juli 1854 über die Presse seinem ganzen Wortlaut nach außer Kraft gesetzt und die Erlassung der nöthigen gesetzlichen Vorschriften zur Verhinderung des Mißbrauchs der Preßfreiheit den einzelnen Bundesregierungen anvertcaut werde, eventuell, wenn eine Mehrheit der hohen Bundesregierungen hierauf nicht eingehen zu können glauben sollte, sie als unver schieblich die Aufhebung des Eoncessionssystems, wie es jener Bundesbeschluß verordnet, beschließt." Aus St. Petersburg, 14. (26.) Juli wird berichtet, der dortige Buchhändler Alexander H öwer t habe sein Geschäft (aus einer deutschen Buchhandlung und einer deutsch-französisch- englischen Lesebibliothek bestehend) seinen Hauptcreditoren übergeben müssen, welche es in kürzester Zeit (bis zum 21. Juli a. St.) verkaufen wollen. Verbote. Von der Criminal-Polizei in Berlin wurde am 28. Juli auf Befehl der k. Staatsanwaltschaft: Koiitski, Ileveil äu lion. Op. 115. üorlio, Lol« L kovk. als widerrechtlicher Nachdruck der im Verlage der Schlesinger'schen Buch- u. Musikhandlung daselbst erschienenen gleichnamigen Eomposition mit Beschlag belegt. Personalnachrichten. Bei der am 11. Juli erfolgten Preisvcrtheilung der Londo ner Industrieausstellung sind folgendenCollegen Auszeich nungen zuerkannt worden: I.Medaillen. Elasse 16. (MusikalischeJnstrumente.) Herren Breitkopfck Härtel in Leipzig. Elasse 28. k. (Arbeiten auf dem Gebiete des Kupfer-, Stein-, Zink -c. Drucks, Erzeugnisse der Gravir- und Guillochirkunst, der graphischen Methoden, der Galvanoplastik rc.) Herren Giesecke ck Devrient in Leipzig, E. Haslinger in Wien, I. Perthes in Gotha, D. Reimer in Berlin, A. W. Schulgen in Düsseldorf. Elasse 28. 6. (Buchdruck und überhaupt alles was im Allgemeinen auf der Buchdruckprcsse erzeugt wird.) Herren Braun L Schneider in München, Breitkopf L Härtel, F. A. Brockhaus in Leipzig, Dümmler's Verlagsh. in Berlin, Giesecke ck De vrient in Leipzig, E. Muquardtin Brüssel, K. Geh. O b.- Hosbuchdruckerei in Berlin, View eg L Sohn in Braun- schwcig. Elasse 29. (Erziehungsgcgcnstände.) Herren Artaria k Eo., W. Bcaumüllcr, E. Gerold's Sohn in Wien, L. H estermann in Altona, I. Perthes in Gotha, D. Reimer in Berlin, I. Wurster L Eo. in Winterthur. U. Ehrenvolle Erwähnungen. Elasse 28. 6. Herren E. Grumbach (vormals E. Kretzschmar) in Leipzig, G. Westcr- mann in Braunschwcig. Elasse 29. Herren W. Hermes, A. Köhler (Relief-Institut von A.LJ. Abelsdorff) in Berlin. (In der Jury befand sich Hr. H. Korn (Ernst L Korn) in Berlin und konnte daher nach den bestehenden Bestimmungen mit einer Auszeichnung nicht bedacht werden.)
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